German University of Administrative Sciences

DoPuS Dokumenten- und Publikationsserver Speyer
Not a member yet
    6419 research outputs found

    Zwei Systeme unter „Dach und Fach“? Projekteinblicke zur Umsetzung der Inklusiven Lösung

    Full text link
    Jenny Rademann präsentierte auf dem 83. Deutschen Fürsorgetag ausgewählte Ergebnisse aus dem Projekt "Umsetzungsbegleitung KJSG: Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Be-reich der Eingliederungshilfe". Vor Praktikerinnen und Praktikern benannte sie die aus Pro-jektsicht wichtigen Umsetzungsschritte für die Verortung der Eingliederungshilfe für junge Menschen unter dem Dach der Jugendhilfe, führte Hindernisse und Lösungsansätze aus und lenkte die Aufmerksamkeit auf Wege, die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Einglie-derungshilfe zu fördern. Der Vortrag fand am 17.09.2025 in Erfurt statt

    KI-Compliance? - Regelungen zum Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung

    Full text link
    Der Beitrag untersucht zum einen, welche Regelungen zum Einsatz von Künstlicher Intelli-genz (KI), insbesondere von Large Language Models (LLMs) wie ChatGPT, in öffentlichen Verwaltungen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene bestehen und zum anderen wie die prozedurale und instrumentelle Ausgestaltung von KI-Compliance in der öffentlichen Verwaltung aussieht. Konkret werden auf Bundesebene die Compliance-Regelungen der 16 Bundesministerien betrachtet, auf Länderebene die KI-Strategien und Leitlinien der Landes-verwaltungen, während auf Kommunalebene exemplarische Regelungen ausgewählter Kom-munen analysiert werden. Die Ergebnisse zeigen eine heterogene Regelungslage: Während einige Behörden klare Vorgaben haben, fehlen in anderen Regularien gänzlich. Besonders auf kommunaler Ebene ist Künstliche Intelligenz und damit auch KI-Compliance bislang wenig etabliert

    Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (Kabinettsbefassung: 02.07.2025)

    Full text link
    Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen

    Soziale Innovation als Treiber für eine menschenwürdige Gesellschaft

    No full text
    Zur Erreichung des Sustainable Development Goal 8 (SDG 8) werden neben technologischen Innovationen auch soziale Innovationen benötigt. Der Beitrag beschreibt die Kriterien, For-men und typischen Träger sozialer Innovation. Dabei werden auch die Komponenten sozialer Innovation, wie sozialer Wert und verstärkte Partizipation, adressiert. Der Beitrag grenzt das Konzept der sozialen Innovation von technologischer Innovation ab und positioniert es im Kontext verwandter Konzepte, wie frugale Innovation und Co-Kreation. Außerdem werden mögliche Wirkzusammenhänge der sozialen Innovation auf die Ziele und Unterziele des SDG 8 erörtert, getrennt für entwickelte Staaten und für weniger entwickelte Staaten

    Jugend-Check zum Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Stand: 10.11.2025)

