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    Bibliotheksgesetze in Deutschland

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    Die Mehrheit der europäischen Länder verfügt über ein Bibliotheksgesetz, welches Bibliotheken absichert. Obwohl bereits sehr viel länger Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen für Bibliotheken diskutiert wurde, verabschiedete Deutschland bisher kein entsprechendes Gesetz. Stattdessen ist es seit der Föderalismusreform (2006) vollständig den Ländern überlassen Kultur- und Bildungsangelegenheiten, zu denen Bibliotheken zweifellos zählen, innerhalb ihres Verwaltungsgebietes gesetzlich abzusichern. Stand jetzt wurde dies jedoch nur von fünf Bundesländern durch ein Bibliotheksgesetz bewerkstelligt. Die vorliegende Arbeit untersucht hauptsächlich anhand von Drucksachen und Plenarprotokollen, welche Faktoren eine Verabschiedung begünstigten und welche Faktoren vielleicht auch einen negativen Einfluss hatten. Die untersuchten Faktoren wurden im Vorfeld festgelegt, basierend auf reinen Vermutungen. Im ersten Abschnitt der Arbeit wird ein kurzer Überblick gegeben, was Bibliotheksgesetze sind. Dazu kommt ein kurzer Abriss der bisherigen Prozesse in den einzelnen Bundesländern. Im zweiten Abschnitt folgt die eigentliche Analyse. Untersucht werden eventuelle Auslöser einer Diskussion, aber auch an dem Prozess Beteiligte. Ebenso folgt eine Überprüfung des Inhalts von bereits existierenden Gesetzen und eingereichten Entwürfen. Zuletzt werden Argumente der Akteure für oder gegen ein Bibliotheksgesetz genauer untersucht. Nach diesem Abschnitt folgt eine Zusammenfassung, welche Faktoren positiv einwirken und welche eher negativ

    Urheberrechtliche Probleme der digitalen Präsentation von Archivgut im Lesesaal

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    Mit dem am 1. März 2018 in Kraft getretenen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) möchte der Gesetzgeber das Urheberrechtsgesetz für die durch Digitalisierung und Vernetzung hervorgerufenen Veränderungen der Wissensgesellschaft ‚fit machen‘; hiervon betroffen sind auch die bisherigen Schrankenregelungen für Wissenschaft und Unterricht, die sich mehrheitlich auf eine analoge Nutzung beziehen. In Ergänzung der bis dato verstreut vorliegenden (§§ 44a ff UrhG) und auslegungsbedürftigen Bestimmungen sollen anhand der neu hinzugekommenen §§ 60a bis 60h UrhG Nutzungsbefugnisse und -möglichkeiten möglichst konkret geregelt und Rechtssicherheit für die NutzerInnen geschaffen werden. Urheberrechtliche Schrankenregelungen definieren Nutzungsmöglichkeiten, unabhängig von der Einwilligung des Rechteinhabers und begrenzen somit dessen ausschließliches Recht an dem geschützten Werk. § 60f UrhG versucht erstmals eine Schrankenregelung explizit für Archive zu schaffen. Zugleich entfallen §§ 52a und 52b UrhG a.F., auf denen die bisherigen Privilegierungen der Archive in erster Linie gründeten. Jedoch sorgt diese neue Regelung nur bedingt für Klarheit, da sie sich stark an den Material- und Nutzungsspezifika von Bibliotheken orientiert: Anders als Bibliotheken verwahren Archive im Regelfall aber keine Verlagsprodukte, sondern unikales Material, das vor der Aufnahme in die Archivbestände nicht notwendigerweise vom Urheber oder dessen Erben veröffentlicht worden sein muss. Es ergeben sich in der archivischen Praxis folglich andere, meist komplexere Nutzungsszenarien, als die in § 60f UrhG benannten. Ausgehend von Überlegungen, wie eine aus archivischer Sicht wünschenswerte Nutzung von Digitalisaten von urheberrechtlich geschütztem, analogen Archivgut im digitalen Lesesaal aussehen könnte, sollen die Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Nutzung ausgelotet werden. Hierfür wird zunächst analysiert, wo und in welcher Form urheberrechtlich geschützte Werke in Archivgut zu erwarten sind. Es ist davon auszugehen, dass urheberrechtsbewehrtes Material vor allem in nichtamtlichen Beständen sowie archivischen Sammlungen zu finden ist, dennoch ist nicht auszuschließen, dass auch ‚normale‘ Sachakten Materialien enthalten, die Schöpfungshöhe erreichen. Neben Schriftgut (z.B. Briefe, Manuskripte, Gutachten, Noten) werden folgende Objektarten untersucht: Fotos, Gemälde/Graphik, Karten und Pläne, AV-Medien sowie Zeitungen. Hinzukommen noch Sonderfälle in Form von verwaisten sowie anonymen bzw. pseudonymen Werken sowie die Frage der unbekannten Nutzungsarten. In einem zweiten Schritt wird auf die im archivischen Kontext relevanten urheberrechtlichen Bestimmungen eingegangen. Das sind v.a. folgende Rechte des Urhebers: Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG), Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG), Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). Anschließend werden die für die Archive relevanten Schranken des Urheberrechts in die Überlegungen mit einbezogen. Hierzu wird zunächst auf die bisherige Schrankenregelung (§ § 52a, 52 b und 53a UrhG a.F.) eingegangen. Es folgt die Darstellung der Änderungen durch das am 1. März 2018 in Kraft getretene UrhWissG. Hier wird insbesondere auf die Problematik abgehoben, die sich aus der quasi-Gleichsetzung von Archiven und Bibliotheken ergibt

