OJS Bayreuth
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Interviews zum Schwerpunkt mit Prof. Dr. Edward Schramm und Wiss. Mit. Hannah Heuser
Für diese Ausgabe haben wir Interviews mit Prof. Dr. Edward Schramm und Wiss. Mit. Hannah Heuser geführt. Sie haben mit uns unter anderem über den Ukraine-Krieg und Hass im Netz gesprochen
Das Todesurteil von Bronislaw Kulik - Eine historische Einordnung anhand des Strafzwecks im Krieg und der Charakteristik der Polenstrafrechtsverordnung
Diese Arbeit ist im Rahmen des Seminars "Die Rechtsprechung des Sondergerichts Bayreuth im Kontext von Recht und Justiz im Nationalsozialismus" bei Prof. Kannowski und Thedor Wanninger entstanden. Dieses Seminar lief parallel zu einem vom Landgericht Bayreuth initiierten Forschungsprojekt. Die Geschichte des in Bayreuth agierenden Sondergerichtes wurde lange Zeit nicht aufgearbeitet und abseits des Seminars fand noch keine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dessen Urteilen statt. Doch erfordert Öffentlichkeits- und Erinnerungsarbeit, dass eine Aufarbeitung auch tatsächlich die Öffentlichkeit erreicht.
Die Arbeit basiert auf der Akte von Bronislaw Kulik, welcher am 18. August 1942 vom Sondergericht Bayreuth zum Tode verurteilt wurde. Jenes Urteil anhand heutiger juristischer Maßstäbe zu bewerten ist weder das Ziel der Arbeit, noch wäre es sachgerecht – das Urteil soll vielmehr eine historische Kontextualisierung erfahren. Hierzu werden der Zweck der Strafe im Krieg und die Polenstrafrechtsverordnung näher dargelegt, auch unter Betrachtung der nationalsozialistischen Ideologie. Das Urteil soll mithilfe geschichtlicher Umstände und zeitgenössischer Auffassungen zugänglich gemacht und in ein abstrakteres, großes Ganzes eingefügt werden
Rainer Markgraf Stiftung: Wissenschaftsförderung in der Region
Ein besonderer Dank gebührt an dieser Stelle der Rainer Markgraf Stiftung, welche durch ihre Unterstützung die Veröffentlichung der Zeitschrift als Druckausgabe ermöglicht. Hier erfahren Sie mehr über die Stiftung und ihre Projekte
Zwischen Nachkriegspropaganda, Kulturimperialismus und Kulturkritik: Marcel Prawys Lecture-Performances am Wiener Kosmos-Theater Anfang der 50er Jahre
Wenn man von „Kontaktzonen“ (Pratt 1991) spricht, denkt man vermutlich nicht zuerst an Wien in der Nachkriegszeit, und dennoch beschreibt Pratts Definition von „sozialen Orten, an denen Kulturen zusammentreffen, aufeinanderprallen und miteinander ringen“ (ibid. 34) die Situation, die Marcel Prawy bei seiner Rückkehr in die österreichische Hauptstadt vorfand, am treffendsten. Mit dem Kosmos Theater schuf die U.S. Armee im US-Sektor eigens einen Raum für den kulturellen Austausch, wobei US-amerikanische Kultur als Propagandawerkzeug im Kampf gegen den Nationalsozialismus und Kommunismus eingesetzt wurde, um Einheimische für den „American Way of Life“ zu gewinnen.
Als Inbegriff von Greenblatts Konzept der „mobilizer“ (Greenblatt et al. 2009, 253) scheute Prawy keine Mühen, dem konservativen österreichischen Publikum samt seinen Kritiker*innen und Kulturpolitiker*innen, das neue Genre des Broadway-Musicals, welches er während seines Exils in New York kennen und lieben gelernt hatte, näher zu bringen. Sein Hintergrund als Remigrant und mobilizer prägte seinen Zugang als erfolgreicher Vermittler zwischen österreichischer und US-amerikanischer Kultur dabei ebenso wie seine Ausbildung zum Nachrichtenoffizier der US-Armee.
Prawys beliebte Lecture-Performances werden durch eine kritische Betrachtung seiner Repertoireauswahl innerhalb der zuvor erwähnten positiven Selbstdarstellung der Vereinigten Staaten im Ausland kontextualisiert. Diese Nähe zur Nachkriegspropaganda, so die These dieser Arbeit, trug zur schwierigen Rezeption des Genres in Wien bei. Im Laufe des Kalten Krieges setzten sich die Österreicher*innen zunehmend kritisch mit den ehemaligen Besatzer*innen auseinander und wandten sich von der von den US-Amerikaner*innen favorisierten Romantisierung des „American Way of Life“ ab.Postwar Vienna might not be the first place that comes to mind when discussing „contact zones“ (Pratt 1991) and yet, Pratt’s definition of „social spaces where cultures meet, clash and grapple with each other“ (ibid. 34) describes the situation Marcel Prawy faced upon his return to the Austrian capital after World War II perfectly. With the Kosmos Theater, the U.S. Army created a dedicated space for cultural exchange in the U.S. sector, where U.S. culture was instrumentalized as a propaganda tool to win over locals for the „American Way of Life“ in the fight against Nazism and communism.
The embodiment of Greenblatt’s term „mobilizer“ (Greenblatt et al. 2009, 253), Prawy’s efforts to introduce conservative Austrian audiences, critics, and political stakeholders to the new genre of Broadway musicals, with which he became familiar during his years in U.S. exile, form the center piece of this article. His background as a remigrant and mobilizer informed his approach as a successful intermediary between Austrian and U.S. cultures as much as his training as an intelligence specialist in the U.S. Army.
A critical examination of the repertoire used by Prawy contextualizes his popular lecture-performances at the Kosmos Theater within the afore-mentioned positive self-portrayal of the United States abroad. I argue that it was this proximity to U.S. postwar propaganda that contributed to the difficult reception history of the genre in Vienna, since local audiences ultimately rejected romanticized notions of an „American Way of Life“, so favored by the U.S. government, as they began to engage with their former occupiers more critically during the Cold War
Meine Mutter ist mein rechtlicher Vater
Mit der Einführung der Ehe für alle ist die Möglichkeit der Eheschließung nicht mehr lediglich auf Partnerschaften zwischen Mann und Frau beschränkt. Insbesondere das Abstammungsrecht blieb bei Gesetzesneuerungen (bisher) allerdings außen vor. Das Problem: Das derzeitige Abstammungsrecht basiert auf dem Verständnis einer traditionellen Ehe zwischen Mann und Frau und knüpft entsprechend relevante Rechtsfolgen an ebendieses Familienbild. Vater ist demnach ipso iure der Ehemann der Mutter des Kindes, § 1592 Nr. 1 BGB. Die nun mögliche Konstellation einer gleichgeschlechtlichen Ehe zwischen zwei Frauen wird zumindest vom Wortlaut nicht umfasst - laut BGH sei eine analoge Anwendung auch nicht geboten bzw. möglich oder überhaupt notwendig. Ob dem in dieser Form gefolgt werden kann und wie das Bestreben der Ampelkoalition dies zu ändern einzuordnen ist, wird im Aufsatz erörtert
Der Verbraucher*innenbegriff in Art. 17 ff. Brüssel Ia VO und in § 29c II ZPO: Abgrenzung, Überschneidung und Unterschiede
Der Beitrag nimmt eine detaillierte Auslegung der zu vergleichenden Normen aus der Brüssel Ia-VO und der ZPO vor und analysiert im Rahmen dessen besondere Problemstellungen. Es werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Vorschriften herausgearbeitet. Zugleich übt die Ausarbeitung Kritik an dem teilweise verunglückten § 29c II ZPO und geht insbesondere auf die Auswirkungen in Bezug zur Musterfeststellungsklage ein
Naturfachlicher Einschätzungsspielraum - Die Folgen der Rotmilan-Entscheidung des BVerfG und Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erkenntnisdefizite nicht nur im BNatSchG
