Zeitschrift für Inklusion
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Die Normativität der Inklusion – ein Essay
Die Normativität sonderpädagogischer Einsätze ist ein alter Streitpunkt zwischen verschiedenen Zugängen, wobei "normativ" zu sein gewöhnlich der kritische Vorwurf an andere Positionen ist. Der Beitrag zeigt, inwiefern alle Positionen über einen je spezifischen Typus von Normativität verfügen und inwiefern im Rahmen der Inklusionsdebatte die dekonstruktive Normativität der sozialwissenschaftlichen Position mit der Normativität der Behindertenrechtskonvention eine Allianz eingeht. Normativität ist aber nicht von Wissenschaftler*innen voluntaristisch gesetzt, sie ist eine unvermeidliche Dimension jeder gesellschaftlichen Position. Im Anschluss an gouvernementalitätsanalytische und systemtheoretische Figuren wird gezeigt, inwiefern die Problematik der Normativität der neueren Inklusionsdebatte als eine auf individuelle Verantwortung und Leistung zielende, erst angemessen sichtbar wird, wenn sie im Kontext der Transformationen anderer Bereiche des Bildungssystems betrachtet wird
Chancen und Risiken von Vielfalt im professionellen Kontext - Essayistische Provokationen in Kontext von Inklusion und Lehrerberuf
Bislang richtet sich der Blick der geänderten Rechtslage zur Inklusion v.a. auf die Lernenden, weniger die Lehrenden. Inklusion als eine weite Definition von Vielfalt und Teilhabemöglichkeiten aller Menschen umfasst eine genaue Prüfung, welche Ein- und Widersprüche dabei zu benennen sind, wenn sich der Anspruch auf Inklusion ebenso auf die (angehenden) Lehrenden bezieht. Es geht um den Versuch einer synthetischen Skizze von bislang unberücksichtigten Fragen und den damit zusammenhängenden Dilemmata in der rationalen Begründung von Vielfalt in der professionellen pädagogischen Praxis. Dabei bündeln die Autorin und der Autor ihre jeweils disziplinspezifische Sichtweise im Dialog einer allgemeinpädagogischen und kunstdidaktischen Ausgangslage, die zudem sowohl für österreichische als auch für deutsche Bedingungen in der Hochschule bildungstheoretisch reflektiert werden
Kontingente Identitäten des Cochlea-Implantats als Provokation von Normalitäten der Inklusion und Exklusion
Das Cochlea-Implantat wird im medizinischen Diskurs durch dessen technisch-organische Aufgabe, Hören (wieder-)herzustellen mit Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe in Verbindung gesetzt. Auf der Grundlage meiner wissenschaftlichen Abschlussarbeit im Studium des Lehramtes für Sonderpädagogik diskutiert der Artikel die Frage, inwiefern an der Schnittstelle materieller und diskursiver Konstruktionen das CI selbst Anlass für Infragestellungen solcher Charakterisierungen des Objekts sein kann. Hierzu wird entlang der Frage, welches Arrangement auf welche Weise CI-Hören zu ermöglichen hat, ein techniksoziologischer Rahmen entwickelt, der einen Zugang zum CI als Akteur gestattet und Fragen zu dessen kontingenten Wirkungen und vielfältigen Nutzungsweisen anregt. Diese münden in exemplarischen Analysen technischer Funktionen, (un)möglicher Handlungen beteiligter Akteur*innen und Identitäten des CI sowie dem Verhältnis entsprechender CI-Körperpraktiken zur materiell-diskursiven Ordnung. Abschließend fragt der Beitrag danach, wie das CI als Objekt verstanden werden kann, das Normalitäten der Inklusion und Exklusion irritiert
Zur Ethik pädagogischer Beziehungen in der LehrerInnenbildung: Dimensionen eines inklusionspädagogischen Doppeldeckers
Im Anschluss an die Inklusionsforschung, das „Profil für inklusive Lehrerinnen und Lehrer“ (European Agency for Development in Special Needs Education), den „Index für Inklusion“ sowie die „Reckahner Reflexionen zur Ethik pädagogischer Beziehungen“ werden Dimensionen für die Vorbereitung auf pädagogische Beziehungen in heterogenen Lerngruppen in der Aus- und Weiterbildung von (zukünftigen) Lehrpersonen begründet und an Beispielen konkretisiert sowie Indikatoren benannt. Abschließend werden Folgerungen für die LehrerInnenbildung gezogen
Inklusionsdiskurse der reformierten Psychiatrie
In diesem Beitrag zu „Inklusionsdiskurse der reformierten Psychiatrie“ wird zunächst ein kurzer Überblick über den Reformierungsprozess innerhalb der Institution Psychiatrie und dessen Hintergründe gegeben. Darauf folgend wird beispielhaft anhand eines Projektes der Reformpsychiatrie, namentlich Ex-In, der These nachgegangen, dass der strukturelle Reformierungsprozess innerhalb der psychiatrischen Ordnung die wesentlichen Grundsätze selbiger – und somit auch grundlegende Kritiken an dieser- unverändert gelassen hat
Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention: Möglichkeiten und Grenzen beim Monitoring von Menschenrechten mit Blick auf die Einzelschulebene
In den letzten Jahren wurden im deutschen Bildungssystem eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) umzusetzen. Häufig besteht jedoch Unsicherheit darüber, welche Implikationen sich aus Art. 24 BRK für die Einzelschule ergeben. Im Rahmen des Beitrags geht es um die Frage, inwiefern sich die Umsetzung von Art. 24 BRK durch quantitative und qualitative Formen der Datenerhebung überprüfen lässt. Hierfür werden im Rahmen einer juristischen Interpretation zuerst Anforderungen aus Art. 24 BRK für Deutschland abgeleitet. Im nächsten Schritt wird herausgearbeitet, inwiefern sich diese quantitativ und qualitativ überprüfen lassen. Die empirische Erfassung geht mit einer Vielzahl an Herausforderungen einher, z.B. Entwicklung von Benchmarks, Identifikation von Rechteinhabern. Die Kombination aus qualitativen und quantitativen Methoden bietet jedoch auch viel Potential für eine umfassende Datenerhebung, die sowohl für die schulische Praxis, die Bildungspolitik als auch die Forschung von Relevanz ist
Inklusive Kunstpädagogik – potenzial- und differenzaffin
Dieser Beitrag bezieht die Diskurse der soziologischen Ungleichheitsforschung (Bildungsungleichheit) und der Soziologie sozialer Probleme (Bildungsgerechtigkeit) auf den Kontext der Kunstpädagogik, um ein gemeinsames Begriffsverständnis inklusiver Pädagogik weiterzuentwickeln, welches auf dem Feld der Kunstpädagogik wirksam wird. Etablierte kunstpädagogische Begrifflichkeiten wie ‚Outsider Art‘ oder ‚Art brut‘, die auf eine naive und antiakademische Ästhetik verweisen sollen, weisen darauf hin, dass auch die Kunstpädagogik auf eine lange Tradition separierender Förderung einerseits (Bildungsungleichheit) und einer ungerechten Verteilung künstlerischer und ästhetischer Bildung andererseits (Bildungsgerechtigkeit) aufbaut. Vor diesem Hintergrund eignet sich das Prinzip der Teilhabegerechtigkeit als bildungsbezogenes Konzept, welches als Orientierungsrahmen für eine inklusive Kunstpädagogik verstanden werden kann. Dies erweist sich gerade dann als sinnvoll, wenn es nicht primär um die Verteilung von Ressourcen gehen soll, sondern um die Entwicklung von Potenzialen, die eine umfängliche Bildungsteilhabe ermöglichen. Demnach scheint für die Fragen einer inklusiven und bildungsgerechten Kunstpädagogik eine Theorieperspektive angemessener, die auf die auf die Entfaltung der Ressourcen von Lernenden zur Verwirklichung von Lebenszielen zielt. Eine potenzialorientierte Ausrichtung in der heterogenen Gemeinschaft kann dabei als Antwort auf die Frage eines konzeptionellen Ansatzes inklusiver Kunstpädagogik verstanden werden. Stärkenorientierte diagnostische Instrumente und didaktische Konzepte sowie potenzialorientierte Interaktionsformen und Haltungen von Lehrkräften werden zur Umsetzung einer inklusiven Kunstpädagogik zentral gestellt
