1,721,026 research outputs found

    Going Beyond Counting First Authors in Author Co-citation Analysis

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    The present study examines one of the fundamental aspects of author co-citation analysis (ACA) - the way co-citation counts are defined. Co-citation counting provides the data on which all subsequent statistical analyses and mappings are based, and we compare ACA results based on two different types of co-citation counting - the traditional type that only counts the first one among a cited work's authors on the one hand and a non-traditional type that takes into account the first 5 authors of a cited work on the other hand. Results indicate that the picture produced through this non-traditional author co-citation counting contains more coherent author groups and is therefore considerably clearer. However, this picture represents fewer specialties in the research field being studied than that produced through the traditional first-author co-citation counting when the same number of top-ranked authors is selected and analyzed. Reasons for these effects are discussed

    Variations on the Author

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    “Variations on the Author” discusses two of Eduardo Coutinho’s recent films (Um Dia na Vida, from 2010, and Últimas Conversas, posthumously released in 2015) and their contribution to the general question of documentary authorship. The director’s filmography is characterized by a consistent yet self-effacing form of authorial self-inscription: Coutinho often features as an interviewer that rather than express opinions propels discourses; an interviewer that is good at listening. This mode of self-inscription characterizes him as an author who is not expressive but who is nonetheless markedly present on the screen. In Um Dia na Vida, however, Coutinho is completely absent form the image, while Últimas Conversas, on the contrary, includes a confessional prologue that moves the director from the margins to the center of his films. This article examines the ways in which these works stand out in the filmography of a director who offers new insights into the notion of cinematic authorship

    Appropriate Similarity Measures for Author Cocitation Analysis

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    We provide a number of new insights into the methodological discussion about author cocitation analysis. We first argue that the use of the Pearson correlation for measuring the similarity between authors’ cocitation profiles is not very satisfactory. We then discuss what kind of similarity measures may be used as an alternative to the Pearson correlation. We consider three similarity measures in particular. One is the well-known cosine. The other two similarity measures have not been used before in the bibliometric literature. Finally, we show by means of an example that our findings have a high practical relevance.information science;Pearson correlation;cosine;similarity measure;author cocitation analysis

    Dispelling the Myths Behind First-author Citation Counts

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    We conducted a full-scale evaluative citation analysis study of scholars in the XML research field to explore just how different from each other author rankings resulting from different citation counting methods actually are, and to demonstrate the capability of emerging data and tools on the Web in supporting more realistic citation counting methods. Our results contest some common arguments for the continued use of first-author citation counts in the evaluation of scholars, such as high correlations between author rankings by first-author citation counts and other citation counting methods, and high costs of using more realistic citation counting methods that are not well-supported by the ISI databases. It is argued that increasingly available digital full text research papers make it possible for citation analysis studies to go beyond what the ISI databases have directly supported and to employ more sophisticated methods

    Author Index

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    Nao informado

    Großer Dissens, großer Konsens: Die EU-Dienstleistungsrichtlinie - Ein typischer Fall der EU-Gesetzgebung?

