Informationswissenschaft: Theorie, Methode und Praxis
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Quel patrimoine conserver au niveau d’une commune ? L’exemple de la Ville de Bienne
Parmi leurs nombreuses missions, les Archives se doivent notamment de constituer et conserver un patrimoine à des fins historiques, de témoignage, mais aussi administratives. Cet impératif présuppose une évaluation réfléchie et une sélection méthodique des archives qui répondent à une politique de constitution de la mémoire. En se basant sur des notions théoriques et quelques études existantes, ce travail de master constitue ainsi une première réflexion de fond sur l’élaboration et la mise en œuvre d’une politique de constitution de la mémoire pour les Archives municipales de Bienne. Ladite politique se veut prospective et souple. Prospective parce qu’elle ne considère pas les arriérés, mais la mémoire qui est en train d’être créée et qui sera créée dans un futur proche. Souple parce qu’elle pourra être révisée ou adaptée à moyen ou long terme si nécessaire. Elle se présente comme une réponse à la situation actuelle, mais ses critères ne sont pas déterminés une fois pour toutes. Si ce travail est d’abord une conceptualisation intellectuelle, il tient néanmoins compte de contraintes pratiques réelles imposées par les facteurs politiques, économiques et humains, afin que la politique puisse être mise en application et servir d’outil de travail. La mise en perspective des sources probatoires et des sources patrimoniales constitue un axe de questionnement principal. En effet, la politique de constitution de la mémoire donne aux Archives municipales la possibilité de sortir du cadre légal contraignant en décidant de conserver, en plus des documents qui doivent être archivés définitivement selon des prescriptions légales, certains documents qui mettent en évidence des particularités de la cité seelandaise, son histoire et ses traditions. Le cœur de la politique de constitution de la mémoire est d’ailleurs une réflexion sur le patrimoine digne d’être conservé afin de constituer une mémoire fiable, c’est-à-dire une mémoire qui reflète au mieux l’identité biennoise contemporaine, plus précisément les spécificités de la société locale ou de l’Administration municipale. En plus de définir ce que sous-tend la constitution de la mémoire, ce travail de master souligne le rôle-clé qu’occupe un archiviste qui détermine une politique, puisqu’il décide des archives pertinentes à garder, même quand celles-ci n’ont pas de caractère probatoire ou obligatoire. Ce faisant, il s’investit dans une mission et participe activement à l’établissement de la mémoir
Erschliessungskonzept Staatsarchiv Graubünden. Überlegungen zur Erstellung eines Erschliessungskonzepts
Das Staatsarchiv Graubünden hat im Jahr 2013 mit der Reorganisation der Kernaufgabe „Erschliessung“ begonnen. Die Erschliessung entsprach nicht mehr dem aktuellen Stand der Archivwissenschaft und die Einführung einiger seit langem akzeptierter archivischer Leitprinzipien war überfällig. Als erstes Teilprojekt dieser Reorganisation wurde im Zeitraum November 2013 – Juni 2014 ein Erschliessungskonzept erstellt. Das Konzept und seine Erar-beitung werden im Rahmen dieser Arbeit analysiert und begründet. Das Ziel war, ein Konzept zu erstellen, mit dem die Erschliessung neu ausgerichtet wird und sich sowohl an den aktuellen Prinzipien der Archivwissenschaft als auch an den Bedürfnissen der Benutzer orientiert. Zusätzlich muss dieses Ziel mit den vorhandenen Ressourcen erreichbar sein. Der Wechsel vom Pertinenzprinzip zum Provenienzprinzip bei der Verzeichnung der amtlichen Bestände ist die grösste Veränderung am bisherigen