OJS Bayreuth
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Die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags – eine kritische Analyse der jüngsten BFH-Rechtsprechung
Der Aufsatz befasst sich mit der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags, wobei hauptsächlich das aktuelle Urteil des BFH hierzu analysiert und kritisch hinterfragt wird
Bedeutung des sog. Drei-Stufen-Tests (EuGH, 18.07.2006 - C-519/04 P, Slg. 2006, I-6991, Rn. 42 – Meca-Medina und Majcen) für die Anwendung des Kartellrechts auf das Handeln von Sportverbänden
Thema dieses Aufsatzes ist es, die besondere Bedeutung des sog. Drei-Stufen-Tests oder auch des Meca-Medina-Tests für die Anwendung des Kartellrechts auf das Handeln von Sportverbänden herauszuarbeiten. Der Fokus liegt hierbei auf den Voraussetzungen der ersten Stufe und auf dem vom EuGH nicht erwähnten Kriterium der kohärenten Zielverfolgung, welches zu einer Erweiterung des sog. Drei-Stufen-Tests führen muss. Zusätzlich setzt sich die Arbeit mit der Frage auseinander, ob und in welcher Reichweite die Sportverbände bei der Anwendung des Meca-Medina-Tests einen Beurteilungsspielraum haben, da auch dies im Meca-Medina-Urteil nicht vom EuGH beantwortet worden ist
Herstellerverantwortung für Verkehrsunfälle von Kraftfahrzeugen mit autonomer Funktion
Fühlen Sie sich bereit, in ein autonomes Fahrzeug zu steigen und sich an Ihr gewünschtes Ziel fahren zu lassen? Vermutlich würden Sie eher dazu tendieren, diese Frage zu bejahen, wenn es einen funktionierenden Rechtsrahmen für das autonome Fahren gäbe. Wesentliche Haftungssubjekte hierfür sind auch die Herstellerunternehmen.
Ziel dieser Seminararbeit ist es, die bestehenden deutschen zivilrechtlichen Haftungsregime für Herstellerunternehmen auf ihre Flexibilität mit dem Fortschritt des autonomen Fahrens zu überprüfen.
Welche strafrechtlichen Auswirkungen hat Art. 5 Abs. 6 der Dual-Use-VO 2021/821 de lege lata und de lege ferenda
Der Beitrag befasst sich mit den strafrechtlichen Auswirkungen von Art. 5 Abs. 6 Dual-Use-VO 2021/821, worin die Einrichtung einer "Watch-List" für bestimmte Güter digitaler Überwachungstechnologie vorgeschrieben wird. Hierbei wird auf bestehende Strafbarkeitslücken in der deutschen Rechtsordnung eingegangen und wie diese künftig vermieden werden könnten. Außerdem werden die möglichen Auswirkungen, die diese Reformvorschläge haben könnten, untersucht
Legendierte Kontrollen und die Preisgabe des strafverfahrensrechtlichen Schutzes?
Darf die Polizei strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen aus ermittlungstaktischen Gründen auf gefahrenabwehrrechtliche Befugnisnormen stützen? Mit dieser und weiteren Fragen befasst sich der vorliegende Beitrag. Er gibt einen umfassenden Überblick über die Diskussion zur Zulässigkeit sogenannter legendierter Kontrollen und beleuchtet die Auswirkungen derartiger Maßnahmen auf den strafverfahrensrechtlichen Schutz des Beschuldigten
Behördliche Maßnahmen bei Verstößen und Verdachtsfällen gemäß Art. 137, 138 KontrollVO sowie § 39 LFGB n.F.
Art. 137, 138 KontrollVO und § 39 LFGB n.F. sind die zentralen Rechtsgrundlagen der Lebensmittelüberwachung zur Durchsetzung der Vorschriften des Lebensmittelrechts. Das Verhältnis der Normen war bereits in der Vergangenheit äußert umstritten. Fragen hierzu stellen sich durch die Neufassung des § 39 LFGB im August 2021 nun erneut.
Der Beitrag geht zunächst der Frage nach, inwieweit Art. 137, 138 KontrollVO überhaupt – insbesondere wegen deren Rechtsnatur als Vorschriften des europäischen Rechts – Befugnisnormen darstellen können. Sodann wird das Verhältnis zum nationalen § 39 LFGB untersucht. Ausgangspunkt sind dabei allgemeine Überlegungen zum Zusammenspiel von europäischen und nationalen Befugnisnormen. Für das Zusammenwirken von Art. 137, 138 KontrollVO und § 39 LFGB wird schließlich eine Differenzierung nach Fallgruppen von Verstößen vorgenommen, die mithilfe von Beispielsfällen erläutert werden. Im Anschluss wird auf die praktischen Auswirkungen des Normkonflikts eingegangen. Abschließend erfolgt ein Überblick über die nach Ansicht des Verfasser jeweils einschlägige Befugnisnorm und eine kurze Bewertung zur Neufassung des § 39 LFGB.