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Linkskonservativ, linksautoritär, linksnationalistisch? Sprachliche Wünschelrutengänge um das Bündnis Sahra Wagenknecht
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist der politische Aufsteiger des Kalenderjahres 2024. Doch wie ist diese neue Kraft ideologisch einzuordnen? Unter den zahlreichen Adjektiven, die derzeit in Wissenschaft und Medien kursieren, stechen drei hervor, die je einen vorgeschalteten Linksverweis mit einem mehr oder weniger starken Kontrastmarker verbinden: linkskonservativ, linksautoritär und linksnationalistisch. Der Beitrag wirft ein analytisches Schlaglicht auf diesen Dreiklang und stellt dabei fest, dass keiner seiner Bestandteile sonderlich passend erscheint. So ist der vermeintliche Linkskonservatismus des BSW vorrangig lebensweltlich strukturiert und erschöpft sich auf der Policy-Ebene in einer Handvoll Positionen, die allenfalls aus Perspektive der radikalen Linken als konservativ gelten können (während gerade in der Gesellschaftspolitik viele konservative Inhalte fehlen). Der Vorwurf des Linksautoritarismus ist ob der Vagheit des Begriffs und der verbreiteten Neigung, ihn mit besagtem Linkskonservatismus gleichzusetzen, noch schwieriger zu untermauern – zumal er dahingehend konterkariert wird, dass das BSW sich selbst explizit gegen autoritäre Tendenzen in Meinungsbildung und Lebensstilgestaltung wendet. Was schließlich den Linksnationalismus anbelangt, so finden sich weder programmatisch noch in den öffentlichen Aussagen der Parteigründerin Hinweise auf eine Zentralstellung der Nation, die über den funktionalen Umstand hinausreicht, dass Wohlfahrt nationalstaatlich organisiert wird. Unter Berücksichtigung dieser und anderer Schwierigkeiten erscheint es angemessen, das BSW schlicht als linke Partei zu führen, die aber nicht postmaterialistisch oder progressistisch verfasst ist. Doch auch wenn man glaubt, dass es für diese Eigenschaftspaarung einer grundlegend neuen Kategorie bedarf, ist jede Form übereilter Labeladaption kritisch zu betrachten
Die Partei, die Fraktion und das liebe Geld
Faktisch stehen Partei und Fraktion unbestritten in einer engen personellen und funktionellen Verflechtung. Rechtlich aber sind beide voneinander zu trennen. Dabei gilt für die Fraktionen: Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm – aber er fällt! Nach der Wahl stellt das freie Mandat den gewählten Abgeordneten von allen rechtlichen Bindungen frei – auch von solchen der Partei. Gleichwohl werden Fraktion und Partei in der Öffentlichkeit als Einheit wahrgenommen, Erfolg und Misserfolg des einen werden jeweils auch dem anderen zugerechnet. In dem Wettstreit um die Wählergunst sind der Partei und „ihrer“ Fraktion allerdings unterschiedliche Wettbewerbsarenen zugewiesen, deren Spielregeln insbesondere dem Handeln der Fraktion zugunsten „ihrer“ Partei Grenzen setzen. Der Trennungsgrund ist, wie so oft, das liebe Geld. Es wird strikt zwischen Parteien und Fraktionen unterschieden, um zu verhindern, dass Mittel der staatlichen Fraktionsfinanzierung an die Parteien weitergereicht werden. Die Abgrenzung zwischen Fraktionsaufgaben und unzulässiger Parteiarbeit kann allerdings im Einzelfall schwierig werden. Besonders problematisch ist dies im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen. Deren verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und die Probleme bei der einfachrechtlichen Ausgestaltung beleuchtet der Beitrag und attestiert dem jüngst vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen in seinem Kernstück Verfassungswidrigkeit
Review of Thomas Hoffmann (2022), Construction Grammar: The Structure of English
This paper reviews Hoffmann (2022), an introductory textbook on CxG
Don’t You (Forget About Me)
Dr. Gerhard Klumpe, einer der bekanntesten Kartellrichter Deutschlands, hat in Brüssel über die private Kartellrechtsdurchsetzung in führenden Jurisdiktionen diskutiert. Für unseren Blog D’Kart schildert der Vorsitzende Richter am Landgericht Dortmund seine Eindrücke zu den internationalen Tendenzen im Private Enforcement
