BfN-e-dition - Institutional repository of the Federal Agency for Nature Conservation
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    Waldgärten im urbanen Raum

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    Entwicklung der Bestände und der Populationsstruktur von Trollius europaeus im nördlichen Rothaargebirge innerhalb von 20 Jahren - eine Fallstudie im Hochsauerlandkreis

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    Am Beispiel von 14 Beständen der Trollblume (Trollius europaeus L.) werden die Beziehungen zwischen Art und Intensität der Landnutzung und der Entwicklung der Bestände sowie der Populationsstruktur dargestellt. Hierzu wurden Veränderungen in der Abundanz und der räumlichen Verteilung der Trollius-Individuen sowie Veränderungen in der Populationsdichte und der Struktur der Lebensaltersstadien im Zeitraum 1996-2013 (2015) erfasst. Die Blütenanzahl auf den kartierten Flächen hat sich in diesem Zeitraum auf 8 % des ursprünglichen Werts im Jahr 1996 reduziert, die Anzahl blühender Individuen ist auf 13 % zurückgegangen. Das Verhältnis vegetativer, nicht adulter Individuen zur Anzahl generativer Individuen (J/G-Wert) variiert in den Beständen je nach Art und Intensität der Landnutzung. Auf Brachen können sich Trollblumen zu großen und blütenreichen Individuen entwickeln, sie können sich aber nicht verjüngen. langfristig erlöschen diese Bestände. Ein- bis zweischürige Wiesennutzung wirkt positiv auf Abundanz und Populationsstruktur von T. europaeus. Beweidung bedeutet für Trollblumen mehr Stress als Mahd; nur wenn die Störungen durch Beweidung spät (Juli) und nicht zu intensiv sind, können Trollblumen in gewissem Umfang überleben

    Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und klimainduzierte Waldveränderung - ein Widerspruch?

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    Im globalen Wandel interagieren langfristige Trends wie Zuwachsanstieg, Eutrophierung und Verdunklung der Wälder mit Störungen durch Hitze und Dürre. Kleinteilige Baummortalität trägt zur Struktur- und Artenvielfalt bei, Großkalamitäten wirken homogenisierend. Kohärenz und Naturnähe wappnen das Natura-2000-System für Veränderungen der Lebensraumtypen (einschließlich Assisted migration) im Klimawandel. Die Vulnerabilität der Lebensraumtypen muss in Schutzgebietsverordnungen und einem adaptiven Management berücksichtigt werden

    Eine neue Methode zur Erstellung Roter Listen in Österreich

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    Für die Steiermark wurden von 2018 bis 2021 neue Rote Listen für Tiere erstellt. In diesem Rahmen wurde die Methode der Einstufung in Rote-Liste-Kategorien überarbeitet. Die Kategorien entsprechen weiterhin jenen der Internationalen Naturschutzunion (International Union for Conservation of Nature – IUCN) und jenen von Zulka, Eder (2007). Wesentliche Unterschiede sind der Prognosehorizont der Gefährdungsbeurteilung, der hier die Dauer einer menschlichen Generation umfasst, und die Berücksichtigung des funktionalen Aussterbens im Gegensatz zur reinen Beurteilung des absoluten Aussterberisikos. Der Einstufungsalgorithmus berücksichtigt primär drei Parameter: den Referenzzustand, der in etwa dem günstigen Erhaltungszustand der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie gleichzusetzen ist, die aktuelle Bestandssituation, die relativ zum Referenzzustand beurteilt wird und somit den langfristigen Trend einschließt, und den zu erwarteten Bestandstrend, der aus der Entwicklung der Bestände der betreffenden Art während der letzten Jahrzehnte (unter besonderer Berücksichtigung der letzten 10 – 25 Jahre) abgeleitet wird und grundsätzlich einer Entwicklungsprognose für die nächsten 25 -35 Jahre entspricht. Die Gefährdungsbeurteilung anhand dieser drei Parameter erfolgt mit Hilfe einer Matrix. Weitere Faktoren ermöglichen eine Nachjustierung der so erhaltenen Einstufung

    Landschaftszerschneidung und Waldfragmentierung in Deutschland - Ergebnisse aus einem Monitoring im Kontext von Schutzgebieten und Hemerobie

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    Große unzerschnittene Freiräume (UZF) und Wälder sind ein wichtiges Schutzgut, insbesondere in Hinblick auf die Überlebensfähigkeit von Tierpopulationen, aber auch für die naturbezogene Erholung des Menschen. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es zu analysieren, wie sich Landschaftszerschneidung und Waldfragmentierung durch überörtliche Verkehrstrassen von Straße und Schiene in Deutschland seit 2000 verändert haben, welche Anteile Großschutzgebiete wie Nationalparks oder Biosphärenreservate an großen UZF haben und wie stark der menschliche Einfluss auf diese Freiräume ist. Die Ergebnisse eines bundesweiten Monitorings auf Basis amtlicher topographischer Geodaten, die den Zeitraum seit dem Jahr 2000 abdecken, zeigen insgesamt wenig Dynamik, aber eine räumlich differenzierte Zunahme der Zerschneidung und Fragmentierung. Nach wie vor existieren zahlreiche überregionale Infrastrukturprojekte, die zu weiterer Zerschneidung der Landschaft führen bzw. führen werden. Positive Wirkung kann hingegen das Prinzip der Trassenbündelung haben. Es zeigt sich, dass große unzerschnittene Freiräume und Wälder häufig auch außerhalb von Großschutzgebieten liegen und damit ein eigenes Schutzgut darstellen. Eine Weiterentwicklung der aktuell verwendeten Indikatoren auf Bundes- und Landesebene wird empfohlen, insbesondere in Bezug auf die Durchlässigkeit des Straßennetzes sowie zu Kumulationseffekten entlang der Verkehrswege (z.B. mit Photovoltaikanlagen). Schließlich wäre es angesichts des hohen Zerschneidungsgrads in Deutschland im europäischen Vergleich sinnvoll und zukunftsweisend für überörtliche Straßen im Bestand, ein weiteres Entschneidungsprogramm des Bundes und der Länder aufzulegen

