German University of Administrative Sciences

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    32 ½ Jahre Neues Steuerungsmodell: Nah- und Fernwirkungen

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    Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG) (Kabinettsbefassung: 02.07.2025)

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    Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen

    Jugend-Check zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Stand: 07.11.2025)

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    Ziel des Gesetzentwurfs ist es, u. a. für die Einführung des digitalen Führerscheins eine all-gemeine Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu schaffen. Der digitale Führer-schein soll den derzeitigen Kartenführerschein dabei nicht ersetzen, sondern lediglich ergän-zen und als Nachweis über eine Fahrerlaubnis dienen. Die Regelungen zum digitalen Führer-schein sollen an dem Tag in Kraft treten, an welchem die technischen Gegebenheiten zur Erstellung eines digitalen Führerscheins vorliegen, vgl. Art. 9 Abs. 3 Fünftes Gesetz zur Än-derung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Mit der Gesetzesänderung soll eine Rechtsgrundlage für die Einführung des digitalen Führer-scheins geschaffen werden, welcher ergänzend zum Kartenführerschein im Inland genutzt werden können soll (§ 2 Abs 1a und 1b StVG). Aufgrund der umfassenden Verwendung des Smartphones in der Altersgruppe der jungen Erwachsenen könnte die Einführung des digita-len Führerscheins für sie besonders attraktiv sein und eine nutzerfreundlichere Alternative zum Kartenführerschein darstellen. Der digitale Führerschein soll vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt werden, wenn die An-tragssteller über ein geeignetes mobiles Endgerät verfügen, auf dem ein Anwenderpro-gramm installiert ist (§ 2d Abs. 2 Nr. 2 StVG). Dies kann jungen Menschen einen niedrig-schwelligen Zugang ermöglichen, da die Beantragung des digitalen Führerscheins grund-sätzlich nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Da ein geeignetes mobiles Endgerät vorliegen muss, kann dies eine Zugangshürde für junge Menschen mit geringeren finan-ziellen Mitteln darstellen. Für junge Menschen aus dem EU-Ausland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum, die in Deutschland leben, wäre die Beantragung des digitalen Führerscheins indessen mit zusätz-lichen Kosten verbunden, wenn sie nicht bereits über eine eID-Karte verfügen und ihren ausländischen Führerschein bereits in einen deutschen Führerschein haben umschreiben lassen. Dadurch könnte der digitale Führerschein für sie an Attraktivität verlieren

    Berufungsverfahren und Gefahren für Wissenschaftsfreiheit

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    Vortrag beim Workshop "Proofing the Academy" der Jungen Akademie am 07. und 08. November in Berli

    Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen (Stand: 24.11.2025)

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    Ziel des Gesetzentwurfs ist eine Änderung des Strafgesetzbuches, durch die sichergestellt werden soll, dass sämtliche gefährliche Mittel, die bei Sexual- bzw. Raubdelikten verwendet werden, als besonders schwere Übergriffe gelten. Dadurch sollen auch narkotisierende Sub-stanzen (sog. „K.-o.-Tropfen“), die einem Opfer verabreicht werden, um Sexual- und/oder Raubdelikte vorzunehmen, erfasst werden. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Der Entwurf sieht vor, in § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB und in § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB neben „Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen“ ausdrücklich auch „Mittel“ aufzunehmen. Damit wird die Verabreichung narkotisierender Substanzen als Tatmittel künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren geahndet. Zu den narkotisierenden Substanzen können sogenannte K.-o.-Tropfen zählen. Die härtere Sanktion könnte eine stärkere Ab-schreckungswirkung entfalten und junge Menschen besser vor solchen Straftaten schützen. Insbesondere junge Frauen, die Opfer sexueller Straftaten unter Verwendung von K.-o.-Tropfen wurden, könnten von der Regelung betroffen sein. Junge Fauen können sowohl im Kontext von Straftaten in der Partyszene als auch im Rahmen von Partnerschaftsgewalt Opfer solcher Straftaten werden. Die Gesetzesänderung könnte zu ihrem Schutz beitragen, sofern sie eine abschreckende Wirkung entfaltet. Die Einordnung dieser Straftaten als be-sonders schwerer Übergriff könnte das Problembewusstsein von Mitarbeitenden der Straf-verfolgungsbehörden stärken und dazu führen, dass toxikologische Untersuchungen schnel-ler oder häufiger angeordnet werden, wenn junge Betroffene, nach Übergriffen Unterstüt-zung suchen. Allerdings stehen junge Betroffene vor dem Problem, in einem sehr engen Zeitfenster handeln zu müssen, obwohl die Substanzen häufig zu erheblichen Erinnerungs-lücken führen, die eine eindeutige Einordnung des Erlebten zusätzlich erschweren

