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    Europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen: Ein Kurzbeitrag zum unionsrechtlichen Rahmen

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    Europäische politische Parteien tragen nach den Unionsverträgen zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und Bürger der Union bei. Sie erfüllen daher die wichtige Aufgabe eines politischen Transmissionsriemens zwischen Bürgern und Union und sind mit den ihnen angeschlossenen europäischen politischen Stiftungen Gegenstand eines umfassenden unionsrechtlichen Rahmens, der in Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014, zuletzt geändert durch Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2019/493, niedergelegt ist.Dort sind neben Strukturmerkmalen europäischer politischer Parteien und Stiftungen auch Vorschriften zu deren Finanzierung durch den Unionshaushalt sowie materielle Regelungen zu ihren Einnahmen und Ausgaben enthalten, die durch verwaltungsaufsichtsrechtliche Vorschriften flankiert sind. Kern des Aufsichtssystems ist die unabhängige Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen, bei welcher eine voraussetzungsgebundene Registrierung erfolgen muss, bevor europäische politische Parteien und Stiftungen Unionsmittel beantragen können. Darüber hinaus ist die Behörde mit Kontroll- und, im Falle von Zuwiderhandlungen, mit Sanktionsbefugnissen in Bezug auf die Bedingungen zur Eigenmittelwerbung sowie Finanzierungsverbote ausgestattet. Insbesondere die Annahme von Spenden aus Drittstaaten sowie, auf Ausgabenseite, finanzielle Unterstützung politischer Parteien in den Mitgliedstaaten sind verboten.Ein Vorschlag der Kommission zur Neufassung der Verordnung über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien wird vom Unionsgesetzgeber derzeit beraten

    Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 14.09.2022 – StGH 1/22: Redezeit eines fraktionslosen Abgeordneten

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    Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat in einem Organstreitverfahren eines fraktionslosen Abgeordneten gegen den Niedersächsischen Landtag festgestellt, dass es auch unter Berücksichtigung des dem Parlament zukommenden weiten Gestaltungsspielraums weder die Erhaltung seiner Arbeits- und Funktionsfähigkeit noch seiner Repräsentativität gestatten, einen Abgeordneten generell und ausnahmslos von der Rede im Rahmen einer Aktuellen Stunde auszuschließen. Unvertretbare Verzerrungen kann das Parlament dadurch vermeiden, dass es die Redezeit fraktionsloser Abgeordneter in der Aktuellen Stunde eng begrenzt. Dabei hat es zu beachten, dass der Abgeordnete sein verfassungsmäßiges Rederecht in der gewährten Zeit noch ausüben kann

    Die materiellen Kriterien für Wiederholungswahlen muss das Grundgesetz regeln

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    Der Beitrag attestiert dem Wahlprüfungsverfahren erheblichen Reformbedarf. So sollte der teilweise überlangen Verfahrensdauer ein Ende bereitet werden, die aus der Zweistufigkeit des Verfahrens resultiert. Insbesondere aber wird das Fehlen (grund-)gesetzlicher materieller Kriterien für die Fehlerfolgen von Wahlfehlern, insbesondere von deren Mandatsrelevanz bemängelt

    Wahlprüfungsentscheidungen des Parlaments in eigener Sache? Die Perspektive des europäischen regionalen Menschenrechtsschutzes

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    Die Große Kammer des EGMR hat einer rein parlamentarischen Wahlprüfung eine klare Absage erteilt und aufgezeigt, dass die konventionskonforme Ausgestaltung des Wahlprüfungsverfahrens auch in alten Demokratien keine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit ist. Für das deutsche System der Wahlprüfung und seine Reformoptionen zieht der EGMR damit deutliche Grenzen: Eine einstufige Prüfung nur durch das Parlament wäre mit Straßburg jedenfalls nicht zu machen. Das gilt umso mehr, als Deutschland sich hier nicht auf eine vom demokratischen Konsens getragene, weit zurückreichende Tradition berufen könnte

    The verb slot in causative constructions: Finding the best fit

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    Using the technique of multiple distinctive collexeme analysis, this paper seeks to determine the verbs that are distinctively associated with the non-finite verb slot of English periphrastic causative constructions. Not only does the analysis reveal that the various causative constructions are attracted to essentially different verbs, but by examining how these verbs fall into semantic classes, it also hints at subtle differences in meaning between the constructions. In addition, the paper shows how the technique of multiple distinctive collexeme analysis can be usefully combined with other, complementary methods, and briefly discusses a number of factors which influence the results of multiple distinctive collexeme analysis and should therefore ideally be taken into account