System. Durch diese Neuerung werden auch Regeln notwendig, wie die Provenienzen bei der kantonalen Verwaltung bestimmt und die Bestände gebildet und abgegrenzt werden. Als zweites wird das Akzessionsprinzip nach französischem Vorbild eingeführt. Akzessionen werden einzeln erschlossen und nur dem Bestand der entsprechenden Provenienzstelle angehängt, aber nicht in einem Aktenplan für den ganzen Bestand integriert. Dies erleichtert die Verzeichnung von offenen Beständen, bei denen die Ordnung mit jeder neuen Ablieferung immer schwerer aufrechterhalten werden kann. Die Umsetzung dieser beiden Prinzipien erfordert den Aufbau einer neuen Tektonik. Weiter sind neue Bestimmungen zur inneren Ordnung nötig. Diese orientieren sich an der ursprünglichen Ordnung des Aktenbildners, halten aber nicht stur daran fest, einerseits um einen gewachsenen Kontext nicht zu zerstören, andererseits um effizienter erschliessen zu können. Den Bedürfnissen der Benutzer wird das neue System gerecht, indem nun zusätzliche Einstiegspunkte für die Suche zur Verfügung stehen. Neben der Navigation in der Tektonik bleibt eine thematische Suche möglich, indem auf den Stufen Bestand und Akzession thematische Schlagworte vergeben werden. Zusätzlich werden sämtliche Auswahllisten der Verzeichnungselemente den Benutzern für die Recherche zur Verfügung gestellt. Eine gezielte Suche nach einem bestimmten Dokumententyp, Format, einer bestimmten Sprache oder Provenienz wird möglich. Fünf Erschliessungsstandards mit unterschiedlicher Errschliessungstiefe und -intensität werden definiert. ISAD(G) mit dem Konzept der mehrstufigen Verzeichnung bietet dafü die Grundlage. Die Wahl der Erschliessungstiefe kann den vorhandenen Ressourcen angepasst werden, um das gesamte Archivgut innert nützlicher Frist zugänglich machen zu können. Überhaupt erfolgt bei der Verzeichnung eine stärkere Ausrichtung auf den internationalen Standard ISAD(G) und seine Verzeichnungselemente. Gemäss dem Prinzip „vom Allgemeinen zum Besonderen“ wird den höheren Verzeichnungsstufen mehr Aufmerksamkeit gewidme
Schweizer Dokumentationslandschaft im Wandel: die Suche nach einem Berufsverständnis
Das Dokumentationswesen in der Schweiz ist schwer fassbar, weil keine statistischen Daten dazu existieren. Diesen Mangel will diese Masterarbeit beheben: Sie liefert ein Bild der Schweizer Dokumentationslandschaft, wie sie sich im Jahr 2014 präsentiert. Zusätzlich geht sie den Ursachen und Auswirkungen der über die vergangenen Jahrzehnte beobachtbaren Veränderungen auf den Grund und beleuchtet das Berufsverständnis der im Dokumentationswesen tätigen Personen. Für diese Arbeit wurde ein Verzeichnis der Dokumentationsinstitutionen in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz erstellt. Dafür wurde das Archiv der elektronischen Mailingliste Swiss-Lib seit ihrer Lancierung im Jahr 2000 durchsucht. Das Ergebnis dieser Ermittlung wurde mit dem Kollektivmitgliederverzeichnis des Berufsverbandes Bibliothek Information Schweiz (BIS) abgeglichen und ergänzt. Zusätzlich geben Einzelinterviews mit Fachleuten, die in Dokumentationsinstitutionen tätig sind, Aufschluss über das Berufsverständnis. Die quantitative Betrachtung der 239 Dokumentationsinstitutionen im Verzeichnis und der Vergleich mit Mitgliederlisten der mittlerweile aufgelösten Schweizerischen Vereinigung für Dokumentation (SVD) zeigen, dass die absolute Zahl an Dokumentationseinrichtungen nur geringfügig abgenommen hat. Die inhaltliche Analyse des Verzeichnisses belegt aber, dass sich die Dokumentationslandschaft grundlegend verändert hat. War sie vor 30 Jahren noch sehr industrienah, sind es heute vor allem staatliche, parastaatliche und suprastaatliche