German University of Administrative Sciences
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Le principe de légalité en droit administratif comparé: La question initiale: combien existe-t-il de principes de légalité en droit de l’Union européenne?
Consacré dans tous les systèmes juridiques européens, le principe de légalité se présente en réalité parfois sous des traits communs, d’autres fois avec des spécificités. Ce dossier a été précédé d’un séminaire organisé à Spire, en Allemagne, le 15 septembre 2021 (en partenariat avec la Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, le Deutsches For-schungsinstitut für öffentliche Verwaltung et le Centre Michel de L’Hospital de l’Université Clermont Auvergne), sous la codirection scientifique de Anne Jacquemet-Gauché et Ulrich Stelkens
Jugend-Check zum Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Stand: 28.09.2022)
Mit dem Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozial-gesetzbuch sollen aufgrund der derzeit stark ansteigenden Energiekosten für Heizöl, Gas und Fernwärme u.a. Empfängerinnen und Empfänger von Aus- und Fortbildungsförderung, insbe-sondere BAföG-Beziehende, finanzielle Unterstützung erhalten. Dies soll durch einen zweiten pauschalen Heizkostenzuschuss erfolgen.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Junge Menschen in Studium, Aufstiegsfortbildungen oder Ausbildungen sollen unter be-stimmten Voraussetzungen einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro bekommen (§§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 2, S. 3, Abs. 3 S. 3 Nr. 1 und 2, 2a Abs. 2 HeizkZuschG). Dies kann für die berechtigten jungen Menschen eine finanzielle Entlastung darstellen und ihnen helfen, höhere Heizkosten bzw. Abschläge für diese zahlen zu können.
Jedoch könnte sich die Einschätzung hinsichtlich der finanziellen Entlastung verändern, wenn die konkreten Heizkosten deutlich höher liegen und die geplante Pauschale ggf. nicht aus-reicht.
Fraglich bleibt, wie z.B. Studierende, die etwa aufgrund des Einkommens Ihrer Eltern nur knapp über der Bezugsgrenze von BAföG liegen, die steigenden Heizkosten finanzieren sollen.
Ungewiss ist derzeit auch, wie junge Studierende oder Auszubildenden, für die erst ab Januar 2023 eine Bewilligungsgrundlage für Aus- oder Fortbildungsförderung vorliegt, gestiegene Heizkosten im Winter 2022/23 decken sollen
Public and Private Sovereign Powers in Liberal Models of Property Protection – Belgium, Sweden, and The Netherlands
Comparison between the Belgian, Dutch and Swedish system of legal protection against expropriatio
Giudice tributario ed effettività della tutela giurisdizionale nell'ordinamento federale tedesco
Germany’s fight against COVID-19 – The tension between central regulation and decentralised management
Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (Kabinettsbefassung: 09.03.2022)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen
Art. 21 GFK: Wohnungswesen
GFK - Genfer Flüchtlingskonvention. Kapitel IV Wohlfahrt - Art. 21 Wohnungswese
El Constitucional polaco, o cómo perder la credibilidad
The article presents the judgment of the Polish Constitutional Court of 10 March 2022
(K 7/21). In this judgment, the Court questioned the constitutionality of the art. 6 of the European Convention on Human Rights, one of the fundamental norms of the European system of human rights protection. The article criticises this decision and shows its negative consequences for the individual right to a fair trial
Jugend-Check zum Entwurf eines siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG) (Stand: 03.03.2022)
Mit dem Entwurf eines siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesaus-bildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG) soll das Ziel verfolgt werden, förderungs-bedürftige Auszubildende besser zu erreichen und dadurch die Chancengerechtigkeit im Bereich der individuellen Bildungsfinanzierung zu stärken. Der Entwurf reagiert damit auf kontinuierlich sinkende Gefördertenzahlen, um finanzielle Hürden als ausschlaggebenden Grund für den Verzicht einer Ausbildung auszugleichen.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Die Freibeträge sollen um 20 Prozent erhöht werden (§§ 23, 25 BAföG). So soll z.B. der Grundfreibetrag vom Elterneinkommen (wenn z.B. verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend) bei 2400 Euro statt wie aktuell bei 2000 Euro pro Monat liegen (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 BAföG). Dadurch kann sich in erster Linie der Kreis der möglichen BAföG-Geförderten er-weitern und mehr junge Menschen können sich unabhängig vom Einkommen der Eltern einen Bildungsabschluss leisten. Durch die Anhebung der Freibeträge könnte es insgesamt mehr jungen Menschen ermöglicht werden, Zugang zu einem Bildungsangebot zu erhalten.
Künftig sollen die sog. Bedarfssätze in §§ 12, 13 BAföG um etwa 5 Prozent angehoben wer-den. Beispielsweise soll sich der Wohnkostenzuschlag etwa für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, auf monatlich 360 Euro statt bislang 325 Euro erhöhen (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 BAföG). Vor dem Hintergrund stetig steigender Lebenshaltungskosten und Inflation – insbesondere auch mit Blick auf die vielerorts rasant steigenden Mietpreise und hohen Wohnkosten (z.B. in Berlin) – kann die Anhebung der Bedarfssätze ein Schritt in Richtung materieller Entlastung für betroffene junge Menschen sein. Nichtsdestotrotz kann sich die finanzielle Entlastung nicht pauschal für betroffene junge Menschen aller Regionen zeigen. Daher könnte selbst ein Wohnkostenzuschlag von 360 Euro pro Monat in einigen Regionen nicht ausreichen, um allein damit die Wohnkosten zu decken.
Künftig soll keine Originalunterschrift oder ein schriftformersetzendes Authentisierungs-verfahren bei der digitalen Antragstellung von BAföG mehr nötig sein (§ 46 Abs. 1 BAföG). Durch diese Vereinfachung der Antragsstellung könnte der Zugang zu einer BAföG-Förderung niedrigschwelliger werden und sich der Kreis an BAföG-Geförderten erhöhen. Ein vollständig digital einzureichender Antrag würde insbesondere der Lebensrealität der jungen Menschen, die an digitale Prozesse gewöhnt sind, entsprechen. Somit nehmen künftig ggf. auch BAföG-Berechtigte die Hürde einer Antragsstellung, die sich vormals aufgrund formaler Hürden haben abschrecken lassen