opus htw (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin)
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FB 5 Lesefassung Prüfungsordnung BA Game Design 4.2.09 1. AEO
im Fachbereich 4 Wirtschaftswissenschaften II vom 04. Februar 2009 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 11. Mai 2011
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Game Design immatrikuliert werden.
(2) Diese Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung
FB 3 Lesefassung Studienordnung MA MISIM 2.12.09 und 1. AEO
im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I
vom 02. Dezember 2009 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 12. Oktober 2011
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden des konsekutiven Masterstudiengangs Industrial Sales and Innovation Management, die ab dem 01. April 2010 an der HTW Berlin immatrikuliert werden.
(2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Industrial Sales and Innovation Management in der jeweils gültigen Fassung sowie die Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Industrial Sales and Innovation Management in der jeweils gültigen Fassung
FB 2 Lesefassung ZuZ MA Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau 16.04.08 und 1. AEO
im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II
vom 16. April 2008 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. November 2012
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
Präambel
Der weiterbildende Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau wird in Kooperation mit der bbw Hochschule durchgeführt. Die fachliche Leitung des Masterstudienganges sowie die hoheitlichen Aufgaben (Zulassung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation, Prüfungsverwaltung) obliegen dabei der HTW Berlin.
§ 1 Geltungsbereich
Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im weiterbildender berufsbegleitender Masterstudiengang Entwicklungs- und Simulationsmethoden im Maschinenbau fest, die ab dem Wintersemester 2008/2009 an der HTW im 1. Fachsemester immatrikuliert werden
FB 2 Lesefassung Studienordnung BA Fahrzeugtechnik 14.12.05 bis 4. AEO
im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 14. Dezember 2005 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 14. Februar 2007 , der 2. Änderungsordnung vom 16. April 2008 , der 3. Änderungsordnung vom 14. Oktober 2009 und der 4. Änderungsordnung vom 13. Oktober 2010
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudienganges Fahrzeugtechnik ab dem Wintersemester 2007/2008 immatrikuliert werden.
(2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik vom 14.12.2005, die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik vom 14.12.2005 und durch die Auswahlordnung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik vom 14.02.2007
FB 3 Lesefassung Studienordnung BA Wirtschaftsingenieurwesen 03.05.06 und 1. AEO
im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften II vom 03. Mai 2006 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 07. Juli 2010
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung ab dem
Wintersemester 2010/2011 an der HTW Berlin im Bachelorfernstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen
immatrikuliert werden.
(2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorfernstudiengang
Wirtschaftsingenieurwesen vom 03.05.2006
FB_1_BA_VPO_Auswahlverfahren_StPO_O_Mikrosystemtechnik_45.07
Auf Grund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. FHTW Berlin Nr. 27/02) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Juli 2006 (GVBl. S. 713), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches 1, Ingenieurwissenschaften I der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW Berlin) am 20. Dezember 2006 die folgende Ordnung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Ordnung regelt die Erfüllung der Anforderungen an die praktische Vorbildung (Vorpraxis) aller Studienbewerber und Studienbewerberinnen für den Bachelorstudiengang Mikrosystemtechnik, die ab 01. Oktober 2007 an der FHTW im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. Sie gilt ferner für Studierende, die aufgrund einer Anrechnung von Studienleistungen und Studienzeiten dem Personenkreis gemäß Satz 1 entsprechen.
(2) Der Nachweis einer auf den gewählten Studiengang inhaltlich ausgerichteten Vorpraxis gehört als weitere Qualifikationsvoraussetzung im Sinne des § 10 Abs. 5 BerlHG zur Hochschulzugangsvoraussetzung
FB_5_BA_OFsbE_O_Kommunikationsdesign_04.09
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirt-schaft Berlin zu den Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. FHTW Berlin Nr. 27/02) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juli 2008 (GVBl. S. 208), hat der Fachbereichsrat des Fachbe-reiches Gestaltung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW Berlin) am 12. No-vember 2008 die folgende Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung beschlossen
Geltungsbereich
Diese Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung gilt für alle Studienbewerber und Studienbewerberinnen für den Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign, die die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der FHTW Berlin im Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign immatrikuliert werden
FB_3_BA_OFsbE_StPO_O_Interaction_Design_Game_Design_16.09
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. FHTW Berlin Nr. 27/02) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juli 2008 (GVBl. S. 208), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften II der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW Berlin) am 04. Februar 2009 die folgende Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der FHTW Berlin im Bachelorstudiengang Interaction Design/Game Design immatrikuliert werden.
(2) Die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Interaction Design/Game Design in der jeweils gültigen Fassung und durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Interaction Design/Game Design in der jeweils gültigen Fassung
FB_1_BA_StPO_1.AE_Nachrichtentechnik_20.10
Auf Grund von § 17 Absatz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften I der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 13. Januar 2010 die folgende Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Nachrichtentechnik vom 29. März 2007 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 57/07) beschlossen :
Geltungsdauer
Diese Änderungsordnung wird auf fünf Semester befristet, sofern § 3 Abs. 5 Satz 2 RStO innerhalb dieser Zeit nicht außer Kraft gesetzt wird