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Parteienfinanzierung durch die Liechtensteiner Gemeinden – Vielfalt auf kleinstem Raum
Das liechtensteinische Gesetz über die Parteienfinanzierung regelt nur die Alimentierung der nationalen Parteien. Es macht den Gemeinden keine Vorgaben zur Unterstützung der lokalen Parteisektionen. Die ersten Gemeinden begannen in den späten 1980er Jahren mit der Finanzierung der Ortsgruppen. Mehrere Gemeinden änderten im Laufe der Jahre die Modalitäten. Heute finden sich in den elf Gemeinden vier verschiedene Modelle. Der Beitrag stellt die von den Gemeinden gewählten Varianten vor und analysiert die dort geführten Diskussionen zur Festlegung der Verteilschlüssel
Österreichische Parteienfinanzierung nach „Ibiza“: Transparenz oder Kartell?
Im vorliegenden Beitrag wird die Situation der österreichischen Parteienfinanzierung nach der Ibiza-Affäre behandelt. Im Vordergrund stehen dabei die im Sommer erlassene Novelle zum PartG 2012 sowie die Vorhaben der neuen Regierung im Rahmen der Parteienfinanzierung. Insbesondere wird dabei auf die Vereinbarkeit einzelner Regelungen mit der österreichischen Verfassungsordnung eingegangen
Der Bundeswahlausschuss und die Europawahl 2019
Der Beitrag behandelt die Entscheidungen, die der Bundeswahlausschuss zu den Europawahlen 2019 zu treffen hatte, namentlich Besonderheiten bei der Zulassung der Wahlvorschläge (Kandidatenlisten), ferner die Behandlung von Regelwidrigkeiten, zu denen es bei der Durchführung der Wahlen kam
Die Stimmenverrechnung bei den Wahlen zum Landtag des Landes Hessen: Zur Berechnung der Parlamentsgröße und der Ausgleichsmandate
Der Beitrag widmet sich der Frage, wie die Parlamentsgröße und der dazugehörige Mandatsausgleich im Falle des Auftretens von Quasi-Überhangmandaten bei den Wahlen zum Hessischen Landtag zu berechnen sind. In den Fokus geriet die Thematik durch eine Klage der AfD-Fraktion des Hessischen Landtags, die vor dem Hessischen Staatsgerichtshof anhängig war. Aufbauend auf der Darstellung der Methode zur Stimmenverrechnung des Wahlsystems zum Hessischen Landtag wird die gesetzliche Grundlage für den Ausgleich im hessischen Landeswahlgesetz näher analysiert und sowohl die vom Landeswahlleiter für Hessen wie auch der AfD-Fraktion für anwendbar erachteten Berechnungsmethoden kritisch beleuchtet. Der Autor gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass beide Vorgehensweisen fehlerhaft sind und stellt abschließend eine Berechnungsmethode vor, die den gestellten Anforderungen des hessischen Wahlrechts und -systems entspricht. Inzwischen hat sich der Staatsgerichtshof des Landes Hessen (Urteil vom 11. Januar 2021 - P.St. 2733, P.St. 2738) der Argumentation dieses Beitrags angeschlossen und - wenn auch unter Verwendung einer anderen Berechnungsmethode - den anwendbaren Normen ein „Optimierungsgebot“ im Sinne einer geringsten Abweichung von der idealen proportionalen Sitzverteilung entnommen
Gehört Politik auf den Campus einer Universität?
