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Deutsch: Deutsch
Die Formulierung „Entscheidungen in eigener Sache“ ist in Österreich weder in der Rechts- noch in der Politikwissenschaft gebräuchlich. Die damit umschriebenen Elemente der Rechtsordnung und des politischen Systems werden jedoch seit langem diskutiert , besonders im Kontext der Kombination von Konkordanzdemokratie und der dominanten Rolle der politischen Parteien, die für Österreich typisch ist. Seit den 1990er-Jahren verlieren diese beiden Elemente an Einfluss. „Entscheidungen in eigener Sache“ lassen sich nicht mehr bloß mit Verweis „auf die Rechtslage“ rechtfertigen. Der Beitrag skizziert das am Beispiel der Parteienfinanzierung und der Fraktionen (Klubs) und Ausschüsse im Nationalrat
CONFERENCE DEBRIEFING (36): EU COMPETITION CONFERENCE (English version)
There are two types of visitors to Brussels: some spend Thursday evening on the Plux, marvelling at the view of the spectacularly illuminated Grand-Place and return home sleep-deprived with Belgian chocolates in their trunks. The others spend their time at conferences, absorbing the thoughts of the stars of the antitrust community and dreaming of the more economic approach on the way back in the red cushions of the Thalys. The authors of this article combined both in 26 hours in Brussels. Alexander Kirk and Philipp Bongartz describe their highlights of the EU Competition Conference
DISCOURSE IN PARLIAMENT: GERMAN PARTIES & BIG TECH
On 26 May 2023, competition law was once again a topic in the German Bundestag: The Parliament held the first reading of the planned reform of the Act against Restraints of Competition (GWB). The Bundeskartellamt, the national competition agency, is to receive extended powers – we reported. This upcoming 11th amendment is an occasion to look back at the last debates in parliament. Four students of Heinrich Heine University have done just that: they have – in a project with Prof. Dr. Heiko Beyer – looked at the debates in the Bundestag in the 19th and 20th legislative periods from a sociological perspective. They have summarised their findings for the readership of D’Kart. Here are the insights of Julius Renz, Fiene Kuhlmann, Nick Frenken and Darius Walter
CONFERENCE DEBRIEFING (37): 6. OFFENES DOKTORANDENSEMINAR
Auch dieses Jahr lud das Institut für Kartellrecht (IKartR) der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zum kartellrechtlichen Doktorandenseminar. Am 11. und 12. September versammelten sich zahlreiche Namen aus der Kartellrechts-Community für einen fachlichen Austausch. Doktorandinnen und Doktoranden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz schwärmten voller Vorfreude nach Düsseldorf, wo sie ein spannendes Programm erwartete. Karl Bukpiev und Moritz Zwilling berichten
Deutsch
Die Finanzierung parteinaher Stiftungen wird häufig als Beispielsfall für eine Entscheidung des Parlaments in eigener Sache angeführt. Ein detaillierter Blick auf die Stiftungsfinanzierung zeigt, dass der Begriff der „Entscheidung in eigener Sache“ zwar nicht gut gewählt ist, die Materie aber für die Politikfinanzierung typische Kontrolldefizite aufweist, die häufig unter diesem Label diskutiert werden
Wer ist eine Frau? Parteienrecht und geschlechtliche Selbstbestimmung: Anmerkung zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 22.12.2022
