German University of Administrative Sciences
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Wissen als Steuerungsressource der öffentlichen Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung in Deutschland unterliegt einer Transformation, die neben der Sicherstellung qualifizierten Personals auch den Zuwachs komplexer Aufgaben umfasst. Dies stellt eine Herausforderung dar, da oft nicht genügend Ressourcen zur Verfügung stehen. Wissen ist eine zentrale Ressource zur Bewältigung dieser Aufgaben. Viele Verwaltungen haben den Wert eines strukturierten Wissensmanagements erkannt, stoßen jedoch oft an Grenzen wie Silostrukturen und fehlender bereichsübergreifender Zusammenarbeit. Die zu-nehmende Vernetzung und Komplexität der Aufgaben erfordert ein systematisches Wissens-management. Der Beitrag setzt sich mit verschiedenen Wissensbegriffs auseinander und zeigt, wie Wissensmanagement in der Verwaltung gestaltet werden kann. Ziel ist es, der Ver-waltung Impulse zu geben, ihre Wissensbestände zu reflektieren und durch strukturiertes Wissensmanagement den Anforderungen der Transformation gerecht zu werden
Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Stand 29.09.2025)
Der Gesetzentwurf zielt u. a. darauf ab, eine effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung sicherzustellen sowie angemessene Regelung hinsichtlich der subjektiven Rechte der Betrof-fenen zu schaffen. Dafür soll das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) insgesamt inhaltlich überarbeitet, neu strukturiert und modernisiert werden. Dies soll zur besseren Verständlichkeit der Regelungen beitragen und die sich in der Praxis bewährten Abläufe strukturierter abbilden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Künftig soll mehr Rechtsklarheit hinsichtlich der Voraussetzungen der Maßnahmen der inter-nationalen Rechtshilfe bestehen. Es soll gesetzlich festgelegt werden, dass Personen unter 14 Jahren grundsätzlich nicht aus- oder durchgeliefert werden dürfen (§ 34 Abs. 1 IRG), was die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit junger Betroffener verbessern kann.
Daneben soll die Möglichkeit der Ausnahme des Verfolgungshindernisses durch ausdrückli-che Zustimmung für die Leistungen der sonstigen internationalen Rechtshilfe in Strafsachen für Personen unter 14 Jahren eröffnet werden (§ 34 Abs. 3 S. 1 IRG). Mit der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter können sodann andere Leistungen der sonstigen Rechthilfe, die sich zugunsten der verfolgen Person auswirken können, wie beispielsweise die Erhebung von ent-lastenden Beweisen, erbracht werden. Dies kann zur Entlastung von beschuldigten jungen Personen beitragen und ihre Verteidigungsrechte stärken.
Zudem soll die Vorschrift über die Vollstreckung aus Klarstellungsgründen um den Verweis der Geltung der Vollstreckungsvorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) ergänzt werden (§ 111 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 2 IRG). Dadurch kann sichergestellt werden, dass die besonde-re Schutzbedürftigkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden auch in Verfahren der inter-nationalen Rechtshilfe in Strafsachen berücksichtig wird
Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 (Kabinettsbefassung: 10.09.2025)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen
Intergovernmental Fiscal Relations during the COVID 19 Pandemic in Germany: Was the New Fiscal Equalisation Scheme able to Hamper Financial Dislocations?
Die Übertragung der Tarifabschlüsse auf den Beamtenbereich – werden die verfassungsrechtlichen Kriterien erfüllt?
Bund und Länder haben die jeweiligen Ergebnisse der vorangegangenen Tarifverhandlungen, die bereits in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld mit hohen Inflationsraten stattfan-den, in den meisten Fällen fast unverändert auch auf den Beamtenbereich übertragen. Der Beitrag untersucht aus ökonomischer Perspektive, welche Auswirkungen diese Besoldungs-runde auf die Kriterien einer amtsangemessenen Alimentation hat. Neben massiven Realein-kommensverlusten und einem kritischen Zurückbleiben des öffentlichen Dienstes hinter den Verdiensten der Privatwirtschaft sowie einer häufig nicht mehr nachvollziehbaren Erhöhung der Familienzuschläge fällt insbesondere auch die besorgniserregende wachsende Divergenz der Brutto- und Nettoeinkommen zwischen den beiden Statusgruppen des öffentlichen Dienstes auf
AI in the German Code of administrative procedure
Vortrag bei der internationalen Konferenz
"Swan song of the anthropocentric administration in Europe"
am 27. und 28. November 2025 am Institut für Verwaltungsrecht der Juristischen Fakultät der Karlsuniversität Pra
Der "Whole-of-Government-Ansatz"
Die traditionelle, hierarchische Linienorganisation der öffentlichen Verwaltung stößt ange-sichts wachsender Komplexität und Krisendynamik zunehmend an ihre Grenzen. Gefordert sind flexible Strukturen, die schnelle Anpassungen ermöglichen und ressortübergreifende Zusammenarbeit stärken. Nationale und internationale Reformdebatten betonen vernetzte Steuerung, die Überwindung von Silos und missionsorientiertes Arbeiten. Der Whole-of-Government-Ansatz (WoG) gilt als Leitbild integrierter Regierungsführung, besonders bei Querschnittsaufgaben wie Klimaschutz, Digitalisierung oder Sicherheit. Das vom FÖV ent-wickelte Konzept der Aufgabenorientierung erweitert diesen Ansatz, indem es Aufgaben unabhängig von bestehenden Strukturen organisiert und so Anpassungsfähigkeit und insti-tutionelle Gestaltungsfähigkeit fördert. Untersucht wird, inwiefern der WoG-Ansatz als Rah-men für eine nachhaltige Modernisierung der Bundesverwaltung dienen kann und wie er
sich zu verwandten Reformkonzepten verhält