    Full text link
    Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Regelungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) anzupassen. Zusätzlich soll die Förderung junger Menschen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) erweitert und verbessert wer-den. Das Gesetz soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten, wobei die Förderregelungen für junge Menschen im SGB III (§§ 28b und 31b SGB III) erst zum 1. August 2027 in Kraft treten sollen, vgl. Art. 11 Dreizehntes Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: • Die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung soll den Leistungen zur Sicherung des Lebens-unterhalts und sonstigen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vorrangig sein (§ 3a Abs. 1 und 2 S. 1 SGB II). Für Personen unter 30 Jahren soll es hinsichtlich des Vorrangs eine Aus-nahme geben können, wenn durch eine Leistung die langfristige Eingliederung in den Ar-beitsmarkt erreicht werden kann (§ 3a Abs. 2 S. 2 SGB II). Davon könnten junge Menschen profitieren, die noch nicht ausbildungsreif sind oder denen die Qualifikation für den Arbeits-markt fehlt und somit davor geschützt werden, vorschnell in eine niedrigqualifizierte und gering vergütete Arbeit vermittelt zu werden. • Bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten soll der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt wer-den oder komplett gestrichen werden können (§ 31a Abs. 1 SGB II i.V.m. § 31 SGB II; §§ 32 Abs. 1; 32b Abs. 1 S. 1 SGB II) Davon könnten junge Menschen in SGB-II-Haushalten betroffen sein, deren Eltern Leistungen gekürzt werden, wodurch sich ihre materielle Deprivation er-höhen kann. • Junge Menschen unter 30 Jahren sollen nach dem SGB II nur ein Vermögen in Höhe von 5000 Euro besitzen dürfen (§ 12 Abs. 2 S. 1 SGB II). Damit soll unter 30-Jährigen nur die Hälfte des Vermögens einer Person ab 30 Jahren zustehen, wodurch sie etwa angespartes Geld aus Ne-benjobs für ihren Lebensunterhalt aufbringen müssen. Das kann ein Fehlanreiz für junge Menschen sein, der sie vom Ansparen von Vermögen abhält. • Künftig sollen die Agenturen für Arbeit bei der arbeitsmarktpolitischen Förderung verpflich-tet werden, enger mit den Beteiligten des örtlichen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes zusam-menzuarbeiten (§ 9b SGB III). Dazu sollen z. B. Jugendberufsagenturen gestärkt oder einge-richtet werden (§ 10 Abs. 1 SGB III). Da diese u. a. mit den Schulen vor Ort zusammenarbei-ten, könnten junge Menschen so frühzeitig einen Überblick über die regionalen Möglichkei-ten hinsichtlich des Zugangs zu Ausbildungsplätzen erhalten, was ihnen den Übergang von Schule in Ausbildung und Arbeit erleichtern könnte

    Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung (Stand: 26.11.2025)

    Full text link
    Ziel des Gesetzentwurfs ist die Änderung der Strafprozessordnung (StPO) und weiterer Vor-schriften, um sicherzustellen, dass minderjährige Opfer von Sexual- oder schweren Gewalt-delikten sowie Betroffene häuslicher Gewalt leichter Zugang zu einer psychosozialen Prozess-begleitung erhalten. Zudem soll Opfern typischer Fälle häuslicher Gewalt in besonders schwerwiegenden Situationen ein Rechtsanspruch auf die Beiordnung eines kostenfreien Rechtsbeistands eingeräumt werden. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: In Zukunft soll der Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung für Minderjährige und beson-ders schutzbedürftige junge Erwachsene, die durch eine Sexual- oder eine schwere Gewalt-straftat verletzt wurden, vereinfacht werden (§ 406g Abs. 3 i.V.m. § 397a StPO). Hürden zur Nutzung dieser nicht-rechtlichen Betreuung sollen u. a. dadurch abgebaut werden, dass künftig für minderjährige Verletzte der in § 397a Absatz 1 StPO genannten Straftaten keine Antragsstellung mehr erforderlich sein soll (§ 406g Abs. 3 S. 2 StPO). Dadurch könnte sich der Kreis derjenigen betroffenen jungen Menschen erweitern, die dieses Hilfsangebot in An-spruch nehmen. Folglich könnten mehr junge Menschen vor, während und nach einem Pro-zess professionelle Hilfe erhalten. Sie könnten das Strafverfahren besser verstehen und ihre Ängste und Sorgen besprechen. Neben dieser emotionalen Stütze kann der vereinfachte Zugang zu psychosozialer Prozess-begleitung auch dazu führen, dass mehr junge Menschen besser über ihre Rechte aufgeklärt werden und sie folglich durch ein größeres Verständnis und mehr Selbstsicherheit auch ihre Teilhabe am Prozessgeschehen verstärken können. Ferner sollen Opfer typischer Delikte häuslicher Gewalt, wie Körperverletzung oder Nachstel-lung, in gravierenden Fällen einen kostenfreien Rechtsbeistand bekommen (§ 397a Abs. 3a StPO). Dadurch können sich die Verletzten dieser Delikte in gravierenden Fällen auf Antrag eines anwaltlichen Beistands bedienen, ohne ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen oder die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe erfüllen zu müssen. Insbesondere für junge Menschen, die meist noch nicht über viele finanzielle Mittel verfügen, kann dies eine Hilfe bei der Bewältigung des Prozesses in einer ohnehin schon belastenden Situation sein

