German University of Administrative Sciences
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Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (Stand: 18.12.2024)
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verabschiedung eines Suizidpräventionsgesetzes (SuizidPrävG), um effektiv und nachhaltig die Prävention von Suizidversuchen und Suiziden zu stärken. Hierfür sollen verschiedene Maßnahmen vorgesehen werden, die der Unterstüt-zung von Betroffenen dienen und die Prävention von Suiziden und Suizidversuchen durch Aufklärungs- und Informationsarbeit stärken. Zudem soll eine Bundesfachstelle für Suizid-prävention installiert werden, die mit der Aufgabe der Weiterentwicklung von Maßnahmen der Suizidprävention betraut werden soll.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Durch die Verabschiedung eines eigenen SuizidPrävG sowie den Aufbau einer Bundesfach-stelle für Suizidprävention sollen zielgruppenorientierte Informationen zum Thema Suizid-prävention entwickelt und veröffentlicht werden (§§ 1; 4; 5 SuizidPrävG). Hierdurch könnten für junge Menschen mit Suizidgedanken altersgerechte Aufklärungsangebote entstehen, die es ihnen ermöglichen, auf entsprechende Hilfsangebote aufmerksam zu werden. Die Inan-spruchnahme kann dem Schutz ihrer psychischen und physischen Gesundheit dienen.
Die Bundesfachstelle für Suizidprävention soll evidenzbasierte Maßnahmen zur Suizidprä-vention entwickeln, wodurch altersgerechte und zielgruppenspezifische Angebot entstehen könnten. Dies kann dazu beitragen, dass junge Menschen Hilfsangebote aufgezeigt bekom-men und konkrete Unterstützungsleistungen wahrnehmen können. So kann beispielsweise die Weiterentwicklung der bestehenden Telefon- und Online-Beratungsangebote speziell für Kinder und Jugendliche dazu beitragen, dass die Sorgen und Nöte der Betroffenen gehört werden.
Ferner sollen Angehörige verschiedener Berufsgruppen künftig offensichtlich suizidgefähr-deten Personen auf Informationen über bestehende Beratungs- und Hilfsangebote hinwei-sen (§ 3 SuizidPrävG). Hierdurch könnten die Rolle von Schulen und Lehrkräften in der Suizid-prävention gestärkt, junge Menschen an einem zentralen Ort ihres Aufwachsens erreicht und so frühzeitig Auswege aus Krisensituationen aufgezeigt werden
Resilienz und Vulnerabilität des freiheitlichen Verfassungsstaates: Verfassungstheoretische und rechtshistorische Reflexionen zur Weimarer Republik
Die Bundesrepublik Deutschland steht auch 75 Jahre nach ihrer Gründung auf einem demo-kratischen Fundament und muss weder die Schrecken eines Bürgerkrieges noch einer Hyper-inflation fürchten. Dennoch tut der freiheitliche Verfassungsstaat gut daran, sich immer wie-der seiner eigenen Resilienz zu versichern. Nur so kann er das Risiko minimieren, dass seine Schutzmechanismen versagen, wenn das demokratische Fundament erodiert. Dafür lassen sich nicht nur hypothetische Überlegungen anstellen, sondern auch Erfahrungen aus der ersten deutschen Demokratie fruchtbar machen. Das gilt in zweifacher Hinsicht. Zum einen führt die Geschichte der Weimarer Republik schmerzlich vor Augen, dass gesellschaftliche Transformationsprozesse nicht zwingend in einem Sieg der liberalen Demokratie münden. Zum anderen prägten die „Weimarer Verhältnisse“ die Mütter und Väter des Grundgesetzes nachhaltig. Die als wehrlos empfundene Weimarer Reichsverfassung (WRV) diente ihnen vor-nehmlich als Gegenbild zum Grundgesetz. Sollte sich dieses Bild von Weimar indes als trüge-risch erweisen, relativierte dies zugleich die fast schon formelhaft betonte Wehrhaftigkeit der grundgesetzlichen Verfassungsordnung. Denn wenn Weimar zwar verwundbar, aber nicht wehrlos war, dann bedeutete dies, dass auch ein wehrhafter Verfassungsstaat untergehen kann. Es lohnt sich daher auch für den heutigen Diskurs, die Prinzipien und Schutzmechanis-men der WRV näher zu beleuchten und ihre vormalige Bewertung kritisch zu hinterfragen. Dieser Aufgabe widmet sich der Beitrag
Positive Maßnahmen für mehr Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung
Vortrag zum rechtlichen Rahmen zulässiger positiver Fördermaßnahmen von Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst während der Fachtagung der Diversitätsforschenden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in Göttingen
Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (Stand 25.10.2024)
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miet-höhe bei Mietbeginn soll die sogenannte Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 verlängert werden. Damit wird das Ziel verfolgt, den Mietanstieg zu verlangsamen und bezahlbaren Wohnraum für möglichst viele Menschen zu sichern.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Die sogenannte Mietpreisbremse soll bis zum 31. Dezember 2028 verlängert werden (§ 556d Abs. 2 S. 4 BGB). Damit sollen die von den Landesregierungen erlassenen Rechtsverordnun-gen für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten für drei Jahre länger in Kraft bleiben können. Dadurch können junge Menschen, die in diesen Gebieten leben, vor einer finanziel-len Mehrbelastung geschützt werden, da es bei einem Auslaufen der Mietpreisbremse zu einem starken Anstieg der Mieten in den betroffenen Gebieten kommen könnte.