Organismen sowie Non-Profit-Organisationen, die Dokumentationsstellen unterhalten. Diese durch den Strukturwandel der Wirtschaft bedingte Verschiebung wird genauer untersucht. Das Verzeichnis offenbart zudem einen dokumentarischen Röstigraben: In der Romandie gibt es überproportional viele Dokumentationsinstitutionen, mit Genf als regelrechter Dokumentationshochburg. Die Gründe dafür sind vielfältig, doch ist die Begrifflichkeit zweifellos ein entscheidender Faktor. Denn während die schweizerdeutsche Berufsbezeichnung «Dokumentalist» ausgedient zu haben scheint, konnte sich «documentaliste» besser halten. Der Terminologie kommt in dieser Arbeit darum massgebende Bedeutung zu. Berücksichtigt wird dabei auch die Konvergenz von Archiv-, Bibliotheks- und Dokumentationswesen. Mit der Berufsausbildung «Fachfrau/Fachmann Information und Dokumentation» wurde diese von den Berufsverbänden teilweise bewusst vorangetrieben, in anderen – wie diese Arbeit zeigt: teilweise überraschenden – Punkten manifestiert sie sich nun eher unkontrolliert. Das Verzeichnis der Dokumentationsinstitutionen selbst wie auch die Auswertung der Interviews bezeugen, dass die klassische dokumentarische Dienstleistungsfunktion nach wie vor gefragt ist. Erweiterungen des Berufsfeldes sind aber angebracht, und teilweise bereits im Gange, zum Beispiel Richtung Wissensmanagement. Für die Zukunft des Dokumentationsberufes ist es nun wichtig, eine passende Bezeichnung zu finden oder zu entwickeln, welche sowohl die Berufsrealität abbildet, als auch gegen aussen einen adäquaten Auftritt erlaubt
Transdisziplinäre Aspekte der Informationswissenschaften als Kernaufgaben der Informationsberufe
Die vorarchivische Intervention zwischen Aufwand und Ertrag. Die kantonale Verwaltung Thurgau acht Jahre nach der flächendeckenden Einführung von Registraturplänen
Während früher Verwaltungsschriftgut oft ungeordnet und unkoordiniert von den ablieferungspflichtigen Stellen in die Verwaltungsarchive gelangten, vollzog sich in den 1990er Jahren mit der gesteuerten Überlieferungsbildung als archivischer Kernprozess ein Kulturwandel, der mit der Einführung von ERMS noch virulenter wurde: Die Staatsarchive entwickelten ein aktiveres Rollenbewusstsein und trugen ihre Anliegen in ihren Archivsprengel hinaus und erschlossen sich somit den «vorarchivischen Raum». Das probate Steuerungsmittel für die Intervention in der aktiven Lebensphase der Dokumente stellte die Kommunikationsleistung von vorarchivischen BeraterInnen bspw. auf Grundlage von Registraturplänen dar. Deren Implementierung sollte die Ablagepraxis der kantonalen Angestellten in geordnete Bahnen lenken und insbesondere die darauf folgende Erschliessung im Verwaltungsarchiv wesentlich effizienter gestalten. Nach einem Exposé über die organisatorische Umsetzung von Records Management in der einschlägigen deutschen, französischen und englischsprachigen Literatur wurde als Fallstudie die kantonale Verwaltung Thurgau vor dem Hintergrund einer Abwägung zwischen vorarchivischer Beratung und Amortisation (Zustand der Ablieferungen beim Eintreffen im Staatsarchiv) eingehend betrachtet. 1997 wurde die Abteilung Bestandsbildung geschaffen und bis 2004 personell ausgebaut. Die grösste vorarchivische Intervention ging vom Staatsarchiv verwaltungsübergreifend in den Jahren 2004–2006 aus, indem im Vorfeld der Einführung eines ERMS für jede Dienststelle ein individueller Registraturplan erstellt wurde. Die Registraturpläne und deren Anpassungen bilden die Grundlage für eine konzise Überlieferungsbildung im Staatsarchiv. Um der Frage nachzugehen, inwiefern sich dieses konzernumfassende Projekt in archivischer Hinsicht ausbezahlt hat, wurden zwei Akzessionen