    Network sampling coverage III

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    Missing data is a common, difficult problem for network studies. Unfortunately, there are few clear guidelines about what a researcher should do when faced with incomplete information. We take up this problem in the third paper of a three-paper series on missing network data. Here, we compare the performance of different imputation methods across a wide range of circumstances characterized in terms of measures, networks and missing data types. We consider a number of imputation methods, going from simple imputation to more complex model-based approaches. Overall, we find that listwise deletion is almost always the worst option, while choosing the best strategy can be difficult, as it depends on the type of missing data, the type of network and the measure of interest. We end the paper by offering a set of practical outputs that researchers can use to identify the best imputation choice for their particular research setting

    Community Building in Bibliotheken

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    Bibliotheken werden als gesellschaftlich agierende Institutionen seit jeher mit der Herausforderung konfrontiert, ihr Angebot an sich wandelnde Bedürfnisse der Kundschaft, etwa durch die Digitalisierung, anzupassen. Die Verfügbarmachung digitaler Inhalte und Medien durch die Digitalisierung muss jedoch keine geringere Relevanz für den physischen Ort der Bibliothek zur Folge haben. Vielmehr können Bibliotheken ihren Raum mit identitätsstiftenden und beziehungsorientierten Inhalten durch Community Building füllen, welche die Menschen und nicht mehr die Medien in den Mittelpunkt stellen. Die Fragestellung hierbei ist, wie eine Bibliothek Gemeinschaften durch Community Building aufbauen und unterstützen kann und wie daraus ein Mehrwert für die Community, die Bibliothek, die Kundschaft sowie die Stakeholder der Bibliothek und dadurch letztlich für die Gesellschaft entstehen kann. Das Ziel dieser Bachelorarbeit ist es daher, eine theoretische Grundlage und Argumentation für den gezielten Aufbau von Gemeinschaften im bibliothekarischen Kontext durch Community Building zu erarbeiten. Hierfür werden nationale und internationale Fachbeiträge sowie Praxisbeispiele zum Thema Community Building dargestellt und erörtert. Dadurch wird ein Kontext für die Relevanz der bedarfsgerechten Weiterentwicklung gemeinschaftsbildender Angebote in Bibliotheken geschaffen. Auf dieser theoretischen Grundlage können Bibliotheken das Thema Community Building mit den Stakeholdern erarbeiten sowie Strategien an individuelle Bedingungen anpassen und praktisch umsetzen. Demgemäß kann der Wandel vom Medien- und Informationsort zum Gemeinschaftsort vollzogen werden. Infolgedessen ist es möglich, vielfältigen Mehrwert für die Kundschaft, die Bibliothek als Institution sowie die Stakeholder der Bibliothek zu generieren. Partizipation, Interaktion, Ko-Kreation und soziale Teilhabe stehen somit im Fokus der Bibliotheksarbeit mit der Community. Eine derart gestaltete Bibliotheksarbeit kann die Kundschaft und lokale Akteure fördern und dadurch die gesellschaftliche Relevanz von Bibliotheken stärken

