German University of Administrative Sciences
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Civil Service in Transition: Privatisation or Alignment of Employment Conditions?
The role of the State as an employer requires special regulation. Traditionally, the prototypi-cal public employee has been the civil servant, whose employment relationship had specific public-law status. In many countries, a shift may be observed from public-law status and from unilateral appointment to a contractual relationship, which may be ruled by public or private law. Against this backdrop the trend in European countries is not to fully abandon public-law status, but to concentrate it in core areas, such as the police, armed forces and justice. The contribution explores the different definitions of the public sector in European countries deemed to be the main players in the field of civil service. It further highlights the switch from a career-based system with the guarantee of lifelong employment to position-based employment with a much higher turnover. It examines the reasons of the privatisation process, its main criteria and limits, as well as the implications of this transition in terms of convergence of employment conditions in the public and private sectors
Informationsbrief Neues aus der UB Speyer - Nr. 5, Januar 2025
Vierseitiger Informationsbrief, der über Neuigkeiten, Wissenswertes und Interessantes aus der Universitätsbibliothek Speyer sowie dem Bibliothekswesen informiert
Jugend-Check zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (Stand 08.07.2025)
Ziel des Gesetzentwurfs ist eine Reform der Lebendorganspende, um den Kreis von poten-ziellen Organspenderinnen und -spendern zu erweitern und ihren Schutz zu stärken. We-sentliche Vorhaben sind die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Überkreuz-lebendnierenspende sowie der nicht gerichteten anonymen Nierenspende.
Zudem soll für nicht einwilligungsfähige Personen die Weiterverarbeitung und Übertragung von Organen und Gewebe (Operationsreste) ermöglicht werden.
Weiterhin soll die Gewinnung menschlicher Samenzellen für nicht einwilligungsfähige Per-sonen, die sich einer keimzellenschädigenden Therapie unterziehen, gestattet werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Organe oder Gewebe (Operationsreste), die einer nicht einwilligungsfähigen Person im Rah-men einer medizinischen Behandlung entnommen worden sind, sollen mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters auf andere Personen übertragen werden können (§ 8c Abs. 2 TPG). Dadurch können z.B. noch funktionsfähige Herzklappen entnommen und aufbereitet werden, um sie für herzkranke Jugendliche zu verwenden. Die Neuregelung kann somit zu einer verbesserten medizinischen Versorgung beitragen.
Die Gewinnung menschlicher Samenzellen soll für eine spätere medizinisch unterstützte Befruchtung für nichteinwilligungsfähige Personen, die sich einer keimzellenschädigenden Therapie unterziehen, ermöglicht werden (§ 8c Abs. 2 und 3 TPG). Damit kann zum Beispiel Jungen, die an Krebs erkrankt sind, eine spätere Familienplanung ermöglicht werden
Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung (Stand 04.07.2025)
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09. April 2024 (1 BvR 2017/21) in Bezug auf die Anfechtungsmöglichkeiten zur rechtlichen Vater-schaft gesetzlich umzusetzen. Im Zentrum der geplanten gesetzlichen Maßnahmen steht die Neuregelung des Rechts zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft durch den leiblichen Va-ter, um hierdurch den Grundrechten aller Beteiligten in ausgewogener Weise Rechnung zu tragen. Auf diese Weise soll zudem einem sogenannten „Wettlauf um die Vaterschaft“ vorge-beugt werden bzw. dieser sachgerecht gelöst werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Die persönliche Zustimmung des Kindes soll auch dann zwingende Voraussetzung für die An-erkennung der Vaterschaft sein, wenn der Mutter die elterliche Sorge zusteht (§§ 1595 Abs. 2, 1596 Abs. 4 S. 1 i. V. m. Abs. 1 S. 1 BGB). Dies kann die Perspektive Jugendlicher in Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung stärken, da sie ab 14 Jahren grundsätzlich persönlich einer Va-terschaftsanerkennung zustimmen können sollen (§ 1596 Abs. 4 S. 3 BGB), wodurch ihre Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten gestärkt werden können. Jugendliche unter 14 Jahren erhalten diese Mitbestimmungsmöglichkeiten nur eingeschränkt, da ihre Zustimmung durch den gesetzlichen Vertreter abgegeben werden soll (§ 1596 Abs. 4 S. 2 BGB). Auch wenn die Perspektive betroffener Jugendlicher so in Zukunft ein höheres Gewicht in Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung erhalten kann, soll die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich bleiben (§ 1596 Abs. 4 S. 3 Hs. 2 BGB).
