German University of Administrative Sciences

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    Heiko Richter, Datenschutzgesetz (DNG): Kommentar. 2. Aufl., München: Beck, 2023

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    Daten der öffentlichen Hand sind in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Zivilgesell-schaft und der digitalen Wirtschaft gerückt: Zugang und Nutzung derselben fördern demo-kratische Transparenz und stimulieren zunehmend digital basierte Geschäftsmodelle, die Innovation und Wohlstand versprechen.... So wurde das Informationsweiterverwendungs-gesetz am 23.7.2021 durch das Datennutzungsgesetz (DNG) abgelöst. Dem DNG widmet sich nun Heiko Richter in einer Neuauflage seines bei C. H. Beck erschienenen Kommentars

    Bericht zum Beteiligungsworkshop zur kontrollierten Abgabe von Cannabis

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    Das KomJC lud 20 Teilnehmende zwischen 12 und 27 vom 11. bis 13. November 2022 nach Berlin ein, um über die im Koalitionsvertrag beschlossene Idee einer kontrollierten Abgabe von Cannabis zu diskutieren

    Public Value-Orientierung als Konzept im Kontext von Strategien zur Rekrutierung und Attraktivitätssteigerung im öffentlichen Dienst

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    Höheres Entgelt für „systemrelevante Tätigkeiten“? – Der Einfluss von Veränderungen auf die Eingruppierung im öffentlichen Dienst

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    Wintersemester 2022/2023

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    Triggers and Hierarchies of Social Identities in the European Parliament

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    Research on dynamics within the European Parliament frequently draws on group-based explanations – such as parties and national affiliations – for the behaviour of its members. Hence, there is a growing interest in the question of how policy issues trigger the salience of group memberships and whether partisan or national group memberships – and which of them – rank higher when voting on issues. This article provides answers to these questions by presenting empirical evidence on the group memberships that are decisive for the voting behaviour of Members of the European Parliament (MEPs). In theoretical terms, it introduces the social-psychological perspective on social identities to European Union (EU) parliamenta-ry research. Methodologically, the article relies on a qualitative comparative analysis of voting results in three resolutions of the 9th EU legislative term. The findings emphasize a hierarchy of salient social identities and reveal that some national and some partisan identities are stronger than others in the European Parliament

    Verwaltungsverfahrensgesetz: VwVfG; Kommentar

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    Der große Standardkommentar in der 10. Auflag

    Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (Stand: 23.02.2023)

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    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung soll das Aufenthaltsrecht einwanderungsfreundlicher gestaltet werden. Ziel ist es, den bereits beste-henden Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken und die Innovations- und Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik zu sichern. Durch gezielte und gesteuerte Zuwanderungsregulierungen sollen Fachkräfte gewonnen werden und qualifizierte Drittstaatsangehörige, die sich aus di-versen Gründen bereits in der Bundesrepublik aufhalten, eine bessere Bleibeperspektive er-halten. Dies betrifft u.a. Menschen mit verschiedenen Aufenthaltsmodalitäten in Qualifizie-rungsphasen, die aus Drittstaaten nach Deutschland kommen und hier bspw. ein Studium oder einen Sprachkurs belegen. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Künftig soll die Altersgrenze der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Suche nach einem Ausbildungsplatz zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung für junge Menschen aus Drittstaaten von 25 auf 27 Jahre angehoben werden (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). Dadurch können mehr junge Menschen von der Möglichkeit eines längerfristigen Aufenthalts in Deutschland Gebrauch machen. Zudem soll es künftig Menschen mit dem Aufenthaltstitel der Aufenthaltserlaubnis, z.B. zum Zwecke des Studiums oder zum Zweck der Teilnahme an einem Sprachkurs möglich sein, in einem höherem Umfang einer Nebenbeschäftigung nachzugehen (u.a. 16b Abs. 3 S. 1 Auf-enthG; § 16f Abs. 3 S. 4 AufenthG) und z.T. eine größere Wahlfreiheit bei der Suche gestattet werden (§ 16b Abs. 3 S. 3 und 4 AufenthG). Den betroffenen jungen Menschen kann dies zum einen zu einem höheren Verdienst verhelfen, zum anderen können sich die gewonnenen Er-fahrungen förderlich auf die weitere Integration in Deutschland auswirken. Zukünftig soll auch während der Berufsausbildung oder vor Abschluss des Studiums ein Wechsel der Aufenthaltserlaubnis möglich sein, soweit die Ausländerin oder der Ausländer die Voraussetzungen für die jeweilige Aufenthaltserlaubnis erfüllt (§§ 16a Abs. 1 S. 2, 16b Abs. 4 S. 1 AufenthG). Das kann junge Menschen betreffen, die z.B. ihr aufgenommenes Studium oder ihr Ausbildungsvorhaben nicht fortsetzen wollen, wenn dieses nicht ihren Vorstellungen und Erwartungen entspricht. Sie haben dann die Möglichkeit, z.B. eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit zu erhalten, wodurch sich für sie auch andere Bleibeperspektiven jen-seits der ursprünglichen Aufenthaltserlaubnis eröffnen können

    Vorschläge zur Weiterentwicklung des Planungssicherstellungsgesetzes

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    Das FÖV hat im Rahmen eines Workshops des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU e.V.) die Ergebnisse der Evaluation des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vorgestellt

    Dark Patterns im Scheinwerferlicht des Digital Services Act: sind Art. 25, 27 und 31 DSA der erhoffte Lichtblick oder nur heller Schein?

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    Verbraucherschädigende Designmuster bahnen sich bislang häufig ungestört ihren Weg durch die Online-Welt. Designer, Verbraucherschutzverbände und Rechtswissenschaftler arbeiten aber intensiv daran, den verschiedenen versteckten Mustern Einhalt zu gebieten. Der europäische Gesetzgeber hat nun die Initiative ergriffen und adressiert digitale Designmuster in vier Sekundärrechtsakten: Im Digital Services Act, im Digital Markets Act sowie in den Entwürfen der KI-Verordnung und des Data Act. In welchem Umfang dieses unionsrechtliche Quartett die Gestaltung verbraucherfeindlicher Benutzungsoberflächen rechtlich einhegt, darüber herrscht gegenwärtig noch breite Unsicherheit. Der Beitrag analysiert die einschlägigen normativen Vorgaben des Digital Services Act und ergründet, was diese für die Praxis der Designgestaltung bedeuten

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