HHU Journals
Not a member yet
587 research outputs found
Sort by
Die Lücke im System: Der Beitragspate im Parteispendenrecht
Der Beitrag wirft ein Schlaglicht auf eine Regelungslücke und damit verbundene Rechtsunsicherheiten im Parteispendenrecht. Ungeachtet der bestehenden gesetzlichen Vorschriften ergibt sich für politische Parteien die bisher vom Gesetzgeber wohl übersehene Möglichkeit, die Regelungen des § 25 PartG vollständig zu umgehen. Der Normzweck des § 25 PartG kann in Gänze unterlaufen werden, Zuwendende können ihren Einfluss im Verborgenen ausüben und politische Parteien, durch die Berücksichtigung dieser Zuwendungen im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung der politischen Parteien, sogar zusätzlich profitieren. Die Kunst der Umgehung: Mitgliedsbeiträge – das Spenden, ohne zu spenden
SSNIPpets (49): Last minute [English Version]
It’s the summer sales: everything that has piled up has to go. So it’s time again for SSNIPpets – small but significant news information and pleasantries – the pet project by Rupprecht Podszun. This issue is all about cartels – and a highlight in the calendar of Germany’s competition law capital
Much more than a market?
Europe is preparing for the next Parliament, the next Commission – and all the challenges coming up these days. So, what is the European Union supposed to do, once the successors of Margrethe Vestager & Co. are sworn in? To be prepared, the institutions asked two Italian bigwigs for reports – the Council turned to Enrico Letta, the Commission to Mario Draghi. The Letta Report is now out, and D’Kart turned to another great Italian, Giorgio Monti, Professor at the Tilburg Law and Economics Center, to dissect the Letta Report. Here is his report on the report
Neben und jenseits des Parteiverbots – Zur Rolle politischer Umfeldorganisationen
Das Umfeld einer Partei spielt – auch schon im Vorfeld eines etwaigen Verbots – eine Rolle. Im Fokus stehen dabei zum einen die jeweiligen politischen Jugendorganisationen, zum anderen die verbundenen politischen Stiftungen. Beide zeichnen sich nicht nur dadurch aus, dass sie die inhaltliche Verankerung der Partei in der Gesellschaft wesentlich mitprägen, sondern auch dadurch, dass beide – wenn auch in sehr unterschiedlichem Ausmaß – von staatlicher Förderung profitieren können. Während bei den politischen Jugendorganisationen dabei die Frage im Vordergrund steht, ob und wie diese verboten werden können, wenn sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, ist im Hinblick auf die politischen Stiftungen vor allen Dingen die Frage der Finanzierung aus öffentlichen Mitteln virulent. Beide Themenkomplexe werden in dem Beitrag näher in den Blick genommen
Geschlechterstereotype in der Wahlkampfkommunikation: Eine Perspektive aus der politischen Kommunikationsforschung
Geschlechtsstereotype stellen eine Hürde für Frauen bei der Kandidatur auf politische Ämter dar. Die Zuweisung bestimmter Eigenschaften aufgrund des Geschlechts ist oftmals zum Vorteil von männlichen Kandidaten, da stereotype Vorstellungen von Männlichkeit mit ähnlichen Eigenschaften assoziiert werden, wie stereotype Ideen politische Führungsstärke. Präskriptive weibliche Stereotype hingegen führen dazu, dass Frauen, die stereotype Eigenschaften politischer Führungsstärke betonen, negativer Bewertet werden, da sie als nicht-weiblich wahrgenommen werden. Gleichsam werden Frauen, die stereotyp weibliche Eigenschaften betonen, also weniger geeignet für politische Ämter wahrgenommen, da sie stereotype Eigenschaften politischer Führungsstärke nicht ausreichend in den Vordergrund stellen.Als primäre Informationsquelle über Politiker:innen sind Medien nicht nur zentral für die Bewertung der Performanz und Eignung von Kandidat:innen, sondern auch für die Bildung und Aktivierung von Stereotypen. Daher diskutiert der Beitrag den Forschungsstand zu Geschlechterunterschieden aus Sicht der Medieninhalts- und Medienwirkungsforschung. Anhand von longitudinaler und meta-analytischer Evidenz wird zunächst deutlich, dass es strukturelle Unterschiede in der Berichterstattung über Politiker und Politikerinnen gibt. Gleichzeitig zeigt sich, dass diese Unterschiede einen Einfluss auf die Bewertung von Politikerinnen haben, während es wenig Evidenz für einen moderierenden Effekt des Geschlechts auf die Wirkung der Berichterstattung gibt. Abschließend diskutiert der Beitrag das Potential sozialer Medien, um die Nachteile von Geschlechterstereotype abzumildern
