German University of Administrative Sciences
DoPuS Dokumenten- und Publikationsserver SpeyerNot a member yet
6419 research outputs found
Sort by
Preparing Engineers for Leadership in the Public Sector: Challenges in the Development of a Curriculum and the Design of the Preparatory Stage
Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Stand 23.09.2024)
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die steuerlich geförderte private Altersvorsorge zu reformie-ren, um deren Attraktivität sowie Verbreitungsgrad zu steigern. Dafür soll künftig die private Altersvorsorge kostengünstiger, flexibler, transparenter und renditestärker werden. Mit dem Reformvorhaben soll auch für junge Menschen ein Anreiz für mehr Ersparnisbildung durch den Abschluss privater Altersvorsorgeverträge geschaffen werden. Zudem sollen eine Reihe an Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz und zur Möglichkeit der Vergleichbarkeit von Produkten der privaten Altersvorsorge geschaffen werden, wie beispielsweise verstärkte In-formationspflichten der Anbieter und eine digitale Vergleichsplattform.
Die Vorschriften über die Grundzulage der privaten Altersvorsorge sollen zum 01. Januar 2026 in Kraft treten, vgl. Art. 14 Abs. 2 Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz). Die Regelungen zur Einrichtung einer digitalen Vergleichsplattform für private Altersvorsorgeprodukte soll zum 01. Januar 2027 in Kraft treten, vgl. Art. 14 Abs. 3 pAV-Reformgesetz.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
• Mit der geplanten Gesetzesänderung soll künftig die Zusatzzahlung zur Grundzulage der privaten Altersvorsorge für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger nicht nur einmalig gezahlt werden. Für Personen, die zum Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt sind und damit als Berufseinsteigerin oder -einsteiger gelten, soll die Zusatzzahlung von 200 Euro auf die Grundzulage künftig drei Jahre in Folge gezahlt werden (§ 84 S. 2 EstG). Dies kann jungen Berufseinsteigerinnen und -einsteigern einen erhöhten Anreiz bieten, frühzeitig in den Auf-bau einer privaten Altersvorsorge zu investieren und so im Alter höhere finanzielle Rücklagen zu erzielen.
• Es soll eine digitale und unentgeltliche Vergleichsplattform für die Angebote zertifizierter Altersvorsorgeverträge (zertifizierte Garantieprodukte, Altersvorsorgedepots und reine Aus-zahlungsprodukte) eingerichtet werden (§§ 15, 16 Nr. 7, 18 Abs. 1 S. 1 AltZertG). Dadurch könnten junge Menschen, die sich über Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge infor-mieren wollen, transparent und übersichtlich Angebote von zertifizierten Altersvorsorge-verträgen auf Grundlage der von den Anbietern übermittelten Daten und Informationen vergleichen und nachvollziehen. Dies könnte junge Menschen fortan besser vor Fehlinvesti-tionen sowie Risiken schützen und ihnen erleichtern, eine fundierte und nach ihren Bedürf-nissen passende Vorsorgeentscheidung zwischen diversen Altersvorsorgeprodukte zu treffen
New Work in der öffentlichen Verwaltung
New Work, ursprünglich konzipiert von Frithjof Bergmann, beschreibt neue Formen der Ar-beit. In der Literatur haben sich vier Stoßrichtungen von New Work herauskristallisiert, die die zugrunde liegende Motivation von New Work-Ansätzen beschreiben (Attraktivität der Arbeit; Jenseits der Hierarchie; Jenseits der Organigramme und Silos; Arbeite wo und wann du willst). In Bezug auf die öffentliche Verwaltung in Deutschlandwird mit New Work-Elemen-ten die Chance verbunden, Herausforderungen (Fachkräftemangel, Zunahme an Komplexität von Aufgaben) zu begegnen, positive Veränderungen für Mitarbeitende (Zufriedenheit), die Verwaltung (Resilienz) und der Aufgabenbewältigung (Effektivität und Effizienz) hervorzuru-fen. In einem ersten New Work Workshop im Juni 2023 wurden Fragen rund um die Themen Führung und räumliche Flexibilität diskutiert; in diesem zweiten Workshop ging es um die zeitliche und funktionale Flexibilisierung von Arbeit im Rahmen von New Work. Arbeitszeit kann hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit, der Lage und Verteilung und der Verwaltung von Arbeitszeit flexibilisiert werden. Die Studie „Moderne Arbeitswelt in Kommunen“ gibt einen Hinweis auf den Stand zeitlicher Flexibilisierung in der öffentlichen Verwaltung. Funktionale Flexibilisierung umfasst die die kooperative Aufgabenbewältigung einer Stelle durch mehrere Personen. Die Studie „Führen in Teilzeit in den obersten Bundesbehörden“ gibt einen Ein-blick, welche Rolle Führen in Teilzeit (im Tandem) in den obersten Bundesbehörden spielen. Grundsätzlich gilt es, passgenaue Arbeitsmodelle für einen spezifischen Behördenzweck bzw. Aufgabenbereiche der öffentlichen Verwaltung zu gestalten
