opus htw (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin)
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FB 3 Lesefassung StPO BA Wirtschaft Politik 2.5.12 und 1. AEO
im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I vom 2. Mai 2012 und der 1. Änderungsordnung vom 5. Juli 2017
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ab dem 01.10.2012 an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Wirtschaft und Politik immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studierenden, die seit dem 01.10.2011 im Bachelorstudiengang Wirtschaft und Politik immatrikuliert sind, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Studienordnung von einem bisher immatrikulierten Studierenden bzw. einer bisher immatrikulierten Studierenden der Geltung für ihn bzw. sie schriftlich widersprochen wird.
(3) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den Bachelorstudiengang Wirtschaft und Politik und der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaft und Politik in der jeweils gültigen Fassung sowie durch die Ordnung zur Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelorstudiengängen der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung
FB 3 Lesefassung ZuZ MA Wirtschaftsrecht 8.5.13 und 1. AEO
im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I
vom 8. Mai 2013 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 4. Februar 2015
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsrecht fest, die ab dem Sommersemester 2014 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden
FB 2 Lesefassung ZuZ MA Fahrzeugtechnik 17.04.13 und 1. AEO
im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 17. April 2013 und der 1. Änderungsordnung vom 12. Oktober 2016
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im konsekutiven Masterstudiengang Fahrzeugtechnik fest, die ab dem Wintersemester 2013 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden
FB 2 Lesefassung Prüfungsordnung BA Maschinenbau 14.06.06 bis 3. AEO
im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 14. Juni 2006 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 17. Oktober 2007 , der 2. Änderungsordnung vom 10. November 2010 und der 3. Änderungsordnung vom 15. Juni 2011
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2006/2007 an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Maschinenbau im 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau vom 14.06.2006 und durch die Ordnung für die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau vom 14.06.2006
FB 2 Lesefassung Prüfungsordnung BA Fahrzeugtechnik 14.12.05 bis 2. AEO
im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 14. Dezember 2005 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 13. Oktober 2010 und der 2. Änderungsordnung vom 15. Juni 2011
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden des Bachelorstudienganges Fahrzeugtechnik, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin immatrikuliert werden.
(2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik vom 14.12.2005 und durch die Ordnung für die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik vom 14.12.2005
FB 1 Lesefassung StPO BA Computer Engeneering 09.04.14 und 1. AEO
im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Energie und Information der HTW Berlin vom 9. April 2014 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 10. Juni 2015 und der 2. Änderungsordnung vom 15. Juli 2016
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung - Allgemeiner Teil für die Bachelorstudiengänge Computer Engineering, Elektrotechnik, Gebäudeenergie- und -informationstechnik, Informations- und Kommunikationstechnik, Mikrosystemtechnik und Regenerative Energien (StPO AT) vom 9. April und 14. Mai 2014.
(2) Die im § 9 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Computer Engineering vom 11. Januar 2006 (AMBl. FHTW Berlin 27/06), zuletzt geändert am 15. Mai 2013 (AMBl. HTW Berlin 24/13) und der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Computer Engineering 11. Januar 2006 (AMBl. FHTW Berlin 27/06), zuletzt geändert am 7. Juli 2010 (AMBl. HTW Berlin 40/10), immatrikuliert wurden.
(3) Der Bachelorstudiengang Computer Engineering immatrikuliert jährlich zum Sommer- und Wintersemester
FB 1 Lesefassung StPO BA Mikrosystemtechnik 9.4.13 und 1. AEO
im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Energie und Information der HTW Berlin vom 9. April 2014 und der 1. Änderungsordnung vom 9. November 2016
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung - Allgemeiner Teil für die Bachelorstudiengänge Computer Engineering, Elektrotechnik, Gebäudeenergie- und -informationstechnik, Informations- und Kommunikationstechnik, Mikrosystemtechnik und Regenerative Energien (StPO AT) vom 9. April und 14. Mai 2014.
(2) Die im § 9 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Mikrosystemtechnik vom 20. Dezember 2006 (AMBl. FHTW Berlin 45/07), zuletzt geändert am 10. November 2010 (AMBl. HTW Berlin 09/11) und der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mikrosystemtechnik vom 20. Dezember 2006 (AMBl. FHTW Berlin 45/07), zuletzt geändert am 10. November 2010 (AMBl. HTW Berlin 09/11) immatrikuliert wurden.
(3) Der Bachelorstudiengang Mikrosystemtechnik immatrikuliert jährlich zum Wintersemester
BIfAW Lesefassung StPO MA Professional IT Business 22.06.16 und 1. AEO
im Berliner Institut für Akademische Weiterbildung der HTW Berlin vom 22. Juni 2016 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 6. Dezember 2018
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW Berlin veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Institut für Akademische Weiterbildung (BIfAW) der HTW Berlin im weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Professional IT-Business in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, die nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht.
(3) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung des weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Professional IT-Business in der jeweils gültigen Fassung
FB_2_BA_StPO_VPO_O_Fahrzeugtechnik_12.06
Auf Grund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. FHTW Berlin Nr. 27/02) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. April 2005 (GVBl. S. 254), hat der Fachbe-reichsrat des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften II der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW Berlin) am 14. Dezember 2005 die folgende Ordnung beschlossen: *
§ 1 Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt die Anforderungen an die praktische Vorbildung aller Studienbewerber und Studienbewerberinnen für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik, die ab 01.04.2006 an der FHTW Berlin immatrikuliert werden.
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. FHTW Berlin Nr. 27/02) in Verbindung mit § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. April 2005 (GVBl. S. 254), hat der Fach-bereichsrat des Fachbereichs Ingenieurwissenschaften II der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW Berlin) am 14. Dezember 2005 die folgende Studienordnung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik beschlossen*:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der FHTW Berlin im Bachelorstudienganges Fahrzeugtechnik immatrikuliert werden.
(2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik vom 14.12.2005 und die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik vom 14.12.2005
FB_1_BA_StPO_O_Computer_Engineering_27.06
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. FHTW Berlin Nr. 27/02) in Verbindung mit § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. April 2005 (GVBl. S. 254), hat der Fach-bereichsrat des Fachbereichs Ingenieurwissenschaften I der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW Berlin) am 11. Januar 2006 die folgende Studienordnung für den Bachelorstudiengang Computer Engineering beschlossen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden des Bachelorstudienganges Computer Engineering, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der FHTW Berlin immatrikuliert wer-den.
(2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Computer Engineering vom 11.01.2006