opus htw (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin)
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Lesefassung Satzung zu Abweichungen des Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) 10.8.09 1. AEO 23.5.16 2. AEO 28.5.18
Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) vom 10. August 2009 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 23. Mai 2016 und der 2. Änderungsordnung vom 28. Mai 2018
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen
Satzung_Studierendenschaft_Finanzordnung_O_06.07
Aufgrund von § 19 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung der vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2004 (GVBl. S. 484) hat das Studierendenparlament der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW) am 29. März 2005 die folgende Satzung beschlosse
Hausordnung_O_04.08
In Ausführung von § 9 Abs. 2 FHTW-Satzung wird folgende Hausordnung erlassen:
§ 1 Geltungsbereich, Allgemeine Grundsätze
1. Die Hausordnung gilt für alle landeseigenen und angemieteten Gebäude, baulichen Anlagen, Außenanlagen und Gründstücke der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW). Sie ist für alle Mitglieder der FHTW, Nutzer/innen von Einrichtungen der FHTW und alle Personen, die sich auf den Grundstücken und in Gebäuden der FHTW aufhalten, verbindlich.
2. Ziel dieser Hausordnung ist es, durch gegenseitige Rücksichtnahme und Einhaltung der nachfolgenden Regelungen die allgemeine Sicherheit sowie ein störungsfreies Studieren und Arbeiten zu gewährleisten
Leistungsbezuegerichtlinien_O_40.08
Aufgrund von § 3 Absatz 8 Satz 4 des Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 9. April 1996 (GVBl. S. 160), zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 18. Dezember 2004 (GVBl. S. 516) hat die Hochschulleitung der FHTW als Dienstbehörde am 6.8.2008 die folgenden Richtlinien erlassen:
Abschnitt I – Gegenstand und Geltungsbereich
I.1 Diese Richtlinien ergänzen und konkretisieren die Leistungsbezügeordnung FHTW (LBezOFHTW) vom 6. Juni 2005 (AMBl. FHTW Berlin 32/05) in ihrer jeweils gültigen Fassung durch nachfolgende Bestimmungen zur Durchführung des Verfahrens zur Vergabe von Leistungsbezügen, zur Festlegung der Aufgaben, für die Funktionsleistungsbezüge gewährt werden, zu Festlegungen zu Berufungs- und Bleibeleistungsbezügen, zur Gutachterkommission und zur Leistungsbewertung.
I.2 Diese Richtlinien gelten für Professoren und Professorinnen, deren Ämter den Besoldungsgruppen W2 oder W3 der Bundesbesoldungsordnung W zugeordnet sind. Sie finden ferner Anwendung für Professoren und Professorinnen im Angestelltenverhältnis, wenn sich nach deren Arbeitsverträgen die Vergütung in Anwendung der Bestimmungen der Bundesbesoldungsordnung W bemisst. Sie finden keine Anwendung für die in § 77 Absatz 2 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz genannten Professoren und Professorinnen der Bundesbesoldungsordnung C.
I.3 Die Festlegung von Aufgaben für Mitglieder der Hochschulleitung und das dazu gehörende Verfahren der Vergabe von Funktionsleistungsbezügen wird in den Richtlinien der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung als Dienstbehörde für die Mitglieder der Hochschulleitung geregelt
3.AE_Satzung_zu_Abweichungen_von_Bestimmungen_des_BerlHG_01.09
Aufgrund von § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 7a des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch des Gesetz vom 12. Juli 2007 (GVBl. S. 278), hat der Erweiterte Akademische Senat der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin am 20. Oktober 2008 mit Zustimmung des ruhenden Kuratoriums gem. § 64 BerlHG am 8. September 2008 die nachfolgende Ordnung zur Änderung der FHTW-Satzung erlassen
The Artist as Innovation Muse: Findings from a Residence Program in the Fuzzy Front End
In a highly competitive business environment, integrating artists into corporate research and development (R&D) seems to be a promising way to foster inventiveness and idea generation. Given the importance of individual level innovation for product development, this study explores the benefits that employees experience from the artist-in-residence-program at Robert Bosch GmbH, Germany. Qualitative content analysis of interviews with scientists and engineers was performed in order to explore the impact of their encounters with artists in the theoretical framework of the triadic concept and transmission model of inspiration. The findings corroborate the notion that inspiration is a suitable theoretical underpinning for individual benefits of art–science collaborations in the front end of innovation. Scientists and engineers are inspired by the artists’ otherness and transcend their usual modes of perception in favor of enhanced focal, peripheral and bifocal vision. Whereas
shifts in perspective are reflected in individual thinking patterns, researchers are hardly motivated to change their work-related behavior. The exchange with artists does not have a concrete impact
on technological innovation, because researchers neither integrate impulses into their experiential world nor link them to fields of activity. In the case under scrutiny, artistic impulses do not contribute
to idea generation in the sense of front-end activities. The study contributes to research on artists in businesses by illuminating the R&D environment as a hitherto neglected field of activity. While substantiating previous research on artist-in-science-residencies, the results suggest that the potential of such interdisciplinary endeavors is limited
FB 5 Lesefassung StPO BA KRG 1.06.16 1. AEO bis 2. AEO
im Fachbereich Gestaltung und Kultur vom 1. Juni 2016
unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 23. März 2017 und der 2. Änderungsordnung vom 4. Juli 2018
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel auf Grund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht.
(3) Die Übergangsregelungen in § 17 dieser Ordnung gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik vom 3. Juni 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 33/09) immatrikuliert wurden.
(4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung (OFsbE) für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in der jeweils gültigen Fassung sowie durch die Hochschulordnung der HTW Berlin, die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung für die Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelor- und Masterstudiengängen der HTW Berlin (Praxisordnung – PraxO) in der jeweils gültigen Fassung
FB 5 Lesefassung Prüfungsordnung BA Game Design 13.4.11 und 1. AEO
im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften II
vom 13. April 2011 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 18. Februar 2014
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Game Design immatrikuliert werden.
(2) Diese Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung
FB 4 Lesefassung StPO BA Wirtschaftsmathematik 12.10.16 und 1. AEO
im Fachbereich Informatik, Kommunikation und Wirtschaft vom 12. Oktober 2016 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 9. Januar 2019
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der
HTW Berlin veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Informatik, Kommunikation und Wirtschaft der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Abs. 1 entspricht.
(3) Die im § 17 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik vom 9. Oktober 2013 (AMBl. HTW Berlin Nr. 02/14), zuletzt geändert am 12. Oktober 2016 (AMBl. HTW Berlin Nr. 35/16), immatrikuliert wurden.
(4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung