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Gehlen, Andreas von: Parteiendemokratien – Zur Legitimation der EU-Mitgliedstaaten durch politische Parteien, De Gruyter, Oldenbourg 2017
Eesti Konservatiivne Rahvaerakond – Rechtspopulisten in Estland
Rechtspopulisten sind in den vergangenen Jahren weltweit stärker geworden. Besonders in Europa ist dies in den letzten Jahren u.a. durch Probleme wie die hohe Zahl an Flüchtlingen, EU-kritische Stimmungen und Terrorismus offensichtlich geworden. Abseits der einem breiten Publikum bekannten rechtspopulistischen Parteien finden sich aber auch solche, die sogar in der Fachwelt weitgehend unbekannt sind. Zu diesen Parteien gehört zweifelsfrei die Eesti Konservatiivne Rahvaerakond (EKRE) in Estland. Dies will der Beitrag ändern und analysiert - nach Klärung des Konzepts Rechtspopulismus und der Herkunft der Partei - das Grundsatzprogramm der EKRE
Meier, Horst/Leggewie, Claus/Lichdi, Johannes: Das zweite Verbotsverfahren gegen die NPD – Analyse, Prozessreportage, Urteilskritik, Recht und Politik Beiheft 1, 2017.
Parteienfinanzierung
Die Rubrik "Parteienfinanzierung" im Spiegel der Rechtsprechung nimmt die im Zusammenhang mit der Finanzierung politischer Parteien oder ihnen nahestehender Organisationen ergangene Rechtsprechung in den Blick. Im Berichtsjahr 2017 hat das VG Berlin über die Rücknahme eines Bewilligungsbescheides über die Gewährung staatlicher Parteienfinanzierung und der Festsetzung eines Sanktionsbetrages gegen die Partei „Die PARTEI“ wegen Unrichtigkeiten des Rechenschaftsberichtes im Zusammenhang mit dem sog. Geldhandel (Aktion Geld für Geld) als Reaktion auf den Goldhandel der AfD entschieden. Der VGH Kassel befasste sich mit einer Änderung der Entschädigungssatzung einer Stadt, derzufolge eine Fraktion einer erkennbar verfassungsfeindlichen Partei von der Teilhabe an den kommunalen Fraktionszuschüssen ausgeschlossen wurde. Um die - nicht gleichheitsgerechte - Erhöhung von Zuwendungen an Fraktionen und Gruppen ging es in einem Verfahren vor dem OVG Münster, das von der Ratsgruppe Pro Köln angestrengt worden war. Vor dem BFH wurde über Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen gestritten