Die Mietpreisbremse kann einen Zuzug in diese Gebiete für junge Menschen, die ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen, ggf. überhaupt erst ermöglichen. Zu bedenken ist jedoch, dass die Mietpreisbremse nur bedingt etwas zum Zugang zu Wohnraum in Universitätsstäd-ten beitragen kann, da die durchschnittlichen Preise für studentisches Wohnen häufig über der Höhe der Wohnkostenpauschale im BAföG liegen.
Ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse muss durch junge Mieterinnen und Mieter selbst ge-rügt und damit ggf. vor Gericht geltend gemacht werden. Gerade für junge Menschen kann dies eine große Herausforderung darstellen und sie könnten aus Angst davor, die Wohnung zu verlieren, davon absehen
Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Stand 11.09.2024)
Der Gesetzentwurf zielt u. a. darauf ab, eine effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung sicherzustellen sowie angemessene Regelung hinsichtlich der subjektiven Rechte der Betrof-fenen zu schaffen. Dafür soll das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) insgesamt inhaltlich überarbeitet, neu strukturiert und modernisiert werden. Dies soll zur besseren Verständlichkeit der Regelungen beitragen und die sich in der Praxis bewährten Abläufe strukturierter abbilden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Künftig soll die Möglichkeit der Ausnahme des Verfolgungshindernisses durch ausdrückliche Zustimmung für die Leistungen der sonstigen internationalen Rechtshilfe in Strafsachen für Personen unter 14 Jahren eröffnet werden. Mit einer Einwilligung der erziehungsberechtigten Personen oder der betroffenen Person können sodann andere Leistungen der sonstigen Rechtshilfe, die sich zugunsten der verfolgten Person auswirken können, wie beispielsweise die Erhebung von entlastenden Beweisen, erbracht werden (§ 34 Abs. 2 IRG). Dies kann zur Entlastung von beschuldigten jungen Personen beitragen und ihre Verteidigungsrechte stärken.
Zudem soll die Vorschrift über die Vollstreckung aus Klarstellungsgründen um den Verweis der Geltung der Vollstreckungsvorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) ergänzt werden (§ 111 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 2 IRG). Dadurch kann sichergestellt werden, dass die besonde-re Schutzbedürftigkeit von Jugendlichen auch in Verfahren der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen berücksichtig wird
Erkenntnisse aus der Wissenschaft
Dr. Jenny Rademann stellte im Rahmen des Wirkungsdialogs "3 Jahre Kinder- und Jugend-stärkungsgesetz: Weiterentwicklungs- und Lernprozesse in der kommunalen Praxis" die bisherigen Erkenntnisse aus dem vom BMFSFJ geförderten Projekt "Umsetzungsbegleitung KJSG: Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe" vor. Die Veranstaltung wurde am 5. und 6. Dezember 2024 vom Deutschen Institut für Urbanistik ausgerichtet und brachte 60 Teilnehmende aus Forschung, Praxis und Beratung in einem Onlineformat zusammen. Im Vortrag ging es um die Verortung der Leistungen der Einglie-derungshilfe für junge Menschen in den Jugendämtern, den Umstellungsprozess, die Kom-munikation und gemeinsame Haltung sowie um den Umgang mit Schnittstellen. Der Vortrag verband einen Überblick über inhaltliche Leitlinien mit Einblicken in die Umsetzungspraxis. Grundlage bildeten vor allem qualitative sozialwissenschaftliche Erhebungen in Kommunen in fast allen Bundesländern
Kommunalverwaltung als Kritische Infrastruktur: Herausforderungen bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Deutsche Kommunen sind auf Cyberangriffe schlecht vorbereitet. Immer häufiger machen Angreifer sich das zunutze. Erfolgreiche Attacken erschweren nicht nur die Aufgabener-füllung vor Ort. Sie untergraben auch schleichend das Vertrauen in das Staatswesen. Die Umsetzung der NIS-2-RL böte Gelegenheit, den rechtlichen Rahmen an die gewachsenen IT-Sicherheitsbedürfnisse der Kommunen anzupassen. Der IT-Planungsrat meldet insoweit jedoch Bedenken an. Er rät den Ländern, ihre Kommunen den Richtlinienvorgaben nicht zu unterwerfen. Der Beitrag spürt diesen Zweifeln nach – und entkräftet sie
What drives trust in regulatory agencies? Probing the relevance of governmental level and performance through a cross-national elite experiment on EU regulation
Trust between constituent actors within the European Union (EU)'s multilevel regulatory re-gimes is decisive for regulatory success. Trust drives information flows, increases compliance, and improves cooperation within these regimes. Despite its importance, systematic know-ledge regarding the drivers of trust within regulatory regimes is limited. This paper inquires whether trust in regulatory agencies is influenced by their affiliation with the national or EU governmental level, as well as by their performance. While existing literature predominantly focuses on why citizens place their trust in governments or regulatory agencies, this paper presents original insights regarding the formation of trust among elites within the regulatory regime, including politicians, ministerial officials, agency officials, interest groups, and regu-lated entities. We employ data obtained from a large-scale vignette experiment conducted in six countries involving 752 decision-makers from relevant organizations. The experimental results suggest that both public and private elite actors' trust assessment of regulatory agen-cies does not hinge on cues associated with the governmental level, but rather depends on agency performance. Accordingly, belonging to the national or EU governmental level does not create a difference in trust assessment of regulatory agencies in itself. It, however, shows that particularly elite actors are rather sensitive in terms of the performance of a regulatory agency
Informationsbrief Neues aus der UB Speyer - Nr. 1, Januar 2024
Vierseitiger Informationsbrief, der über Neuigkeiten, Wissenswertes und Interessantes aus der Universitätsbibliothek Speyer sowie dem Bibliothekswesen informiert