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ConstructiCon-based description: A nominal modification case study
Constructional models of grammar are helpful tools for the analysis and description of un(der)-studied languages, leading to more accurate analyses. This is despite the fact that as a whole, working with and describing un(der)studied languages has been afforded little or no room in theoretical or empirical discussions in the Construction Grammar community. In particular, we suggest here that The Constructicon is a useful tool for the description and analysis of individual functional domains, and that thinking in Constructicon terms is likely to improve the accuracy of descriptions, reduce descriptive ambiguity, and point at areas of incipient and completed grammaticalization. To illustrate this, we focus on the domain of nominal modification in two typologically distinct languages: Alsea (Oregon Coast Penutian / Isolate; Oregon, USA) and U̠t‑Ma’in (Niger-Congo, Kainji; Nigeria). We analyze the domain of nominal modification in each language as composed of sets of constructional families with different typologies of vertical and horizontal connections between them. This exercise illustrates how this type of work may contributeto typological comparisons of whole functional domains. Further, using Constructicons in descriptions allows scholars to explore general properties of constructional-networks based on a more linguistically diverse, and hence representative, picture
The Dynamics of Schematization: Pathways of Constructional Change
This paper investigates the diachronic process of schematization, understood as the generalization and abstraction of a constructional schema over clusters of specific exemplars or instantiations of existing constructions. By looking at German complex prepositions and verbonominal constructions, the study pursues two central aims. First, we will argue that schematization does not always follow a uniform trajectory. While initial clustering may occur and structural coherence may increase among individual exemplars, such processes do not necessarily lead to the emergence of a constructional schema. In some cases, clusters dissipate, leaving competing constructions, one of which eventually conventionalizes into an individual substantive construction type. Conversely, a schema may also arise without a clearly identifiable clustering stage, instead emerging from instantiations dispersed across a broad semantic space. Second, we examine the role of different facets of similarity in these processes. Semantic similarity is crucial in the initial phase of cluster formation, enabling links between individual constructions, but clusters often fail to develop if not reinforced by structural or/and syntagmatic similarity. In contrast, constructional schemas may be generalized primarily on structural grounds, with semantic commonalities playing only a minor role. As schemas evolve, structural regularities increasingly dominate, while semantic constraints tend to weaken
Machte Annalena Baerbock einen Unterschied? Effekte der ersten grünen Kanzlerschaftskandidatur bei der Bundestagswahl 2021
Es gibt wohl kaum eine politikwissenschaftliche Abhandlung zur Bundestagswahl 2021, die nicht hervorhebt, dass diese Bundestagswahl eine Wahl der Besonderheiten, Innovationen und Superlative war – und das völlig zu Recht. Die Wahl zum 20. Bundestag brachte viele spannende und relevante Veränderungen mit sich, die einer eingehenden wissenschaftlichen Untersuchung lohnen. Von herausragender Bedeutung dürfte aber sein, dass mit Bündnis 90/Die Grünen erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine dritte Partei neben CDU/CSU und SPD ernsthaft und mit realistischen Erfolgsaussichten eine eigene Kandidatin in das Rennen ums Kanzleramt schickte. Die Kanzlerkandidatur der damaligen grünen Parteivorsitzenden Annalena Baerbock wirft dabei die Frage auf, ob die Bedingungen, unter denen das politische Spitzenpersonal bei Bundestagswahlen einen Einfluss auf den Ausgang einer Wahl nehmen kann, durch ihre Kandidatur grundlegend transformiert wurden. Der Beitrag stellt den ersten Versuch einer Antwort dar, indem er dezidiert die Effekte in den Blick nimmt, die von Annalena Baerbocks Kandidatur ausgingen
Der Ausgang der Bundestagswahl 2025 – und was sich daraus über Politik lernen lässt