Psychiatrien als temporäre Übergangsorte für besonders vulnerable Subjekte einer inklusiven und exklusiven Gesellschaft.: Wider inklusive Dekategorisierungsbemühungen: Plädoyer für die Notwendigkeit wissenschaftlicher Begrifflichkeiten im Inklusionsdiskurs
Zu kritisieren wird in Deutschland das weltweit wohl am besten und größten ausgebaute Versorgungsnetz durch (Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenen-) Psychiatrien sein. Dagegen wäre ein Ausbau ambulanter Versorgungsangebote indiziert, beispielsweise tagesklinische Strukturen, die Übergänge in den Alltag einleiten. Destotrotz appelliert dieser Beitrag für den Erhalt wissenschaftlicher und juristischer Termini (z.B. psychische Krankheit, Verhaltensstörung, Verhaltensauffälligkeit), von Diagnosen und des Förderbedarfs emotionale und soziale Entwicklung, ausgehend von einem Verständnis der Menschenwürde als Wertfundament der Psychiatrie. Damit verbunden geht die These einher, dass auch in einem realen - sich als inklusiv verstehenden- Gesellschaftssystem Psychiatrien als Übergangsorte zwischen Institutionen erhalten bleiben sollten. Eine Psychiatrie, beschreibt man sie auch als Ort der Exklusion, ist nicht per se ein sogenannter „schlechter“ Ort. Systematisch ist einer Inklusion Exklusion nicht vorzuziehen. Beide stellen Macht- und Regierungspraktiken mit einem jeweils spezifischen Zugriff auf das vulnerable Subjekt dar. Bevor die Frage der Psychiatrie als Ort der Exklusion und Inklusion erörtert werden kann, sollten - mit einem Fokus auf die Würde des Menschen - philosophische und ethische Fragestellungen in Hinblick auf die Psychiatrie in ihrer Funktion der Rehabilitation sozialer und gesellschaftlicher Teilhabefähigkeiten grundlegend geklärt werden. Einen solchen Grundlagenbeitrag möchte der vorliegende Artikel darstellen
Teilhabe im Gemeinwesen bei Behinderung durch inklusiven Sport: Evaluationsergebnisse zu inklusiven Sportangeboten von Sportvereinen im Rahmen des Modellprojekts „Gemeinsam in Bewegung (GiB)“ in der Region Kassel
Der Beitrag stellt zentrale Ergebnisse einer Evaluation von inklusiven Sportangeboten im Rahmen eines Modellprojektes auf der Basis einer Befragung ihrer Nutzer(innen) vor. Vor dem Hintergrund des Diskurses um Teilhabe und Inklusion durch Sport bringen sie im Kern eine positive Bewertung der inklusiven Sportangebote zum Ausdruck. Neben der Teilnahmemotivation ihrer Nutzer(innen) verdeutlichen sie deren Partizipationsmöglichkeiten, die Beziehung unter den Teilnehmenden und deren Beziehung zu den Übungsleiter(inne)n sowie wahrgenommene Wirkungen der inklusiven Sportangebote
Von einem Versuch „der Integration der Inklusion in die Segregation“?! Aktuelle Daten und Fakten zur schulischen Inklusion in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg haben sich seit der Forderung nach der Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems (nach § 24 der UNCRPD 2006) nicht nur die Förderquoten erhöht wie in zahlreichen anderen Bundesländern auch. In den vergangenen Jahren hat sich hier zudem die Segregationsquote (der prozentuale Anteil der Schüler*innen, die eine Sonderschule besuchen) weiter erhöht und ist auch nach dem neuen Schulgesetz weitgehend unverändert. Die direkten Einschulungsquoten an Sonderschulen sind bundesweit am höchsten. Der Beitrag gibt einen Einblick in aktuelle Daten und Erkenntnisse und problematisiert eine mangelnde Governance der inklusiven Schulreform