Etwas nicht zu wissen, ist in der Wissenschaft der Normalfall. Nicht aber im Recht: Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 IV 1 GG gebietet eine uneingeschränkte richterliche Nachprüfung aller entscheidungserheblichen Tatsachen- und Rechtsfragen. Wenn jedoch selbst die (ökologische) Wissenschaft keine eindeutigen Erkenntnisse zu einer entscheidungserheblichen Tatsachenfrage liefern kann, wie kann dann eine hoheitliche Entscheidung durch Behörden oder Gerichte getroffen werden, solange der Gesetzgeber keine Vorgaben macht? Im nachfolgenden Beitrag werden hierfür zwei konkrete Lösungsvorschläge erörtert. Die normative Auflösung eines fachwissenschaftlichen Erkenntnisdefizits erfolgt nicht über eine Fallgruppe des Beurteilungsspielraums nur bei den Behörden, sondern über eine neue Rechtsfigur der beschränkten gerichtlichen Kontrolle auch bei den Gerichten. Um in Zukunft eine erkenntnisgerechtere Rechtsanwendung zu fördern, soll eine neue Norm in die VwGO eingefügt werden, die die Schaffung von Umweltspruchkörpern zum Gegenstand hat. Der thematische Aufhänger des Beitrags liegt zwar im Naturschutzrecht, diskutiert werden jedoch grundlegende Fragen der Dogmatik der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 IV 1 GG
In eigener Sache
Liebe Leser*innen von ACT,
diese Ausgabe von ACT beginnt mit einem wichtigen Hinweis in eigener Sache. Das Forschungsinstitut für Musiktheater der Universität Bayreuth auf Schloß Thurnau (fimt) hat eine schon lange Geschichte, die ins Jahr 1976 zurückreicht, als es als eine der Säulen der neuen Universität Bayreuth gegründet wurde. August Everding und Carl Dahlhaus wa-ren die beiden Initiatoren dieses weltweit einmaligen Projekts: eines Instituts im Freistaat Bayern, das sich interdisziplinär mit der Erforschung und Dokumentation des Musiktheaters befassen sollte. In den letzten 45 Jahren wurde in Thurnau und Bayreuth intensiv, erfolgreich und mit großem Engagement an den Themen Oper und Musiktheater gearbeitet. Nach erneuten einschneidenden personellen Kürzungen (nach 2014 nun auch 2023) durch unsere Hochschulleitung müssen wir unser Programm nun aber leider zurückfahren: Weniger Personal am fimt bedeutet zwangsläufig weniger forschende Arbeit. Konkret heißt das, dass wir das von uns herausgegebene wissenschaftliche Online-Magazin ACT, das seit 2010 existiert, mit dieser Ausgabe einstellen werden müssen. Zunächst war das Projekt für drei Jahre über die Deutsche Forschungsgemeinschaft im Sinne eines Anschubs finanziert, und es konnte im Anschluss entsprechend in die Abläufe des Forschungsinstituts eingepflegt und so sehr gut verstetigt werden. Wichtiges Merkmal von ACT war, dass wir die Hefte spezialisierten Herausgeber*innen des wissenschaftlichen Nachwuchses übertragen haben, die sich mit großem Engagement und ihrer Expertise den Themen von ACT widmeten. Nun aber sind wir wegen der personellen Situation nicht mehr in der Lage, den Auftrag der DFG weiterzuführen und das Magazin unter dem Qualitätskriterium eines zweistufigen Peer-Review-Verfahrens herauszugeben. Es war eine schmerzhafte Entscheidung ausgerechnet hier den Rotstift anzulegen, da das Magazin bei Autor*innen und Leser*innen vor allem in der jüngeren und mittleren Generation der Musik- und Theaterwissenschaft sehr gut angenommen worden ist. Allen, die beigetragen haben zu den Arbeiten der letzten fast 14 Jahre, sei für das große Engagement herzlich gedankt: den Autor*innen, den Leser*innen, den Herausgeber*in-nen, den Mitarbeiter*innen am fimt, die sich schwerpunktmäßig mit diesem Magazin befasst haben.
Trotz der schlechten Nachrichten wünsche ich eine spannende Lektüre des neuen und vorerst letzten Heftes. Wie die alten wird auch dieses im ACT-Archiv, das dankenswerterweise von der Universitätsbibliothek Bayreuth übernommen wurde, weiterhin lesbar sein. In der Hoffnung, ACT gegebenenfalls wieder einmal aufzunehmen, danke ich abschließend der Heftherausgeberin Eva Theresa Beck, Dr. Dominik Frank für die Betreuung des Heftes von fimt-Seite, Annabell Strobel (fimt, technischer Support) sowie den Autor*innen dieser Ausgabe sehr herzlich.
Mit den besten Grüßen verbleibe ich
Ihr
Anno Munge
Gesetzesfolgenabschätzung zum Digital Markets Act – zur Verhaltenspflicht Art. 6 V DMA
Eine Gesetzesfolgenabschätzung des DMA anhand des Beispiels Art. 6 Abs. 5 DMA. Mit Hilfe von Ziel-, Effektivitäts-, Kosten- und Verhältnismäßigkeitsanalyse wird die Verhaltenspflicht mit den Instrumenten Art. 102 AEUV und einer "europäisierten" Form von § 19a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB verglichen. Im Ergebnis wird für Art. 6 Abs. 5 DMA unter den getroffenen Annahmen das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis der drei Regelungsalternativen festgestellt