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Populismus in den Wahlprogrammen des BSW auf Landes- und Bundesebene 2024/2025 im Vergleich
Das BSW ist auch nach seinem knappen Scheitern an der 5%-Hürde bei der letzten Bundestagswahl ein relevanter Akteur im politischen System der Bundesrepublik Deutschland. Ebenso bleibt seine Programmatik im Fokus der wissenschaftlichen Forschung, zumal diese im Konzept des Populismus mit seinen linken und rechten Ausprägungen noch immer nicht als klar zuordenbar erscheint. Um dieser Frage nachzugehen analysiert der Beitrag Aussagen im Programm der Partei zur Bundestagswahl 2025 und in den drei Programme zu den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen im September 2025. Dabei lässt sich Populismus, sowohl rechter als auch linker Prägung, in den Programmen des BSW identifizieren. Ob diese in Art und Umfang aber ausreichen, um die Partei als populistisch zu kategorisieren, muss offen bleiben. Um ein umfassenderes Bild des Populismus im BSW zu gewinnen, bedarf es weiterer Untersuchungen
Die originäre Parteienfinanzierung der Bundestagsparteien: eine kennzahlenbasierte Analyse der nichtstaatlichen Einnahmen 2008-2021
Der wirtschaftswissenschaftliche Beitrag untersucht die Entwicklung der Einnahmen der im Bundestag vertretenen Parteien im Zeitraum von 2008 bis 2021, mit Fokus auf den nichtstaatlichen Einnahmequellen.Ein zentraler Bestandteil ist die Entwicklung geeigneter Kennzahlen, um die finanziellen Strukturen und Entwicklungen der Parteien untereinander und im Zeitablauf vergleichbar zu machen. Diese Kennzahlen umfassen unter anderem die Entwicklung der Mitgliederzahlen und -beiträge, Mandatsträgerbeiträge, Spenden sowie das Verhältnis zwischen Gesamteinnahmen und erhaltenen Wählerstimmen. Es zeigen sich empirisch erhebliche Unterschiede bei den nichtstaatlichen Einnahmequellen der verschiedenen Parteien sowie Transparenzdefizite in den Rechenschaftsberichten. Auf dieser Basis werden Reformvorschläge zur Verbesserung und Beschleunigung der Offenlegung nichtstaatlicher Einnahmequellen unterbreitet
Wieviel Populismus steckt im BSW? Eine Untersuchung der Programme zu den Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg 2024
In der Forschung ist die ideologische Position des 2023/24 neu gegründeten „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) noch umstritten. Insbesondere die Frage, ob man es beim BSW mit einer (auch) populistischen Partei zu tun hat, ist ein gutes Jahr nach dessen Gründung noch offen. Um dieser Frage nachzugehen, werden im folgenden Beitrag die Wahlprogramme des BSW in Thüringen, Sachsen und Brandenburg zu den Landtagswahlen 2024 auf das Vorliegen (rechts-)populistischer Aussagen hin untersucht. Die analytische Basis zur Formulierung der einschlägigen Kategorien bietet eine Durchsicht der aktuellen Forschung zu Populismus. Die Analyse ergibt, dass sich ein signifikanter Anteil (rechts-)populistischer Äußerungen in den drei Programmen finden lässt. Offen muss angesichts in der Forschung noch unklarer Schwellenwerte und trennscharfer Parameter sowie aufgrund der Beschränkung auf Wahlprogramme bleiben, ob sich das BSW per se als „populistische Partei“ klassifizieren lässt
Physische Attraktivität prominenter Listenkandidierender und der Erfolg ihrer Partei am Beispiel der Bundestagswahl 2025
