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    Überblick Bundestag Jugend-Check zum Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Stand: 28.09.2022)

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    Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen

    Transnational water resource management in the Karawanken/Karavanke UNESCO Global Geopark

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    PURPOSE: The management of cross-border natural resources has been the focus of re-search in different disciplines. Nonetheless, beyond theoretical insights, empirical evidence of successful cross-border management or governance of natural resources is still limited, even in the European Union (EU), where a range of instruments are provided to foster cross-border cooperation between its Member States. This is where our paper departs, providing evidence from an example of cross-border cooperation between two Member States of the EU, Austria, and Slovenia, adding to the analytical framework to identify the drivers of successful cross-border cooperation. METHODOLOGY: Drawing from the example of the European Grouping of Territorial Cooperation (EGTC) Geopark Karawanken we evaluate the success factors and limits for transboundary cooperation encompassing different forms of cooperation. Furthermore, based on empirical evidence of workshops with local, regional, and national stakeholders, we investigate the potential of the EGTC organizational framework to provide for the successful cross-border management of water resources within the Geopark area

    Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohnerhöhungsgesetz – MiLoEG) (Stand: 26.01.2022)

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    Der Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn verfolgt angesichts der steigenden Lebenshaltungs- und Wohnkosten das Ziel, den Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmern eine angemessene Lebensgrundlage bzw. einen ange-messenen Mindestschutz zu gewährleisten. Weitere Ziele des Gesetzentwurfs sollen z.B. die stärkere Berücksichtigung der gesellschaftlichen Teilhabe und die Schaffung von Anreizen zur Erwerbsaufnahme sein. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Ab dem 1. Oktober 2022 soll der Mindestlohn auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht werden (§ 1 Abs. 2 S. 1 MiLoG). Dadurch kann sich die materielle Situation junger Menschen verbessern, weil sie ggf. mehr Einkommen zur Verfügung haben und dies kann zu ihrer Verselbstständigung beitragen. Der höhere Mindestlohn könnte auch bei betroffenen jungen Menschen dazu beitragen, nicht zusätzlich auf Sozialleistungen („aufstocken“) angewiesen zu sein. Für junge Menschen, die am Beginn des Berufslebens stehen, kann das besonders wichtig und motivierend für ihren weiteren Berufsweg sein, wenn ihr Lohn zumindest in dem Maße ausreichend ist, dass sie nicht zusätzlich auf den Staat angewiesen sind. Junge Menschen, die neben Studium oder Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nachgehen und derzeit weniger als 12 Euro Bruttostundenlohn verdienen, könnten durch die Erhöhung weniger Stunden arbeiten müssen. Dies könnte dazu führen, dass sie mehr Zeit für ihre Ausbildung aufbringen können und mehr Freizeit haben

    Zukunftsperspektiven für die Arbeitshilfen zum Rechtsetzungsprozess

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    Der Vortrag beleuchtete Zukunftsperspektiven für die Arbeitshilfen zum Rechtsetzungsprozess auf Grundlage der Erfahrungen des FÖV im Projekt E-Gesetzgebung

    Wolność wypowiedzi w Internecie: O roli mediów społecznościowych i pozytywnych obowiązkach państwa

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    Modern online communication processes are characterized by the growing role of private entities (social media) and the emergence of numerous conflicts of a horizontal nature. This paper examines these issues from the standpoint of the ECtHR’s theory of positive obliga-tions. Consequently, it analyses the impact of new technologies on the freedom of expres-sion, the paradigm shift in communication, and the State’s positive obligations to prevent horizontal abuses. The article also analyses the existing and planned legal framework (national and EU). The main argument of this article is that public control over social media should be strengthened. Limiting their discretion to ensure adequate protection of rights and freedoms does not mean, however, the freedom of forum, understood as an unlimited right of access to the platform in order to express opinions

    Positive Maßnahmen für mehr Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung

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    Das Gutachten untersucht die rechtliche Zulässigkeit von positiven Maßnahmen zur inter-kulturellen Öffnung der öffentlichen Verwaltung. Zwar haben rund 25 Prozent der Bevölke-rung einen sogenannten Migrationshintergrund. In der öffentlichen Verwaltung bildet sich unter den Beschäftigten die Vielfalt der Gesellschaft jedoch nur unzureichend ab. Positive Maßnahmen, die deutsche Übersetzung des englischen Begriffs „affirmative actions“, können dazu dienen dieses Ungleichgewicht abzubauen. Das Gutachten stellt zunächst den Rechtsrahmen für solche Maßnahmen dar und ordnet an-schließend konkrete Maßnahmen in diesen ein. Schließlich werden konkrete Empfehlungen unterbreitet

    Erlass von lärmbezogenen Betriebsregelungen in Planfeststellungsbeschlüssen für Verkehrsinfrakstruktur (Flughäfen, Eisenbahnen, Straßen)

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    Der Betrieb von Verkehrsinfrastruktur verursacht Lärm, weswegen von Anwohnern immer wieder Betriebsregelungen gefordert werden. Daraus folgen zwei rechtsdogmatische Fragen: Darf ein Planfeststellungsbeschluss eine Betriebsregelung enthalten? Und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage können Betriebsregelungen erlassen werden? Als Antworten auf diese Fragen lässt sich festhalten: § 8 Abs. 4 Satz 1 LuftVG sieht für die luft-verkehrsrechtliche Planfeststellung ausdrücklich die Möglichkeit vor, Betriebsregelungen zu erlassen, kodifiziert dabei aber nur die Rechtsprechung. Zugleich stellt er die Rechtsgrund-lage dar. Für Schienen und Straßen ergibt eine dogmatische Untersuchung der § 18 Abs. 1 AEG und § 17 FStrG, dass die planerische Gestaltungsfreiheit der Planfeststellungsbehörde es ihr gestattet, Betriebsregelungen zu erlassen. Diese planerische Gestaltungsfreiheit stellt dabei auch die einzig richtige Rechtsgrundlage dar

    Frauen in der ARL und im Netzwerk der ARL: Bericht über die Ergebnisse einer Umfrage im Mai/Juni 2021

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    Reformen der Umweltverwaltung und die Nachhaltigkeit von Vollzugsdefiziten - Das Beispiel Baden-Württemberg

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    Civil society: concepts, challenges, contexts

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    - Presents a tribute to Helmut K. Anheier, pioneer of nonprofit and civil society studies - Provides a unique combination of nonprofit and civil society perspectives - Discusses the role and place of civil society in democracie

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