    An Informal Education Intervention in Response to the Covid-19 Pandemic

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    The Covid-19 pandemic and resulting damage is often portrayed in staggering numbers and statistics. This article offers, by contrast, a personal and qualitative account of employees, volunteers, and young residents at a refugee home in Berlin, Germany. Through the story of a boy who has spent the past 4 years in several of Berlin’s 84 remaining refugee accommodations, we examine the inequalities that already existed in Germany and how the pandemic has exacerbated them. To provide ample context, we critically assess the so-called Welcome Classes that children and teens have been attending since their arrival to the country in or around 2015 and argue that the segregation experienced at school mirrors the isolation from the host society that refugees and people seeking asylum are subjected to residentially. We then present an emergency response to school closures: A digital homework mentorship program designed to mitigate the heightened barriers to social interaction and access to education brought about by the pandemic. We explore the sociocultural theory underpinning the program, describe its methods, and offer a qualitative evaluation of the results. Finally, we discuss how the informal education intervention helps fill gaps in the system, offering an approach that can be used going forward to promote learning, social-emotional development, and inclusion of young people with migration and refugee backgrounds

    Überlieferung zur Migration nach 1945 im Landesarchiv Baden-Württemberg

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    Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die Abbildung der Migration nach 1945 in der Überlieferung des Landesarchivs Baden-Württemberg zu geben, die Arbeitsabläufe der Überlieferungsbildung anhand dieses Ergebnisses zu analysieren und Möglichkeiten zum Ausbau der Überlieferung zur Migration aufzuzeigen. Hierfür werden die Arbeitsabläufe der Überlieferungsbildung des Landesarchivs beschrieben und die Bewertungsmodelle vorgestellt. Der zeitliche Schwerpunkt der Arbeit liegt zwischen dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Zerfall des Ostblocks 1990. In diesem Zeitraum erfolgten drei Phasen mit größeren Migrationsaufkommen, die als Beispiele vorgestellt werden: Die Heimatvertriebenen und Flüchtlinge aus den Ostgebieten des ehemaligen Deutschen Reiches ab 1944/45, die Arbeitsmigranten der Wirtschaftswunderzeit ab 1955 und die Spätaussiedler und Balkanflüchtlinge ab 1990. Die Unterlagen der dritten Phase werden ab diesem Jahr archivreif, soweit es sich um klassisches Behördenschriftgut mit einer regulären Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren handelt

    Die Bedeutung von Diversität in Kinder- und Jugendbuchbeständen Öffentlicher Bibliotheken

