German University of Administrative Sciences

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    Informationsbrief Neues aus der UB Speyer - Nr. 7, Juli 2025

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    Vierseitiger Informationsbrief, der über Neuigkeiten, Wissenswertes und Interessantes aus der Universitätsbibliothek Speyer sowie dem Bibliothekswesen informiert

    Ein KI-Transparenzregister für die öffentliche Verwaltung: Unions- und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen

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    KI birgt das Potenzial, zum Eckpfeiler der digitalen Transformation in der öffentlichen Ver-waltung zu werden. Während der Einsatz von KI-Systemen effizientere Abläufe durch Auto-matisierung verspricht, birgt er auch erhebliche Risiken, insbesondere in Bezug auf Daten-schutz und die Gleichbehandlung von Individuen. Eine der drängendsten Herausforderungen ist der bestehende Mangel an Transparenz – sowohl für Bürger als auch für die Verwaltung selbst. Außerhalb der zuständigen Regierungsbehörden ist oft unklar, wo und zu welchen Zwecken KI-Systeme eingesetzt werden. Das Bewusstsein für die verwendeten Systeme und deren Funktionsweise ist jedoch entscheidend, um die öffentliche Akzeptanz zu fördern, eine effektive Aufsicht zu gewährleisten, Grundrechte zu schützen und den ressortübergreifenden Wissensaustausch zu erleichtern. Um die Transparenz bezüglich des staatlichen Einsatzes von KI zu erhöhen, ist die Einführung eines öffentlichen Registers ratsam – ähnlich dem System, das bereits in den Niederlanden existiert. Im niederländischen „Algoritmeregister“ sind Regierungsbehörden verpflichtet, die von ihnen verwendeten KI-Systeme zu erfassen. Das Register liefert wichtige Details wie den Verwendungszweck des Systems, seinen Anwendungsbereich und die potenziellen Auswir-kungen auf Bürger und Unternehmen. Anfang 2025 unternahm das Bundesministerium des Innern und für Heimat mit dem „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ erste vorsichtige Schritte in diese Richtung. Die Einrichtung eines nationalen KI-Transparenzregisters für die öffentliche Verwaltung wirft jedoch erhebliche rechtliche Bedenken auf. Der KI-Act der EU etabliert einen eigenen Rah-men für die KI-Transparenz, der Vorrang vor nationalen Gesetzen hat. Gemäß dem KI-Act müssen öffentliche Behörden die Nutzung spezifischer Hochrisiko-KI-Systeme in einer zen-tralen Datenbank offenlegen (Artikel 71 KI-Act) und insbesondere eine Zusammenfassung der Folgenabschätzung für Grundrechte bereitstellen (Artikel 27 KI-Act). Wenn der KI-Act die KI-Transparenz innerhalb der öffentlichen Verwaltung umfassend regelt, könnte die Schaf-fung eines nationalen Registers im Widerspruch zum EU-Recht stehen. Selbst wenn das EU-Recht die Schaffung eines solchen Registers nicht vollständig ausschließt, muss die Heran-gehensweise an seine Umsetzung im Einklang mit dem deutschen Verfassungsrecht stehen. Insbesondere müssen der Grundsatz des „Vorbehalts des Gesetzes“ und Deutschlands fö-derales Kompetenzsystem berücksichtigt werden. Dieser Artikel untersucht diese Fragen und skizziert, wie das Konzept eines nationalen KI-Transparenzregisters im europäischen Mehr-ebenensystem rechtlich umgesetzt werden kann

    Discrimination Beyond Categories? “Associated Discrimination” in European and German Labour Law

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    Der Aufsatz behandelt die Rechtsprechungslinien der assoziierten Diskriminierung und überträgt diese auf praktische Anwendungsfälle. Based on the ECJ’s Colman and CHEZ decisions, the authors explain how the wording of European law allows for the assumption of associated discrimination. In this context, the article addresses criticism of the vagueness of the criteria laid down therein and the danger of proliferation and manipulation. Furthermore, the authors establish a link between associated discrimination and the discriminatory characteristics of age and parenthood. German law in particular lacks awareness of the need to understand discrimination on the basis of care work as associated discrimination, from which both practitioners and those affected could benefit

    EGMR bestätigt beamtenrechtliches Streikverbot für Lehrkräfte – FÖV Praxishinweis Europäisierung öffentlicher Dienst