auf Grundlage der seinerzeit eingeführten Registraturpläne evaluiert. Die erste Mikrostudie befasste sich mit einer konventionellen Papierablieferung und hob die Wichtigkeit der Umsetzung der Registraturpläne als Strukturmittel im Vorfeld von Ablieferungen hervor. Die zweite Mikrostudie nahm sich einer Hybridablieferung an, bei der der Registraturplan die Kongruenz zwischen physischer und elektronischer Ablage schuf. In einer Synthese wurde festgehalten, dass sich die bisher geleistete vorarchivische Intervention direkt in der Strukturierung der Amtsablagen und somit den Ablieferungen niederschlug und zu einer innerbetrieblichen erleichterten Abwicklung von Ablieferungen, insbesondere bei der Erschliessung, führte. Mit der Strukturierung der Ablagen über die laufend aktualisierten Registraturpläne kam zudem ein wesentlicher Informationsgewinn einher. Die Analyse der beiden Fallbeispiele zeigte ferner Wege auf, inwiefern technische und organisatorische Anpassungen die künftige Erschliessung noch effizienter gestalten könnten. Die Schlussbesprechung setzte sich kritisch mit den beiden Spannungsfeldern «Verhältnis zwischen strategischer Planung und Umsetzung» sowie «Verhältnis zwischen vorarchivischer Intervention und Amortisation» auseinander. Abgeschlossen wurde die Arbeit mit einer kurzen Standortbestimmun
Gesamter Band / Volume entier
oai:ojs.bop.unibe.ch:article/2679Der Band vereint 14 gekürzte Fassungen von Master- und Zertifikatsarbeiten aus den Studiengängen des Weiterbildungsprogramms in Archiv-, Bibliotheks- und Informationswissenschaft 2012-2014. Sie werden begleitet durch Betrachtungen von Hans-Christoph Hohbohm zur Inter- bzw. Transdisziplinarität der Informationswissenschaften und deren Wechselwirkungen mit dem Berufsbild der Informationsberufe. Ebenso finden sich ausführliche Einleitungen der Redaktor/innen in die vier Teile des Sammelbandes
Die öffentliche Diskussion der Archivgesetze in der Schweiz
Die Arbeit geht erstmals der Rezeption der seit 1995 in der Schweiz erlassenen Archivgesetze in den Parlamenten und der Tagespresse nach. Welche Bedeutung wurde den Gesetzen beigemessen und welche ihrer Teile wurde von Politikern und Journalisten besonders diskutiert? Die Arbeit geht von zwei Annahmen aus: Aufgrund der demokratierelevanten Funktionen der Archive und den Erfahrungen aus der Weltkriegsdebatte in den 1990er Jahren müsste den Gesetzen eine grosse Bedeutung beigemessen worden sein. Dabei dürften vor allem die "politischsten" Funktionen der Archive, die Sicherung von Unterlagen und der Zugang zu ihnen, zu Diskussionen geführt haben. Ziel der Arbeit ist es, die Parlamentsdebatten und die Presseberichte zu vergleichen und damit Aussagen über den politischen und gesellschaftlichen Stellenwert der Archive in der Schweiz zu ermöglichen.
Der erste Teil der Arbeit geht auf die Geschichte der Archivgesetze ein und beleuchtet ihr Verhältnis zu den Grundrechten und verwandten Gesetzen. Im zweiten Teil wird die öffentliche Diskussion der Archivgesetze des Bundes und der Kantone Genf, Zug und St. Gallen untersucht. Sie wurden aufgrund ihrer Repräsentativität ausgewählt, und weil die parlamentarischen Kommissionsprotokolle greifbar waren. Nach einer Vorstellung der Gesetzesentwürfe werden das Vernehmlassungsergebnis und die allgemeine Aufnahme des Gesetzes im jeweiligen Parlament behandelt. Den Debatten in den vorberatenden Kommissionen schliesst sich die Diskussion im Ratsplenum an. Zum Schluss wird jeweils die Berichterstattung in der regionalen Presse analysiert. Im dritten Teil der Arbeit werden die Archivgesetze aller übrigen Kantone in analoger Art, jedoch ohne Vernehmlassungen und Kommissionssitzungen, dargestellt.