Die Bundestagswahl 2025 präsentiert sich im historischen Vergleich als äußerst bemerkenswert. Der Beitrag analysiert auf der Basis des vorläufigen amtlichen Endergebnisses zunächst, durch welche Besonderheiten sich der Wahlausgang auszeichnet und geht anschließend der Frage nach, welche allgemeinen Erkenntnisse über Politik sich aus der Beschäftigung mit konkreter Politik ableiten lassen. Die Bundestagswahl 2025 erscheint in mehrfacher Hinsicht geeignet, verallgemeinerbare Erkenntnisse über Politik und Gesellschaft abzuleiten und so politik-didaktische Zielsetzungen zu unterstützen. Für die konkrete, zielgruppenorientierte methodische Umsetzung an (Berufs-)Schulen steht eine Fülle verfügbares Material (Videoausschnitte, Posts, digitale Zeitungsarchive, Bildmaterial usw.) zur Verfügung. Am Beispiel der Bundestagswahl 2025 kann nicht nur Wissen über das politische System vermittelt, sondern es kann ein sehr viel tieferes, die politische Urteils- und Handlungsfähigkeit tatsächlich beförderndes Verständnis des Sujets forciert werden
An investigation into Caused Motion constructions with configurational motion verbs in southeastern Basilicata
This paper focuses on Italian Caused Motion constructions with the configurational motion verbs salire, scendere, entrare, and uscire which, although not part of the standard language, are widely used in some varieties of regional Italian. In detail, we investigate the ongoing standardisation of these constructions in regional Italian spoken in two towns of Basilicata, in southern Italy, and explore the effect of object animacy and sociolinguistic variables on their acceptability. Our findings show that acceptability is influenced by the semantic properties of the object noun, albeit with variations depending on individual verb. Additionally, a sociolinguistic analysis of the data suggests that fluent dialect speakers play a crucial role in the spread of these constructions
Associations between direct and top candidates’ physical attractiveness and the electoral success of their parties. An analysis of the 2005 to 2021 federal elections in Germany
It is a well-established fact in electoral research that the physical attractiveness of candidates for political office influences their chances of being elected. But little research has been conducted into how this ‘beauty premium’ differs for ordinary candidates and for the political front runners with their greater media presence – although physical appearance can be expected to drive different effects in these divergent contexts and depending on the type of election considered. Using the example of Germany, this contribution first describes how attractiveness could influence the first vote and second vote shares reached in electoral districts differently for direct and top candidates. This assumption is then tested based on a complete coverage of direct and top candidates in the 2005 to 2021 Bundestag elections that includes attractiveness scores reached by independent raters. The findings confirm that the physical attractiveness of top candidates is more important than the physical attractiveness of direct candidates for both first votes (the vote cast for direct candidates in an electoral district) and second votes (the vote cast for a party list). The relevance of top candidate’s attractiveness for direct candidates’ electoral success proves to be even more pronounced than the direct candidates’ own attractiveness.
In der Wahlforschung ist allgemein bekannt, dass die körperliche Attraktivität von Kandidaten für politische Ämter ihre Wahlchancen beeinflusst. Wie sich diese „Schönheitsprämie“ bei einfachen Kandidatinnen und Kandidaten und bei den medial stärker präsenten Spitzenkandidaten unterscheidet, ist jedoch wenig erforscht – obwohl zu erwarten ist, dass die physische Erscheinung in unterschiedlichen Kontexten und je nach Art der Wahl unterschiedliche Auswirkungen hat. Am Beispiel Deutschlands wird in diesem Beitrag zunächst beschrieben, wie Attraktivität die in Wahlkreisen erreichten Erst- und Zweitstimmenanteile für Direkt- und Spitzenkandidaten unterschiedlich beeinflussen könnte. Diese Annahme wird dann anhand einer vollständigen Erfassung der Direkt- und Spitzenkandidaten bei den Bundestagswahlen 2005 bis 2021 unter Einbeziehung der Attraktivitätsbewertungen unabhängiger Bewerter getestet. Die Ergebnisse bestätigen, dass die physische Attraktivität von Spitzenkandidaten sowohl für die Erststimmen (die für Direktkandidaten in einem Wahlkreis abgegebenen Stimmen) als auch für die Zweitstimmen (die für eine Parteiliste abgegebenen Stimmen) wichtiger ist als die physische Attraktivität von Direktkandidaten. Die Bedeutung der Attraktivität der Spitzenkandidaten für den Wahlerfolg der Direktkandidaten erweist sich als noch ausgeprägter als die Attraktivität der Direktkandidaten selbst