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    Großer Dissens, großer Konsens – die Dienstleistungsrichtlinie, die als eines der ersten Gesetzesvorhaben in der erweiterten Europäischen Union (EU) im Jahre 2004 diskutiert wurde, zeigte beide Merkmale der EU-Gesetzgebung, die typischerweise Gegenstand der wissenschaftlichen Auseinandersetzung und (bisweilen auch) der öffentlichen Aufmerksamkeit sind. Die Mitgliedstaaten hatten sehr unterschiedliche Interessen darüber, wie die Dienstleistungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt verwirklicht werden sollte. Am Ende der Beratungen im Jahre 2006 einigten sie sich schließlich auf einen Kompromiss, dem nahezu alle Regierungen zustimmen konnten. Die Fallstudie des Entscheidungsprozesses der Dienstleistungsrichtlinie hat zwei Motivationen. Sie soll zum Verständnis eines Falles beitragen, der als besonders kritisch galt, weil der Regelungsanspruch des Gesetzesvorhabens sehr umfassend formuliert ist und weil mit der Verwirklichung des EU-Binnenmarktes für Dienstleistungen große Wachstumshoffnungen verbunden sind. Die zweite Motivation ist, zu überlegen, inwiefern aus diesem Fall Schlussfolgerungen für die Gesetzgebung in der erweiterten EU gezogen werden können. Vielfach war im Vorfeld der Erweiterung erwartet worden, dass die Aufnahme der acht mittel- und osteuropäischen Transformationsstaaten sowie Zyperns und Maltas die Gemeinschaft deutlich heterogener machen würde und sich dies auch auf die Interessenkonstellation in der Gesetzgebung auswirken würde. Es gab Befürchtungen, dass es in einer EU der 25 statt 15 Mitglieder deutlich schwieriger sein müsste, Einigungen zu erzielen oder dass zumindest keine weit reichenden Entscheidungen mehr getroffen werden könnten. Ein Reformstau drohte. Am Beispiel der EU-Dienstleistungsrichtlinie überprüft die Arbeit, wie der Themenraum der erweiterten EU aussieht, d.h. welche Akteurskonstellationen es gibt. Die Daten zu den Idealpositionen der 25 Regierungen (sowie der Kommission und der Fraktionen des Europäischen Parlaments) stammen aus standardisierten Interviews, die im Januar 2006 erhoben wurden. Wie sich die Akteure im Konfliktraum zueinander verorten, lässt sich mittels einer Item-Response-Modellierung schätzen. Man kann sie in der hier angewandten Form als das Pendant zur Faktorenanalyse sehen, für die metrische Daten vorausgesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass in der Regel ein bayesianischer Schätzalgorithmus verwendet wird, wird auch der Begriff "bayesianische Faktorenanalyse" verwendet. Es zeigt sich, dass die Interessensunterschiede zwischen den Akteuren zu den 23 Themen der Dienstleistungsrichtlinie zwei grundlegende Konfliktmuster bilden. Diese, so lässt sich zeigen, stellen ein typisches Gesetzgebungsszenario dar, wie es für die Binnenmarkt-Gesetzgebung nach der Erweiterung erwartet werden kann. Generell kann festgestellt werden, dass die Erweiterung das Lager der liberalisierungsfreundlichen Mitgliedstaaten gestärkt hat. Nimmt man an, dass dies wie im Fall der Dienstleistungsrichtlinie bedeutet, dass diese Staaten mehr substanziellen Politikwandel befürworten, so könnte das zumindest theoretisch bedeuten, dass die EU nach der Erweiterung weit reichendere Entscheidungen treffen kann. Dies steht im Gegensatz zu den Befürchtungen einer Reformblockade. Die vorliegende Analyse sowie die laufende Diskussion der Forschung zur Erklärung des Abstimmungskonsenses deuten außerdem darauf hin, dass informale Institutionen für den Konsens zwischen den Mitgliedstaaten ausschlaggebend sind und dass diese auch nach der Erweiterung funktionieren. Allerdings kommt es nicht allein auf den Konflikt zwischen den Mitgliedstaaten an. Bei der Dienstleistungsrichtlinie findet der zweite Hauptkonflikt zwischen den Organen, insbesondere zwischen Rat und EP statt. Die unterschiedlichen Handlungslogiken der Organe und insbesondere die Rolle des EP, das im Mitentscheidungsverfahren formal ein gleichberechtigter Gesetzgeber neben dem Rat ist, machen dieses Ergebnis plausibel. Eine Prozessanalyse des Entscheidungsprozesses zeigt, dass der Kompromiss über die Dienstleistungsrichtlinie deutlich die Handschrift des EP trägt

    koamabayili/VECTRON-author-checklist: VECTRON author checklist

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    We have done our best to complete the author checklist relating to the use of animals in the hut study. Note that the objective for the hut study was to evaluate the IRS treatment applications for residual efficacy against Anopheles mosquitoes, including the local An. coluzzii mosquito population. Cows were only used to attract mosquitoes into the huts and no tests were carried out directly on the cows. The author checklist is intended for use with studies where experiments are carried out on animals, which is why we have had such difficulty in completing this for the hut study, as many of the questions do not relate to how the cows were used

    Großer Dissens, großer Konsens: Die EU-Dienstleistungsrichtlinie - Ein typischer Fall der EU-Gesetzgebung?