Eine Vaterschaftsanfechtung soll durch ein Kind ab 14 Jahren künftig eigenständig erklärt werden können. Die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters soll hierzu nicht erforderlich sein (§ 1600a Abs. 4 S. 1-2 BGB). Dies kann die Mitbestimmung und Selbstwirksamkeit Ju-gendlicher stärken, da sie eine Vaterschaftsanfechtung selbst auf den Weg bringen können, etwa wenn sie eine sozial-familiäre Beziehung zu ihrem leiblichen Vater aufgebaut haben und diesen als rechtlichen Vater anerkennen lassen wollen.
Die Frist für eine Vaterschaftsanfechtung von zwei Jahren soll ab dem Zeitpunkt, ab dem der Anfechtungsberechtigte von dem Umstand erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen, grundsätzlich erst mit Eintritt der Volljährigkeit beginnen und nicht vor Vollendung des 21. Lebensjahres enden, unabhängig davon, ob die Umstände bereits vorher bekannt waren (§ 1600b Abs. 1 S. 1-3 BGB). Anfechtungsberechtigte junge Väter erhalten durch die Neurege-lung künftig mehr Zeit, um abzuwägen und zu entscheiden, auf welche Weise und in wel-chem Umfang sie in das Leben ihres leiblichen Kindes involviert sein möchten
Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Kabinettsbefassung: 06.08.2025)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen
Dritter Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check: Der Jugend-Check in der 20. Legislaturperiode; Junge Menschen von Beginn an in der Gesetzgebung mitdenken
Mit 91 veröffentlichten Jugend-Checks und 490 geprüften Gesetzentwürfen hat der Jugend-Check auch in der 20. Legislaturperiode seine Wirksamkeit bewiesen. Eine externe, wissen-schaftliche Gesetzesfolgenabschätzung funktioniert.
Die Ergebnisse der Arbeit des KomJC in der 20. Legislaturperiode zeigen erneut: Junge Men-schen sind ressortübergreifend von Gesetzesvorhaben betroffen. Die Auswirkungen auf sie sind spezifisch und unterscheiden sich von denen auf andere Altersgruppen. Das Prüfraster des Jugend-Checks hilft dabei, die Betroffenheit junger Menschen anhand von Lebensberei-chen aufzuzeigen. Dabei wird deutlich, dass sich Gesetzesvorhaben in unterschiedlichen Lebensbereichen junger Menschen unterschiedlich auswirken. Zudem können sich die Aus-wirkungen zwischen verschiedenen Gruppen junger Menschen unterscheiden.
Das politische Handeln stand in der 20. Legislaturperiode vor einer Vielzahl von Herausfor-derungen, die sich auf den Gesetzgebungsprozess ausgewirkt haben. Dies betraf vorrangig Gesetzesvorhaben, die infolge der Corona-Pandemie und des Kriegs gegen die Ukraine er-stellt wurden und durch die Regierungsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht wurden. Gesetzentwürfe, die durch die Fraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht werden, fallen nicht in die Zuständigkeit des KomJC. Diese Umstände sowie die verkürzte Legislaturperiode haben dazu beigetragen, dass die Gesetzesfolgenabschätzung erschwert wurde
Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) (Kabinettsbefassung: 08.10.2025)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen
Ansätze eines Parteiverbotsverfahrens auf EU-Ebene
Das Parteiverbot als Instrument der wehrhaften Demokratie wird in Deutschland intensiv diskutiert. Ob ein vergleichbarer Mechanismus auch auf Ebene der EU existiert, ist Gegen-stand dieses Beitrags. Im Mittelpunkt steht die Registerlöschung einer europäischen politi-schen Partei wegen mangelnder Wertekonformität. Die Voraussetzungen sind zwar im europäischen Parteienstatut geregelt, haben aber in der Praxis bislang keine Anwendung gefunden. Vielmehr ist das europäische Parteienrecht von einem formalen Umgang mit demokratiefeindlichen Bestrebungen geprägt
Wissenschaftliche Evaluation des TV Umbau II
Im Auftrag des MIK des Landes Brandenburg hat das FÖV eine wissenschaftliche Evaluation des TV Umbau II durchgeführt. Dabei wurde insbesondere der bisherige Umfang der Anwen-dung des Tarifvertrages evaluiert. Darüber hinaus wurde untersucht, wie sich die Arbeit im öffentlichen Dienst allgemein vor dem Hintergrund der Digitalisierung verändert. Dazu wur-den mit Hilfe eines Erhebungsinstruments alle Anwendungsfälle des Tarifvertrags in der un-mittelbaren Landesverwaltung erfasst. Zusätzlich wurden in Interviews vertiefende Einschät-zungen und Bewertungen der beteiligten Tarifparteien erhoben. Eine Literaturstudie stellt den aktuellen Forschungsstand zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Beschäftig-ten im öffentlichen Dienst dar. In einem Vergleich von Rationalisierungsschutz- und Digita-lisierungstarifverträgen wurde die spezifische Eignung der Instrumente des TV Umbau II untersucht