OPUS-Hochschulschriftenserver der HVF
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Analyse und Handlungsempfehlungen zur Gewinnung von Studierenden für den Studiengang Public Management in Baden- Württemberg - Zusammenwirken von Hochschulmarketing und Ausbildungsmarketing am Beispiel der HVF Ludwigsburg und der Stadt Stuttgart
Wie nutzen die HVF und die Stadt Stuttgart die verschiedenen Möglichkeiten im Marketing, um für den Studiengang Public Management zu werben? Wie kann der Bekanntheitsgrad des Studiengangs zur Zusammenarbeit von Hochschule und Kommunen erhöht werden und Studierende gewonnen werden
Keine Rückführung nach HKÜ in anderen als früheren Aufenthaltsstaat
Einer Rückführung eines Kindes gemäß Art. SORGERUEBKA Artikel 12 Abs. SORGERUEBKA Artikel 12 Absatz 1 HKÜ in einen anderen Vertragsstaat, als den Staat des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes, stehen im Regelfall die Schutzzwecke des HKÜ entgegen, so dass eine solche nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt
Die Causa Gorman – Zulässige Diskriminierung wegen „Rasse“, Herkunft, Alter, Geschlecht oder sexueller Identität?
Personalgewinnung und Personalbindung von Leistungsträgern - Rechtliche Möglichkeiten des Beamten und Tarifrechts unter Berücksichtigung deren Bedeutung für die Praxis
Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten zur Personalgewinnung und Personalbindung von Leistungsträgern sowie Ableitung eines Handlunsbedarf
Auswirkungen staatlicher Mietpreisregulierungen auf den deutschen Wohnungsmarkt am Beispiel der Mietpreisbremse und des Mietendeckels
Der Mietendeckel ist ein ungeeignetes Instrument zur Lösung der angespannten Wohnungslage. Die Mietpreisbremse hat bei konsequenter Anwendung das Potenzial einen zeitlichen Puffer zu schaffen. Die einzige Lösung ist der Bau neuen Wohnraums
Quo vadis, Finanzverwaltung? Herausforderungen und Potenziale eines künftigen behördlichen KI-Einsatzes – Teil I: Entscheidungsunterstützung im Rahmen der hybriden Fallbearbeitung
In dieser zweiteiligen Beitragsreihe sollen daher weitere besonders bedeutsame Potenziale und Herausforderungen einer künftig verstärkten KI-Anwendung thematisiert werden. Unter Rückgriff auf die Differenzierung nach Front Office und Back-Office sowie nach Entschei-dungsunterstützung und Entscheidungsautomatisierung werden die beiden Letztgenannten besonders ausführlich erörtert. Diesen könnte eine zentrale Bedeutung im Zuge der Überprüfung der Steuererklärung sowie der sich anschließenden Steuerfestsetzung, d.h. der eigentlichen behördlich erstellten Leistung zukommen und sie würden damit den Prozess des Besteuerungsverfahrens tiefgreifend verändern.
Während im vorliegenden Teil I die Grundlagen im Rahmen der hybriden Fallbearbeitung skizziert sowie die Interaktion von Künstlicher Intelligenz und Amtsträgern im Rahmen der Entscheidungsunterstützung eingehend erörtert werden, liegt der Fokus des Teils II auf der Entscheidungsautomatisierung, die mit dem vollständigen Ersatz menschlicher Entscheidungsfindung einhergeht, sowie auf Konzeptenz zur Algorithmenkontrolle
Besteuerung der öffentlichen Hand - Umsetzung eines Tax Compliance Managements im Ressort einer Landesverwaltung
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg und das Kompetenzzentrum Tax Compliance der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen (HVF) Ludwigsburg arbeiten aktuell im Rahmen einer Forschungskooperation an der Umsetzung eines Tax Compliance Management Systems im Verantwortungsbereich des Ministeriums. In der vorliegenden Abhandlung werden Anlass und Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit dargestellt. Weitere Beiträge zu verschiedenen steuerrechtlichen Fragestellungen, die im Rahmen des Projekts identifiziert werden, sollen folgen
Organisationseinheiten gemäß § 18 Abs. 4f UStG - Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsfolgen
Dem Grundsatz der Unternehmenseinheit folgend haben Bund und Länder lediglich ein Unternehmen. Allerdings wäre die Abgabe einer einheitlichen Erklärung für sämtliche Tätigkeiten der diesen Gebietskörperschaften zuzurechnenden Organe mit hohen Hürden verbunden. Daher sieht § 18 Abs. 4 f UStG eine Delegationsmöglichkeit umsatzsteuerrechtlicher Rechte und Pflichten auf einzelne Organisationseinheiten vor