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    Besprechung von EGMR, Urteil vom 14.12.2023 – 59433/18, 59477/18, 59481/18, 59494/18 (Humpert u.a. / Deutschland) –, ECLI:CE:ECHR:2023:1214JUD005943318 Mit seinem Urteil vom 14.12.2023 hat der EGMR zur Vereinbarkeit des deutschen Beamten-streikverbots mit der Gewerkschaftsfreiheit nach Art. 11 EMRK entschieden. In dem Praxis-hinweis wird das Urteil ausführlich dargestellt und europarechtlich eingeordnet. Zudem werden Rückschlüsse für das deutsche Recht erläutert. Nach dem Urteil ist das statusrecht-liche Streikverbot für Lehrkräfte mit Art. 11 EMRK vereinbar. Diese Entscheidung dürfte dabei auf alle Beamtengruppen übertragbar sein. Als ausschlaggebend für die Vereinbarkeit des Beamtenstreikverbots mit der Gewerkschaftsfreiheit waren für den EGMR die Rechte und Privilegien, die den einzelnen Beamtinnen und Beamten sowie ihren Gewerkschaften im Ge-samtgefüge des beamtenrechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses eingeräumt sind. Hierdurch sei das nicht eingeräumte Streikrecht angemessen ausgeglichen. Im Ergebnis hat der EGMR hierdurch das gegenständliche Urteil des BVerfG abgesegnet und somit die gegen-wärtige Ausgestaltung des Berufsbeamtentums gestützt. Die Entscheidung stellt hierbei eine brauchbare europarechtliche Antwort auf das Urteil des BVerfG dar, umfasst dabei jedoch auch diskutable Begründungsansätze, die im Praxishinweis erörtert werden

    Zur Wacht über die Wächter: Potenziale und Limitationen des Polizeibeauftragtengesetzes des Bundes

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    Der Beitrag von Jonas Botta gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des Ge-setzes vom 28. Februar 2024 „über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz)“, auf dessen Grundlage Uli Grötsch zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes gewählt wurde und im März 2024 seine Arbeit aufgenommen hat. Der Beitrag identifiziert eine Reihe von Defiziten des Gesetzes, darunter die wesentlich restriktiveren Zugangshürden für Eingaben aus der Bevölkerung im Vergleich zu Eingaben aus der Polizei

    Die Infrastruktur für föderale Lösungen soll einheitlich sein

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    Dass Bund und Länder jeweils eigene IT-Systeme bauen, erschwert die Verwaltungsdigitali-sierung erheblich. Mit einer Grundgesetzänderung könnte der Bund künftig zentral steuern und einheitliche Standards für die technische Umsetzung vorgeben – ohne den Föderalismus zu gefährden. Im Interview erklären die Juristen Mario Martini und Jonas Botta, wie das aussehen könnte

    Gefahren für die Cybersicherheit

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    Cyberangriffe sind an der Tagesordnung: Ausfälle oder Datenlecks betreffen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig; „Ransomware“ ist vom Fach- zum Alltagsbegriff geworden. Diese Sachlage weckt das Bedürfnis nach einem Staat, der Cyberangriffe abwehrt und Betroffene unterstützt – gefragt ist also eine effektive Gefahrenabwehr. Doch wann besteht eine Gefahr für die Cybersicherheit

    Co-creating Europe-related activities: The role of German local governments in bottom-up mobilization

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    In the process of Europeanisation, the local level takes an intermediary position between citizens and the European level. A special feature of local authorities’ European involvement is that many local Europe-related activities are developed and implemented not only for citizens, but to a considerable extent by them or in cooperation between civil society orga-nisations and municipal actors. The paper presents fresh data from a research project focusing on the German case to examine the local level’s role in the European multi-level-governance system. We ask in this paper: How do civil society actors and municipalities interact in organising Europe-related bottom-up activities and what are the driving motives and ideas for these activities? In a first step, we investigate the variety of bottom-up mobilisation found at the local level and the role of local actors – city administrations, civil society associations and others – in creating opportunities for citizen engagement. In a second step, we trace forms of co-creation, i.e. local civil society involvement in municipal European policy-making, across the four dimensions of Europeani-zation. Third, we typologize the different local networks based on the type of underlying relation. In summary, Europe-related bottom-up mobilisation takes place through different citizen-oriented activities, often organised and implemented in local networks. The motives for this engagement are mainly based on a normative understanding of Europe as an idea, encompassing notions of European identity and society

    Über das Elend der deutschen Kommunalfinanzen – ein echt föderales Problem

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    Ausgabe 22 – 26. Juni 2025

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    Inhaltsübersicht: 2. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Laws Staat und Verwaltung in Europa der Deutschen Universität für Verwaltungs- wissenschaften Speyer (MasterO LL.M.) 2. Ordnung zur Änderung Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Arts Public Administration der Deutschen Universität für Verwaltungswissen- schaften Speyer (MasterO M.A. Public Administration) 1. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Public Administration Wissenschaftsmanagement der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (MasterO M.P.A. Wissenschaftsmanagement) Prüfungsordnung für das verwaltungswissenschaftlich Aufbaustudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (MagisterO

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