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Motive des Pegida-Protests: Verbreitung, Struktur und Entwicklung unter dem Einfluss der „Flüchtlingskrise“
Pegida entstand aus einer nicht öffentlich sichtbaren Facebook-Gruppe am 11. Oktober 2014. Dem ersten öffentlichen Aufruf zu Demonstrationen in der Dresdner Innenstadt folgten am 22. Oktober 2014 ca. 300-350 Personen. Von dann an stieg die Zahl von Woche zu Woche geradezu explosionsartig an und erreichte am 12. Januar 2015 mit ca. 17.000 bis 25.000 Teilnehmern ihren Höhepunkt, bevor die Zahl der Teilnehmer - von vielen Beobachtern unerwartet - wieder auf weniger als 2.000 Personen sank. Der Autor geht auf der Basis eigener Erhebungen, die am 14. Dezember 2015 und am 06. Februar 2016 unter Teilnehmern des Pegida-Protestes in Dresden durchgeführt wurden, der Frage nach den Protestmotiven, ihrer Struktur und ihrem Wandel nach
Das neue Recht der europäischen politischen Parteien
Auf europäischer Ebene haben sich mitgliedstaatliche Parteien gleicher oder zumindest ähnlicher politischer Ausrichtung zu Verbünden politischer Parteien zusammengeschlossen, die ihrerseits als europäische politische Parteien agieren. Deren Bedeutung ist nicht zu unterschätzen und nimmt zu, auch wenn sie in der öffentlichen Wahrnehmung derzeit noch eine untergeordnete Rolle spielen. Der Rechtsrahmen für die Tätigkeit dieser europäischen politischen Parteien - die „Verordnung über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen“ - wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2017 ergänzt und modifiziert. Der Beitrag setzt sich mit den dadurch aufgeworfenen zahlreichen Rechtfragen für die Tätigkeit europäischer politischer Parteien auseinander
Chancengleichheit
Diese Rubrik des Spiegels der Rechtsprechung setzt sich mit den im Berichtsjahr 2017 ergangenen Gerichtsentscheidungen zu Fragen der Chancengleichheit politischer Parteien in den Fällen auseinander, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt oder andere öffentliche Leistungen gewährt (§ 5 PartG). In Wahlkampfzeiten gerät dabei stets die Wahlwerbung politischer Parteien in den Fokus. Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung war häufig der Versuch, auf kommunaler Ebene ein als „übermäßig“ empfundenes Plakatieren im Wahlkampf, also die Wahlsichtwerbung der Parteien, straßen- und/oder ordnungsrechtlich einzuschränken. Das Bestreben, etwa einer „Verschandelung der Stadt“ oder auch einer „Reizüberflutung durch Überfrachtung des öffentlichen Raumes" entgegenzuwirken, gerät dabei in Konflikt mit der Notwendigkeit einer der Parteienfreiheit und dem Chancengleichheitsgrundsatz gerecht werdenden Verteilung der Plakatierungsflächen. In Zeiten des Wahlkampfes bietet insbesondere auch die chancengleiche Teilhabe an Sendungen in Hörfunk und Fernsehen oder auch an öffentlichen Podiumsdiskussionen Anlass für Gerichtsverfahren. Daneben sind die sog. „Stadthallenfälle“, also der Zugang politischer Parteien zu öffentlichen Veranstaltungsräumen, seit eh und je Dauerbrenner unter den Rechtsstreitigkeiten. Dies gilt auch für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos
Parteien und Parlamentsrecht
In der Rubrik "Parteien und Parlamentsrecht" stehen solche Gerichtsentscheidungen im Fokus, die sich mit den Verbindungsgliedern zwischen parteigetragener Willensbildung des Volkes und staatlicher Willensbildung, mithin den Abgeordneten und Fraktionen befassen. Im Berichtsjahr 2017 befassten sich gleich drei Entscheidungen des Verfassungsgrichtshofs Baden-Württemberg (Organstreitverfahren, einstweiliger Rechtsschutz, Befangenheitsantrag) mit dem von der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag gegenüber dem Abweichler Heinrich Fiechtner verhängten Redeverbot und dessen Abzug aus zwei Ausschüssen. Um einen Ordnungsruf gegenüber einem Ratsmitglied ging es in einem Verfahren vor dem OVG Münster und auch in einem Verfahren vor dem VG Düsseldorf, das sich zudem mit dem Rederecht in einer Stadtverordnetenversammlung und einem Antrag auf Feststellung der "Existenz einer Fraktion" auseinandersetzen musste. Zu guter Letzt hat das VG Köln entschieden, dass einem Pressevertreter gegenüber dem Bundesrechnungshof ein Anspruch auf Akteneinsicht in die abschließenden Prüfergebnisse der Fraktionen im Deutschen Bundestag zusteht
Extremisten von gestern – Demokraten von heute? Zum Umgang mit systemfeindlichen Parteien am Beispiel von Grünen und Linkspartei
Die Frage des Umgangs mit dem „Extremen“ ist so alt wie die Demokratie selbst. Während sie in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor allem im Zusammenhang mit dem europäischen Faschismus und Kommunismus debattiert wurde, ist sie in den vergangenen Jahrzehnten mit dem Aufstieg neuer rechter und linker Parteien in Europa erneut in den Fokus gerückt. Auch die Bundesrepublik hat in den letzten Jahrzehnten Erfahrung mit dem Umgang mit systemkritischen Parteien gemacht. Das gilt nicht nur für den rechten Rand: Auch die Partei Die Linke (bis 2005 PDS) und die Partei der westdeutschen Grünen sind nach ihrem Entstehen mit dezidiert systemkritischen Positionen aufgefallen und zwangen ihre Konkurrenten zu einer Antwort auf die Frage, wie mit ihnen verfahren werden sollte. Es lohnt sich daher ein Blick auf die Entwicklung dieser Parteien: Was lässt sich anhand der Integrationsgeschichte von Linken und Grünen über Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen des Umgangs mit Systemgegnern im demokratischen System der Bundesrepublik sagen