Wer ist eine Frau? Diese Frage steht im Zentrum der Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 22.12.2022 (Az. BSchG 05/2022). Die Entscheidung ist ein wichtiger Beitrag zum derzeitigen gesellschaftlichen Ringen um die geschlechtsbezogene Selbstbestimmung und weist über das Parteienrecht hinaus, auch weil sie eine grundlegende rechtserkenntnistheoretische Problemdimension hat. Der Spannung zwischen dem „Prinzip der Selbstdefinition“ und objektivierender, gar „objektiver“ Überprüfung versucht das Bundesschiedsgericht gerecht zu werden, was ihm, alles in allem betrachtet, überzeugend gelingt. Vor allem wird deutlich: Verhaltensweisen, die nicht nur auf den ersten Blick „querulatorisch“ erscheinen mögen, dürfen nicht mithilfe eines großzügig eingesetzten Rechtsmissbrauchsarguments einfach vom Tisch gewischt werden, so provokant oder schräg manches auch wirken mag. Auch (vorgebliche) Nervensägen haben ein Recht darauf, gehört zu werden; sie können aber nicht beanspruchen, dass ihren Argumenten gefolgt wird
Bundesschiedsgericht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Entscheidung vom 22.12.2022 – BSchG 05/2022: Begriff der „Frau“ und Zugang zu Frauen vorbehaltenen Wahlämtern
Ein faires Verfahren verlangt, dass die Partei dem einzelnen Mitglied größtmögliche Transparenz hinsichtlich der jeweils eigenen Mitgliedsdaten gewährt, damit es sich bei einer tatsächlichen oder auch nur potentiellen Bewerbung darauf einstellen kann, ob es auf einem Frauenplatz oder nur auf einem offenen Platz kandidieren darf. Entsprechendes gilt etwa auch für Redelisten. Bleibt ein Mit-glied im Unklaren darüber, mit welchem Geschlecht es in den Mitgliedsakten geführt wird, kann es bei Geltung einer Frauenquote sein passives Wahlrecht nicht mehr informiert ausüben. Es wird parteiöffentlichen Erklärungen des Präsidiums vor der Wahlversammlung über eine vermeintlich nicht stimmige Geschlechtszugehörigkeit ausgesetzt, kann seine Kandidatur nicht zielgenau auf die angestrebte Position beziehen und hat keine Möglichkeit mehr, Rechtsschutz gegen die Änderung der Geschlechtseintragung rechtzeitig vor der Wahl zu erlangen. Es erscheint mehr als zweifelhaft, ob die Partei die Geschlechtszugehörigkeit eines Mitglieds in der Mitgliederdatei überhaupt eigenmächtig abändern darf. In keinem Falle kann sie dies jedoch ohne vorherige Information und Anhörung des Mitglieds, um dessen Registrierung und Daten es geht. Das bislang angewandte Vorgehen verletzt das Recht auf ein faires (Wahl-)Verfahren und damit zugleich das Recht auf einen chancengleichen Zugang zum Parteiamt
Spectacle and sensationalism in Construction Grammar
This concerns a think-piece on Kay & Fillmore (1999), “Grammatical constructions and linguistic generalizations: The What’s X doing Y? construction”. I argue that claims about non-compositional constructional meaning (i.e., the idiomatic meaning of incongruity ascribed to WXDY as a whole) should not be made too quickly. I also argue for a reappraisal of schematic representations of sub-constructional elements, specifically at the level of grammatical meaning. In particular, I submit that the meaning of incongruity is at least partially motivated by a similar set of meanings associated with the English present progressive, which is a necessary constituent of WXDY
Conference Debriefing (38): Professorentagung
Welchen Platz hat die Ökonomie im Kartellrecht – und insbesondere im Missbrauchsrecht? Wenn diese Frage in Deutschland diskutiert wird, ist für gute Unterhaltung gesorgt. Das Bundeskartellamt, global nicht gerade für den more economic approach berüchtigt, lud die deutschsprachige Kartellrechtswelt zur Debatte. Die ganze Kartellrechtswelt? Nein, Anwältinnen und Anwälte und Unternehmensvertreter/innen blieben außen vor. Aber Rupprecht Podszun war dabei – und berichtet
If I had a broadaxe… (English version)
In Düsseldorf, the association of competition lawyers called “Studienvereinigung Kartellrecht” held a meeting to discuss litigation on cartel damages. Dr. Gerhard Klumpe, one of the most prolific German antitrust judges, was on the panel. Here he gives his impressions of the evening