German University of Administrative Sciences
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Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) (Kabinettsbefassung: 19.11.2025)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen
Im Namen der Ordnung – auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit?
Der Blogbeitrag untersucht, ob die Abweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen nach Maßgabe der Anweisung des deutschen Innenminsiters mit unserer Verfassung ver-einbar ist. Dazu werden zunächst die normativen Grundlagen zur Grenzabweisung Schutz-suchender und die transnationale Einbindung des Asylrechts, sowie die unionsrechtlichen Implikationen dargestellt und sodann rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze in den Blick genommen. Vor diesem Hintergrund kommt der Beitrag zu dem Schluss, dass die Anweisung zwingender und pauschaler Zurückweisungen an deutschen Außengrenzen sowohl mit europarechtlichen als auch rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar sind
When the Vibes Are Off: The Security Risks of AI-Generated Code
Vibe coding produces software riddled with insecurities. Will risk management and regulatory compliance, too, fall victim to the vibes
Prozess der Strategieentwicklung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (DUV) ist ein interföderales und ressortübergreifendes „Zentrum der Verwaltungswissenschaften“ des Bundes und der Länder. Zu ihren Kernaufgaben gehört, ihre Studierenden so auszubilden, dass sie über die erforderlichen Fach- und Führungskompetenzen verfügen, um in der Bundes- oder Landes-verwaltung Aufgaben im höheren Dienst oder in vergleichbaren Positionen übernehmen und ausfüllen zu können. Um diesen Aufgaben zukünftig noch besser gerecht werden zu können, hat die DUV einen Prozess der Strategieentwicklung eingeleitet, der ab dem Wintersemester 2024/25 zu einer vollständigen Umstellung ihres Studienprogramms führen und vom Bund und allen Ländern mitgetragen wird
Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenz-ausbildung (Stand 05.06.2025)
Der Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassis-tenzausbildung zielt darauf ab, die Attraktivität der Pflegefachassistenzausbildung zu stei-gern, um den zukünftigen Personalbedarf in diesem Beruf decken zu können. Dafür sollen moderne sowie bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen für die Pflegefachassistenzaus-bildung in einem Gesetz über den Pflegefachassistenzberuf (PflFAssG) geschaffen werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Künftig soll eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung geschaffen werden (§ 1
PflFAssG). Dies kann die Ausbildungsbedingungen und beruflichen Chancen junger Men-schen innerhalb der Heilberufe verbessern. Für junge Menschen, die in Zukunft die Pflege-fachassistenzausbildung absolvieren, kann sich durch die generalistische Ausbildung ein erweitertes und einheitliches Aufgabenfeld erschließen und ihnen dadurch ein Zugang zu Tätigkeiten in diversen Versorgungsbereichen innerhalb der Pflege leichter ermöglicht werden. Insgesamt kann dadurch Attraktivität der Pflegefachassistenzausbildung für junge Menschen gesteigert werden.
Zudem sollen Auszubildende einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung haben (§ 17 Abs. 1 S. 1 PflFAssG). Dies kann junge Auszubildende finanziell besserstellen, deren Ausbildungsstätten bisher keine angemessene Vergütung gewährleistet haben. Sie können so ggf. ihre Lebenshaltungskosten selbstständig bestreiten.