    Klimawandel und Natura 2000

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    Die Intensivierung der Landnutzung und der Klimawandel haben zu einem großen Teil synergistisch wirkende negative Effekte auf Lebensräume und Artengemeinschaften. Davon sind auch Lebensraumtypen (LR1) und Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU betroffen. Wenn sich der Erhaltungszustand der LRT und Arten der FFH-RL verschlechtert, sind Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Damit die Maßnahmen zielgerichtet konzipiert und Prioritäten für diese abgeleitet werden können, ist es erforderlich, Klimawandel und Nutzungsintensivierung als Ursachen getrennt zu beurteilen. Negative, überwiegend klimawandelinduzierte Entwicklungen sind dabei in vielen Fällen mit den herkömmlichen Naturschutzinstrumenten kaum aufzuhalten. Deshalb müssen etablierte Naturschutzinstrumente überdacht und auch die FFH-RL muss ggf. flexibilisiert werden. Schon vorhandenes Wissen aus der Forschung muss evidenzbasiert in neu konzipierten Managementmaßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden und dort, wo noch Wissen fehlt, müssen hypothesenbasiert neu konzipierte Managementmaßnahmen erprobt werden. Der vorliegende Beitrag adressiert anhand von Fallbeispielen klimawandelinduzierte Probleme in der FFH-RL und stellt für diese Probleme evidenz- und hypothesenbasiert an den Klimawandel angepasste Maßnahmenkonzepte zur Diskussion

    Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000

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    Die Europäische Union hat mit der Etablierung der Fauna-Flora-Habitat-richtlinie (92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) das Schutz-gebietssystem Natura 2000 begründet, welches die biologische Vielfalt der Arten und Lebensräume dauerhaft sichern und entwickeln soll. Der Band 2.2 dieses FFH-Handbuchs ist der zweite von drei Teilbänden einer erheblich erweiterten Neuauflage (der Grundlagenband, Band 1 ist in Vorbereitung; Teilband 2.1 mit den LRT 1110 bis 5130 ist Anfang 2021 erschienen). In detaillierten Steckbriefen werden der zweite Teil der 93 in Deutschland vorkommenden und zu schützenden Lebensraumtypen (LRT 6110 bis 9430) in Wort und Bild beschrieben. Dazu wurden u. a. das EU-Interpretations-Handbuch, die FFH-Handbücher der Bundesländer sowie umfangreiche wissenschaftliche Erkenntnisse von Forschungsprojekten ausgewertet. Es wurden neue europäische Standards der Biotopklassifikation und der Vegetationskunde berücksichtigt und der aktuelle Kenntnisstand zu den charakteristischen Arten zusammengetragen. Aktuelle Verbreitungskarten und die Bewertung gemäß des nationalen Berichts 2019 bieten zusätzliche deutschlandweite Informationen. Das FFH-Handbuch betrachtet alle wesentlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Umsetzung der Naturschutzrichtlinien und wendet sich somit sowohl an den behördlichen Natur- und Umweltschutz, an Planungsbehörden, -träger und -büros als auch an Naturschutzverbände und naturschutzfachlich Interessierte

    Bedeutung des Straßenbegleitgrüns für die heimische Flora sowie für die Ausbreitung gebietsfremder Pflanzenarten

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    In Deutschland rückt seit den 1980er-Jahren die Pflanzenartenvielfalt der Autobahn- und Straßenränder verstärkt in das Blickfeld der geobotanischen Forschung. Ein hoher Anteil des Straßenbegleitgrüns besteht aus Ruderal- und Adventivpflanzen. Daneben spielen Arten des Grünlands frischer Standorte eine besondere Rolle. Eine Besonderheit stellen salztolerante bis salzliebende Pflanzenarten dar. Der Neophytenanteil im Straßenbegleitgrün ist überdurchschnittlich hoch. Autobahnen und Straßen kommt eine wesentliche Rolle als Einwanderungs- und Ausbreitungskorridor von Pflanzenarten zu. Zur Eindämmung von Florenverfälschungen sind die seit März 2020 geltenden Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten

    Tiere am Straßenrand

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    Kleintiervorkommen im Straßenbegleitgrün (v. a. Tagfalter, Widderchen, Heuschrecken und Laufkäfer, aber auch Haselmaus, Zauneidechse oder Wildbienen) wurden von Arbeitsgruppen der Hochschule Anhalt und der Universität Kiel deutschlandweit untersucht und, wo möglich, mit Bestandsaufnahmen verglichen, die rund 30 Jahre zuvor an denselben Orten durchgeführt worden waren. Begleitgrün kann demnach einen erheblichen Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt leisten und als Bestandteil der grünen Infrastruktur Europas entwickelt werden. Es ist zwar kein Ersatz für flächenhafte oder gar großflächige naturnahe und/oder artenreiche Ökosysteme, aber es kann eine Ergänzung solcher Flächen sein und deren Funktionen unterstützen. In intensiv genutzten Landschaften kann das Begleitgrün ein Mindestangebot an biologischer Vielfalt bereitstellen. Das große Potenzial des Verkehrsbegleitgrüns für die Förderung der biologischen Vielfalt wird bisher aber nur marginal genutzt und dessen Beitrag zum überörtlichen Lebensraumverbund ist noch nicht ausreichend bewertbar

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