Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft (Journal)
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    ExpertInnen unter sich? Geschlecht, Demokratie und Biotechnikpolitik in Schweden

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    Schweden ist berühmt für seinen umfassenden Wohlfahrtsstaat und seine Gleichstellungspolitik. Es mag deshalb verwundern, dass es nicht nur zu den Vorreitern auf dem Gebiet der Biotechnologie zählt, sondern über besonders „liberale“ staatliche Regelungen verfügt. Verbrauchende Embryonenforschung ist erlaubt, ebenso die Präimplantationsdiagnostik. Dieser Artikel rekonstruiert zunächst die schwedische Rechtsentwicklung, untersucht dann im Kontext der Institutionen und Akteure, ob und wie Frauen an den Willensbildung- und Entscheidungsprozessen partizipierten und wendet sich abschließend den öffentlichen und politischen Diskursen zu. Dabei wird deutlich werden, dass Frauen zwar in hohem Maße an den politischen Prozessen beteiligt waren, dass sie jedoch keinen besonderen Standpunkt zur Biotechnologie vertreten. Sie teilen vielmehr den Beinahe-Konsensus, wonach Biotechnologien durch ihre guten Ziele, z.B. dem Leiden der Frauen/Eltern an „unfreiwilliger Kinderlosigkeit“ abzuhelfen, gerechtfertigt sind. Die Anwendung selektiver Praktiken, wie der Präimplantationsdiagnostik, wird als konsequente Fortsetzung der mit dem Abtreibungsrecht begründeten Selbstbestimmung aufgefasst

    Familienpolitische Maßnahmen in Österreich, Bulgarien und Ungarn

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    Die Familienpolitik Österreichs, Bulgariens und Ungarns orientiert sich vor dem Hintergrund unterschiedlicher sozioökonomischer Rahmenbedingungen und politischer Kulturmuster an primär auf die Familie als Einheit und nicht auf das Individuum ausgerichteten Konzepten. Diese verweisen einzelne Familienmitglieder auf unterschiedliche gesellschaftliche Positionen, tragen zu einer konservativen Restaurierung der Rollen von Frauen und Männern bei und stabilisieren traditionelle Geschlechterhierarchien. Soziale Sparmaßnahmen und die Privatisierung von Dienstleistungen wirken in den Transformationsstaaten, die zusätzlich mit den volkswirtschaftlichen und sozialen Kosten des Systemwechsels konfrontiert sind, noch prekärer als in Österreich. In keinem der drei Staaten sind jedoch sozial- und familienpolitische Rahmenbedingungen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie in ausreichendem Ausmaß gegeben. Unzureichende Versorgung mit öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen ist dabei ein wesentliches strukturelles Hindernis. Familialisierung von Frauen, verbunden mit einer Idealisierung der Mutterrolle und der privaten Kinderbetreuung, ist tendenziell die Folge. Erfahrungen aus unterschiedlichen Staaten zeigen, dass nicht die Höhe der Transferleistungen, sondern die Möglichkeit eines eigenen Erwerbseinkommens für Frauen kombiniert mit qualifizierter öffentlicher Kinderbetreuung sowie partnerschaftlich orientierten Familienmodellen ausschlaggebend für höhere Geburtenzahlen sind. Von Lösungsansätzen, wie sie etwa skandinavische familien- und sozialpolitische Konzepte formulieren, sind Österreich, Bulgarien und Ungarn weit entfernt

    Vor dem Sicherheitsstaat?

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    Der Kern des Sicherheits-Versprechens liegt darin, dass man gar nicht wissen muss, was man verspricht, wenn man Sicherheit verspricht. Was als „Sicherheit“/„Unsicherheit“ gilt, das unterliegt gesellschaftlicher Vereinbarung, ideologischer und politischer Auseinandersetzung oder auch kultureller Festlegung. Wir beobachten eine nachdrückliche gesellschaftliche und technik-politische Tendenz zur Vorsorge und zur Herstellung von Sicherheit. Der Rechtsbegriff der „Sicherheit“ eröffnet ein weites Feld, er bedarf der Konkretisierung. Das erkennbare Bemühen um eine eindeutige Definition der „Sicherheit“ aber scheitert beinahe notwendig vor den Ansprüchen polizeilicher Praxis. Für die polizeiliche Praxis hat dies zur Folge, dass sie die weiten Spielräume der gesetzlichen Grundlagen ausnützen kann, ohne sich den subtilen Überlegungen einer verfassungskonformen Einschränkung dieser eingriffsintensiven Akte der Gesetzgebung zu stellen. Wir sehen den Übergang von der repressiven zur präventiven Polizei. Diese Aufgabenverschiebung führte zu einer weiteren Vorverlagerung des Staatsschutzes weit in die Gesellschaft hinein. Überspitzt formuliert: Die staatliche Sicherheit entwickelte sich mit dieser Sicherheitskonzeption zum „Supergrundrecht“, Bürgerinnen und Bürger mutierten zu potentiellen Sicherheitsrisiken

    „...wo alle Macht vom Volk ausgeht“. Eine nachhaltige Verhinderung. Zur Mikropolitik rund um den „Ortstafelsturm“ in Kärnten.

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    Im Herbst 1972 erschütterte der „Ortstafelsturm“ die politische Landschaft Österreichs. Anlass war die Aufstellung deutsch- und slowenischsprachiger Ortstafeln in Südkärnten. Zuvor war im Wiener Parlament mit Stimmenmehrheit der sozialdemokratischen Partei ein Gesetz über die topografischen Aufschriften beschlossen worden. In Kärnten gingen radikale deutschnationale „Heimatschützer“ auf die Straße, um die aufgestellten zweisprachigen Ortstafeln gewaltsam zu entfernen. Ein Großaufgebot von Gendarmerie konnte gerade noch verhindern, dass es zu größeren Ausschreitungen kam. Der Terror der Straße endete erst, als die Regierung bereit war, auf die Neuaufstellung der Ortstafeln zu verzichten und eine Novellierung des Gesetzes vorzunehmen. Eine konkrete Analyse des Geschehens, die hier erstmals anhand von Archiv- und Aktenmaterial durchgeführt wird, kann zeigen, wie minderheitenfeindliche Agitation das staatliche Handeln bis zur Einschränkung von demokratischen Rechten deformieren kann. Dies erklärt auch, weshalb der Staatsvertrag von 1955 in Kärnten bis heute nicht voll erfüllt ist

    Overview of current electoral law developments in the United States

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    Vier Jahre nach einer der knappsten und umstrittensten Wahlen in der Geschichte der USA waren die Wahlen zum Präsidenten, zum Senat und zum Repräsentantenhaus im November 2004 zwar ebenfalls von starken Auseinandersetzungen bestimmt, aber weit weniger dramatisch als 2000. Das knappe Wahlergebnis wie auch der Streit um die Stimmenzettel in Florida bei den Wahlen 2000 lösten eine Diskussion über das amerikanische Wahlrecht und Wahlverfahren aus. In der Folge kam es zu Änderungen des Wahlverfahrens und zu Debatten über eine Wahlreform in verschiedenen Bereichen. Dieser Artikel untersucht die umstrittensten Aspekte des amerikanischen Wahlrechts, beschreibt die Reformen der letzten Jahre und diskutiert weitere Änderungen. Der Schwerpunkt liegt auf Reformen im Bereich des Wahlverfahrens, des Wahlmännergremiums, der Wahlkampffinanzierung, der Wahlkreiseinteilung und von zeitlichen Beschränkungen der Amtszeiten. Ich komme zum Schluss, dass es in Zukunft nur zu kleineren Änderungen des Wahlsystems kommen wird, weil die politischen Eliten zurückhaltend sind und die Kompetenzen für derartige Änderungen vor allem in den Händen der Einzelstaaten liegen

