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Vorurteilsbezogene Kriminalität und das begrenzte Interventionspotential des Strafrechts
Vorurteilsbezogene Kriminalität und das begrenzte Interventionspotential des Strafrechts
Bild und Anstiftung: Die Harlan, Hippler, und Rupprecht Verfahren in Nachkriegsdeutschland 1945-51
Diese Dissertation untersucht die rechtliche Anwendbarkeit einer strafrechtlichen Anklage
wegen Anstiftung durch Bilderzeugnisse von ihrer ersten Erwähnung am Internationalen
Militärgerichtshof (MT) anhand der Fälle Streicher und Fritzsche in der Zeit nach dem Zweiten
Weltkrieg. Da keiner der Angeklagten weder beim IMT noch beim NMT (Nürnberger
Militärtribunale, 1946-9) speziell wegen Volksverhetzung durch Bild- und Filmerzeugnisse
angeklagt wurde, blieb es eine offene Frage, ob hasserfüllte und aufhetzende Bilder den gleichen
Stellenwert hatten wie die Aufstachelung durch gedruckte oder gesprochene Worte. Die
Alliierten stellten diese rechtliche Verbindung nie her. Die deutschen Spruchkammern und die
Justiz der Nachkriegszeit während des Entnazifizierungsprozesses taten es jedoch, um Mitglieder
und Vermittler des ehemaligen nationalsozialistischen Regimes zu identifizieren und zu
bestrafen. Diese Bemühungen wurden durch rechtliche, historische, politische, soziale und
praktische Faktoren beeinträchtigt: Die verschiedenen Verfahren warfen die Frage der Hetze
(gegen Juden und andere) in den Fällen gegen die Filmregisseure Veit Harlan und Fritz Hippler
und gegen Julius Streichers Karikaturisten Philipp Rupprecht auf. Diese drei Ermittlungen stellen
die einzigen Fälle dar, in denen eine Anstiftung durch das Bild in Betracht gezogen wurde. Die
Vereinigten Staaten haben die rechtliche Natur der Aufhetzung ausführlich untersucht – auf
analoge Weise, die dem deutschen Nachkriegsrecht zugute gekommen sein könnte, als es darum
kämpfte, sich mit dem Erbe des Nationalsozialismus auseinanderzusetzen – aber nur die
Deutschen selbst versuchten, die Verantwortung auf diejenigen auszudehnen, die Deutschland
von 1933-45 mit antisemitischen Bilder überfluteten. Die gleichen Bilder durchdringen heute das
Internet und schüren immer noch Hass, sowohl nationale als auch internationale Rechtssysteme
befinden sich heute immer noch an der gleichen Stelle wie in den Jahren unmittelbar nach dem
Zweiten Weltkrieg
Der Tatbestand der Aggression – Wege zur Implementierung der Ergebnisse von Kampala in das Völkerstrafgesetzbuch
Going Beyond Counting First Authors in Author Co-citation Analysis
The present study examines one of the fundamental aspects of author co-citation analysis (ACA) - the way co-citation
counts are defined. Co-citation counting provides the data on which all subsequent statistical analyses and mappings
are based, and we compare ACA results based on two different types of co-citation counting - the traditional type that
only counts the first one among a cited work's authors on the one hand and a non-traditional type that takes into
account the first 5 authors of a cited work on the other hand. Results indicate that the picture produced through this non-traditional author co-citation counting contains more coherent author groups and is therefore considerably clearer. However, this picture represents fewer specialties in the research field being studied than that produced through the traditional first-author co-citation counting when the same number of top-ranked authors is selected and analyzed. Reasons for these effects are discussed
Variations on the Author
“Variations on the Author” discusses two of Eduardo Coutinho’s recent films (Um Dia na Vida, from 2010, and Últimas Conversas, posthumously released in 2015) and their contribution to the general question of documentary authorship. The director’s filmography is characterized by a consistent yet self-effacing form of authorial self-inscription: Coutinho often features as an interviewer that rather than express opinions propels discourses; an interviewer that is good at listening. This mode of self-inscription characterizes him as an author who is not expressive but who is nonetheless markedly present on the screen. In Um Dia na Vida, however, Coutinho is completely absent form the image, while Últimas Conversas, on the contrary, includes a confessional prologue that moves the director from the margins to the center of his films. This article examines the ways in which these works stand out in the filmography of a director who offers new insights into the notion of cinematic authorship
Appropriate Similarity Measures for Author Cocitation Analysis
We provide a number of new insights into the methodological discussion about author cocitation analysis. We first argue that the use of the Pearson correlation for measuring the similarity between authors’ cocitation profiles is not very satisfactory. We then discuss what kind of similarity measures may be used as an alternative to the Pearson correlation. We consider three similarity measures in particular. One is the well-known cosine. The other two similarity measures have not been used before in the bibliometric literature. Finally, we show by means of an example that our findings have a high practical relevance.information science;Pearson correlation;cosine;similarity measure;author cocitation analysis
Der zentrale Gerichtsstand des § 11a StPO im System der Verfolgung von Straftaten die Soldaten der Bundeswehr im Auslandseinsatz begehen
Angesichts der Tatsache, dass deutsche Soldaten in besonderer Auslandsverwendung einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, sich strafbar zu machen und da die dezentral organisierte Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte in der Praxis zu Unwägbarkeiten, insbesondere zeitlicher Art, geführt haben mag, die mit einer zentralen Zuständigkeit vermieden werden können, war die Rechtslage bis zum 01.04.2013 aus der Sicht des Militärs und den in der Strafverfolgung tätigen Juristen nicht ideal ausgestaltet.
Die Probleme um die staatsanwaltschaftliche Zuständigkeit nach § 8 Abs. 2 Alt. 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 S. 2 BGB i.V.m. § 143 Abs. 1 S. 1 GVG bilden jedoch nur eine, vergleichsweise unerhebliche, Facette der Defizite eines Strafverfahrens, das gegen einen Soldaten der Bundeswehr wegen einer in besonderer Auslandsverwendung begangenen Straftat geführt wird und es ist klar festzuhalten, dass die in den Gesetzesmaterialien kritisierte Dezentralität eindeutig den Vorgaben des GG und der Ausgestaltung des Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Auch in anderen Rechtsbereichen besteht ganz selbstverständliche eine solche dezentrale Zuständigkeit und Kompetenzverteilung mit den, aus dieser erwachsenden, Koordinierungserfordernissen.
Alles in allem handelt es sich bei dem hier untersuchten Gesetz um ein unvollkommenes, schwach begründetes, für das nur ein geringer Bedarf bestand und dessen positive Auswirkungen mit einer Gesamtbertachtung des Systems der Verfolgung von Straftaten die Soldaten der Bundeswehr im Auslandseinsatz begehen überschaubar bleiben werden, es aber gleichwohl erhebliche rechtliche Probleme, bis hin zu einem Verstoß gegen Verfassungsrecht, schafft.
Mit der Implementierung des § 11a in die StPO hat der Gesetzgeber zwar „guten Willen“ dokumentiert und ist einen zu begrüßenden Schritt hin zu einer Vereinfachung der uneinheitlichen Zuständigkeiten gegangen, er hat diesen Weg aber nicht weiter bis hin zu einer umfassenden Neuregulierung dieses Lebensbereiches verfolgt und neue Probleme geschaffen. Eine grundlegende Reform dieser Rechtsmaterie bleibt notwendig
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