German University of Administrative Sciences
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Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (Stand 22.08.2025)
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, wesentliche Verbesserungen im Bereich des zivilrechtlichen Gewaltschutzes zu erreichen. Dafür ist u.a. vorgesehen, die elektronische Aufenthaltsüber-wachung (eAü) im Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zu verankern sowie eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Personen, die häusliche bzw. Partnerschaftsgewalt ausüben, zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen verpflichten zu können.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Zukünftig sollen auch Familiengerichte dazu ermächtigt werden, Personen, die häusliche bzw. Partnerschaftsgewalt ausüben, zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu ver-pflichten (§ 1a Abs. 1 GewSchG). Auf diese Weise können Verstöße gegen bestehende Gewalt-schutzanordnungen verhindert werden. Junge Menschen können von dieser Schutzwirkung profitieren, da Erfahrungen von direkter häuslicher Gewalt sowie von indirekter Partner-schaftsgewalt für sie erhebliche psychische und physische Belastungen nach sich ziehen kön-nen. Beide Gewaltformen können langfristig Entwicklungsprozesse junger Menschen beein-trächtigen und sich nachteilig auf ihre schulische Laufbahn, Persönlichkeitsentwicklung, psychosoziale Prozesse und Wertevorstellungen auswirken.
Betroffene von häuslicher bzw. Partnerschaftsgewalt sollen mit einem Empfangsgerät aus-gestattet werden können, sofern für die gewaltausübende Person das Tragen einer Fußfessel angeordnet wird (§ 1a Abs. 2 S. 1 GewSchG). Hierdurch könnte das subjektive Sicherheitsge-fühl betroffener junger Menschen gestärkt werden. Umgekehrt könnte jedoch auch die Ge-fahr bestehen, dass sie kontinuierlich an ihre Gewalterfahrungen sowie an das Risiko einer erneuten Gewalttat erinnert werden.
Minderjährige sollen nur dann mit einem Empfangsgerät ausgestattet werden können, so-fern dies mit dem Kindeswohl vereinbar ist und zugleich die Einwilligung der Sorgeberech-tigten vorliegt (§ 1a Abs. 2 S. 2 GewSchG). Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass Minderjährige vor psychischen Beeinträchtigungen durch den Gebrauch eines Empfangs-geräts bewahrt werden, sofern sie die notwendige psychische Reife noch nicht besitzen.
Überdies soll Familiengerichten künftig die Möglichkeit eingeräumt werden, Personen, die häusliche bzw. Partnerschaftsgewalt ausüben, zur Teilnahme an einem sozialen Trainings-kurs zu verpflichten (§ 1 Abs. 4 GewSchG). Für junge Menschen, die von häuslicher oder Partnerschaftsgewalt betroffen sind, könnte dies eine spürbare Reduktion von Gewaltge-schehen bewirken und somit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz ihrer Gesundheit und zu einer ungestörten Entwicklung leisten
Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz) (Kabinettsbefassung: 03.09.2025)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen
Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (Kabinettsbefassung: 08.10.2025)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen
Budgetrecht und repräsentative Demokratie im Mehrebenensystem
Demokratie und Mehrebenensystem stehen in einem Spannungsverhältnis. Besonders deutlich zeigt sich dies an der Finanzverfassung. Wie hat sich die Idee des Budgetrechts - des Rechts der Bürgerinnen und Bürger, über die Finanzen ihres Gemeinwesens zu entscheiden - historisch gegen politische und andere Widerstände durchgesetzt? Inwieweit ermöglicht die gegenwärtige Ausgestaltung der Finanzverfassung im Mehrebenensystem der Europäischen Union die Verwirklichung repräsentativer Demokratie? Ruth Weber untersucht das Verhältnis von Budgetrecht und repräsentativer Demokratie im Mehrebenensystem aus verfassungsge-schichtlicher und rechtsdogmatischer Perspektive
Public values im öffentlichen Dienst
Der Begriff der public values hebt auf den gesellschaftlichen Mehrwert einer öffentlichen Or-ganisation sowie auf ihre gesellschaftsstabilisierende Funktion ab. Er wird im vorliegenden Beitrag zunächst aus einer historischen und vergleichenden Perspektive erörtert. Darauf folgt die Analyse der institutionellen Durchsetzung von public values. Das Beispiel der 2013 eingerichteten französischen „Haute Autorité pour la transparence dans la vie publique (HATVP)“ zeigt, dass – obschon der Kampf gegen die Korruption eine zu Recht bereits lange verankerte Erwartung an den Staat darstellt – auch andere Faktoren, wie die Berücksichti-gung der Ämterhäufung, der Nebeneinkünfte und der Interessenkonflikte, zur Transparenz und zum Vorzeigecharakter öffentlicher Institutionen beitragen
Umsetzungsbegleitung KJSG: Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe; Erkenntnisse aus dem Projekt im Rahmen des Fach-Stammtischs des LJA Niedersachsen
Lena Hartmann, Maximilian Andorff-Woller und Jenny Rademann stellten im Rahmen des di-gitalen Fach-Stammtischs des Landesjugendamts Niedersachsen vor über 50 Vertreterinnen und Vertretern niedersächsischer Kommunen zentrale Ergebnisse aus dem Projekt "Umset-zungsbegleitung KJSG: Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungs-hilfe" vor. Schwerpunkte des Vortrags waren: Organisationsformen der Inklusiven Lösung, die Organisation des Umstellungsprozesses, die Rolle von Haltung & Kommunikation, der Umgang mit Schnittstellen
What does knowledge management in public administrations look like in practice?
The need for effective and targeted knowledge management in the public sector is growing in response to complex challenges, impending retirement waves, and digital transformation. However, knowledge management is often treated as a buzzword, without really understan-ding its scope. This paper clarifies what knowledge management looks like in practice by analysing over a hundred case studies and deriving empirically grounded criteria that define KM in the public sector. These case studies, drawn from academic literature and online publications, span a wide range of countries and institutions, giving the derived criteria a certain degree of universal relevance. The analysis reveals that KM intersects with various fields of institutional management, such as human resources and information technology. While the identified criteria specify what constitutes knowledge management, they remain general enough to allow flexible adaptation to different institutional and cultural contexts
Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (Kabinettsbefassung: 19.11.2025)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen