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    587 research outputs found

    A lot to digest, and more to come!

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    On 6 February 2023 the European Commission released a draft notification form as part of the draft Implementation Regulation to the FSR (EU Regulation 2022/2560 of 14 December 2022 on foreign subsidies distorting the internal market). This reminded Merit Olthoff and Thomas Lübbig of lines from a famous German poem: “Spirits that I’ve cited – my commands ignore.“ – These lines from a famous poem will certainly be well known to German-speaking readers of this blog. And the fortunate translation provided by Edwin Zeydel is just as poignant as Goethe’s original. Why are we reminded of this when looking at the draft notification form released by the European Commission on 6 February 2023 as part of the draft Implementation Regulation to the FSR

    Vor der blauen Wand: Wettbewerb und Nachhaltigkeit in Berlin

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    Dürfen Unternehmen sich mit anderen Unternehmen absprechen, um gemeinsam die CO2-Emissionen zu verringern? Kaum eine Frage ist auf kartellrechtlichen Konferenzen landauf landab in den letzten Jahren mehr diskutiert worden. Das hängt auch damit zusammen, dass das erstmals grün geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in seiner Wettbewerbsrechtlichen Agenda 2025 Nachhaltigkeit im Kartellrecht als Schlüsselthema benannt hat. Forschende der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf haben im Auftrag des Ministeriums jetzt ein umfassendes Gutachten vorgelegt: „Wettbewerb und Nachhaltigkeit in Deutschland und der EU“.  Justus Haucap und Rupprecht Podszun hatten die Federführung und haben das Gutachten in dieser Woche in Berlin vorgestellt. Podszun berichtet hier, wie der Ausflug auf die Berliner Bühne gelaufen ist

    DISKURSANALYSE: DIE PARTEIEN UND BIG TECH

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    Am 26. Mai 2023 war das Kartellrecht wieder Thema im Deutschen Bundestag: In 1. Lesung ging es um die geplante Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Bundeskartellamt soll erweiterte Befugnisse erhalten – wir berichteten. Diese anstehende 11. GWB-Novelle ist Anlass, die letzten Debatten im Parlament zu analysieren. Vier Studierende der Heinrich-Heine-Universität haben das getan: Sie haben – in einem Projekt bei Prof. Dr. Heiko Beyer – aus soziologischer Perspektive auf zwei Debatten zum Wettbewerb auf digitalen Märkten im Bundestag in der 19. und 20. Legislaturperiode geblickt. Ihre Ergebnisse haben sie für die Leserschaft von D’Kart zusammengefasst. Hier sind die Einblicke von Julius Renz, Fiene Kuhlmann, Nick Frenken und Darius Walter

    Staatliche Alimentierung parteinaher Stiftungen: Eine Einordnung in das Regelungssystem des Art. 21 GG

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    Das BVerfG hat Mitte 2015 einen Antrag der ÖDP gegen die Mittelzuweisungen des Bundestages unter anderem an politische Stiftungen als unzulässig abgewiesen und sich dabei nach einiger Zeit erneut mit einem vorübergehend von der Bildfläche rechtswissenschaftlichen Diskurses verschwundenen Problemfeld des deutschen Parteienrechts beschäftigt. Der Beitrag setzt sich hierbei zunächst mit Rechtsprechung des BVerfG zu parteinahen Stiftungen auseinander. Sodann widmet er sich einer Einordnung der politischen Stiftungen in den Regelungszusammenhang des GG und geht dabei insbesondere auf Probleme im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz für ein zukünftiges Stiftungsgesetz ein

    Zum Verhältnis von institutionalisiertem Misstrauen und persönlichem Vertrauen in der Politik: Eine Rational Choice-Perspektive

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    Der Begriff des Vertrauens genießt in der öffentlichen und wissenschaftlichen Debatte Popularität. Der vorliegende Beitrag setzt sich in diesem Zusammenhang mit Vertrauensproblemen zwischen Bürgern und ihren politischen Stellvertretern auseinander. Im Rahmen einer theoretischen Analyse, ausgehend von der Rational-Choice-Theorie werden sodann Gründe für ebendiese Vertrauensprobleme identifiziert

    Grundlagen zum Parteienrecht

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    Der Spiegel der Rechtsprechung zu den Grundlagen des Parteienrechts ist auch im Berichtsjahr 2015 von Entscheidungen zum Problem des staatlichen Neutralitätsgebots gegenüber Teilnehmern am politischen Wettbewerb geprägt. Im Zentrum der öffentlichen Wahrnehmung stand wohl die Einleitung des Hauptverfahrens im NPD-Verbotsverfahren durch das BVerfG. Nicht minder relevant waren Entscheidungen zu den Dauerbrennern parteienrechtlicher Auseinandersetzungen wie die Grenzen der Äußerungsbefugnis von Amtsträgern, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz bzw. die Benennung in Verfassungsschutzberichten und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit oder die Ungeeignetheit von Mitgliedern verfassungsfeindlicher Parteien für den öffentlichen Dienst wie auch zum Versammlungsrecht und der Nutzung von Musikstücken bei Wahlkampfveranstaltungen

    D\u27Antonio, Oliver: Zwischen Rathaus, Milieu und Netzwerk. Über die lokale Verankerung politischer Parteien, Springer VS, Wiesbaden 2015

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    Warum sich die mehrstufige Wahlprüfung bewährt hat

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    Der Beitrag betrachtet die Zweistufigkeit des Wahlprüfungsverfahrens, bei der die Entscheidung des Bundestages der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgerichts vorgeschaltet ist, vor den Hintergründen des Zwecks der Wahlprüfung, ihrer historischen Entwicklung und der Einbettung in den Gesamtzusammenhang einer Wahl

    Gesätes Misstrauen: Legitimitätssteigerung durch institutionelle Reform des Wahlprüfungsverfahrens?

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    Lässt sich die politische Legitimität von Wahlen durch institutionelle Reformen der Wahlprüfung steigern? Das derzeitige System der Wahlprüfung nach Art. 41 GG und dem Wahlprüfungsgesetz ist eine Kombination aus dem überkommenen parlamentarischen Selbstprüfungsrecht des Konstitutionalismus (Abs. 1) und dem Beschwerdemodell (Abs. 2), das eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der parlamentarischen Entscheidung ermöglicht. Dieses zweistufige Mischsystem wird immer wieder in Frage gestellt. Der Beitrag konzentriert sich auf zwei zentrale Probleme der aktuellen Struktur, nämlich die Verfahrensdauer und den Befangenheitsvorwurf (I.), stellt (internationale) Alternativen vor (II.), diskutiert Regelungsvorschläge für die Bundesebene (III.) und schließt mit einer kurzen Stellungnahme (IV.)

    Der Effektivitätsgedanke im Wahlprüfungsverfahren: Problemskizze und Reformgedanken

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    Die Wendung „Justice delayed is justice denied“ bringt zentrale Inhalte effektiven Rechtsschutzes auf den Punkt: Damit dieser wirksam ist, muss er in angemessener Zeit und ggf. vor dem Eintritt irreversibler Folgen gewährt werden. Das Grundgesetz fordert dies insbesondere durch Art. 19 Abs. 4 GG ein. Im Wahlprüfungsverfahren gilt allerdings nur der speziellere Art. 41 GG . Hieraus folgt nicht, dass es kein Gebot effektiven Rechtsschutzes kennt. Dieses gilt jedoch nur unter Berücksichtigung der besonderen Ausgestaltung des Verfahrens, dessen Ablauf (I.) und seine Exklusivität (II.) eingangs skizziert werden, um sodann auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse hieraus resultierende Probleme im Hinblick auf die Effektivität des vorgesehenen Rechtsschutzes sowie mögliche Reformoptionen zu erörtern (III.)

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