Weiterhin soll die Zulassung zur Ausbildung auch ohne Schulabschluss unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein (§ 10 Abs. 2 PflFAssG). Dies kann für junge Menschen ohne Schulabschluss eine Verbesserung ihrer Bildungsmöglichkeiten bedeuten, da ihnen ein Zugang zur Ausbildung und damit verbunden weitere berufliche Chancen eröffnet werden
Tessie Tzavaras Catsambas/E. Jane Davidson, Evaluation Management. How to Commission and Conduct Evaluations that Matter. Thousand Oaks, Cal., 2025
Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes – Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) (Kabinettsbefassung: 27.08.2025)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen
Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung [Notfallgesetz (21. LP)](Stand: 17.11.2025)
Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Verbesserung und Vernetzung der bisherigen Teilbereiche der medizinischen Notfall- und Akutversorgung. Hierfür sollen u. a. an geeigneten Standorten sogenannte Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche eingerichtet und so künftig bundesweit eine einheitliche sektorübergreifende Notfallinfrastruktur gewährleistet werden. Zudem soll die notdienstliche Akutversorgung der Kassenärztlichen Vereinigung ausgebaut bzw. durch die verpflichtende Einrichtung eines telemedizinischen Versorgungsangebots eine bessere Erstversorgung der Patientinnen und Patienten sichergestellt werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Künftig soll die notdienstliche Akutversorgung um das Angebot einer 24 Stunden verfügba-ren ärztlichen telefonisch und videounterstützten Versorgung auch durch Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin erweitert werden (§ 75 Abs. 1b Nr. 2 SGB V). Dies könnte die gesundheitliche Versorgung von Jugendlichen verbessern. Jugendliche und ihre Eltern könnten künftig spezifische medizinische Empfehlungen bekommen, ohne dafür Fahrtwege und Wartezeiten in der nächsten kinder- und jugendmedizinischen Akutversor-gungspraxis in Kauf nehmen zu müssen.
Es sollen Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche an Kinderkliniken und Kran-kenhäusern mit pädiatrischer Abteilung eingerichtet werden (§ 123b Abs. 1 SGB V). Hierdurch können Jugendliche, welche notfallmedizinisch betreut werden müssen, künftig von einer in-tegrierten Versorgung profitieren und könnten weniger lange in der Notaufnahme dieser Kli-niken auf ihre Behandlung warten müssen. Die integrierte Versorgung ist bisher in Deutsch-land nicht flächendeckend der Fall.
Behandlungstermine zur Anschlussbehandlung sollen künftig direkt im Integrierten Notfall-zentrum bzw. Integrierten Notfallzentrum für Kinder und Jugendliche gebucht werden kön-nen (§ 75 Abs. 1a S. 4 Nr. 2 und S. 18 SGB V). Dies könnte dazu führen, dass sich die Nachver-sorgung betroffener Jugendlicher verbessert, da Jugendliche und ihre Familien dann nicht erst selbst mit der entsprechenden Praxis einen Termin ausmachen müssten. Dies könnte allerdings von entsprechenden Terminkontingenten in den weiterbehandelnden Praxen abhängen
Government-as-a-Platform: Vorschlag einer Änderung des Grundgesetzes zur Staatsmodernisierung
Während die digitale Transformation in der privaten Welt rasant Fahrt aufgenommen hat, scheint der Staat noch oft in den Fesseln analoger Strukturen gefangen. Der Unmut über den digitalen Stillstand und die föderale Trägheit wächst. Um der Verwaltungsmodernisierung den erforderlichen Schub zu verleihen, empfiehlt sich ein neuer Governance-Ansatz: „Government-as-a-Platform“ (GaaP). Er zielt darauf, die digitale Infrastrukturverantwortung des Bundes zu stärken, ohne die föderale Staatsordnung zu untergraben. Das reformierte OZG und der geplante NOOTS-Staatsvertrag unternehmen erste Schritte in diese Richtung. Um die GaaP-Potenziale vollständig zu entfalten, schlagen die Autoren eine Reform des Art. 91c GG vor
Die KI-VO im Umwelt-Check: Rückenwind für eine grüne Zukunft?
Künstliche Intelligenz kann den Umweltschutz beflügeln. Sie kann ihn aber auch (nicht nur wegen ihres hohen Energiebedarfs) ausbremsen. Die KI-VO eröffnet die Chance, den Motor umweltfreundlicher KI anzukurbeln und die Technologie der Zukunft stärker auf Umwelt-schutz einzuschwören. Ob und inwieweit der Unionsgesetzgeber diese Herausforderung gemeistert hat, nimmt der Beitrag unter die Lupe