Die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen in Taiwan
Die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen (UKPV) wurde am 31. August 2016 in Taiwan gegründet. Die UKPV-Taiwan hat die Aufgabe, einen Bericht über die Vermögenswerte aller Parteien und der mit ihnen verbunden Massenorganisationen sowie Unternehmen des KMT-Regimes zu erstellen. Der UKPV-Taiwan ist darüber hinaus berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben selbst zu bestimmen, welche Parteienfinanzierungsquellen und welche Massenorganisationen überprüft werden, und das aus dem ehemaligen Kuomintang-Regime stammende Parteivermögen einzuziehen. Der Beitrag zeigt auf, dass sich die gesetzlichen Regelungen in Taiwan maßgeblich auf das Gesetz über Parteien und andere politische Vereinigungen (PartG-DDR) und die Praxiserfahrung der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (UKPV) stützen. Jedoch trafen die eigentlich gleichen Zwecken dienenden Vorschriften auf verschiedene politische Wirklichkeiten in Taiwan und Deutschland, weshalb die schlichte Rezeption der Normen die Rechtsanwendung in Taiwan erschwert
Zur Wirkung einer Großen Koalition: Die Renaissance des polarisierten Pluralismus und die Polarisierung des deutschen Parteiensystems
Im deutschen Parteiensystem wird die Große Koalition anscheinend von einer Ausnahme zu einer Regel. Im medialen Diskurs wird diese Koalitionsform immer wieder negativ bewertet. Die feuilletonistischen Beiträge befürchten eine vermeintlich polarisierende Wirkung und in der Konsequenz die Stärkung extremer Parteien. Dies wiederum könnte der Vermutung nach die Stabilität und Funktionsweise des politischen Systems insgesamt beeinträchtigen. Doch welchen Einfluss hat ein solcher Koalitionstyp tatsächlich auf das politische System der Bundesrepublik? Dieser Frage geht der Beitrag unter Rückgriff auf das theoretische Konstrukt des polarisierten Pluralismus nach
Parteienvertrauen in Deutschland 2017: Ausmaß und Determinanten
Das Vertrauen der Bürger in die politischen Institutionen ihres Landes lässt sich als Potenzial bzw. gesellschaftliche Ressource verstehen, mit der soziale, wirtschaftliche und politische Krisen leichter überwunden werden können als in der Abwesenheit politischen Vertrauens. Der Beitrag geht in Auseinandersetzung mit dem Begriff des Vertrauens der Frage nach, wer wem bzw. welchen politischen Institutionen aus welchen Gründen vertraut
Das Framing der Flüchtlingskrise in Parlament und Parlamentsmagazinen
Die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Parlamentsberichterstattung wird besonders in politischen Krisen deutlich. In ihnen versucht die Politik im Besonderen Zustimmung in der Bevölkerung zu generieren, um politische Entscheidungen zu legitimieren. Mit der sogenannten Flüchtlingskrise bildet eines der in Deutschland wohl am meisten und am kontroversesten diskutierten Themen der letzten Jahre den Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Studie. Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob sich das Framing der Flüchtlingskrise zwischen den Selbstdarstellungen parlamentarischer Akteure und der Parlamentsberichterstattung unterscheidet
Parteien und Wahlrecht
Der Spiegel der Rechtsprechung nimmt mit der Rubrik "Parteien und Wahlrecht" die besondere Rolle von politischen Parteien als „Wahlvorbereitungsorganisationen“ in den Blick. Die im Berichtsjahr 2017 dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen befassen sich etwa mit der in § 6 Abs. 3 S. 1 BWahlG normierten 5 %-Sperrklausel, den Verzicht des Bundesgesetzgebers auf die Einführung eines Eventualstimmrechts und die „verschleierte Staats- und Wahlkampffinanzierung der Bundestagsparteien durch ihre Fraktionen, Abgeordnetenmitarbeiter und parteinahen Stiftungen“, und zwar im Rahmen ein- und desselben Verfahrens vor dem BVerfG . Darüber hinaus beleuchtet der Beitrag die Entscheidungen in den von insgesamt sieben Parteien vor dem BVerfG erhobenen Beschwerden gegen die Nichtanerkennung als Partei für die Wahl zum Deutschen Bundestag (Nichtanerkennungsbeschwerden), nämlich der Vereinigung Konvent zur Reformation Deutschlands – Die Goldene Mitte (KRD); Vereinigung Deutsche Tradition Sozial (DTS); Vereinigung DER BLITZ; Vereinigung Plattdüütsch Sassenland – Allens op Platt (PS); Vereinigung Einiges Deutschland; Vereinigung SustainableUnion – die Nachhaltigkeitspartei (SU) und Vereinigung der Sächsischen Volkspartei (SVP). Eine Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage der Wählbarkeit der CDU auch in Bayern hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen. Vor den Landesverfassungsgerichten wurde um Fragen des "besten" Sitzzuteilungsverfahrens (d’Hondt, Hare-Niemeyer, Sainte-Laguë/Schepers) gestritten, um eine „Scheinkandidatur“ bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg und um verfassungswidriges Verfassungsrecht in Gestalt einer auf Ebene der Landesverfassung Nordrhein-Westfalens für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage verankerten 2,5 %-Sperrklausel. Der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden zahlreiche Fragen zu Wahlen auf kommunaler Ebene vorgelegt, so etwa betreffend das Wahlalter oder Wahlfehler bei der Kandidatenaufstellung oder der Stimmabgabe im Wahllokal