OPUS-Hochschulschriftenserver der HVF
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Nach welchen Kriterien die Studierenden im Rahmen des Bachelorstudiengangs Public Management ihre Praaxisstellen auswählen
In der vorliegenden Bachelorarbeit geht um die Praxisphase im neuen Bachelorstudiengang „gehobener Verwaltungsdienst – Public Management“. Die vorliegende Arbeit ist in sieben Teile gegliedert. Nach Einleitung (Kapitel 1) folgte in Kapitel 2 ein kurzer Überblick über Ziele und Entwicklung des „Bologna-Prozesses“. Kapitel 3 befasst sich mit der Studienreform des gehobenen Verwaltungsdienstes in Baden-Württemberg. Es geht hierbei zunächst um die Implementierung der internationalen Bologna-Beschlüsse in deutsches Recht und anschließend um die konkreten Auswirkungen dieser Umsetzung auf das Studium in Kehl und Ludwigsburg. Welchen Rahmenbedingungen die Personalauswahl im öffentlichen Dienst unterliegt und welche Anforderungen die Verwaltungen bei der Stellenbesetzung an die Bewerber stellen sollte , wird im 4. Kapitel beschrieben. Kapitel 5, als praktischer Teil der Arbeit, befasst sich mit den empirischen Erhebungen zum Thema „Praxisphase“ bei den Studierenden der Fachhochschulen Kehl und Ludwigsburg als Praktikanten einerseits und den baden-württembergischen Städten und Gemeinden als Praxisstellen auf der anderen Seite. Es wurde hierzu eine Umfrage bei den Studierenden des ersten Bachelorjahrgangs in der Innenverwaltung in Kehl und Ludwigsburg sowie eine Umfrage bei den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg durchgeführt und anschließend die Ergebnisse dieser Befragung ausgewertet und analysiert. Im 6. Kapitel werden die in Kapitel 5 gewonnenen Erkenntnisse in Empfehlungen an die Fachhochschulen sowie die Städte und Gemeinden als fachpraktische Ausbildungsstellen gepackt. Abschließend erfolgt in Kapitel 7 ein kurzes Fazit über die Ergebnisse der hier vorgelegten Arbeit
Kommunale Begehren und Entscheide - die unmittelbare Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg seit Änderung der Gemeindeordnung 2005 und mögliche Optimierungen der gesetzlichen Ausgestaltung
Zunächst stellt diese Bachelorarbeit die beiden wichtigsten Instrumente unmittelbarer Bürgerbeteiligung – kommunale Begehren und Entscheide – vor und erläutert deren gesetzliche Ausgestaltung (§ 21) vor und nach der Änderung der Gemeindeordnung mit Gesetz vom 28. Juli 2005. Darauf folgt eine Analyse der Nutzung und der Effektivität von Begehren und Entscheiden seit in Kraft treten der neuen Regelungen. Ein Vergleich mit den zuvor durchgeführten direktdemokratischen Verfahren zeigt zum einen, welche Erfolge die bereits angepassten Regelungen erzielt haben und zum anderen, welche Vorgaben (immer) noch als Schwachpunkte zu werten sind. Die gesetzliche Ausgestaltung dieser Schwachpunkte (Zulässigkeitsentscheidung, Themenausschluss, Frist für Korrekturbegehren, Kostendeckungsvorschlag und Abstimmungsquorum) wird im weiteren Verlauf der Arbeit auf mögliche Optimierungen hin geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchung fließen schließlich in einen eigenen Gesetzesentwurf des § 21 der Gemeindeordnung ein, der das Resultat vorliegender Bachelorarbeit ist
Mobbing und Stalking - Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Opferentschädigungsgesetz
Im Rahmen der Arbeit werden die Phänomene „Mobbing“ und „Stalking“ näher bestimmt, die Folgen und die Handlungsweisen hiervon aufgezeigt und die strafrechtlichen Aspekte untersucht. Desweiteren wird auf die Anspruchsgrundlage des § 1 Abs. 1 OEG eingegangen. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, beide Phänomene unter die Anspruchsgrundlage zu subsumieren und die verwaltungsrechtliche Relevanz anhand einer Umfrage unter den Versorgungsbehörden in Baden-Württemberg aufzuzeigen
Private und betriebliche Sozialvorsorge, ihre gesetzliche Förderung, Alterseinkünftegesetz, Kundenservice und Beratung - Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Einsparung der Sozialabgaben als Finanzierungsanteil des Arbeitgebers für die betriebliche Altersvorsorge
