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    Die Finanzierung des Wahlkampfes 2024 in den USA: Die Regulierung der Unregulierung

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    Alle vier Jahre brechen die Kosten des Wahlkampfes in den USA neue Rekorde. So auch im Jahr 2024. Insgesamt wurden ungefähr 15,9 Milliarden ausgegeben:U¨ber10,3Milliarden ausgegeben: Über 10,3 Milliarden für die Kongresswahlen und 5,6 Milliarden $ für die Präsidentschaftswahl. Im globalen Vergleich sind diese Wahlkampfausgaben in den USA sehr hoch. Die Vielfalt der Zuflüsse durch Privatfinanzierung ist dabei bemerkenswert. Eine Regulierung der Wahlkampffinanzierung erfolgt durch die Rechtsprechung. sie enthält aber viele Schlupflöcher. In einem System, in dem die Wahlausgaben unbegrenzt sind und die Transparenz der Einnahmen nicht überschätzt werden darf, ist die Kontrolle infolgedessen schwach. Der Wahlkampf 2024 wies daher die gleichen Hauptmerkmale und Defizite auf wie die früheren US-Wahlkämpfe

    So lange wählen, bis es passt? Der Schutz von aufgestellten Parteikandidaten anhand einiger Entscheidungen des LG Gera

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    Ist ein von der Aufstellungsversammlung einer Partei aufgestellter Wahlbewerber bei einer staatlichen Wahl davor geschützt, dass die Partei sich umentscheidet? Kann der Parteivorstand nach Belieben neue Aufstellungsversammlungen einberufen, um eine andere Entscheidung herbeizuführen? Diesen Fragen an der Schnittstelle von staatlichem Wahlrecht und Parteien- und allgemeinem Vereinsrecht geht der Beitrag anhand von vier Entscheidungen des LG Gera zur Kreistagswahl im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 2024 nach. Er kommt zum Ergebnis, dass der aufgestellte Kandidat zwar kein Recht an seiner Kandidatur hat und die Aufstellungsversammlung sich umentscheiden kann, der zuständige Parteivorstand aber einen Grund braucht, um eine neue Aufstellungsversammlung einzuberufen. Dazu muss seit der letzten Versammlung etwas Neues passiert oder bekanntgeworden sein, sodass sich die Auffassung der Versammlung plausiblerweise geändert haben könnte

    Brandenburgisches OLG, Urteil vom 26.03.2025 – 7 U 136/23: Anspruch auf Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen trotz Parteiaustritt wegen eines für die Dauer der Legislaturperiode abgegebenen deklaratorischen Schuldversprechens

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    Ist ein Mandatsträger durch ein deklaratorischer Schuldversprechen eine dauerhafte Verpflichtung monatlicher Zahlungen eingegangen, besteht zwar grundsätzlich die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Voraussetzung wäre, dass infolge eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls dem Kündigenden bei Abwägung der beiderseitigen Interessen das Festhalten an der eingegangenen Verpflichtung nicht zugemutet werden kann. Dies war nicht der Fall. Auch für eine Berücksichtigung der Regelungen über die Störung der Geschäftsgrundlage war kein Raum, weil es sich bei der Entscheidung zum Parteiaustritt um Erwartungen und um Umstände ging, die in den Risikobereich nur einer der Vertragsparteien – hier des Parteimitglieds – fallen sollen

    MIP 2025 | Heft 2

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    There’s a new kid in town – das Bündnis Sahra Wagenknecht als Herausforderung für das Parteienrecht

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    Die Gründung des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat die Dynamik der Parteienlandschaft erheblich verändert und stellt das bestehende Parteienrecht vor neue Herausforderungen. Der Beitrag analysiert die rechtlichen Besonderheiten der BSW-Gründung, insbesondere die restriktive Mitgliederaufnahme, die begrenzte innerparteiliche Demokratie und die Rolle des vorgeschalteten Vereins zur finanziellen Unterstützung der Partei, der Fragen hinsichtlich der Transparenz und Rechtmäßigkeit solcher Mittelzuflüsse aufwirft. Das BSW zeigt exemplarisch, dass das Parteienrecht bisher vor allem auf etablierte Parteien ausgerichtet ist und innovative Parteigründungen rechtliche Grauzonen nutzen können

    AG Bonn, Urteil vom 05.11.2024 – 112 C 46/24: Kein Anspruch einer Partei auf Mandatsträgerbeiträge durch Vereinbarung und nicht nach Parteiaustritt