In der Wahlforschung ist es mittlerweile unumstritten, dass die physische Attraktivität von Politiker*innen grundsätzlich die Wahlentscheidungen der Bürger*innen beeinflusst. Uneinheitlich sind hingegen die Befunde zur Frage, ob das Erscheinungsbild von Kandidierenden auch den Wahlerfolg ihrer Partei bedingt – insbesondere in Systemen mit geschlossenen Listen. Während einige Studien nahelegen, dass die Attraktivität bekannter (Spitzen-)Kandidierender die Wähler*innenpräferenzen zugunsten ihrer Partei beeinflussen kann, finden andere keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen dem äußeren Erscheinungsbild prominenter Listenkandidierender und dem gesamtparteilichen Wahlerfolg. Dieses Paper adressiert diese Forschungslücke. Die vorliegende Analyse untersucht, ob die physische Attraktivität von führenden Listenkandidierenden mit dem landesweiten Zweitstimmenanteil ihrer Partei bei der Bundestagswahl 2025 zusammenhängt. Die Untersuchung basiert auf Daten zu Kandidierenden von AfD, BSW, CDU/CSU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD. Diese umfassen soziodemografische Informationen (z.B. Geschlecht, Alter, bisheriges Bundestagsmandat) sowie unabhängige Einschätzungen zur physischen Attraktivität (PA; 0-6), die mit den offiziellen Wahlergebnissen verknüpft wurden. Mittels linearer Regressionsmodelle, die für das Abschneiden der Partei bei der Wahl 2021 kontrollieren, wurde der Effekt der PA der Erst- und Zweitplatzierten auf den Landeslisten auf den Zweitstimmenanteil im Bundesland analysiert. Die PA der Kandidierenden besitzt dabei keinen statistisch signifikanten Effekt. Es lässt sich lediglich eine positive Tendenz des PA-Effekts feststellen, der sich leicht nach Parteigruppen unterscheidet und größer ist als in vergleichbaren Untersuchungen, welche auch weniger sichtbare Kandidierende inkludieren. Die Ergebnisse werden diskutiert
Hanseatisches OLG, Beschluss vom 13.03.2025 – 3 U 99/24: Eine selektive oder ungleiche Erhebung von Mandatsträgerbeiträgen kann gegen den innerparteilichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.
Willkür bei der Durchsetzung von Mandatsträgerbeiträgen oder deren Instrumentalisierung zur Durchsetzung eines bestimmten politischen Verhaltens kann gegen den innerparteilichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen und einen rechtsvernichtenden Einwand aus Treu und Glauben gemäß § 242 BGB darstellen. Der Gefahr einer willkürlichen Beitragsforderung und ihrer Instrumentalisierung zur Beeinflussung des Verhaltens des Mandatsträgers kann durch eine rechtliche Kontrolle der Einforderung im jeweiligen Einzelfall hinreichend begegnet werden. Nach den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast trägt derjenige, der den Einwand des Rechtsmissbrauchs geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen dieser rechtsvernichtenden Einwendung. Der Sachvortrag zu einer selektiven Durchsetzung der Ansprüche auf Mandatsträgerbeiträge war jedoch nicht schlüssig
Multiple sources of constructional contamination in different language varieties: Further pieces to the contamination puzzle
Two formally similar constructions can affect each other’s realization through a process called constructional contamination. Pijpops & Van de Velde (2016) have shown that language users may store (frequent) instances of one construction as an exemplar chunk and later recycle them in a different but formally similar construction. Contamination effects have since been described for several other constructions, but AUTHOR (accepted) has shown that at least for one pair of Dutch constructions, the process of constructional contamination can have different outcomes in different varieties of the language, i.e. in Belgian vs. Netherlandic Dutch. In addition, it has been argued that the storing and recycling of chunks might not fully explain constructional contamination in all cases (Pijpops et al. 2018; AUTHOR accepted).