Die Analyse der Parlamentsdebatten zeigt, dass die Archivgesetze gut bis sehr gut aufgenommen wurden. Nur in wenigen Kantonen stellten die Volksvertreter die Schaffung der neuen Gesetze grundsätzlich in Frage. Die bürgerlichen Parteien erachteten das Archivwesen als zu wenig bedeutend, um dafür ein Gesetz zu erlassen. Das sah allerdings eine Mehrheit der Volksvertreter anders. Sie wiesen der Aktenführung und Archivierung grundsätzlich eine hohe Bedeutung zu. Aber auch sie setzten sich nicht vertieft mit den Gesetzen auseinander. Die Debatten waren meist sehr kurz. Die Annahme, dass die Politiker den Archivgesetzen eine grosse Bedeutung zuwiesen, kann also nur bedingt bestätigt werden. Die zweite Hypothese erweist sich ebenfalls nur als teilweise richtig: Die Ausgestaltung der Schutzfristen gab beim Bund und in den Kantonen mit Abstand am meisten zu Diskussionen Anlass. Ausserhalb der Parlamente fanden die Archivgesetze nur wenig Widerhall. In den Kantonen Zürich und Glarus, wo Volksabstimmungen stattfanden, sagten die Stimmbürger immerhin sehr deutlich Ja. Dieses affirmative Desinteresse lässt sich auch bei der Schweizer Presse feststellen: In den meisten Fällen erschienen keine grösseren Zeitungsberichte vor und während der Parlamentsdebatten. Als Fazit lässt sich festhalten: Die Archivgesetze in der Schweiz stiessen bei den Politikern und Journalisten auf viel Wohlwollen, in ihren Augen waren sie aber von sekundärer Bedeutung
Das Archivische
Seit Anfang der 1990er Jahre erlebt der Begriff des Archivs eine Renaissance im intellektuellen Diskurs. Fragen nach der Organisation des Wissens und seiner Überlieferung rücken vermehrt in den Fokus. Dieser sogenannte "archival turn" wird von der archivischen Fachwissenschaft allerdings kaum angemessen rezipiert. Die vorliegende Arbeit möchte einen Beitrag leisten zu einer disziplinenübergreifenden Auseinandersetzung über Funktionsweisen und Wesen des Archivs.
Der erste Teil der Arbeit widmet sich dem Archivdiskurs wie er im Bereich der zeitgenössischen Kunst geführt wird. Dies geschieht exemplarisch am Projekt Interarchive (1999-2002), das unter der Leitung von Beatrice von Bismarck, Hans-Peter Feldman und Hans-Ulrich Obrist "archivarische Praktiken und Handlungsräume" im zeitgenössischen Kunstfeld thematisiert. An diesem Beispiel werden aus archivwissenschaftlicher Perspektive Gemeinsamkeiten und Unterschiede der mit dem Begriff des Archivs angerufenen Konzepte herausgearbeitet und nach Möglichkeiten gesucht, die unterschiedlichen Archivbegriffe produktiv aufeinander beziehen zu können. Charakteristisch für den künstlerisch-kulturwissenschaftlichen Archivdiskurs wie er im Projekt Interarchive zum Ausdruck kommt ist die Anwendung eines auf Michel Foucault zurückgehenden philosophischen Archivbegriffs auf konkrete Praktiken der Sammlung und Speicherung von Informationen. In dieser Perspektive erscheint das Archiv als ein System, das nicht so sehr historische Tatsachen abbildet, als vielmehr ihre Wahrnehmung und Deutung auf genuine Weise prägt.