In dieser Bachelorarbeit geht es um den Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge. Wandelt der Arbeitnehmer Entgelt für die betriebliche Altersvorsorge um, hat der Arbeitgeber dadurch eine Sozialabgabenersparnis. Das beitragspflichtige Bruttoentgelt mindert sich um den Betrag, der umgewandelt wird. Diese Ersparnis kann der Arbeitgeber nun vollständig oder nur teilweise an den Arbeitnehmer weitergeben, indem er ihm einen arbeitgeber-finanzierten Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge gibt. Durch diesen Zuschuss entstehen zahlreiche Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Auf der Arbeitnehmerseite handelt es sich hauptsächlich um betriebswirtschaftliche, personal-politische und soziale Vorteile. Der Arbeitnehmer wird durch diesen Zuschuss auf die betriebliche Altersvorsorge aufmerksam und schließt häufiger eine solche ab, was wichtig ist um Altersarmut zu vermeiden. Er erzielt durch die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge, durch den Arbeitgeberzuschuss und durch die Zinsen und Zinseszinsen eine unvergleichbar hohe Rendite. Außerdem treffen die Vorteile des Arbeitgebers auch für ihn zu, da die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, Arbeitsklima, Motivation u.a. verbessert wird. Schließlich gibt es noch verschiedene Sonderformen des Arbeitgeber-zuschusses, von denen hier zwei der gängigsten Sonderformen vorgestellt werden. Der Arbeitgeber kann statt vermögenswirksamen Leistungen eine betriebliche Altersvorsorge gewähren oder statt einer Gehaltserhöhung eine betriebliche Altersvorsorge gewähren. Dadurch spart er auch Sozialabgaben, die er dem Arbeitnehmer als Zuschuss geben kann
Entwicklung eines Anforderungsprofils für Nachwuchsführungskräfte beim Landratsamt Biberach
Das Landratsamt Biberach erwartet auf Grund der ermittelten Altersstruktur unter den Mitarbeitern in den nächsten Jahren vermehrt Personalabgänge in Führungs-positionen. Um die optimale Besetzung dieser Arbeitsplätze sicherzustellen und gleichzeitig den eigenen Mitarbeitern neue Perspektiven innerhalb des Landratsamtes bieten zu können, ist eine Erweiterung des Personalentwicklungs-konzeptes, durch ein Nachwuchsführungskräftetraining vorgesehen. Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, die zur Integration der Personalentwicklungs-maßnahme für Nachwuchsführungskräfte im Fortbildungsmanagement des Landratsamtes Biberach maßgeblichen Informationen und Daten zu ermitteln, um daraus ein Anforderungsprofil für Nachwuchsführungskräfte zu generieren, das zunächst als Grundlage der Teilnehmerauswahl im Bewerbungsverfahren fungiert und weiterhin der bedarfs- und anforderungsbezogenen Konzipierung der Trainingsmaßnahme dient. Dazu wird in einem ersten Schritt geklärt, welchen Stellenwert Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung und speziell im Landratsamt Biberach erfährt und welche Intention sich hinter der Entscheidung zur Nachwuchsführungskräfte-entwicklung verbirgt. Zur Einführung in die Thematik werden Begrifflichkeiten der Eignungsdiagnostik und der Arbeits- und Anforderungsanalyse vermittelt, sowie verschiedene Methoden und Verfahren zur Erstellung des Anforderungsprofils erläutert und dessen personalpolitische Einsatzmöglichkeiten aufgezeigt. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der systematischen Analyse und Auswertung von Stellenbeschreibungen derzeitiger Führungskräfte des Landratsamtes Biberach. Dabei werden deren Aufgaben- und Verantwortungsbereiche festgestellt und die zur Erfüllung notwendigen Anforderungen abgeleitet und gewichtet, um im Ergebnis ein Anforderungsprofil für die Position einer künftigen Führungskraft und ein Mindest-anforderungsprofil als Grundlage für die Auswahl der Teilnehmer der Trainingsmaßnahme aufzustellen
Bürgerschaftliches Engagement heute - Chancen eines ehrenamtlichen Besuchsdienstes im Bereich der Sozialpsychiatrie
Bürgerschaftliches Engagement ist eine unverzichtbare Bedingung für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Unbestritten ist, dass ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen davon lebt, das die Bürger an seiner Gestaltung mitwirken und sich für das Gemeinwohl einsetzen. Egal ob in den Bereichen Sport, Kultur, Politik, Kirche, Jugend oder Altenbetreuung, die Formen sich freiwillig zu engagieren sind fast grenzenlos. Dabei kristallisiert sich heraus, dass Freiwilligenarbeit im Bereich der Sozialpsychiatrie längst nicht so verbreitet ist, wie dies notwendig wäre. In Deutschland begeben sich jährlich rund 8 Mio. Menschen wegen einer