In this paper, we further explore the mechanism(s) behind constructional contamination as well as the nature and extent of national variation in contamination outcomes, by focussing on the Dutch receptive construction. We show that different slots of this construction are contaminated by multiple constructions at the same time. However, these contamination effects are not identical across both varieties of Dutch. In Netherlandic Dutch, a higher degree of formal similarity is needed to trigger constructional contamination, which we hypothesize to be linked to the more exemplar-based nature of Netherlandic Dutch compared to the more rule-based nature of Belgian Dutch (Grondelaers et al. 2008). Our case studies also provide additional evidence for a direct role of horizontal links in constructional contamination
Italy’s Constitutional Reform on the Premiership: The Risks of an Institutional Crisis
The proposed constitutional reform seeks to address issues rooted in the political-representative system with legal tools, attempting to assert through the force of law, or rather, of the Constitution, a model that elsewhere relies mainly on the proper functioning of politics. The proposal is inadequate in relation to what it promises and ineffective in relation to what it aims to achieve. If the Government wants to address the issues of institutional delegitimization, which are indeed important, it cannot bet everything on increasing the stakes at the time of the elections and giving citizens a hasty choice of the leader, ac-cording to the logic of ‘the winner takes it all’, it must instead pursue a laborious effort to reconnect citizens with the institutions, which goes through intermediary bodies, strengthening democracy at its foundations, not at its top.
Die vorgeschlagene Verfassungsreform versucht, Probleme, die im politisch-repräsentativen System verwurzelt sind, mit juristischen Mitteln zu lösen, indem sie versucht, durch die Kraft des Gesetzes, oder besser gesagt, der Verfassung, ein Modell durchzusetzen, das sich ansonsten hauptsächlich auf das ordnungsgemäße Funktionieren der Politik stützt. Der Vorschlag ist unzureichend in Bezug auf das, was er verspricht, und unwirksam in Bezug auf das, was er erreichen will. Wenn die Regierung die in der Tat wichtigen Fragen der institutionellen Delegitimierung angehen will, kann sie nicht alles darauf setzen, die Einsätze bei den Wahlen zu erhöhen und den Bürgern eine überstürzte Wahl eines Anführers nach der Logik des „The winner takes it all“ zu ermöglichen, sondern sie muss stattdessen eine mühsame Anstrengung unternehmen, um die Bürger wieder mit den Institutionen in Verbindung zu bringen, was über intermediäre Gremien geschieht, die die Demokratie an ihrer Basis und nicht an ihrer Spitze stärken
Warum eine Parteispende plötzlich keine Parteispende mehr ist.: Wie das österreichische Parlament die Regeln ändert, damit sich Parteien künftig ihre Social-Media-Aktivitäten straflos durch öffentlich-rechtliche Körperschaften querfinanzieren lassen können.
Mitte Juli hat das österreichische Parlament die Mitwirkung von Kabinetts- und BüromitarbeiterInnen an Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, wonach die – bislang missbräuchliche – Verwendung von Mitteln öffentlich-rechtlicher Körperschaften zur Finanzierung von Parteikommunikation auf verschiedenen Social-Media-Accounts sowie anderer Plattformen nicht länger als unerlaubte Zuwendung an eine politische Partei gewertet wird. Damit wurde eine langjährige missbräuchliche Praxis rückwirkend legalisiert. Die damit einhergehende weitere, heimliche Erhöhung der in Österreich schon heute beachtlich hohen öffentlichen Parteienfinanzierung ist auch vor dem Hintergrund der damit zugleich in mehrfacher Hinsicht bewirkten Intransparenz kritisch zu sehen
A Modern Synthesis: The Fillmorean Construction and its Hidden Lineage
Understanding where an idea comes from is essential to understanding what it is – and what it might become. Almost 40 years ago, Charles J. Fillmore and his collaborators proposed what was, at the time, a grammarian’s gambit: that the primitive units of grammars are not abstract principles, as in mainstream theories of the day, but more like the traditional notion of a construction – a pairing of form and function. This “Fillmorean” reinterpretation of the construction has since inspired a vibrant and diverse research programme. Yet despite its success, the deeper intellectual lineage that shaped Construction Grammar has largely remained implicit; and recovering that lineage offers a clearer view of the field’s history, its current assumptions, and its future possibilities. This paper contributes to that goal by tracing how the Fillmorean construction is rooted not only in traditional grammars, but also in American descriptivism and even in the formal architecture of generative syntax. Seen in this light, Fillmore’s proposal appears as a modern synthesis of earlier traditions – integrating long-scattered insights into a unified, usage-based account of grammar