Der Bundeswahlausschuss und die Bundestagswahl 2025
Bestimmte Entscheidungen im Zusammenhang mit den Bundestagswahlen (und auch mit den Europawahlen) hat der Gesetzgeber einem Gremium zugewiesen, dem elfköpfigen Bundeswahlausschuss. Zur Bundestagswahl 2025 trat der Bundeswahlausschuss viermal zu Sitzungen zusammen. Erstmals fand das neue Wahlverfahren Anwendung. Der Beitrag behandelt die Entscheidungen, die der Bundeswahlausschuss im Rahmen der Wahlzulassung und der Wahlergebnisfeststellung zu treffen hatte
Der Aufstieg der AfD in der Wählergunst: Rechtspopulistische Einstellungen und Vertrauen in die Bundesregierung als Einflussfaktoren
Seit ihrer Gründung im Frühjahr 2013 hat die AfD in der Bevölkerung an Zustimmung gewonnen: Der Anteil derer ist gestiegen, die in Umfragen angeben, sie wählen zu wollen. Und die Zahl derer ist gewachsen, die sie bei Bundestags-, Landtags- und Europawahlen wählten. Und ein Ende des Aufschwungs muss damit nach aktuellen Umfragen noch nicht erreicht sein. Es liegt nahe, den Anstieg in der Wählergunst als Zeichen für eine zunehmende Ausbreitung rechtspopulistischer und rechtsextremer Einstellungen zu interpretieren. Doch eine solche Kausalattribution, die den Aufstieg der AfD mit einem Wandel in den grundlegenden politischen Orientierungen der Bevölkerung verknüpft und den Wähleranteil mit dem Anteil an Rechtspopulisten und Rechtsextremisten in der Bevölkerung mehr oder minder gleichsetzt, muss – so plausibel sie auf den ersten Blick erscheinen mag – nicht notwendigerweise die Realität widerspiegeln. Der Frage, ob dies anders und mehr durch Wandel als Stabilität des rechtspopulistischen/rechtsextremen Potentials erklärt werden kann, geht der Beitrag in erweiterter Perspektive auf einen breiteren Untersuchungszeitraum nach
LG Berlin II, Urteil vom 21.01.2025 – 13 O 292/24 eV: Zur Wirksamkeit der Wahl des Landesvorstands einer Parteijugendorganisation auf einer digital durchgeführten Landeskonferenz
Das LG Berlin II bestätigte den Landesvorsitzenden einer Parteijugendorganisation im Amt. Der auf einer digital durchgeführten Landeskonferenz gewählte Landesvorsitzende klagte gegen den Bundesvorstand der Parteijugendorganisation, der die Vorstandswahl für satzungswidrig hielt und nicht anerkennen wollte. Das Parteischiedsgericht erklärte in zwei Instanzen die Wahl für ungültig und machte den Weg für Neuwahlen frei. Hiergegen wandte sich der Landesvorsitzende im Wege des einstweiligen Rechtschutzes an das LG Berlin II, das dem Kläger Recht gab. Weder sei die Wahl wirksam angefochten worden, noch lägen Nichtigkeitsgründe vor
Die Anwendbarkeit von Art. 21 Abs. 3 GG auf große Parteien
In der Diskussion um den Umgang mit potenziell verfassungswidrigen Parteien taucht immer wieder ein noch junges Instrument der wehrhaften Demokratie auf: der im Zuge des zweiten NPD-Verbotsverfahren eingeführte Finanzierungsausschluss gem. Art. 21 Abs. 3 GG. Aber kann Art. 21 Abs. 3 GG tatsächlich auch gegen große Parteien eingesetzt werden, deren Potenzialität feststeht? Dieser Frage soll der Beitrag nachgehen. Hierfür wird zunächst die Entstehung der Regelung dargestellt und ihre Verfassungsmäßigkeit bewertet. Danach wird der Frage nachgegangen, ob der Finanzierungsauschluss eine Festlegung auf kleine Parteien enthält. Art. 21 Abs. 2 und Art. 21 Abs. 3 GG haben – abgesehen von dem Kriterium der Potenzialität – den gleichen Tatbestand. Die Frage nach der Anwendbarkeit auf Parteien, die dieses Kriterium erfüllen, knüpft daher an die seit Jahrzehnten virulente Frage nach dem Ermessen bei der Antragsstellung an. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Frage nach dem „Ob“ der Antragstellung um eine politische Frage handelt, der allein das rechtsstaatliche Willkürverbot Grenzen setzt. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben mithin gegenüber größeren Parteien ein freies Wahlrecht zwischen dem Verbotsantrag und dem Antrag auf Ausschluss von der staatlichen Finanzierung. Anschließend werden mögliche Rechtsschutzkonstellationen hinsichtlich der Antragsstellung analysiert. Das in den ersten Abschnitten gefundene Ergebnis wird schließlich vor dem Hintergrund praktischer Erwägungen verteidigt. Der Finanzierungsauschluss, so zeigt sich, leistet eine echte Flexibilisierung im Umgang mit potenziell verfassungswidrigen Parteien und ist eben keine bloße „Lex NPD“