    Unity and diversity of civil service in federal and unitary/decentralized countries

    No full text
    Die allesamt englischsprachigen Beiträge bieten einen ersten Einblick in die „Black Box“ der zwischenstaatlichen Aspekte des öffentlichen Dienstes. Die Auswahl der Länder richtet sich nach den Institutionen, die an der Konferenz (International Association of Centers for Federal Studies (IACFS)) teilgenommen haben, und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit hin-sichtlich aller institutionellen Modelle. Dennoch vertreten sie die Mehrheit der föderalen bzw. dezentralisierten Staaten in Europa (Österreich, Deutschland, Italien, Spanien und die Schweiz), in Nordamerika (USA, Kanada) sowie Australien. Für Asien ist Indien vertreten, und für Afrika Südafrika und Äthiopien

    Art. 91c [Informationstechnische Systeme]

    No full text
    Art. 91c reagiert auf ein verfassungsrechtliches Dilemma: Einerseits wächst die Bedeutung der Informationstechnologie (IT) als Instrument der Verwaltung stetig. Das löst unabweislich das Bedürfnis nach einer Kooperation der Verwaltungsträger des Bundes und der Länder aus. Andererseits liegt den Art. 83 ff. die Vorstellung zugrunde, dass die Verwaltungsbereiche des Bundes und der Länder separiert sind. Dieses Trennungsprinzip findet im Verbot der Mischverwaltung seinen rechtsdogmatischen Kristallisationspunkt. Zwischen dem verfas-sungsrechtlichen Grundbedürfnis, Aufgaben im föderalen Staat klar zuzuweisen, und dem Streben nach effizienter Verwaltung sucht Art. 91c nach einem sachgerechten Kompromiss

    Entwicklung eines Jugend-Checks Berlin

    No full text
    Das FÖV wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beauftragt, zwischen September 2024 und Juli 2025 ein Konzept zur Entwicklung eines Jugend-Checks Berlin zu erarbeiten und vorzulegen. Grundlage hierfür ist ein Senatsbeschluss aus dem April 2024, in dem die Implementierung eines Jugend-Checks festgeschrieben wurde. Vorliegendes Dokument ist der Abschlussbericht zum Projekt und stellt die Ergebnisse des Entwicklungsprozesses dar. Ziel des Projektes war es, ein Prüfinstrument bestehend aus Prüfraster und Prüfverfahren für den Jugend-Check Berlin zu entwickeln. Dabei wurde auf die Erfahrungen mit dem Jugend-Check auf Bundesebene sowie in Thürin-gen aufgebaut und das Prüfraster sowie das Prüfverfahren an die spezifischen Gegebenhei-ten Berlins angepasst. In die Entwicklung des Prüfrasters sind die Ergebnisse eines partizipativen Prozesses einge-flossen. Das Prüfverfahren wurde in Abstimmung mit der SenBJF entwickelt und an die Spezifika des Berliner Gesetzgebungsprozesses angepasst. Es umfasst die Altersgruppe, die für die Prüfung zuständige Stelle, Prüfgegenstand und Prüf-zeitpunkt sowie den Prüfablauf bestehend aus Vorprüfung und Hauptprüfung. Zudem werden im Konzept Möglichkeiten der partizipativen Einbindung junger Menschen aufgezeigt

    When the vibes are off: The pitfalls of AI-assisted programming

    No full text
    The talk addresses the downsides and potential pitfalls of AI-assisted programming. It examines situations in which the use of AI tools in software development can lead to undesirable or problematic outcomes

    1,770

    full texts

    6,419

    metadata records
    Updated in last 30 days.
    DoPuS Dokumenten- und Publikationsserver Speyer is based in Germany
    Access Repository Dashboard
    Do you manage Open Research Online? Become a CORE Member to access insider analytics, issue reports and manage access to outputs from your repository in the CORE Repository Dashboard! 👇