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    Großer Dissens, großer Konsens - die Dienstleistungsrichtlinie, die als eines der ersten Gesetzesvorhaben in der erweiterten Europäischen Union (EU) im Jahre 2004 diskutiert wurde, zeigte beide Merkmale der EU-Gesetzgebung, die typischerweise Gegenstand der wissenschaftlichen Auseinandersetzung und (bisweilen auch) der öffentlichen Aufmerksamkeit sind. Die Mitgliedstaaten hatten sehr unterschiedliche Interessen darüber, wie die Dienstleistungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt verwirklicht werden sollte. Am Ende der Beratungen im Jahre 2006 einigten sie sich schließlich auf einen Kompromiss, dem nahezu alle Regierungen zustimmen konnten. Die Fallstudie des Entscheidungsprozesses der Dienstleistungsrichtlinie hat zwei Motivationen. Sie soll zum Verständnis eines Falles beitragen, der als besonders kritisch galt, weil der Regelungsanspruch des Gesetzesvorhabens sehr umfassend formuliert ist und weil mit der Verwirklichung des EU-Binnenmarktes für Dienstleistungen große Wachstumshoffnungen verbunden sind. Die zweite Motivation ist, zu überlegen, inwiefern aus diesem Fall Schlussfolgerungen für die Gesetzgebung in der erweiterten EU gezogen werden können. Vielfach war im Vorfeld der Erweiterung erwartet worden, dass die Aufnahme der acht mittel- und osteuropäischen Transformationsstaaten sowie Zyperns und Maltas die Gemeinschaft deutlich heterogener machen würde und sich dies auch auf die Interessenkonstellation in der Gesetzgebung auswirken würde. Es gab Befürchtungen, dass es in einer EU der 25 statt 15 Mitglieder deutlich schwieriger sein müsste, Einigungen zu erzielen oder dass zumindest keine weit reichenden Entscheidungen mehr getroffen werden könnten. Ein Reformstau drohte. Am Beispiel der EU-Dienstleistungsrichtlinie überprüft die Arbeit, wie der Themenraum der erweiterten EU aussieht, d.h. welche Akteurskonstellationen es gibt. Die Daten zu den Idealpositionen der 25 Regierungen (sowie der Kommission und der Fraktionen des Europäischen Parlaments) stammen aus standardisierten Interviews, die im Januar 2006 erhoben wurden. Wie sich die Akteure im Konfliktraum zueinander verorten, lässt sich mittels einer Item-Response-Modellierung schätzen. Man kann sie in der hier angewandten Form als das Pendant zur Faktorenanalyse sehen, für die metrische Daten vorausgesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass in der Regel ein bayesianischer Schätzalgorithmus verwendet wird, wird auch der Begriff "bayesianische Faktorenanalyse" verwendet. Es zeigt sich, dass die Interessensunterschiede zwischen den Akteuren zu den 23 Themen der Dienstleistungsrichtlinie zwei grundlegende Konfliktmuster bilden. Diese, so lässt sich zeigen, stellen ein typisches Gesetzgebungsszenario dar, wie es für die Binnenmarkt-Gesetzgebung nach der Erweiterung erwartet werden kann. Generell kann festgestellt werden, dass die Erweiterung das Lager der liberalisierungsfreundlichen Mitgliedstaaten gestärkt hat. Nimmt man an, dass dies wie im Fall der Dienstleistungsrichtlinie bedeutet, dass diese Staaten mehr substanziellen Politikwandel befürworten, so könnte das zumindest theoretisch bedeuten, dass die EU nach der Erweiterung weit reichendere Entscheidungen treffen kann. Dies steht im Gegensatz zu den Befürchtungen einer Reformblockade. Die vorliegende Analyse sowie die laufende Diskussion der Forschung zur Erklärung des Abstimmungskonsenses deuten außerdem darauf hin, dass informale Institutionen für den Konsens zwischen den Mitgliedstaaten ausschlaggebend sind und dass diese auch nach der Erweiterung funktionieren. Allerdings kommt es nicht allein auf den Konflikt zwischen den Mitgliedstaaten an. Bei der Dienstleistungsrichtlinie findet der zweite Hauptkonflikt zwischen den Organen, insbesondere zwischen Rat und EP statt. Die unterschiedlichen Handlungslogiken der Organe und insbesondere die Rolle des EP, das im Mitentscheidungsverfahren formal ein gleichberechtigter Gesetzgeber neben dem Rat ist, machen dieses Ergebnis plausibel. Eine Prozessanalyse des Entscheidungsprozesses zeigt, dass der Kompromiss über die Dienstleistungsrichtlinie deutlich die Handschrift des EP trägt
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