Arztvertrag und Arzneimittelanwendung
Auch wenn Ärzte innerhalb der EU ihre Patienten regelmäßig mit denselben Arzneimitteln behandeln, unterliegen sie dennoch unterschiedlichen Pflichten, die dem nationalen Recht entspringen. Dominika Wocław untersucht die ärztlichen Pflichten aus dem Behandlungs-vertrag in der deutschen und polnischen Rechtsordnung und zeigt, dass diese auch auf europäischer Ebene eine Rolle spielen können
Nationale KI-Aufsicht: Aufgaben, Befugnisse und Umsetzungsoptionen
Die KI-VO stellt die Mitgliedstaaten vor eine herausfordernde Aufgabe: Sie müssen binnen kurzer Frist eine funktionsfähige nationale KI-Aufsicht etablieren. In einer föderalen Staats-ordnung verlangt das dem Gesetzgeber zwei Entscheidungen ab: Soll die Aufsicht zentral oder dezentral ausgestaltet sein? Soll eine neue Behörde errichtet oder eine bereits beste-hende benannt werden? Der Beitrag analysiert die unionalen Vorgaben für die neue Auf-sichtsstruktur und spielt konkrete Umsetzungsszenarien durch – insbesondere eine Auf-gabenübertragung auf das Bundeskartellamt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informa-tionstechnik, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit oder die Bundesnetzagentur
Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Stand 18.11.2024)
Mit dem Gesetzentwurf soll für Personen, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen sind, ein verlässliches Hilfesystem zum Schutz vor und zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt geschaffen werden. Dafür soll eigens ein Ge-setz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) verabschiedet werden, das u. a. einen Schutz- und Beratungsanspruch bei Gewaltbetroffenheit enthalten soll.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Mit der Neueinführung des Gewalthilfegesetzes soll künftig ein Rechtsanspruch auf ein be-darfsgerechtes Hilfesystem bereitgestellt werden, welches ausreichende und bedarfsge-rechte Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangebote umfassen soll (§§ 1 und 3 GewHG). Dadurch kann u. a. die (physische) Sicherheit junger gewaltbetroffener Menschen gefördert werden. Sie können zudem dabei unterstützt werden, erlebte Gewalterfahrungen zu über-winden und zu verarbeiten.
Darüber hinaus kann der Rechtsanspruch für Minderjährige (§ 3 Abs. 4 GewHG), die ge-schlechtsspezifische und/oder häusliche Gewalt miterlebt haben und gemeinsam mit einem Elternteil Schutz suchen, fortan einen besseren Zugang zu Zuflucht und Unterstützung be-deuten. So können belastende Auswirkungen auf ihre psychische und physische Gesundheit gemildert werden.
Die Bereitstellung der Schutz- und Beratungsangebote soll kostenfrei erfolgen (§ 4 Abs. 5 GewHG). Dies kann zum Abbau potenzieller finanzieller Hürden für junge Menschen bei-tragen und dabei helfen, entsprechende Schutz- und Beratungsangebote eher in Anspruch zu nehmen.
Die geplanten Schutz- und Beratungsangebote sollen zudem die Bereitstellung von Präven-tionsmaßnahmen für Personen umfassen, die (potenziell) selbst geschlechtsspezifische oder häusliche Gewalt ausüben (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GewHG). Insbesondere bei jungen Menschen könnten frühzeitige (Präventions-) Maßnahmen, wie u.a. die Sensibilisierung an Schulen, entscheidend sein, um das Entstehen von gewalttätigen Verhaltensweisen von vornherein zu verhüten oder weitere Gewalt zu verhindern
AI in Universities between data bias and development of new skills
The contribution explores the various implications of artificial intelligence (AI) in higher edu-cation. It begins by defining AI, highlighting its evolution and the challenges in establishing a universally accepted definition. The presentation emphasizes the critical relationship be-tween the quality of training data and AI performance, noting that biases in data can lead to skewed outcomes, particularly regarding sensitive societal issues.
The discussion extends to legal and ethical considerations, particularly around data protec-tion laws such as the GDPR, which pose challenges for AI applications like ChatGPT in educa-tional settings. The contribution also examines the dual role of AI as both a tool for enhan-cing learning and a potential facilitator of academic dishonesty, raising questions about the integrity of examination processes.
In conclusion the presentation argues for a balanced approach that encourages the respon-sible use of AI in universities, advocating for clear regulations that define permissible uses while fostering critical engagement with these technologies among students. The conclusion posits that rather than outright bans, educational institutions should focus on integrating AI into curricula to prepare students for a future where such technologies are ubiquitous
Öffentlicher Dienst im digitalen Wandel: ist er noch attraktiv?
Vortrag bei der 50-Jahrfeier der BTB Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft im dbb beamtenbund und tarifunion Rheinland-Pfal
Überblick Bundestag Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) (Kabinettsbefassung: 22.05.2024)
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen
Gewaltbetroffenheit der Beschäftigten im öffentlichen Personenverkehr und ihre Folgen : Exposure to verbal and physical violence among public transport employees and its consequences
Es gibt verschiedene Hinweise darauf, dass Beschäftigte im Nah- und Fernverkehr regel-mäßig und zunehmend beleidigt, bedroht oder körperlich angegriffen werden. Um das Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte im Verkehrsbereich und mögliche Handlungsansätze zu untersuchen, wurden sowohl Verkehrsunternehmen als auch Beschäftigte im öffentlichen Personenverkehr zu ihren Gewalterfahrungen sowie zu vorhandenen Präventions- und Nach-sorgemaßnahmen im Rahmen von zwei standardisierten Onlinebefragungen befragt. Ziel war es, eine wissenschaftliche Grundlage für die Entwicklung nachhaltiger und differenzierter Strategien zum Umgang mit Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Personenverkehr zu schaffen. Da in der wissenschaftlichen Forschung eine Vielzahl unterschiedlicher Gewalt-definitionen existiert, wurde bei der Untersuchung ein weitgefasster Gewaltbegriff zugrunde gelegt, der sowohl verbale als auch körperliche Gewalt umfasst. Berücksichtigt wurde jedoch nur Gewalt, die von Dritten (z. B. Kundinnen und Kunden) gegen Beschäftigte von Verkehrs-unternehmen ausgeübt wurde. Insgesamt haben 1030 Beschäftigte und 36 Verkehrsunter-nehmen an der Befragung teilgenommen. Ein wesentliches Ergebnis der Untersuchung war, dass 40 % der Beschäftigten innerhalb eines Jahres Gewalt – vor allem Beleidigungen und Bedrohungen – erlebt haben. Zwei Drittel der erlebten Gewaltvorfälle wurden jedoch nicht gemeldet. Auch wenn von den Verkehrsunternehmen verschiedene Präventionsmaßnahmen ergriffen worden sind, bestand seitens der Beschäftigten eine große Unzufriedenheit mit der Unterstützung nach einem solchem Vorfall.
Praktische Relevanz: Bislang gibt es kaum Studien, die näher betrachten, wie hoch der Anteil der gewalttätigen Übergriffe im öffentlichen Personenverkehr ist, die von den Beschäftigten nicht gemeldet werden. Aus diesem Grund untersucht der Beitrag empirisch die Dunkelziffer bei gewalttätigen Übergriffen und die Gründe, warum Beschäftigte im öffentlichen Personen-verkehr Gewalterfahrungen nicht gemeldet haben. Zudem können Aussagen zur Verbreitung sowie zur Aufwand-Nutzen-Bilanz von Präventions- und Nachsorgemaßnahmen getroffen werden. Damit lassen sich Ansatzpunkte für die Verbesserung des Schutzes von Beschäftig-ten im öffentlichen Personenverkehr vor gewalttätigen Übergriffen identifizieren