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    Aktuell stellt sich die Frage, wie Vielfalt in einer modernen Gesellschaft begegnet und wie sie gestaltet werden kann. Bildungseinrichtungen müssen in ihrer Arbeit den Anspruch auf soziale Gerechtigkeit herausstellen, sodass alle Menschen, unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Alter, Geschlecht oder Religion gemäß unserer Gleichbehandlungs- und Gleichberechtigungsgesetze frei entfaltet leben können. Eine informierte Öffentlichkeit bildet dabei die grundlegende Voraussetzung für Demokratisierung und ein Gemeinwesen, das auf Teilhabe und Gemeinsamkeit ausgelegt ist. Bibliotheken haben in demokratischen Gesellschaften den Auftrag, Meinungs- und Informationsfreiheit ohne Einschränkungen zu fördern und somit Bürger in ihrem Streben nach Selbstbestimmung und freier Meinungsbildung zu unterstützen. Da das Thema dieser Arbeit innerhalb der Bibliothekswissenschaft den Bereich der Bibliotheksethik tangiert, werden im Folgenden zuerst Grundlagen der Ethik und der Diversitätsbegriff geklärt. Es wird untersucht, auf welchen rechtlichen und fachlichen Richtlinien und Grundlagen hin Diversität in Bibliotheken zu finden ist. Das Thema „Diversität“ ist im Sinne des Diversitätsmanagements ein Aspekt, der oft in der Personalplanung von Bibliotheken eine Rolle spielt, diese Arbeit untersucht aber den Bestand. Bibliotheksbestände sind grundsätzlich pluralistisch, d.h. vielfältige Ideen, Vorstellungen und Ansichten spiegeln sich darin wider. Diversität muss sich also auch im Bestandsmanagement von Öffentlichen Bibliotheken wiederfinden und über ein theoretisches Bekenntnis auf dem Papier hinausgehen. Diese Arbeit konzentriert sich auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen und soll die Bedeutung von Diversität in Kinder- und Jugendbuchbeständen Öffentlicher Bibliotheken herausstellen

    Zur Idee der Neutralität in der Geschichte Öffentlicher Bibliotheken in Deutschland

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    Diese Arbeit beschäftigt sich mit der ideengeschichtlichen Entwicklung der Neutralität in der Geschichte Öffentlicher Bibliotheken in Deutschland. Untersucht wird deren Entwicklung ab dem frühen 19. Jahrhundert von den Volksbibliotheken über die Bücher- und Lesehallen, die Volksbüchereien, die Volksbüchereien im Nationalsozialismus und die Öffentliche Bücherei bis hin zu den heutigen Öffentlichen Bibliotheken. Anhand von Fachstatements ausgewählter Protagonist:innen aus der Bibliothekswelt wird deren Verständnis von Neutralität erarbeitet. Zusätzlich findet eine soziohistorische Kontextualisierung dessen statt. Im Praxisteil wird anhand von Streitfragen zu rechten Medien im Bestand die fachinterne Kontroverse damit nachgezeichnet. Die Auseinandersetzung Öffentlicher Bibliotheken damit im Zusammenhang mit der weltanschaulichen Neutralität stellt eine neue Tendenz in der deutschsprachigen Fachcommunity dar

    Kinderrechtsforschung auf der Suche nach einem eigenen Profil

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    Die Kinderrechtsforschung versteht sich als ein wissenschaftliches Feld mit spezifischen Erkenntnisinteressen und Fragestellungen, die sich von denen anderer Forschungsfelder, z.B. der Kindheitsforschung, signifikant unterscheiden. Sie untersucht die Entstehungsgründe der Kinderrechte ebenso wie ihre Bedeutungen und Wirkungen im Leben der Kinder. In der bisherigen Debatte lassen sich einige Gemeinsamkeiten erkennen, aber es stellen sich auch Fragen, wie ihr Profil zu schärfen, zu erweitern und neu zu akzentuieren ist. Der Essay diskutiert einige dieser Fragen und formuliert Überlegungen zu den weiteren Perspektiven einer interdisziplinären Kinderrechtsforschung. Insbesondere geht er auf ihr Rechtsverständnis, die politischen Implikationen der Kinderrechte, das Konzept der Living Rights und das spannungsreiche Verhältnis von Forschung und politischem Aktivismus ein

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