    Abschlusspräsentation: Umsetzungsbegleitung KJSG

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    Das Projektteam des Projekts „Umsetzungsbegleitung KJSG: Umstellung der Verwaltungs-strukturen im Bereich der Eingliederungshilfe“ stellte am 11.12.2025 im Rahmen einer hybriden Veranstaltung im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Ergebnisse des Projekts vor. Das Projekt widmete sich von 2022 bis 2025 dem verwaltungsseitigen Abbau der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe und hat nun mit Roadmap und Handreichungen unterstützende Dokumente für Jugend-ämter und Träger der Eingliederungshilfe vorgelegt. Diese sollen jene Kommunen unter-stützen, die sich auf den Weg des Schnittstellenabbaus begeben und die Umstellung zur sogenannten Inklusiven Lösung vornehmen, also die Verlagerung der Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher und geistiger Be-hinderung unter das Dach der Jugendhilfe. Die Roadmap und Handreichungen sind öffentlich verfügbar. Sie finden Sie sowohl über die Suche in dieser Datenbank als auch über die Projektwebseite www.foev-speyer.de/kjs

    Der Jugend-Check in Thüringen - Gesetzesfolgenabschätzung für junge Menschen

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    Im Rahmen des Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages in Leipzig stellte Lena Schreiner den Jugend-Check Thüringen als Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung für junge Menschen vor. Der Schwerpunkt des Vortrags lag auf der Entwicklung des Projekts, der Prüfung von Ge-setzentwürfen und der Einbettung in die Arbeit der Landesregierung. Der Vortrag fand am 14.05.2025 als Teil einer Fachveranstaltung in Kooperation mit der Servicestelle Mitbestim-mung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie statt

    Diversität in der Sozialverwaltung

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    Der Artikel gibt einen praktischen Überblick zur rechtlichen Lage und den Möglichkeiten, Diversität in der Sozialverwaltung zu fördern. Die Sozialverwaltung bietet vielfältige Möglichkeiten, Menschen mit Migrationsgeschichte gezielt zu fördern und zu unterstützen. Der tägliche Umgang mit einer vielfältigen Kundschaft stellt besondere Anforderungen an Fachkräfte – und erfordert interkulturelle Kompetenzen, Sensibilität und praxisorientiertes Wissen

    Art. 10 [Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]

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    Privater Austausch, der den Augen und Ohren der Öffentlichkeit verborgen bleibt, ist ele-mentarer Teil der freien Persönlichkeitsentfaltung sowie der Würde des denkenden und freiheitlich handelnden Menschen. Deshalb stellt das GG das Brief-, Post- und Fernmelde-geheimnis unter seinen besonderen Schutz. Es verbürgt eine spezielle Komponente menschlicher Kommunikation: vertrauliche Kommunikation auf Distanz

    Dall’autonomia all’intreccio: il labirinto delle competenze nel federalismo tedesco

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    Il contributo esamina la distribuzione delle competenze nel federalismo tedesco, prendendo le mosse dal principio della separazione e dell’autonoma responsabilità dei diversi livelli di governo, sancito dalla giurisprudenza costituzionale. L’analisi mette in luce come, in realtà, il sistema tedesco si configuri come un federalismo fortemente cooperativo, segnato da una crescente centralizzazione dei poteri a favore della Federazione. Dopo una sintetica illustra-zione del riparto verticale delle competenze previsto dalla Legge Fondamentale, la ricerca approfondisce i principali aspetti della cooperazione multilivello, soffermandosi sugli effetti delle riforme del federalismo degli ultimi vent’anni, che hanno inciso in modo significativo sugli equilibri del sistema federale.From Autonomy to Entanglement: The Labyrinth of Competences in German Federalism: The contribution examines the distribution of powers in German federalism, starting from the principle of separation and autonomous responsibility of the different levels of govern-ment, as established by constitutional jurisprudence. The analysis highlights how, in reality, the German system is structured as a strongly cooperative federalism, marked by an increas-ing centralization of powers in favour of the Federation. After exploring the vertical allocation of powers provided by the Basic Law, the research delves into the main aspects of multilevel cooperation, focusing on the effects of federalism reforms over the past twenty years, which have significantly impacted the balance in the federal system

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