Conference Debriefing (41): 50 Jahre Monopolkommission
Die Monopolkommission hat Geburtstag! Schon seit 50 Jahren ist sie das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung. In Berlin kam die deutsche Wettbewerbscommunity zusammen, um sie zu feiern. Und wie könnte man die “Verfechterin des Wettbewerbs” besser feiern als mit dem, was sie ausmacht: Intensive Debatten und “kritischer Diskurs”. Als Geburtstagsgeschenke gab es leider keine Umsetzungsversprechen aus der Politik, aber dafür hochrangige Anerkennung und überraschenden Bekenntnisse. Sebastian Steinert berichtet
Conference Debriefing (42): 19th Annual Conference of ASCOLA
More than 150 competition law scholars from around the world gathered in Würzburg to celebrate their job choice – could it be any better than being an academic dealing with the hottest topic on earth? This was the Annual Conference of the Academic Society for Competition Law (ASCOLA). D’Kart interviewed Rupprecht Podszun, the chairman of ASCOLA, to get a conference debriefing. Here are his insights on trends in antitrust research, German embarrassment, the winner of the best paper award, new stars on stage and a very short panel appearance by an antitrust high-flyer
Drumming to the Beat of Sacrifice: The Cruel Optimism of Whiplash
Damien Chazelle’s Dark Academia film Whiplash (2014) illustrates the concept of cruel optimism through the toxic relationship between the aspiring drummer Andrew Neiman and his university conductor Terence Fletcher, whose methods blur the line between mentorship and abuse. Drawing from Lauren Berlant\u27s theory, cruel optimism is the attachment to the pursuit of one’s desires that ultimately becomes a self-destructive force. In Whiplash, Andrew’s ambition to become a famous drummer and Fletcher’s obsession with creating a jazz legend form a cruel optimistic cycle of expectation and suffering. This article explores how cruel optimism manifests in the pursuit of passion within contemporary academic and creative environments
„Ohne Frauen ist kein Staat zu machen“. Frauenrechte und Gleichberechtigung nach 1945 – eine Defizitgeschichte?
„Ohne Frauen ist kein Staat zu machen“, so überschrieb die Kulturwissenschaftlerin Ina Merkel ihr „Manifest für eine autonome Frauenbewegung“, welches sie im Dezember 1989 verfasste. Weil Ina Merkel vor dem Hintergrund der untergehenden DDR „Frauenfragen“ als „gesellschaftliche Grundfragen“ definierte und damit zum Kern der Auseinandersetzung um politische Repräsentation und gesellschaftliche Gleichberechtigung vordrang, nimmt der Beitrag ihr Manifest als Ausgangspunkt, um die konfliktreiche Auseinandersetzung um Frauenrechte und Partizipation in der Bundesrepublik bis zur Wiedervereinigung und darüber hinaus zu diskutieren
EuG, Beschluss vom 05.03.2024 – T-1189-23: Erfolgloser Antrag der Identité et Démocratie Parti (ID Parti) auf Aussetzung der Vollziehung eines Beschlusses der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen über eine finanzielle Sanktion
Die Identité et Démocratie Parti (ID Parti), früher als „Bewegung für ein Europa der Nationen und der Freiheit“ bezeichnet, ist eine Vereinigung, die mit Beschluss der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen vom 14. September 2017 als europäische politische Partei eingetragen wurde. Weil diese in ihren Veröffentlichungen auf der Website und in sozialen Netzwerken andere Vorstandsmitglieder aufführte als sie der Behörde mitgeteilt hatte, verhängte die Behörde nach mehreren Gesprächen eine finanzielle Sanktion gegen die ID Parti in Höhe von 5 % ihres Jahresbudgets, d.h. in Höhe von 47.020,54 EUR. Dem Antrag der ID Parti auf Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im Eilverfahren hat der EuG nicht entsprochen. Die amtliche Fassung des Beschlusses in französischer Sprache ist abgedruckt in MIP 2024, S. 111 ff. (DOI: https://doi.org/10.24338/mip-2024111-119)