German University of Administrative Sciences
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Understanding the EU’s Self-conception Through its Financial Integration
Can European integration be understood by looking at how the European Union (EU) is fi-nanced? This paper takes a three-step approach to address this question. First, the link be-tween financing and self-conception is presented as an expression of different understand-ings of integration – a more static one versus a more dynamic one. Second, the historical de-velopment and the current state of financing of the EU are outlined, noting recurring calls to link EU policies to financing methods. This is illustrated by the switch from contributions to own resources in the 1970s, which coincided with deeper market integration. In the 1980s, the introduction of own resources based on gross national income brought the financing method back closer to the original contributions. The 2020 Own Resources Decision intro-duced a change of financing, with the issuance of earmarked bonds and own resources based on plastic waste. Third, the paper discusses possible legal limits to these develop-ments, focusing on Article 311 of the Treaty on the Functioning of the European Union (TFEU), which allows for a broad interpretation in principle. Introducing new own resources, including borrowing and taxation, however, requires the approval of all Member States.
Additionally, the German Federal Constitutional Court (FCC) has set limits regarding the inter-pretation of Art. 311 TFEU. Historical developments in EU financing, especially the evolution of own resources, show that there is an ongoing demand for reform driven by diverging in-terests. Due to sparse ECJ case law on questions of EU financing, the role of law remains limited, with national courts such as the German Federal Constitutional Court playing a key role. The concept of integration through funding, linked to the emergence of NextGenera-tionEU, offers a new perspective on EU integration by increasing the EU’s financial influence over Member States. Unlike the concept of integration through law, however, it is not yet a fully developed theory. In light of the prevailing crises, integration through funding could emerge as a complementary approach to integration through law
Introductory Remarks: Unity and Diversity of Civil Service in Federal and Unitary/Decentralized Countries
Die KI-VO im Umweltcheck - Rückenwind für eine grüne Zukunft?
Künstliche Intelligenz kann den Umweltschutz beflügeln. Sie kann ihn aber auch (nicht nur wegen ihres hohen Energiebedarfs) ausbremsen. Die KI-VO eröffnet die Chance, den Motor umweltfreundlicher KI anzukurbeln und die Technologie der Zukunft stärker auf Umwelt-schutz einzuschwören. Ob und inwieweit der Unionsgesetzgeber diese Herausforderung gemeistert hat, nimmt der Beitrag unter die Lupe
Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete (Kabinettsbefassung: 18.12.2024)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen
New Work im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Der Vortrag wurde im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks für (Nachwuchs-) Führungskräfte in der digitalen Verwaltung des Landes Brandenburg der DigitalAgentur Brandenburg gehalten. In ihm wurden die Ergebnisse einer Reihe explorativer Interviews im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg dargestellt, wo im Rahmen einer New Work Initative in einigen Referaten Desksharing eingeführt wurde
Ein verbindliches KI-Transparenzregister für Deutschland
Das Policy Paper beleuchtet das Potenzial von Künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung, weist jedoch auf erhebliche Risiken wie mangelnde Transparenz und mögliche Grundrechtsverletzungen hin. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wird die Einfüh-rung eines verbindlichen KI-Transparenzregisters für Bund und Länder gefordert.
Dieses Register soll alle eingesetzten KI-Systeme erfassen und detaillierte, verständliche In-formationen zu deren Zweck, Einsatz und potenziellen Auswirkungen bereitstellen. Dies geht über die Anforderungen der KI-VO hinaus, die sich auf Hochrisiko-Systeme konzentriert. Das Papier erörtert zudem die rechtlichen Hürden einer solchen Implementierung im deutschen Föderalismus und schlägt eine Verfassungsreform vor, um eine kohärente, bundesweite Lö-sung zu ermöglichen. Eine unabhängige Aufsichtsbehörde und ein interdisziplinärer Beirat sollen die Qualität und Akzeptanz des Registers sichern
Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)(Stand: 08.08.2025)
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, insbesondere für ukrainische Geflüchtete, die nach dem 01. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, den Leistungsbezug künftig dem Asylbewerber-leistungsgesetz (AsylbLG) zuzuordnen, anstelle wie bislang den Regelungen des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuchs (SGB II und SGB XII).