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    Eine politische Partei klagte gegen ein zwischenzeitlich aus der Partei ausgetretenes Parteimitglied, das über die Liste der Klägerin in einen Stadtrat einzog, auf Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen aufgrund einer rechtgeschäftlichen Vereinbarung, in der auch geregelt ist, dass die Verpflichtung zur Zahlung bis zum Ausscheiden aus der Vertretungskörperschaft besteht und sie unabhängig von einem Parteiaustritt ist. Das AG Bonn urteilte, dass die Vereinbarung unwirksam ist und keine Zahlungspflicht des Beklagten begründen kann, da sie den Beklagten als Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt

    Wahlkampf und Wahlkampffinanzierung von Direktkandidaturen

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    Der Beitrag gibt sowohl Einblicke in die Nominierungsprozesse als auch in die Wahlkampffinanzierung von Bundestagskandidierenden in den Parteien, was bisher in weiten Teilen als Black-Box gilt und bisher kaum in Studien genauer untersucht werden konnte

    VerfGH NRW, Beschluss vom 06.05.2025 – VerfGH 30/23.VB-2: Das Wahlvorschlagsrecht von Wählergruppen darf nicht von der Vorlage einer Bescheinigung über die Einreichung von Rechenschaftsberichten abhängig gemacht werden.

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    Die Pflicht von Wählergruppen zur Rechenschaftslegung verstößt weder gegen den Grundsatz der gleichen Wahl noch gegen das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Unter Berücksichtigung des dem Gesetzgeber zustehenden Beurteilungsspielraums ist die Rechenschaftspflicht zur Erhöhung der Transparenz des demokratischen Prozesses auf kommunaler Ebene und zur Verbesserung der Chancengleichheit zwischen Wählergruppen und Parteien auf kommunaler Ebene verhältnismäßig. Allerdings darf das Wahlvorschlagsrecht rechenschaftspflichtiger Wählergruppen nicht davon abhängig gemacht werden, dass diese dem Wahlvorschlag die Bescheinigungen beizufügen haben, die ihnen der Präsident des Landtags nach § 4 Abs. 2 WählGTranspG über die Vorlage ihrer Rechenschaftsberichte für die letzten zwei abgeschlossenen Rechnungsjahre erteilt hat

    Information packaging and constructional complexity: Challenges in motion event encoding in L2 German and L2 French

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    Cross-linguistic variation in the spatial language domain is highly systematic, for instance, with respect to language-specific patterns of information packaging: Which aspects of events are habitually selected for verbalization and which linguistic means are available for encoding these aspects? Preferred configurations in terms of information packaging result in language-specific lexicalization patterns, for instance verb-framed (e.g., French) or satellite-framed (e.g., German). These differences may also result in diverging preferences regarding constructional complexity and information density, that is, the number of different components of motion events typically encoded in one utterance. The corresponding routines of encoding in one´s first language (L1) are acquired early in childhood and strongly entrenched. In second language (L2) acquisition and use, these strongly entrenched L1 routines may lead to effects of so-called learned attention (Ellis 2006) with respect to information packaging and/or information density: If constructional repertoires, constructional preferences, and/or constructional complexity diverge between L1 and L2, restructuring may be challenging even for advanced L2 users. This paper examines motion event encoding in retelling tasks by intermediate/advanced L2 users of German (L1 French; n=6) as compared to L1 users of German (n=6), L1 users of French (n=6), and intermediate/advanced L2 users of French (L1 German; n=6). It investigates L2 users´ constructional repertoires as well as potential learned attention effects with respect to information packaging and information density. It shows that intermediate/advanced L2 users of both German and French (1) display good restructuring, overall, in terms of constructional repertoires and information packaging (increasing/reducing manner salience), but (2) still struggle, to some extent, with specific aspects of information density (i.e., constructional complexity and the combinatorial potential of the linguistic means available in the target languages)

    Construction Grammar meets Graph Theory: A network analysis of the relational behavior of Italian psych-predicates

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    The paper provides a discussion of how to model constructional networks in graph-theoretic terms. We discuss the connection between graph theory and constructionist theory, and offer a linguistic and constructional interpretation for some major graph metrics. We illustrate the proposal by applying it to a network of constructions employed to create denominal psychological predicates in Italian. In particular, we employ graph metrics to asses to what extent synthetic and analytic constructions can be said to belong to the same paradigm of denominal verb formation. The results show the complex nature of the relationship between synthetic and analytic patterns: on the one hand, it seems that the constructions in the network belong to more than one paradigm, based on their structural features; on the other, such paradigms seem to be tightly linked in some domains, such as the causative one, which constitutes a bridge between constructions showing different levels of structural complexity. Overall, the analysis shows the advantages of developing a sound methodology to assess the relational behavior of constructions: in fact, it allows us to coherently describe networks of constructions, but also to operationalize concepts such as prototypicality and paradigmaticity in such networks. Nonetheless, it also shows the necessity of a careful theoretical and methodological discussion regarding the nature of objects in Construction Grammar

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