OPUS-Hochschulschriftenserver der HVF
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Quo vadis, Bürgernahe Einkommensteuer? Der Abschlussbericht der vom Bundesministerium der Finanzen eingesetzten Expertenkommission auf dem kritischen Prüfstand (Teil III)
Grundpfandrechte als Buchrechte in digitalen Zeiten?
Schon bei der Erstellung des BGB wurde jahrelang diskutiert, ob Rechte im Grundbuch als Brief- oder als Buchrecht geführt werden. Man entschied sich letztlich für das Briefrecht. Es besteht die Möglichkeit, durch Zusatzvereinbarung den Brief auszuschließen; dieses Buchrecht ist seit Jahren üblich. Heute sind auch die Grundbücher digitalisiert, weshalb die Frage aufgeworfen ist, ob sich das BGB ggf. anpassen und die Situation von Brief- und Buchrecht umgekehren sollte
Angekommen auf der Weltbühne – Wie Städtenetzwerke die internationale Arbeit der Kommunen in Baden-Württemberg ergänzen
Diese Masterarbeit untersucht Städtenetzwerke als moderne Form der
Städtediplomatie baden-württembergischer Kommunen. Basierend auf
theoretischer Analyse und Expert*inneninterviews werden Gründe,
Herausforderungen und Erfolgsfaktoren für internationale kommunale
Netzwerkarbeit analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass Städtenetzwerke eine strategische Ergänzung zu Städtepartnerschaften sind, die internationale Zusammenarbeit stärken und lokale Interessen auf globaler Ebene vertreten. Sie erfordern jedoch klare Zielsetzungen, Ressourcen und politisches Commitment. Die Arbeit unterstreicht die wachsende Bedeutung von Städten als Akteure der Multi-Level-Governance und bietet Kommunen Hinweise für eine zielführende Integration in internationalen Netzwerken
KI-Einsatz in er Finanzverwaltung - Chancen und Herausforderungen des technischen Wandels
Pandemie und Integration: „Active Citizenship“ im translokalen Vergleich – Stuttgart und Mailand
Regelmäßig kein Anspruch auf gleiche (ermäßigte) Steuersätze!
Das BFH-Urteil zum Steuersatz von Holzhackschnitzeln war bereits Gegenstand einer Besprechung in der Ausgabe 9/2022. Dort wurde ausführlich über die Auswirkung des Neutralitäts- und damit Gleichheitsgrundsatzes bei Brennholz berichtet. Der BFH hat den Gleichheitsgrundsatz derart weit gefasst, dass bei jedem Produkt, das nach dem Gesetzeswortlaut dem Regelsteuersatz unterliegt, die Frage gestellt werden müsste, ob ein vergleichbares Produkt (eventuell) ermäßigt besteuert wird und beide Produkte für das „Phantom des Durchschnittsverbrauchers“ den gleichen Zweck erfüllen. Das hat der EuGH aber, wenn man ihn richtig versteht, gar nicht entschieden. Er wollte nur verhindern, dass zwei Produkte, die aus Sicht des Verbrauchers praktisch identisch sind, unterschiedlich besteuert werden. Diese Auslegung hat der EuGH mit Urteil vom 5.10.2023 nochmals ausdrücklich bestätigt und damit die Entscheidung des BFH praktisch verworfen. Der Beitrag stellt die Einzelheiten dar