Entscheidungen, die eine Hochschulleitung zu treffen hat, gleichen hin und wieder einem Drahtseilakt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn es um die Frage geht, welche Rolle der Politik auf einem Universitätscampus zukommen soll, oder – konkreter – wenn es um die Frage geht, ob und worüber Politiker an einer Universität sprechen dürfen. Mit Blick auf kontrovers begleitete Veranstaltungen in der jüngeren Vergangenheit streitet der Beitrag für Universitäten als prädestinierte Orte des Austausches von kontroversen Meinungen – auch und insbesondere in Zeiten zunehmender Polarisierung
Chancengleichheit
Diese Rubrik des Spiegels der Rechtsprechung setzt sich mit den im Berichtsjahr 2019 ergangenen Gerichtsentscheidungen zu Fragen der Chancengleichheit politischer Parteien in den Fällen auseinander, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt oder andere öffentliche Leistungen gewährt (§ 5 PartG). Im Fokus standen im Jahr der Europawahl zahlreiche, auch einander widersprechende Entscheidungen zur Verweigerung der Ausstrahlung von Wahlwerbung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ein Wahlwerbespot der NPD aus deren sog. Schutzzonen-Kampagne wurde nicht in das Programm von Hörfunk und Fernsehen aufgenommen, weil diesem nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckter, strafrechtlich relevanter Inhalt beigemessen wurde. Ähnlich erging es der Partei „Der III. Weg“. Ob die Voraussetzungen des Straftatbestandes der Volksverhetzung erfüllt waren, beurteilte die Rechtsprechung unterschiedlich. Auch die Wahlsichtwerbung beider Parteien wurde im öffentlichen Straßenraum aus denselben Gründen teilweise nicht geduldet und es wurde um die Anordnung der Beseitigung der Wahlplakate, aber auch um die Wiederanbringung bereits entfernter Plakate gestritten. Wiedereinzug in die Rechtsprechung hielt auch der Rechtsstreit um die Nutzung der Stadthalle der Stadt Wetzlar durch die NPD für eine Wahlkampfveranstaltung. Daneben beschäftigten die Gerichte aber auch weitere Fälle der (Nicht-) Überlassung von Veranstaltungsräumen an politische Parteien, in einem Fall auch an eine Jugendorganisation. Gestritten wurde zumeist darum, ob nach dem Widmungszweck Zugang zu den öffentlichen Einrichtungen zu gewähren war, aber in einem Fall auch um den Charakter der Veranstaltung als politische Versammlung – oder eben als Rechtsrock-Konzert. Auch der von der Bundeszentrale für politische Bildung betriebene Wahl-O-Mat fand wieder einmal Eingang in die Rechtsprechung, ebenso die Weigerung, ein Girokonto für eine politische Partei einzurichten und zu führen
Parteien und Parlamentsrecht
In der Rubrik "Parteien und Parlamentsrecht" stehen solche Gerichtsentscheidungen im Fokus, die sich mit den Verbindungsgliedern zwischen parteigetragener Willensbildung des Volkes und staatlicher Willensbildung, mithin den Abgeordneten und Fraktionen befassen. Im Berichtsjahr 2019 betrafen die Verfahren gegen Abgeordnete verhängte Ordnungsmaßnahmen, konkret ein Ordnungsgeld und einen Sitzungsausschluss, aber auch in zwei Fällen einen Fraktionsausschluss. Äußerungen von Abgeordneten waren im Berichtsjahr auch mehrfach Gegenstand in Verfahren vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die sich im Kern mit der Grenze zwischen Meinungsfreiheit und strafbarer Verleumdung oder Beleidigung befassten, wobei in einem Fall auch der Indemnitätsschutz zugunsten eines Abgeordneten eine Rolle spielte, es in einem anderen Fall – nämlich der Abgeordneten Renate Künast – jedoch um den Schutz vor Schmähkritik oder Formalbeleidigung ging. Auch die Nutzung öffentlicher Einrichtungen für Veranstaltungen von Fraktionen und in zwei weiteren Verfahren der Spiegelbildlichkeitsgrundsatz beschäftigten die Gerichte
Fraktionsgeschäftsordnungen als unbestelltes Feld der Politikwissenschaft
Fraktionsgeschäftsordnungen regeln die Binnenorganisation parteilicher Gruppierungen im Parlament. Als „Verfassungen“ der Fraktionen sind sie sowohl funktional als auch demokratietheoretisch von großer Relevanz, wenn man nach der Arbeitsweise und Willensbildung der Fraktionen sowie des Parlaments insgesamt fragt. Im Gegensatz zu den aktuell verstärkt erforschten Parlamentsgeschäftsordnungen sind die Fraktionsstatuten allerdings ein politikwissenschaftlich kaum bestelltes Forschungsfeld, dem zuvorderst die Rechtswissenschaft einige Aufmerksamkeit geschenkt hat. In dem neu eingerichteten Forschungsprojekt „Standing Orders of Parties in Parliament“ (SOPiP) werden Fraktionsgeschäftsordnungen sowohl im Zeitverlauf als auch international vergleichend untersucht. In diesem Beitrag werden bestehende Untersuchungsdesiderate sowie Grundzüge des Forschungsprogramms vorgestellt. Eine erste Kurzanalyse geht Veränderungen hinsichtlich Umfang und Inhalt der Regelungen nach. Darin werden Statuten aus der Frankfurter Nationalversammlung bis hin zum 19. Deutschen Bundestag sowie Beispiele aus Armenien, Finnland, Italien, Tschechien oder der Schweiz berücksichtigt
Neuerscheinungen zu Parteienrecht und Parteienforschung
Bei der Übersicht handelt es sich um eine Auswahlbibliographie der Neuerscheinungen im Bereich der Parteienwissenschaften vornehmlich aus dem Jahr 2019