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Personen, die nach dem 31. März 2025 in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufent-haltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG erhalten oder beantragt haben, sollen in Zukunft Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 lit. b) u. Nr. 8 AsylbLG). Für junge Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach Deutschland geflüchtet sind, führt dies zu einem Rechtskreiswechsel vom SGB II und SGB XII zum AsylbLG und geht mit zahl-reichen Änderungen im Leistungsbezug- und -zugang einher.
Mit dem Rechtskreiswechsel stehen jungen Betroffenen geringere finanzielle Mittel im Ver-gleich zur bisherigen Rechtslage zur Verfügung. Ein Teil der Leistung nach dem AsylbLG kann zudem als Sachleistungen erbracht werden, was die frei zur Verfügung stehenden finanziel-len Mittel der Betroffenen weiter beschränken kann. Dies kann sich nachteilig auf eine gesun-de und ausgewogene Ernährung junger Menschen auswirken und ihre Teilhabe am sozialen Leben insgesamt erschweren.
Der Leistungszugang kann für Betroffene über eine Bezahlkarte geregelt werden, die nur ge-ringe Bargeldabhebungen ermöglicht. Für Minderjährige gibt es dabei keine eigene Bezahl-karte und der Anteil, der als Bargeld abgebhoben werden kann, wird auf die Bezahlkarte des Erziehungsberechtigten gebucht. Die geringeren Geldleistungen in Verbindung mit der be-schränkten Bargeldabhebung könnten dazu führen, dass junge Menschen nicht in vollem Umfang am sozialen Leben mit Gleichaltrigen, z. B. in Form von gemeinsamen Ausflügen oder anderen Unternehmungen, teilhaben können.
Mit dem geplanten Rechtskreiswechsel stehen Betroffenen außerdem keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung, sondern lediglich Zugang zu einer Basisver-sorgung. Durch eine eingeschränkte gesundheitliche Versorgung kann für betroffene jungen Menschen eine verschlechterte Gesundheitslage erzeugt werden, die für den Rest ihres Lebens mit Folgekosten einhergehen kann
Jugend-Check zum Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 (Stand 10.09.2025)
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch verschiedene steuerrechtliche Einzelmaßnahmen finan-zielle Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Für junge Menschen sind in die-sem Rahmen insbesondere die Neuregelungen für Übungsleiterinnen und -leiter und ehren-amtlich Tätige sowie zum E-Sport von Bedeutung. Die für den Jugend-Check relevanten Ände-rungen sollen zum 01. Januar 2026 in Kraft treten, vgl. Art. 11 Abs. 2 Steueränderungsgesetz 2025.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Die geplante Erhöhung der Freibeträge für Nebeneinkünfte aus Tätigkeiten, die im Gemein-wohlinteresse stehen, in Form der Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EstG) sowie der Ehren-amtspauschale (§ 3 Nr. 26a EstG), kann ehrenamtlich engagierten jungen Menschen finan-zielle Entlastung bringen.
Durch die geplante Erhöhung der Steuervergünstigungen könnte der Anreiz für ehrenamt-liches Engagement junger Menschen steigen und damit dazu beitragen, dass Vereine ggf. personell besser aufgestellt sind. Davon könnten mittelbar auch diejenigen jungen Menschen profitieren, die als Mitglieder in den Vereinen aktiv sind oder die an bestimmten Angeboten, wie Jugendfreizeiten, teilnehmen.
Die geplante Aufnahme von E-Sports in den Katalog gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO) kann für Jugendliche und junge Erwachsene, die dieses Hobby ausüben, bedeu-ten, dass ihr Interesse an diesen Spielen mehr Förderung durch Vereine und gesellschaftliche Anerkennung erhalten kann. Dies könnte allerdings auch dazu führen, dass junge Menschen mehr Zeit vor dem Bildschirm verbringen, was sich wiederum negativ auf ihre Gesundheit auswirken könnte