Zeitschrift für Inklusion
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    „Die Belastungsgrenze ist überschritten?!“: Führt die Arbeit in inklusiven Schulen tatsächlich zu Belastung? Eine Studie mit bayerischen Lehrkräften

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    Studien zu Inklusion und Belastung basieren häufig auf den Erwartungen und Beliefs von Lehrer*innen zu (zukünftig zu leistendem) inklusiven Unterricht, als dass auf deren reale Erfahrungen oder auf empirische Fakten rekurriert wird. Dies mündet in einen emotional aufgeladenen und negativ geprägten Diskurs ein, der Inklusion generalisiert mit Mehrarbeit und Belastungserleben in Verbindung bringt. Die vorliegende Untersuchung greift diesen Diskurs zu Inklusion und Belastung forschungsgestützt auf. Mit dem Schulprofil Inklusion (n = 49 beteiligte Schulen) bildet eine Organisationsform von Inklusion den Rahmen, der sicherstellt, dass alle einbezogenen Lehrer*innen (n = 485) auch tatsächlich über Arbeitserfahrung in inklusiven Klassen verfügen. Die Studie zeigt zunächst, in einem ersten Schritt, verschiedene Dimensionen zu leistender inklusiver Arbeit aus Lehrer*innensicht auf, u.a. adaptive Unterrichtsgestaltung, schulinterne und externe Teamarbeit sowie Schulkonzeptentwicklung. Für diese Dimensionen lassen sich, als zweiter Forschungsschritt, keine Zusammenhänge mit Belastungserleben feststellen. Folgend wird diskutiert, dass Maßnahmen, die generalisiert auf die Reduktion von Belastungserleben in inklusiven Settings abzielen, wenig passgenau erscheinen. Vielmehr können mikrokontextuelle Maßnahmen, auf Ebene der Einzelschule, individuelle Bedarfe von Einzelschulen und deren Kollegien adressieren

    Beobachtungen zu Norm-VerWendungen in inklusiver Pädagogik und deren (Er- bzw. Be-)Forschung

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    Beobachtungen bezüglich der Bedeutsamkeit des Normbegriffes im Kontext von Inklusion werfen die Frage nach den Normen und Normierungen auf, die die so genannte "Inklusionsforschung" ihrerseits (re)produziert und richten sich damit auch auf das Selbstverständnis von Forschung

    "Im Moment stellt sich die Frage nicht..." - Zur Rolle der Gemeinde und des Ortsbezirks bei der Planung und Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens

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    Die Gestaltung eines Gemeinwesens, in dem inklusive Lebensverhältnisse die gleichberechtigte Teilhabe Aller ermöglichen ist Aufgabe und Herausforderung für verschiedene Akteur/innen. Der Beitrag zeigt die Bedeutsamkeit der Gemeinde und des Ortsbezirks hinsichtlich der Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung auf und verdeutlicht die Rolle der Gemeinde und der Ortsbeiräte bei der Planung von Teilhabe. Anhand von Studienergebnissen, die bei Erhebungen auf kommunaler Ebene gewonnen werden konnten, werden exemplarisch Teilhabe(planungs)bedingungen in kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie ihren Ortsbezirken vorgestellt.  Aufscheinende Diskrepanzen zwischen den im Beitrag hergeleiteten Ansprüchen an die kommunalen Akteure und den vorherrschenden Teilhabe(planungs)bedingungen werden diskutiert. Schließlich werden Ansatzpunkte für Handlungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene aufgezeigt

    ‚Kritisches Lernen ‘ – eine inklusive und demokratische Art, mit Paulo Freire ‚die Welt zu lesen‘

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    Die großen Gemeinsamkeiten von Inklusiver Pädagogik und Demokratischer Bildung lassen es lohnend erscheinen, den verflachenden Diskurs zur Inklusion anzuregen. Beide gemeinsam können auf einer anderen Basis weiter vertieft werden, so die These dieses Beitrags, dem Kritischen Lernen. Dazu wird auf die Kritische Pädagogik Paulo Freires zurückgegriffen und auf ihre konkretisierenden Weiterführungen der Critical Literacy und Critical Mathemacy Bezug genommen. Die Anwendung von deren Prinzipien für das Lernen in tradierten schulischen Fächern wie in anderen Strukturierungen von Wissen wird abschließend aufgezeigt

    Inklusion als Imperativ von (Bildungs-)Gerechtigkeit

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    In diesem Aufsatz greife ich die Frage auf, inwiefern Inklusion ein Imperativ von (Bildungs-) Gerechtigkeit ist. Dabei gehe ich auf Einwände von Inklusionsskeptikern ein, wonach Inklusion den Leitnormen von Bildungsgerechtigkeit widerspreche, die sie als Leistungs- und Begabungsgerechtigkeit verstehen. In Hinblick auf den aktuellen Diskussionsstand über den (Bildung-) Gerechtigkeitsbegriff zeigt sich dieses Verständnis als grundlegend falsch. Vielmehr ist Bildungsgerechtigkeit – so die These – als Anerkennungsgerechtigkeit zu fassen, d.h. als institutionalisierte Gewährleistung der Anerkennungsformen der Empathie, des Respekts und der sozialen Wertschätzung. Mit diesen Formen unvereinbar sind in erster Linie die kollektivierende Zuordnung von Kindern zu essentialistisch konstruierten Begabungsgruppen und die sich darauf gründende Zuweisung dieser Gruppen zu unterschiedlichen Schultypen. Insofern ist Inklusion als ein Ansatz zur Überwindung von Ungerechtigkeit im Bildungswesen zu verstehen

    Inklusion und Norm – Inklusion als Norm?

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    Dieser Beitrag geht auf einen Impulsvortrag mit dem Titel „Inklusion und Norm“ zurück, der im Rahmen der zweiten Arbeitstagung der „AG Inklusionsforschung“ der DGfE gehalten wurde. Er fragt nach der sprachhistorischen Herkunft und theoretischen Verfasstheit des Begriffes ‚Norm‘ sowie nach der wechselseitigen Konstituierung von ‚Normalität‘ und ‚Abweichung‘ im Kontext von Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus macht er darauf aufmerksam, dass sich die Idee der Inklusion zu einer ‚globalen Norm‘ etabliert hat, sodass diejenigen, die den normativen Anforderungen einer inklusiven Bildung nicht entsprechen, ihre Exklusion selbst verantworten.  &nbsp

    Norm, Behinderung und Gerechtigkeit

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    Normen sind kulturell stabilisierte und bewertete Differenzwahrnehmungen. Behinderungen sind in Interaktionen situativ auftretenden Normverletzungen, die entsprechen der jeweiligen Machtbalance bei den an an der Differenzwahrnehmung beteiligten Akteur*innen unterschiedliche Erwartungsverletzungen hervorrufen. Die Frage nach der Gerechtigkeit von sozialen Verhältnissen hat direkt mit der Teilhabe der jeweiligen Akteur*innen an zentralen Gütern der Kultur (Reichtum, Bildung etc.) zu tun. Inklusive Praxen dienen der Veränderung von Verhaltenserwartungen, erhöhen die Teilhabechancen bisher exkludierter Gesellschaftsmitglieder und leisten einen Beitrag zu einer gerechteren Gesellschaft

    Die Unterrichtsgestaltung im Gemeinsamen Unterricht im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

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    Die Schüler_innen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung gelten unter Lehrkräften als schwer zu integrieren. Deshalb wird in diesem Artikel ein Fokus auf die Unterrichtsgestaltung des Gemeinsamen Unterrichts mit ebendiesen Schüler_innen gelegt. Dazu werden konzeptionelle und didaktische Handlungsempfehlungen des Gemeinsamen Unterrichts mit diesen Schüler_innen herausgestellt. Zudem soll anhand der ergebnisse eines Forschungsprojektes in Form einer strukturierten Unterrichtsbeobachtung iim Gemeinsamen Unterricht einer Grundschulklasse mit einem Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung beispielhaft dargestellt werden, inwiefern diese Empfehlungen in der Praxis realisiert werden

    Disability Studies im Handlungsfeld Behinderung und Sexualität

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    Die Perspektive der Disability Studies trägt dazu bei, Menschen mit ‚Behinderung‘ nicht mehr als ‚fremdbestimmte Objekte‘ sondern als ‚handlungsfähige Subjekte‘ wahrzunehmen. Im Bereich der Sexualität von Menschen mit ‚kognitiven‘ oder ‚Schwerstmehrfach-Behinderungen‘ kann eine diversitätsbewusste Haltung helfen, die Differenzlinien ‚Sexualität‘ und‚ Behinderung‘ mit der Wahrung der Menschenwürde zu verbinden. Dabei geht es darum, wie eine machtkritische Sensibilisierung zur Wahrnehmung von Bedürfnissen und Grenzen erfolgen kann, auf deren Grundlage Präventionsmöglichkeiten von (sexueller) Gewalt bei Menschen mit Behinderungen abgeleitet werden können, die sowohl als Gegenstand Sozialer Arbeit als auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet werden müssen. Daher werden im folgenden Bedingungen, Bedeutungen und Begründungen dieses Themenkomplexes reflektiert

    Inklusion als Anliegen einer Integrierten Sozialplanung

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    Der Beitrag beleuchtet die kommunale Ebene für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Hier wurde der Ansatz der Inklusion als Planungsansatz zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens aufgegriffen. Der Artikel beschreibt die fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen dies geschieht. Im Mittelpunkt steht die Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten, den Ansatz der Inklusion in bestehende Planungsstrukturen zu integrieren

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