    Staatlichkeit als Konzept Innovationspotentiale feministischer Staatstheorie

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    Staatlichkeit ist ein sich selbst erklärender Ausdruck und wird gemeinhin auch verstanden. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich aber, dass Staatlichkeit unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Staatlichkeit steht häufig im Zusammenhang mit der Thematisierung von Transformationen, wobei gleichzeitig ein institutionell eng gefassten Staatsverständnisses zum Einsatz kommt. Am Beispiel des Netzwerkparadigmas wird erläutert, warum kritische Staatsbetrachtung in einem solchen begrifflichen Rahmenwerk unmöglich ist. Der Staat wird herrschaftstheoretisch neutralisiert. Um die herrschaftlichen Dimensionen des Staates zu benennen, ist es notwendig Staatlichkeit als Konzept kritisch aufzurüsten. Im zweiten Teil des Artikels werden einige Ansätze feministischer Staatsbetrachtung im Hinblick auf eine kritische Verwendung von Staatlichkeit vorgestellt. Mit der Integration der Kategorie Geschlecht in geschlechtsblinde Konzepte der Politikwissenschaft werden diese grundlegend verändert. Daher hält feministische Staatstheorie ein Innovationspotential bereit. Eine geschlechterkritische, konzeptionelle Fassung von Staatlichkeit überbrückt die Trennung von Staat und Gesellschaft, ohne die Herrschaftsdimensionen aus dem Blick zu verlieren

    Zur Leistungsfähigkeit des EU-Konvents

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    Der Artikel untersucht die Problemlösungsfähigkeit des EU-Konvents im Hinblick auf die Fragen von Demokratie, Effizienz und Handlungsfähigkeit. Dabei wird zwischen einer inhaltlichen und einer prozessualen Dimension der Leistungsfähigkeit unterschieden. Als Maßstab für deren Beurteilung werden die politischen Vorgaben des Laeken-Mandates und die Operationsweise von Regierungskonferenzen herangezogen. Die Analyse führt zu dem Ergebnis, dass sich der EU-Konvent im Rahmen der Vorgaben des Mandates bewegt hat, wobei seine Beiträge zur Problemlösung als inkrementelle Weiterentwicklungen der Konstitutionalisierung der EU mit einigen wenigen Innovationen qualifiziert werden. Die Vorlage eines einheitlichen Verfassungsentwurfes wird als besondere Leistung des EU-Konvents gewürdigt, die sich aus spezifischen Merkmalen der Operationsweise des Konvents erklärt, die ihn von Regierungskonferenzen unterscheiden.Der Artikel untersucht die Problemlösungsfähigkeit des EU-Konvents im Hinblick auf die Fragen von Demokratie, Effizienz und Handlungsfähigkeit. Dabei wird zwischen einer inhaltlichen und einer prozessualen Dimension der Leistungsfähigkeit unterschieden. Als Maßstab für deren Beurteilung werden die politischen Vorgaben des Laeken-Mandates und die Operationsweise von Regierungskonferenzen herangezogen. Die Analyse führt zu dem Ergebnis, dass sich der EU-Konvent im Rahmen der Vorgaben des Mandates bewegt hat, wobei seine Beiträge zur Problemlösung als inkrementelle Weiterentwicklungen der Konstitutionalisierung der EU mit einigen wenigen Innovationen qualifiziert werden. Die Vorlage eines einheitlichen Verfassungsentwurfes wird als besondere Leistung des EU-Konvents gewürdigt, die sich aus spezifischen Merkmalen der Operationsweise des Konvents erklärt, die ihn von Regierungskonferenzen unterscheiden

    Emotionalisierung, Zivilität und Rationalität. Schritte zu einer politischen Theorie der Emotionen