Die Archivwissenschaft sollte sich meines Erachtens intensiver mit solchen Überlegungen auseinandersetzen und versuchen, diese für die eigene Praxis produktiv zu machen. Dies wird allerdings nicht zuletzt dadurch erschwert, dass die in diesen Diskursen wirksamen Vorstellungen archivischer Ordnung in den meisten Fällen stärker von bibliothekarischen als von archivischen Konzepten geprägt sind. So findet beispielsweise das für die Identität der modernen Archivwissenschaft massgebliche Provenienzprinzip, die Ordnung nach Entstehungszusammenhang, im Rahmen des Projekts Interarchive keine Erwähnung. Im zweiten Teil der Arbeit wird daher versucht das Provenienzprinzip in seiner historischen Genese darzustellen. Dabei zeigt sich, dass sich die Durchsetzung dieses archivischen Ordnungsprinzips spezifischen Bedingungen verdankt und ihm die Praktiken grosser Verwaltungsarchive ebenso eingeschrieben sind wie das Geschichtsdenken des 19. Jahrhunderts. Der letzte Teil fragt daher nach Möglichkeiten einer Aktualisierung dieses archivischen Kernprinzips unter Einbezug diskursanalytischer Theorieansätze. Entsprechende Diskussionen werden in den 1990er Jahren vor allem im Umfeld der kanadischen Fachzeitschrift Archivaria geführt. Die für das Archiv so zentrale Frage nach der Provenienz von Unterlagen wird hier folgenreich reformuliert als Frage nach ihrer generellen Kontextualität
Choisir un format d\u27images numériques dans le cadre de la numérisation patrimoniale
Les institutions patrimoniales (archives, bibliothèques, musées) numérisent une part importante de leur patrimoine sous forme d\u27images numériques. La numérisation constitue une activité nouvelle, qui s\u27ajoute aux fonctions traditionnelles de ces institutions et qui nécessite le développement de nouvelles compétences. Ce travail de master contribue à ce développement.
La Bibliothèque de Genève (BGE), dont l\u27une des missions est la préservation et la diffusion du patrimoine intellectuel genevois, ne fait pas exception et développe ses activités de numérisation et les compétences nécessaires. Des projets d\u27importance croissante sont en cours ou sont en préparation.
Les images numériques issues de ces projets doivent être de qualité selon deux aspects :
- elles doivent satisfaire la grande majorité des besoins des lecteurs ;
- elles doivent être durables et permettre une gestion aussi facile que possible pour la BGE.
En particulier, il convient de choisir un format d\u27images adapté. Il en existe un très grand nombre et le choix n\u27est donc pas aisé. Dans le domaine patrimonial, différents formats sont en concurrence. On peut citer les formats JPEG, JPEG 2000, PNG et TIFF comme étant les alternatives principales. Deux de ces formats sortent du lot. D\u27un côté, TIFF (sans compression) est aujourd\u27hui le standard de fait. D\u27un autre côté, JPEG 2000 a été développé plus récemment avec des connaissances et des fonctionnalités avancées, et il est régulièrement cité comme le format du futur proche. Des institutions comme la British Library et la Koninklijke Bibliotheek (Pays-Bas) ont ainsi déjà débuté le passage vers JPEG 2000.
La BGE utilise encore le format TIFF, mais elle prépare un projet qui produirait une quantité d\u27images considérable et poserait la question de la conservation à long terme d\u27une telle masse de données. La BGE envisage l\u27utilisation de l\u27algorithme de compression JPEG 2000 à moyen terme, parce qu\u27il permet une réduction importante des données par sa puissance. En effet, en mode " compression sans perte ", le poids des images est environ moitié moins important que celui des images équivalentes sauvegardées dans le respect du format TIFF.
Ce travail étudie les caractéristiques respectives de JPEG 2000 et de TIFF en relation avec les besoins de la BGE dans le domaine de la conservation à long terme. Toutefois, ce travail s\u27intéresse également à d\u27autres formats et l\u27essentiel des éléments présentés est certainement valable pour la grande majorité des institutions patrimoniales.
Motivé par ce qui précède, les éléments suivants sont expliqués et étudiés dans ce travail de master :
- la notion de formats d\u27images ;
- la gestion des couleurs par les formats d\u27images à travers le concept de profil ICC ;
- les algorithmes de compression ;
- les procédures permettant de choisir un format adapté pour une institution patrimoniale, avec le cas concret de la BGE