German University of Administrative Sciences
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Informationsbrief Neues aus der UB Speyer - Nr. 8, Oktober 2025
Vierseitiger Informationsbrief, der über Neuigkeiten, Wissenswertes und Interessantes aus der Universitätsbibliothek Speyer sowie des Bibliothekswesens informiert
Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Kabinettsbefassung: 03.09.2025)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen
Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) (Stand: 08.10.2025)
Der Gesetzesentwurf zielt u.a. darauf ab, die im Rahmen der Krankenhausreform 2024 ein-geführten Leistungsgruppen (LG) anzupassen. Für den Jugend-Check relevant sind hierbei vor allem die Streichung der LG 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und LG 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“. Krankenhäuser müssen je nach Leistungsgruppe unterschiedliche Qualitätsvoraussetzungen erfüllen und werden neben der Fallpauschale anhand der Leistungsgruppen vergütet. Die Anpassung der Leistungsgruppen soll der Effizienz der Krankenhausversorgung und Qualitätsverbesserung dienen.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Durch das Gesetz sollen die beiden spezialisierten Leistungsgruppen „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ (LG 16) und „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ (LG 47) wegfallen (§ 135e Abs. 2. S. 2 Hs. 2 SGB V i.V.m. Anlage 1 SGB V). Dadurch könnte die medizinische Versorgung von Jugendlichen, die Behandlungen in hochspezialisierten Bereichen benötigen, in die Leis-tungsgruppe der allgemeinen Kinder- und Jugendchirurgie bzw. -medizin fallen oder auch in die Behandlung durch Erwachsenenmediziner übergehen. Im Falle einer Behandlung durch Erwachsenenmediziner könnte dies bspw. dazu führen, dass die Behandlung der betroffenen Jugendlichen weniger spezialisiert ist oder durch einen weniger altersgerechten Umgang ge-prägt sein kann.
Zudem könnte es durch den geplanten Wegfall der beiden genannten spezialisierten Leis-tungsgruppen insbesondere in strukturschwachen Regionen mit geringer Krankenhausdichte zu einer nicht ausreichenden altersgerechten Versorgung mit spezialisierten Behandlungs-methoden in der Kinder- und Jugendmedizin und Kinder- und Jugendchirurgie kommen
Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz – SpoFöG) (Stand: 23.10.2025)
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Weiterentwicklung der Spitzensportförderung, um den Spit-zensport künftig „attraktiver, international wettbewerbsfähiger und zukunftsfest“ zu machen. Dazu sollen u. a. effizientere Förderungsmodalitäten verabschiedet und die Rahmenbedin-gungen der Förderung angepasst werden. Es soll ein Sportfördergesetz (SpoFöG) geschaffen werden, welches die Aufgaben sowie die Förderung des Spitzensports regeln soll. Vor diesem Hintergrund soll auch eine Spitzensport-Agentur als eine Stiftung öffentlichen Rechts gegrün-det werden, die mit der Mittelvergabe betraut sein soll und somit als zentraler bundesein-heitlicher Ansprechpartner im Kontext der Sportförderung fungieren soll.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Durch die Verabschiedung des Sportfördergesetzes soll erstmalig eine gesetzliche Förderung des Spitzensports zur Erreichung kontinuierlicher Weltspitzenleistungen ermöglicht werden (§ 1 Abs. 1 S. 2 SpoFöG). Dies kann die Stellung des Spitzensports aufwerten und die Rahmen-bedingungen sowie die Wertschätzung für Spitzenathletinnen und -athleten verbessern. Da-durch könnten junge Nachwuchsathletinnen und -athleten ermutigt werden, den Karriere-weg des Spitzensports einzuschlagen.
Besonders erfolg- und potenzialreiche Spitzenathletinnen und -athleten sollen im Einzelfall während ihrer sportlichen Karriere zur Deckung ihrer sportfachlichen und sonstigen Bedarfe unmittelbar durch die Spitzensport-Agentur gefördert werden können (§ 6 Abs. 2 SpoFöG). Die Möglichkeiten der individuellen Förderung könnten dazu führen, dass fortan die Bedürf-nisse junger Spitzenathletinnen und -athleten stärker in den Blick genommen werden.
