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    Manfred Rehbinder, Die Begründung der Rechtssoziologie durch Eugen Ehrlich, 1986

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    Perrin Jean-François. Manfred Rehbinder, Die Begründung der Rechtssoziologie durch Eugen Ehrlich, 1986. In: Droit et société, n°6, 1987. Normes, déréglementation, économie. pp. 294-295

    Manfred Rehbinder, Die Begründung der Rechtssoziologie durch Eugen Ehrlich, 1986

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    Perrin Jean-François. Manfred Rehbinder, Die Begründung der Rechtssoziologie durch Eugen Ehrlich, 1986. In: Droit et société, n°6, 1987. Normes, déréglementation, économie. pp. 294-295

    Politische Schriften | Hrsg. und eingeleitet von Manfred Rehbinder

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    Mit dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie gegen Ende des I. Weltkrieges verlor der Rechtssoziologe Eugen Ehrlich, ein Kind der Bukowina, nicht nur seine politische Heimat, sondern auch seine Wirkungsstätte als Professor für römisches Recht an der Franz-Josephs-Universität in Czernowitz. Sein internationaler Ruf als vielbeachteter Schriftsteller und brillanter Redner führte zwar trotz heftiger Opposition aus Kreisen rumänischer Nationalisten zu seiner Ernennung auf einen Lehrstuhl für Rechtsphilosophie und Soziologie an der nunmehr rumänischen Ferdinand I.-Universität in Czernowitz. Er konnte jedoch infolge seines frühen Todes die von ihm geplante Lehr- und Forschungstätigkeit in seiner jetzt rumänisch geprägten Heimat nicht aufnehmen, sondern verbrachte seine letzten Monate in Bukarest, hektisch arbeitend im Rumänischen Institut für Soziologie an Veröffentlichungen in rumänischer Sprache.Diese Arbeiten werden hier erstmals in deutscher Übersetzung zugänglich gemacht. Eugen Ehrlich analysiert eingehend die Ursachen für den Zusammenbruch Österreich-Ungarns und des Deutschen Reiches, begründet seine Absage an die wirtschaftlichen Sozialisierungsbestrebungen der Nachkriegszeit und sein aktives Engagement in der internationalen Friedensbewegung. Ehrlich setzte seine Hoffnung auf eine durchgreifende Demokratisierung, sowohl innerstaatlich als auch im Völkerrecht. Der Anhang des Buches bringt seine Ausführungen letzter Hand über das Konzept des "lebenden Rechts", seine Bezeichnung für den Gegenstand der Rechtswissenschaft, der als Gegenbegriff zum geltenden Recht um die ganze Welt gegangen ist

    Über die gegenwärtige Bewegung in der Rechtswissenschaft | Neubearb. und hrsg. von Manfred Rehbinder

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    Mit der Begründung dieser Schriftenreihe im Jahre 1966 ging es dem Berliner Handels- und Wirtschaftsrechtler Ernst E. Hirsch, wie er damals schrieb, um den Nachweis, »daß die Wiederaufnahme der durch die nationalsozialistische Herrschaft unterbundenen Bemühungen von Arthur Nussbaum um Erforschung der Rechtstatsachen für eine Rechtswissenschaft stricto sensu ebenso unentbehrlich ist wie die im deutschen Rechtskreis von Eugen Ehrlich begründete, aber noch immer vor allem von Juristen teils abgelehnte, teils beargwöhnte Rechtssoziologie.« Entsprechend dieser (unveränderten) Aufgabenstellung ist die Schriftenreihe zum einen der Beschäftigung mit den Klassikern der Vergangenheit und ihrer Relevanz für das Heute und zum anderen aktuellen Fragestellungen der Gegenwart gewidmet

    Die Haftung des Arbeitnehmers in der Bundesrepublik Deutschland

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    Die Haftung des Arbeitnehmers in der Bundesrepublik Deutschland. - In: Die Haftung des Arbeitnehmers / Manfred Rehbinder (Hrsg.). - Bern : Stämpfli, 1981. - S. 23-42. - (Schriften zum schweizerischen Arbeitsrecht ; 13

    Legal Literacy - Several Comments

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    The article deals with introduction of the term legal consciousness. Firstly some definitions of legal awareness are presented (using works of important legal theorists or sociologists – for example Viktor Knapp, Manfred Rehbinder and many more). Secondly some other concepts as for example legal literacy are presented. The practice of using the term legal consciousness by higher courts is shown (especially Constitutional court and the Supreme Court of the Czech Republic).The article deals with introduction of the term legal consciousness. Firstly some definitions of legal awareness are presented (using works of important legal theorists or sociologists – for example Viktor Knapp, Manfred Rehbinder and many more). Secondly some other concepts as for example legal literacy are presented. The practice of using the term legal consciousness by higher courts is shown (especially Constitutional court and the Supreme Court of the Czech Republic)

    Rechtssoziologie und Rechtsvergleichung

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    Mit der Begründung dieser Schriftenreihe im Jahre 1966 ging es dem Berliner Handels- und Wirtschaftsrechtler Ernst E. Hirsch, wie er damals schrieb, um den Nachweis, »daß die Wiederaufnahme der durch die nationalsozialistische Herrschaft unterbundenen Bemühungen von Arthur Nussbaum um Erforschung der Rechtstatsachen für eine Rechtswissenschaft stricto sensu ebenso unentbehrlich ist wie die im deutschen Rechtskreis von Eugen Ehrlich begründete, aber noch immer vor allem von Juristen teils abgelehnte, teils beargwöhnte Rechtssoziologie.« Entsprechend dieser (unveränderten) Aufgabenstellung ist die Schriftenreihe zum einen der Beschäftigung mit den Klassikern der Vergangenheit und ihrer Relevanz für das Heute und zum anderen aktuellen Fragestellungen der Gegenwart gewidmet

    Das Kaufrecht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutschen Wirtschaft

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    Mit der Begründung dieser Schriftenreihe im Jahre 1966 ging es dem Berliner Handels- und Wirtschaftsrechtler Ernst E. Hirsch, wie er damals schrieb, um den Nachweis, »daß die Wiederaufnahme der durch die nationalsozialistische Herrschaft unterbundenen Bemühungen von Arthur Nussbaum um Erforschung der Rechtstatsachen für eine Rechtswissenschaft stricto sensu ebenso unentbehrlich ist wie die im deutschen Rechtskreis von Eugen Ehrlich begründete, aber noch immer vor allem von Juristen teils abgelehnte, teils beargwöhnte Rechtssoziologie.« Entsprechend dieser (unveränderten) Aufgabenstellung ist die Schriftenreihe zum einen der Beschäftigung mit den Klassikern der Vergangenheit und ihrer Relevanz für das Heute und zum anderen aktuellen Fragestellungen der Gegenwart gewidmet
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