German University of Administrative Sciences

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    ePA, DiGA, SaMD & Co.

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    Herr Kolain hielt diesen Vortrag online zusammen mit Jonas Lange bei der Tagung "Digital Health - Rechtliche Rahmenbedingungen der Digitalisierung des Gesundheitswesens, Universität Hamburg und Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht am 17.03.2022

    The EU UK TCA's Institutional Framework and Parliamentary Democracy

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    The TCA (EU-UK Trade and Copperation Agreement) establishes a very comprehensive institutional framework with Partnership Council and diverse Committees having partly substantial decision-making powers for the development of the TCA. These considerable public functions prompt legitimacy concerns as to their democratic control, which this article explores in detail. It will be shown that the exercise of public powers by TCA treaty bodies meets with a sobering legal situation regarding democratic control mechanisms over treaty body decision-making at different levels. Thus, from a constitutional perspective, the legal and legitimate transfer of powers requires additional safeguards as to their democratic legitimacy. Solutions for better control of treaty body decisions by parliaments must be developed at several levels simultaneously

    Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz - 8. SGB IV-ÄndG) (Kabinettsbefassung: 29.08.2022)

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    Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen

    Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – InflAusG) (Stand: 14.09.2022)

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    Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen

    Health Care System Response in Germany

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    Advancing theories of public policy for the analysis of environmental challenges across countries

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    Localities and infrastructures in science, technology, and environmental policy making

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    Die Wahrnehmung der Gemeinwohlbelange durch Private unter besonderer Berücksichtigung des Energiesektors

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    Die Energieversorgung ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen klimapolitischen Heraus-forderungen von essenzieller Bedeutung. Die Frage der Verteilung der Aufgabenwahrneh-mung zwischen Staat und Gesellschaft – sowohl allgemein als auch insbesondere in der Ener-giewirtschaft – ist eine solche, welche die Wissenschaft seit langem beschäftigt. In Anbetracht dessen, widmet sich diese Untersuchung der Folgefrage danach, wie Private an das Gemein-wohl gebunden werden, wenn sie Gemeinwohlbelange im Energiesektor wahrnehmen. Die Regulierung ist ein zentrales Instrument zur Gemeinwohlbindung privater Tätigkeit, woraus sich hier die Fragestellung ergibt, die dahingeht, die Gemeinwohlbindungen im Energierecht zu analysieren, denkbare Optimierungsoptionen (u.a. einer weiteren Einbindung von Privaten in die Aufgabenerfüllung) aufzuzeigen, sowie zu analysieren, ob der aktuelle Regulierungs-rahmen zur Sicherung der Aufgabenerfüllung durch Private im Sinne einer Gemeinwohlver-wirklichung geeignet ist

    Jugend-Check zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Stand: 01.02.2022)

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    Mit dem Zweiten Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung soll die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch an den jeweils geltenden Mindestlohn angepasst werden, sodass Menschen in einem Minijob ihre Arbeitszeit aufgrund einer Mindestlohnerhöhung nicht reduzieren oder anpassen müssen, um weiterhin geringfügig beschäftigt zu sein. Zudem soll die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns stärker kontrolliert werden. Das Gesetz soll am 1. Oktober 2022 in Kraft treten, vgl. Artikel 13 Abs. 1 Zweites Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Die Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs soll so angepasst werden, dass sie jeweils einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen entspricht (§ 8 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 1a SGB IV). Bei einer geplanten Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro, würde die neue Geringfügigkeitsgrenze 520 Euro pro Monat betragen. Minijobs können für junge Menschen neben Schule, Ausbildung und Studium eine wichtige Einkommensquelle als Zu-verdienst darstellen. Sie können durch die Anpassung von Mindestlohnerhöhungen profitieren, ohne aus der geringfügigen Beschäftigung zu fallen. Die elektronische und manipulationssichere Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit bei geringfügiger Beschäftigung (§ 17 Abs. 1 S. 1 MiLoG), kann jungen Menschen Sicherheit geben, den Mindestlohn zu erhalten und nicht etwa unbezahlte Über-stunden ausüben zu müssen. Gerade junge Menschen können zu Beginn ihres Berufslebens Scheu haben, Missstände anzusprechen. Die Abrechnung über das Arbeitsentgelt soll zukünftig auch die Information über die Höhe des für das jeweilige Arbeitsverhältnis geltenden Mindestlohns enthalten (§ 108 Abs. 1 S. 2 GewO). Dies könnte jungen Menschen helfen, die eventuell weniger informiert über ihre Rechte als Beschäftigte sind bzw. die gültige Mindestlohngrenze nicht kennen

    Zweiter Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check: Jugendgerechte Gesetzgebung mit dem Jugend-Check

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    Der zweite Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check zieht Bilanz aus den Erfahrungen in der 19. Legislaturperiode. Zum ersten Mal wurden in diesen vier Jahren Gesetzentwürfe systematisch auf mögliche Auswirkungen auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren geprüft. Insgesamt wurden dabei 543 Gesetzesvorhaben auf Jugendrelevanz geprüft und 126 Jugend-Checks veröffentlicht. Der Jugend-Check hat in der vergangenen Legislaturperiode Beachtung in den Ministerialverwaltungen sowie im Bundestag gefunden und überparteilich positive Resonanz erhalten. Zudem gibt der Bericht einen Ausblick auf die anstehenden Herausforderungen und Perspektiven des Jugend-Checks

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