German University of Administrative Sciences

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    Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Kabinettsbefassung: 24.03.2021)

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    Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen

    Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings (Kabinettsbefassung: 24.03.2021)

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    Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen

    Existenzminimum, Gleichbehandlung, Menschenwürde: Rechtliche Anforderungen an die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden

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    Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern die auf eine Notversorgung beschränkten Krankenbehandlungsansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit Verfassungs-, Unions- und Völkerrecht vereinbar sind. Die Gesundheitsfürsorge ist Teil des Rechts auf menschenwürdige Existenz aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG. Differenzierungen im Leistungsrecht sind nur zulässig, wenn signifikant unterschiedliche Bedarfe zwischen einzelnen Personengruppen bestehen. Da die Gesundheit bzw. Krankheit eines Menschen und die daran anknüpfenden Behandlungsbedarfe aber unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus allein nach medizinischen Kriterien zu bestimmen sind, ist eine einheitliche Ausgestaltung der Gesundheitsleistungen geboten, ohne zwischen physischem und sozio-kulturellem gesundheitlichen Existenzminimum zu differenzieren.The article examines whether the provisions on medical treatment of asylum seekers, which are limited to emergency care, are compatible with constitutional, Union, and international law. Health care is an integral aspect of the right to the minimum of subsistence and decent living conditions. Different treatment regarding the right to health care benefits and the access to health care services may be justified only if the need of certain groups of persons differs significantly. However, health or illness and the necessity of medical treatment are questions that have to be determined solely on the basis of medical criteria, irrespective of origin and residence status of a person. Hence, both a uniform set of rights and a universal approach of health services are required

    Atlas der Innovation

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    The EU’s Reaction in the First Wave of the Covid-19 Pandemic between Centralisation and Decentralisation, Formality and Informality

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    The Covid-19 pandemic is a multi-faceted crisis that challenges not only the health systems and other policy sub-systems in the single Member States, but also the European Union’s ability to provide policy responses that address the transnational nature of pandemic control as a union-wide ‘public good’ that affects health and social policies, border control and security as well as topics related to the single market. Thus, the pandemic constitutes a veritable capacity test for the EU integration project. This article attempts to take stock of the Union’s early reaction to the first wave of the Covid-19 outbreak. After an introduction and a short note on the scope and methodology of the analysis a theoretical framework is developed. Scrutinising the pertinent literature on crisis management, we reflect the traditional hypothesis that in times of crisis the centre becomes more relevant against the background of the EU crisis management system, and discuss the role of informality in particular during the time of crisis. Against this backdrop, empirical evidence from interviews with EU officials and documents in selected policy fields (health and emergency management, digitalisation, and economic recovery) are analysed, before a discussion and conclusion complete the study

    Bessere Gesetze durch digitale Unterstützungsangebote?

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    Das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ der Bundesregierung sieht vor, das Gesetz-gebungsverfahren auf Bundesebene bis zum Jahr 2023 vollständig elektronisch, inter-operabel und medienbruchfrei umzusetzen. Um die technischen Voraussetzungen für einen solchen elektronischen Workflow zu schaffen, wurde das Projekt „E-Gesetzgebung“ ins Leben gerufen. Im Zuge dieses Projekts sollen auch alle Arbeitshilfen zum Gesetz-gebungsverfahren digitalisiert und in die Anwendung „E-Gesetzgebung“ integriert werden. Hierzu zählen u. a. die verschiedenen Arbeitshilfen zur Gesetzesfolgenabschätzung/ Gesetzesevaluation. Der Vortrag stellt das Projekt „E-Gesetzgebung“ vor und diskutiert die Chancen, die sich durch die Entwicklung digitaler Unterstützungsangebote im Bereich der Gesetzesfolgenabschätzung für die bessere Rechtsetzung ergeben

    Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung: Das Erfordernis der Vorabgenehmigung von Auslandsbehandlungen im Lichte der Dienstleistungsfreiheit

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    Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung: Das Erfordernis der Vorabgenehmigung von Auslandsbehandlungen im Lichte der Dienstleistungsfreihei

    Justiz und Algorithmen

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    Richterliche Rechtsfindung ist fehleranfällig. Was unspektakulär klingt, belegen neuere empirische Daten eindrucksvoll. Durch Rationalitätsschwächen kann es zu Verzerrungen und jedenfalls dazu kommen, dass sachfremde Aspekte einfließen. Können Algorithmen und »Künstliche Intelligenz« dazu beitragen, dass gerichtliche Entscheidungen »rationaler« werden? Überlegungen zur Automatisierung im Recht sind nicht neu, müssen aber aufgrund neuer technischer Möglichkeiten und Erkenntnisse zur Entscheidungsfindung neu gedacht werden. Eine vollständige Automatisierung scheidet allerdings aus. Einzelfallgerechtigkeit zu gewährleisten, ist in vollautomatisierten Verfahren nicht möglich. Neben technischen sind es zuvorderst verfassungsrechtliche Hürden, die einem solchen Vorhaben Grenzen setzten. Ein Verbot algorithmenbasierter Unterstützungssysteme ist dem Grundgesetz indes nicht zu entnehmen. Sofern es gelingt, den Systemen rechtsstaatliche Funktionsweisen einzuhauchen, können neue Technologien die richterliche Rechtsfindung sinnvoll unterstützen

    Art. 22 DSGVO - Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

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    Art. 79 DSGVO - Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter

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