Durch die mögliche Förderung einer Berufsausbildung oder -qualifikation von erfolg- und potenzialreichen Spitzenathletinnen und Spitzenathleten soll deren berufliche Zukunft ge-sichert werden (§ 6 Abs. 1 Nr.2). Parallel dazu sollen sie beim Aufbau der Altersvorsorge unterstützt werden können (§ 6 Abs. 1 Nr. 3). Dies könnte ihnen künftig eine bessere soziale und finanzielle Absicherung ermöglichen. Insbesondere für junge Athletinnen und Athleten am Beginn ihres Erwerbslebens kann dies eine wichtige Vorrausetzung dafür sein, sich für eine Karriere im Spitzensport zu entscheiden
Differentiated policy implementation in food safety and animal welfare policymaking
Agri-food policies are in the midst of far-reaching transitions, including the transformation towards sustainable production and food consumption. The European Green Deal and Farm to Fork Strategy prioritize food safety and animal welfare issues, aiming to transform food systems towards more sustainability. Despite existing EU legislation, little is known about how EU agri-food policies are implemented across member states. Our analysis addresses this gap by examining the conditions that shape how EU requirements are implemented in 16 EU member states in two policy areas: food safety and farm animal welfare. Through our qualitative comparative analysis (QCA), we identify distinct pathways to differentiated imple-mentation in both sectors, with a shared emphasis on political engagement, green party in-fluence, and public advocacy, while also highlighting domain-specific governance dynamics. Understanding variations in the implementation of EU demands among member states is crucial to identify gaps, assess governance effectiveness, and promote harmonization within the EU
Gemeingebrauch und Sondernutzung im Straßenrecht: Dogmatische Rekonstruktion und kommunale Gestaltungsmöglichkeiten
Implementation of the European directive on pig welfare: A comparative study of four member states
Farm animal welfare is an important component of the transition towards sustainable food systems. The success of the recent European Citizen’s Initiative “End the Cage Age” has shown that animal welfare is also a public concern. Yet, despite the existence of European Union (EU) legislation on farm animal welfare, little is known about how member states im-plement these laws, leading to potential enforcement gaps. This raises the question of how member states customize EU animal welfare policies and what drives these variations. Our study investigates this issue by analyzing the implementation of a European pig welfare di-rective in four member states: Denmark, France, Germany, and Spain. Drawing on the con-cept of customization, we assess differences in the density and restrictiveness of national regulations compared to EU standards and explore potential drivers, such as public opinion and political party positions. Our findings reveal significant variation, with Denmark and Germany exceeding EU standards through stricter and denser regulations, while France and Spain adhere more closely to the minimum requirements. These differences align with vary-ing public and political priorities at the national level. The results highlight the critical role of national contexts in shaping the implementation of EU policies and provide insights for de-signing more effective animal welfare legislation. Our study underscores the need for a deep-er understanding of the interplay between public opinion, political dynamics, and regulatory frameworks to enhance the welfare of farmed animals across the EU
The role of China’s Overseas Industrial Parks in Promoting Chinese Enterprises Overseas Investments
From academic knowledge transfer to knowledge transfer profiles: Contributions to the state-of-the-art in transfer research
In recent years, the understanding of academic knowledge transfer (AKT) has changed consi-derably. Starting from a narrow, rather unidirectional and technology-centered understand-ing, a broader and reciprocal understanding of transfer has come to the fore, which also con-siders exchange relationships with other social actors that are often more implicit and diffi-cult to measure. The expanded understanding of transfer is intended to capture the societal contribution of scientific institutions in a holistic manner. The aim of this article is therefore to first sharpen the concept of AKT and to locate it in the international discourse. This then forms the basis for the development of transfer profiles, considering the dimensions of transfer partners, transfer mechanisms, transfer content, and transfer localisation jointly, in order to be able to comprehensively investigate the orientation and intensity of knowledge transfer empirically on the individual and the organizational level
Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) (Stand: 03.09.2025)
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der Re-form des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (sog. GEAS-Reform), die am 14. Mai 2024 auf europäischer Ebene final beschlossen wurde. Hierfür sind insbesondere Änderungen des Asylgesetzes (AsylG) und des Aufenthaltsgesetzes erforderlich, die auch für minderjährige Geflüchtete gelten sollen.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems soll es künftig möglich sein, dass minderjährige Geflüchtete, die einen Asylantrag für Deutschland gestellt haben, in eng begrenzten Ausnahmefällen in sog. Asylverfahrenshaft genommen werden können (§§ 69 Abs. 1, 70 a Abs. 3-5 AsylG). Dies kann eine vorübergehende Freiheitsbeschränkung und somit einen erheblichen Eingriff in ihre individuellen Grund- und Freiheitsrechte darstellen.
Auch minderjährige Geflüchtete, die ohne Eltern oder gesetzliche Betreuer nach Deutschland kommen, sollen künftig während eines Asylverfahrens inhaftiert werden können, wenn dies für sie einen Schutz darstellt (§ 70 a Abs. 3 S. 3 Nr. 2 AsylG). Die sich in Haft befindlichen un-begleiteten minderjährigen Geflüchteten sollen zwar grundsätzlich in Einrichtungen unterge-bracht werden, die auf ihre Unterbringung ausgerichtet sind. Unklar bleibt allerdings, worin die Unterschiede einer solchen Einrichtung im Vergleich zu einer Einrichtung der Jugendhilfe liegen sollen.
Das Recht auf Bildung soll auch während der Asylverfahrenshaft gewährleistet sein, es sei denn, der Haftaufenthalt ist so kurz, dass Bildung für die jungen Inhaftierten nur von be-grenztem Wert wäre (§ 70 a Abs. 3 S 6 AsylG). Unklar ist jedoch, wie und durch wen festge-stellt werden soll, ob Bildung in einem kurzen Haftzeitraum von begrenztem Wert ist. Im
Falle einer Nichtbereitstellung von Bildungsangeboten könnten für die jungen Geflüchteten wichtige Kontakte zu Gleichaltrigen und der Austausch über die Lerninhalte wegfallen.
Wurde zuvor ein Asylantrag in einem anderen EU-Mitgliedstaat gestellt, sollen Betroffene bis zur Entscheidung über den Asylantrag in speziellen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht
werden können (§ 47 a Abs. 1 S. 1 AsylG). Bei Fluchtgefahr kann für Minderjährige angeord-net werden, dass sie die Aufnahmeeinrichtung zwischen 22 und 06 Uhr nicht verlassen dür-fen, wobei Ausnahmen für den Besuch einer Regelschule bestehen sollen (§ 47 a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 1 AsylG). Das kann dem Recht junger Menschen auf Bildung entspre-chen. Die Freizeitaktivitäten und die sozialen Teilhabemöglichkeiten ausländischer Jugend-licher können durch die Sperrstunde jedoch eingeschränkt werden