Einerseits und Andererseits: Warum es so schwer ist, die AfD zu verbieten
Ein möglicher edukatorischer Effekt eines Parteiverbotsverfahrens, weil mit ihm in der Sache auch die politische Gesinnung, für die die betreffende Partei steht, ganz grundsätzlich stigmatisiert wird, muss auf seine tatsächliche Wirksamkeit befragt und gegen die problematischen Folgen abwogen werden, die eine Verbotsentscheidung mit Blick auf die weitere Diskreditierung der Demokratie in wahrscheinlich nicht unbeachtlichen Teilen der Bevölkerung auch entfalten würde. Umgekehrt versichert sich die Mehrheitsgesellschaft im Ausspruch des Verbots ihrer gemeinsamen Werte und bekräftigt sie auf unmittelbar sichtbare Weise. All diese Folgen betreffen den Symbolhaushalt der Gesellschaft, und dass man über die meisten von ihnen nur spekulieren kann, bedeutet nicht, dass sie – gerade auf lange Sicht – weniger wichtig wären; es macht nur die vorzunehmenden Abwägungen noch einmal komplexer
Delegitimation durch Verfahren: Warum ein AfD-Verbotsverfahren kontraproduktiv wäre
Oft firmiert die Annahme, dass soziale Ungleichheit politisch umso umstrittener sei, je weiter die Angleichung zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vorangeschritten ist, nach ihrem Entdecker als das Tocqueville-Paradox. Im Hinblick auf ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD ließe sich weniger bildungsbürgerlich, aber durchaus treffend auf ein „Herr Tur Tur-Paradox“ verweisen. Ähnlich wie der Scheinriese aus dem Kinderbuch Michael Endes wirkt das Instrument des Parteiverbots aus der Entfernung sehr imposant – und schnurrt dann aber immer mehr zusammen, je besser sich die Eröffnung eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht begründen ließe. Der Grund dafür, so die im Beitrag vertretene These, ist der neue Strukturwandel der Öffentlichkeit, der dazu geeignet ist, ein Parteiverbotsverfahren zum Schaden aller zu delegitimieren
A Limping Militant Democracy
In contrast to Germany, which has a broader protection system, “militant” antiextremism in Italy is articulated in two major areas: the criminalization of fascism apologia and the banning of political movements that refer to fascism. Moreover, in Italy, unlike Germany, banning formal parties (and not just political groups) is still a controversial issue although the Constitution, at least in theory, would admit its feasibility. There is no precedent. However, Italy is a noisy and vibrant democracy and there is no danger that fascism might appear just around the corner. Nevertheless, the real danger requires attentive supervision from public institutions and societies as a whole: that some extremist ideas, if tolerated beyond measure, may regain strength and legitimacy on the political stage, normalizing the abnormal and finally slowly jeopardizing the democratic debate
Die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gemäß Art. 21 Abs. 2 GG i.V.m. § 13 Nr. 2 BVerfGG – eine Frage des Ermessens?
Kann es eine Frage des Ermessens sein, ein Verfahren zum Verbot einer politischen Partei vor dem Bundesverfassungsgericht anzustrengen? Oder ist die Entscheidung für die Stellung eines solchen Antrags nicht vielmehr eine Frage von „Ja“ oder „Nein“ und weniger eine Frage von „Gegebenenfalls“ und „Möglicherweise“? Der Beitrag geht dieser Frage in Auslegung des Art. 21 Abs. 2 GG nach und kommt zu dem Ergebnis, dass ein Angriff auf die Demokratie durch verfassungswidrige Parteien keine Abwägung dahingehend erlaubt, ob ihre Verteidigung auf politischem oder rechtlichem Wege zu erfolgen hat. Vielmehr gibt Art. 21 Abs. 2 GG den Weg der Verteidigung in rechtlicher Hinsicht vor. Die konsequente Verteidigung des demokratischen Rechtstaates – auch und insbesondere mit rechtlichen Mitteln – ist Bedingung seiner Existenz und keine Frage „politischen Ermessens“
Conference Debriefing (41): 50 years of the German Monopolies Commission
Happy Birthday, Monopolies Commission! The “Monopolkommission” has been advising the German government on competition matters for 50 years now. The competition community came together in Berlin to party. And what better way to celebrate the “defender of competition” than with what makes it special: Intense debate and “critical discourse”. Unfortunately, the birthday presents did not include political promises of implementation, but the party offered high-ranking recognition and surprising insights. Sebastian Steinert report