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    Mit den Schlagworten „Personalisierung“, „Amerikanisierung“ und „Medialisierung“ wird im zeitgenössischen Politikdiskurs ein Unbehagen an der gegenwärtigen Emotionalisierung des Politischen zum Ausdruck gebracht. Grund dieses Unbehagens ist die im politischen common sense verankerte Annahme, Emotionen seien Sand im Getriebe rationaler politischer Prozesse. Dieses gängige dualistische Verständnis von Emotion und Rationalität, das einer differenzierten Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Emotionen und Politik im Wege steht, wird in zwei Schritten auf den Prüfstand gestellt. Erstens wird der soziologische Topos gesellschaftlicher Rationalisierung mit dem Befund der gegenwärtigen Emotionalisierung konfrontiert. Zweitens wird in systematischer Anbindung an die seit den späten 1970er Jahren im angelsächsischen Sprachraum geführte Emotionsdebatte in Psychologie, Philosophie und Soziologie nach dem (potentiellen) Rationalitätsgehalt von Emotionen gefragt und eine Erweiterung des Konzepts politischer Rationalität vorgeschlagen.Mit den Schlagworten „Personalisierung“, „Amerikanisierung“ und „Medialisierung“ wird im zeitgenössischen Politikdiskurs ein Unbehagen an der gegenwärtigen Emotionalisierung des Politischen zum Ausdruck gebracht. Grund dieses Unbehagens ist die im politischen common sense verankerte Annahme, Emotionen seien Sand im Getriebe rationaler politischer Prozesse. Dieses gängige dualistische Verständnis von Emotion und Rationalität, das einer differenzierten Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Emotionen und Politik im Wege steht, wird in zwei Schritten auf den Prüfstand gestellt. Erstens wird der soziologische Topos gesellschaftlicher Rationalisierung mit dem Befund der gegenwärtigen Emotionalisierung konfrontiert. Zweitens wird in systematischer Anbindung an die seit den späten 1970er Jahren im angelsächsischen Sprachraum geführte Emotionsdebatte in Psychologie, Philosophie und Soziologie nach dem (potentiellen) Rationalitätsgehalt von Emotionen gefragt und eine Erweiterung des Konzepts politischer Rationalität vorgeschlagen

    Konsensdemokratie unter Druck? Politischer Protest in Österreich, 1975–2005

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    Die vorliegende Studie untersucht das Ausmaß, die Aktionsform und die thematischen Schwerpunkte des politischen Protests in Österreich von 1975 bis 2005. Die Entwicklungen der 1990er Jahre und vor allem die Proteste gegen die Bildung der ÖVP-FPÖ-Regierung im Jahr 2000 wurden vielfach als Indikator für einen Wandel hin zu einer höheren Konfliktintensität der österreichischen Politik gesehen. Auf Basis einer systematischen Längsschnittuntersuchung weisen wir diese Interpretation zurück. Die Ergebnisse einer Inhaltsanalyse der Berichterstattung über Protestereignisse zeigen seit den 1990er Jahren ein leicht höheres Mobilisierungsniveau, jedoch keinen klaren Bruch mit stärker auf Konsens ausgerichteten Jahrzehnten. Noch immer ist unkonventionelles politisches Verhalten in Österreich deutlich geringer ausgeprägt als in vergleichbaren westeuropäischen Ländern und von einem gemäßigteren Aktionsrepertoire bestimmt. Diese empirischen Befunde werden mit dem spezifischen nationalen politischen Kontext erklärt

    Impulse zum Wandel von Interessen und AkteurInnennetzwerken in der österreichischen Waldpolitik: Das Beispiel des Österreichischen Walddialoges

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    Waldpolitik ist in Österreich durch eine lange bestehende, enge Verflechtung der zentralen staatlichen AkteurInnen und WaldeigentümerInnenverbände charakterisiert. Dieser Beitrag untersucht am Beispiel der österreichischen Waldpolitik, wie ein vergleichsweise geschlossenes Politikfeldnetzwerk auf externe Öffnungsimpulse reagiert: auf Vorgaben der internationalen Politik, Anreize durch EU-Rechtsakte und auf Konflikte im nationalen Politikfeld. Ihre Wirkung manifestiert sich im „Österreichischen Walddialog“, einem breit angelegten, partizipativen Dialogprozess, der uns als Fallstudie dient. Im Ergebnis stellen wir eine partielle Öffnung des Politikfeldnetzwerkes fest, sowohl in inhaltlicher Hinsicht als auch mit Blick auf die Beteiligung von AkteurInnen. Als Barrieren gegen eine weitere Öffnung zeigten sich zum einen institutionelle Faktoren, wie die föderale Kompetenzverteilung, und zum anderen die Handlungslogiken der AkteurInnen. Reaktive Handlungslogiken zwecks Domänensicherung und ein teils geringes Engagement von AkteurInnen haben die thematische Offenheit des Prozesses und die Reichweite des sektorübergreifenden Ansatzes beschränkt. Der politische Willen seitens des federführenden Ressorts, im Walddialog zu breit akkordierten Ergebnissen zu gelangen, sowie die vermittelnde Rolle einer Gruppe von ProponentInnen der Öffnung haben dennoch einen breiten, partizipativen Prozess ermöglicht und es erlaubt, konkrete und implementationsorientierte Ergebnisse zu erzielen

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