German University of Administrative Sciences
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Entwicklungen sachunmittelbarer Demokratie in Italien
Vortrag bei der Jubiläumskonferenz
"Sachunmittelbare Demokratie - Einstiger Hoffnungsträger, heute überholt?"
am 4. und 5. Dezember 2025 im Festsaal der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der TU Dresde
La durezza del provvedimento amministrativo
Buchvorstellung des Buches 'La "durezza" del provvedimento amministrativo tra procedimento e processo: uno studio critico' von Clara Silvano im Rahmen einer offenen Vorlesung im Kurs Verwaltungsrecht von Professorin Sabrina Tranquilli
Rechtsfragen virtueller Welten: Tagungsbericht zum JuWissDay 2024
Der Tagungsbericht fasst die einzelnen Vorträge der zwei-tägigen Konferenz mit dem Namen "JuWissDay 2024" zum übergreifenden Thema "Rechtsfragen virtueller Welten" zusammen
Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (Stand 23.07.2025)
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, das Bundespolizeigesetz umfassend zu modernisieren. Hierfür sollen insbesondere im Bereich der Telekommunikation zeitgemäße und moderne Befugnisse geschaffen werden. Ferner sollen die bisherigen Vorschriften des Bundespolizei-gesetzes u. a. an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 angepasst sowie unionsrechtliche Vorgaben diverser Richtlinien umgesetzt werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Künftig soll die Ingewahrsamnahme von Minderjährigen explizit in kindgerechter Weise und unter Berücksichtigung kinderspezifischer Bedürfnisse erfolgen (§ 61 Abs. 2 S. 2 BPolG). Hier-durch könnte ggf. eine psychische Belastung verringert und ein erhöhtes Maß an Rechts-sicherheit für betroffene Jugendliche gewährleistet werden. Wie genau diese „kindgerechte Weise“ aussehen soll und ob das hierfür zuständige Polizeipersonal speziell darin geschult wird, lässt der Entwurf jedoch offen.
Ferner sollen Minderjährige künftig – sofern es ihr Alter sowie ihr Reifegrad zulassen – durch die Bundespolizei informiert werden, wenn ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden (§ 79 Abs. 4 BPolG). Diese geplante gesetzliche Neuregelung trägt dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Minderjährigen explizit Rechnung und ermöglicht eine gewisse Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Allerdings lässt der Entwurf offen, wie genau der Reifegrad des Jugendlichen bestimmt werden soll und ob die hiermit betrauten Polizistinnen und Polizisten in einem kind- bzw. jugendgerechten Umgang ge-schult sind
Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Kabinettsbefassung: 07.08.2025)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen
Informationsbrief Neues aus der UB Speyer - Nr. 6, April 2025
Vierseitiger Informationsbrief, der über Neuigkeiten, Wissenswertes und Interessantes aus der Universitätsbibliothek Speyer sowie dem Bibliothekswesen informiert
Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (06.06.2025)
Ziel des Gesetzvorhabens ist es, die missbräuchliche Verwendung von sogenanntem Lachgas, Gamma-Butyrolactan (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) zu Rauschzwecken einzuschränken, da diese Stoffe mitunter zu schwerwiegenden Gesundheitsgefahren führen können. Im Fall von GBL und BDO soll insbesondere deren Verwendung als sogenannte K.O. Tropfen, welche vor allem in Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestim-mung eingesetzt werden, entgegengewirkt werden. Mit den geplanten gesetzlichen Änderun-gen soll insbesondere zum Schutz von Minderjährigen nun ein grundsätzliches Verbot der Abgabe, des Erwerbs und des Besitzes von Lachgas, GBL und BDO in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) eingeführt werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Durch die geplanten gesetzlichen Änderungen sollen verschiedene mengenmäßige Be-schränkungen für den Umgang mit Lachgas, GBL und BDO eingeführt werden (§ 3 Abs. 1
Nr. 1 NpSG). Sie sollen u. a. den Handel, die Herstellung, den Erwerb, den Besitz oder die Verabreichung dieser Stoffe ab einer bestimmten Menge unterbinden, ab der die benannten Stoffe zu Rauschzwecken konsumiert werden können. Dies kann junge Volljährige vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen dieser Substanzen schützen und den Zugang zu diesen erschweren.
Für Minderjährige soll ein generelles Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot von Lachgas, GBL und BDO gelten (§ 3 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 NpSG). Diese Beschränkungen können eine gesund-heitliche Schutzwirkung entfalten und somit verhindern, dass junge Menschen schon in ihrer Jugend diese gesundheitsschädigenden Stoffe konsumieren und dadurch gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind und so ggf. sehr frühzeitig Abhängigkeiten entwickeln.
Durch die Regulierung der Verbreitung von GBL und BDO könnten insbesondere junge Frau-en besser geschützt werden, da diese Substanzen unter Ausnutzung ihrer Rauschwirkung als sog. K.O.-Tropfen zur Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verwen-det werden können. Die mengenmäßige Umgangsbeschränkung kann dazu führen, dass es keine legale Möglichkeit gibt sich die Substanz in einer solch hohen Konzentration zu be-schaffen, dass sie als K.O.-Tropfen missbraucht werden können. Dies kann junge Frauen da-vor schützen, Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Verwendung dieser Stoffe zu werden
Voraussetzungen und wichtige Schritte für eine gute Umsetzung der Inklusiven Lösung
Jenny Rademann stellte am 13.05.2025 auf dem 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag in Leipzig den aktuellen Forschungsstand im Projekt "Umsetzungsbegleitung KJSG" vor. Im Rahmen der Veranstaltung „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe umsetzen“ des BMBFSFJ fasste sie Voraussetzungen und wichtige Schritte für eine gute Umsetzung der Inklusiven Lösung zusammen. Diese hat das Projektteam auf Basis einer Vielzahl von Erhebungen mit Kommunen in ganz Deutschland erarbeitet
Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (Kabinettsbefassung: 22.10.2025)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen
Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung (Kabinettsbefassung: 29.10.2025)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen