German University of Administrative Sciences
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Wie attraktiv ist der öffentliche Dienst? Die Perspektive junger Menschen in Thüringen als potenzielle Beschäftigte
Der Zeitschriftenartikel geht explorativ der Fragestellung nach, welche Perspektiven junge Menschen in Thüringen auf den öffentlichen Dienst haben, insbesondere als potenzielle Be-schäftigte. Bei einer partizipativen Veranstaltung im Rahmen des Jugend-Checks Thüringen wurde eine Befragung junger Menschen durchgeführt. Die Befragungsergebnisse werden vor dem Hintergrund der Personalentwicklung im öffentlichen Dienst und den Reaktionen des Thüringer Gesetzgebers zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes dargestellt. Diese geben einen Einblick in die Wünsche und Vorstellungen junger Menschen als potenziel-le Beschäftigte. Die Ergebnisse können Hinweise darauf geben, was eine zielgerichtete und wirkungsvolle Ansprache junger Menschen erleichtern und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes steigern kann
Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) (Stand 27.11.2024)
Mit dem Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) soll die dritte Stufe zur sogenannten „Inklusiven Lösung“ vollzogen werden, die die vorrangige Zuständigkeit des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche mit und ohne (drohende) Behinde-rungen vorsieht. Das IKJHG dient damit der konkreten Umsetzung des 2021 in Kraft getrete-nen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) und schafft die notwendigen bundesrecht-lichen Voraussetzungen für die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Hierfür sollen durch das Gesetz die Hilfe zur Erziehung und die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche zu Leistungen zur Entwicklung, zur Erziehung und zur Teilhabe zusammengeführt werden. Das Gesetz soll zum 01.01.2028 in Kraft treten, vgl. Art. 8 Abs. 1 IKJHG.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Mit dem IKJHG soll ein gemeinsamer Leistungstatbestand im SGB VIII aufgenommen werden, der die Hilfen zur Erziehung sowie die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung unabhängig von der Art der Behinderung umfasst (§ 27 Abs. 1 SGB VIII). Dadurch können junge Menschen mit und ohne eine (drohende) Be-hinderung in ihrem Recht auf Entwicklung und Erziehung unterstützt werden.
Innerhalb des einheitlichen Leistungstatbestandes sollen zwei voneinander unabhängige Anspruchsgrundlagen für die Hilfen zur Erziehung und die Leistungen der Eingliederungshilfe bestehen (§§ 27 Abs. 2 und Abs. 3, 27a, 35a SGB VIII). Durch die Gesamtzuständigkeit des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe könnten Jugendliche und junge Erwachsene mit (drohenden) Behinderungen einen verbesserten Zugang zu bedarfsgerechten Unter-stützungsleistungen erhalten, da bislang in der Praxis Probleme in der Zuordnung zwischen den Leistungssystemen der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe bestehen.
Durch den einheitlichen Leistungstatbestand können Jugendliche und junge Erwachsene Hilfen zur Erziehung sowie Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig voneinander, jedoch auch gleichzeitig beziehen. Dadurch können sie Hilfen und Leistungen erhalten, die ihren individuellen Bedarfen entsprechen, da die Bedarfe zukünftig einheitlich betrachtet werden sollen und so zielgenauer bedarfsgerechte Hilfen erbracht werden können.