psychischen Krankheit in Behandlung. Durch wachsende Anforderungen im Berufsleben, Probleme im privaten Bereich und die heutige schnelllebige Zeit steigt diese Zahl stetig an. Die Behandlungsangebote für erkrankte Personen im LK BB reichen von diversen Bera-tungs- Begleitungs- und Betreuungsangeboten bis hin zu einem stationären Aufenthalt in einer Psychiatrie. Zur Entlastung der Hauptamtlichen, sowie zur Senkung der Rück-fallquote der Erkrankten regt der Teilhabeplan (Psychiatrieplan) 2008 des LK BB zu einem ehrenamtlichen Besuchsdienst für psychisch Kranke an, welcher unter anderem aus dem bestehenden Besuchsdienst für ältere Menschen entstehen könnte. Ein sol-cher Dienst würde die Angebotspalette im LK erweitern und das Leben der Erkrankten bereichern. Gerade weil die Fachdienste an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen und Er-krankte eher das Gespräch mit einem „Nichtfachmann“ suchen, könnten Ehrenamtliche dazu beitragen psychisch Kranke sozial zu stabilisieren und dabei helfen diese in die Gesellschaft wieder einzugliedern. Basierend auf dieser Ausgangslage ist das Ziel dieser Arbeit zu untersuchen, ob der Aufbau eines solchen ehrenamtlichen Besuchsdienstes im LK BB zu realisieren ist. Sie soll sowohl mit den Ergebnissen der Untersuchung als auch mit der Darstellung eines möglichen Modellprojekts dem LK den Anstoß geben, einen solchen ehrenamtlichen Besuchsdienst für psychisch erkrankte Menschen einzurichten und zu fördern
Die Lokale Agenda 21 als Teil eines zukunftsfähigen Stadtentwicklungsprozesses?
In dieser Arbeit werden die Grundlagen, Instrumente und Problemfelder in deutschen Agenda-Prozessen beleuchtet, um Lösungsansätze für eine Integration der bisherigen Lokalen Agenda 21 in einen zukunftsfähigen Stadtentwicklungsprozess aufzuzeigen
Hilfsmöglichkeiten für Opfer häuslicher Gewalt - insbesondere Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz
Es werden die unterschiedlichen Formen und Betroffenen häuslicher Gewalt näher betrachtet, ebenso wie Ursachen und auslösende Faktoren. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Hilfsmöglichkeiten für Opfer und Täter werden dargestellt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit kritisch analysiert. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes gerichtet, auch im Hinblick auf die gegebenen gesellschaftlichen Veränderungen
Private und betriebliche Sozialvorsorge, ihre gesetzliche Förderung, Alterseinkünftegesetz, Kundenservice und Beratung - Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Einsparung der Sozialabgaben als Finanzierungsanteil des Arbeitgebers für die betriebliche Altersvorsorge
In dieser Bachelorarbeit geht es um den Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge. Wandelt der Arbeitnehmer Entgelt für die betriebliche Altersvorsorge um, hat der Arbeitgeber dadurch eine Sozialabgabenersparnis. Das beitragspflichtige Bruttoentgelt mindert sich um den Betrag, der umgewandelt wird. Diese Ersparnis kann der Arbeitgeber nun vollständig oder nur teilweise an den Arbeitnehmer weitergeben, indem er ihm einen arbeitgeber-finanzierten Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge gibt. Durch diesen Zuschuss entstehen zahlreiche Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Auf der Arbeitnehmerseite handelt es sich hauptsächlich um betriebswirtschaftliche, personal-politische und soziale Vorteile. Der Arbeitnehmer wird durch diesen Zuschuss auf die betriebliche Altersvorsorge aufmerksam und schließt häufiger eine solche ab, was wichtig ist um Altersarmut zu vermeiden. Er erzielt durch die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge, durch den Arbeitgeberzuschuss und durch die Zinsen und Zinseszinsen eine unvergleichbar hohe Rendite. Außerdem treffen die Vorteile des Arbeitgebers auch für ihn zu, da die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, Arbeitsklima, Motivation u.a. verbessert wird. Schließlich gibt es noch verschiedene Sonderformen des Arbeitgeber-zuschusses, von denen hier zwei der gängigsten Sonderformen vorgestellt werden. Der Arbeitgeber kann statt vermögenswirksamen Leistungen eine betriebliche Altersvorsorge gewähren oder statt einer Gehaltserhöhung eine betriebliche Altersvorsorge gewähren. Dadurch spart er auch Sozialabgaben, die er dem Arbeitnehmer als Zuschuss geben kann