    Insertion Concessive: An interactional practice as a discourse grammatical construction

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    Concessive practices are a recurrent phenomenon in conversation. This paper investigates one variant of them: tripartite sequences which involve a first assertion, an inserted concession, and a reassertion of the original standpoint. This interactional practice may be produced by one speaker only or in a dialogue with another participant whose contribution triggers a conceding move from the speaker. The argument is made that the practice in question, Insertion Concessive, has such distinct sequential and formal properties that they warrant an account of the practice as a discourse grammatical construction. The tripartite sequences follow recurrent polarity and subjectivity patterns and are operated with a finite set of linguistic markers which signal concession (in the conceding part) and contrast (in the reasserting part). The study relates directly to interactional approaches to Construction Grammar, accounting for formal and semantic regularities which go beyond the limits of a single sentence. The data is drawn from corpora of everyday and institutional conversations in Swedish

    The Swedish Comparative Correlative Construction: Ju… Desto… and Variations

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    The comparative correlative or CC construction refers to sentences of the type which are expressed in English as The more we eat, the fatter we get. In Swedish these occur most commonly as correlations of  the degree adverbs ju and desto. In English such sentences  have been noted for their apparently idiosyncratic syntactic properties (Fillmore 1987, McCawley 1988,Culicover and Jackendoff 1999). This study of the Swedish comparative correlative is based on corpus data from the online Språkbanken corpus available through the University of Göteborg and extends the existing body of cross-linguistic knowledge about the CC construction. Recent studies have either focused on English exclusively or have not considered Swedish.  Den Dikken\u27s  2005 cross-linguistic study of the CC includes data on close relatives of English in the Germanic family such as Dutch and German, but only mentions Swedish in a footnote. The Swedish CC is a robust construction occurring in both written and spoken Swedish. There is variation among speakers, with some using a ju . . . ju. . . combination and others preferring ju. . . desto. . . . These two forms may also occur together in the same text. Corpus data makes it possible to present the full range of speaker variation in the form of the Swedish CC. While most work on comparative correlatives limits discussion to a basic biclausal type of CC, this study establishes the existence of multiclausal CC structures in Swedish. It also demonstrates that the ju. . . ju. . . form has a long history and is not merely part of the informal spoken language register, as prescriptive grammars have claimed

    Mehr Pluralismus! Mehr Streit! Mehr Freiheit! Plädoyer für eine neue politische Partizipations und Repräsentationskultur

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    Die Frage nach der Zukunftsfähigkeit moderner Demokratien ist so aktuell wie nie zuvor. Anhand verschiedener Themenfelder wie Globalisierung oder der öffentlichen Wahrnehmung von Bundestagsdebatten werden Probleme der politischen Kommunikation identifiziert

    Parteien und Wahlrecht

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    Der Spiegel der Rechtsprechung nimmt mit der Rubrik "Parteien und Wahlrecht" die besondere Rolle von politischen Parteien als „Wahlvorbereitungsorganisationen“ in den Blick. Die im Berichtsjahr 2019 dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen beschäftigten sich verschiedentlich – direkt wie indirekt – mit der 5 % Sperrklausel, welche abermals gerichtlich bestätigt wurde. Darüber hinaus standen auch die Anforderungen an die Beibringung von Unterstützungsunterschriften auf dem gerichtlichen Prüfstand. Darüber hinaus hatten sich die Gerichte mit Verstößen von Wahlorganen gegen Verfahrensvorschriften des Kommunalwahlgesetzes zu befassen

    Die Satzung von Parteiuntergliederungen zwischen Autonomie und Homogenitätsgebot

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    Grundlegend statuiert § 6 Abs. 1 PartG die Satzungsautonomie von Untergliederungen. Als deren Grenze fungiert allerdings ein Regelungsvorbehalt zugunsten der höheren Parteiebene, dessen Zweck letztlich die Homogenität der einzelnen Satzungen aller Parteiuntergliederungen ist. Die vorliegende Untersuchung betrachtet dieses Gegenüber von Satzungsautonomie und Homogenitätsgebot genauer. Hierzu wird zunächst die Bestimmung des § 6 Abs. 1 S. 2 PartG ihrem Wortlaut nach analysiert. Sodann wird die Praxis ausgewählter politischer Parteien untersucht, um hieraus Rückschlüsse auf die Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen zu ziehen

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