Die Verfahrenslotsen sollen verstetigt und ihre Beratungsfunktion erweitert werden (§ 10b Abs.1 und Abs. 2 SGB VIII). Dadurch können junge Menschen und ihre Personensorgebe-rechtigten auch in Zukunft eine wichtige Unterstützung im Zugang zu und in der Inan-spruchnahme von Leistungen erhalten
Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) (Kabinettsbefassung: 27.11.2024)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen
Public-private partnerships caught in a trust-trap and the potential role of information: The burden of divergent rationales
Trust is known to be beneficial for cooperation, though remains underdeveloped in public-private partnerships (PPPs), which are caught in a trust trap due to the cooperative regime’s internal heterogeneity. Accordingly, PPP’s inherent trust relationship is disentangled, and the burden of divergent actor rationales is introduced. We hypothesize that potential PPPs find themselves ex ante in a situation that requires certain repair mechanisms before the ‘usual’ venues of trust development can become effective. As such, exogenous information is theo-rized as quasi-substitute for relational experience that may support the development of a ‘leap of faith’. Theoretical considerations are tested by a vignette experiment with represen-tatives of both the public and the private sector. Within and between-group analyses find strong support for the burden of divergent rationales and stable levels of (role-based) trust. However, the effect of the information treatment on trust levels is limited
Erfahrungen mit digitaler interkommunaler Kooperation neuer Art in Rheinland-Pfalz
Vortrag im Rahmen der Brownbag-Seminarreihe des Netzwerks Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau zum Thema "Digitale Verwaltungsprozesse als Mittel der Entbürokratisierung" am 22.05.202
Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Kabinettsbefassung: 07.02.2024)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen
Teilhabe im digitalen Sozialstaat – Rechtliche, technische und gesellschaftliche Herausforderungen
Herr Dr. Botta hielt diesen Vortrag am 27.03.2024 auf der Jungen Tagung Sozialrecht in Berlin
Datenschutz in der amtlichen Statistik
Statistische Daten bilden die Grundlage staatlichen Handelns. Der amtlichen Statistik kommt die Aufgabe zu, diese Daten zu erheben, aufzubereiten und zu analysieren. Thomas Kienle untersucht, wie sich das europäische Datenschutzrecht auf die Arbeit der Bundesstatistik auswirkt und welche Gestaltungsräume dem deutschen Gesetzgeber verbleiben
Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur Einführung eines neuen Wehrdienstes (Stand 13.10.2024)
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Potenzial an Reservistinnen und Reservisten zielgerichtet zu erfassen. Zudem soll ein verbessertes Lagebild der kommenden Jahrgänge hinsichtlich der Frage über Eignung und Bereitschaft für den Dienst in den Streitkräften erreicht werden. Dafür sollen u. a. Änderungen im Wehrpflichtgesetz (WPflG) und im Soldatengesetz (SG) vorgenommen werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr soll künftig zum Zwecke der Wehrerfassung nach § 58c SG von den Meldebehörden übermittelte Daten verarbeiten und Meldedaten wie z.B. Geburtstag, Geburtsort, Familienstand sowie den Haupt- und Neben-wohnsitz abrufen (§ 15 Abs. 1 WPflG). Die durch die Abfrage erfassten Wehrdienstpflichtigen sollen dazu verpflichtet werden, eine einmalige Bereitschaftserklärung zur Wehrdienst-leistung abzugeben (§ 15a Abs. 1 S. 1 WPflG). Dies kann dazu führen, dass sich junge be-troffene Männer erstmalig intensiv mit dem militärischen Dienst und der Frage, ob sie einen Wehrdienst leisten möchten, auseinandersetzen müssen.
Die im Rahmen der Bereitschaftserklärung übermittelten Daten sollen u. a. auch zum Zweck der Einberufung und Heranziehung zum Wehrdienst im Verteidigungs- und Spannungsfall verarbeitet werden dürfen (§ 15b Nr. 3 WPflG). Die Neuregelung könnte im Falle eines Spannungs- und Verteidigungsfalls dazu führen, dass bereits Informationen über geeignete wehrpflichtige Männer vorliegen und betroffene junge Männer eingezogen werden könnten.
Der derzeit mögliche freiwillige Wehrdienst soll durch einen Basiswehrdienst abgelöst wer-den, der für einen Zeitraum zwischen sechs und 23 Monaten freiwillig geleistet werden kann (§ 58b Abs. 1 SG). Es soll künftig auch für ehemalige Basisdienstwehrleistende innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren möglich sein, an den internen Maßnahmen und Berufsbil-dungsmaßnahmen des Karrierecenters der Bundeswehr teilzunehmen. Somit könnten auch junge ehemalige Basiswehrdienstleistende neben ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit von den Förderungs- und Dienstleistungsangeboten profitieren und mittels qualifizierter Beratung und individueller Unterstützung gefördert und so auf ihren nächsten Lebensab-schnitt vorbereitet werden. Dies kann insgesamt die Attraktivität des Basiswehrdienstes für junge Menschen erhöhen
Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (Kabinettsbefassung: 11.12.2024)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen