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Wiederherstellung artenreicher Grünlandlebensräume in Schleswig-Holstein im Projekt BlütenMeer 2020
In Schleswig-Holstein sind über Jahrzehnte hinweg große Flächen artenreichen Grünlands durch Nutzungsintensivierung und Grünlandumbruch verloren gegangen. Vor diesem Hintergrund wurden im Projekt BlütenMeer 2020 im Bundesprogramm Biologische Vielfalt verschiedene Verfahren zur Aufwertung und Neuanlage artenreicher Grünlandflächen umgesetzt. Aufgrund des Mangels an hochwertigen Mahdgutspenderflächen wurde für die Aufwertung auch Regio-Saatgut verwendet. Für die mäßig häufigen, seltenen oder nur in Teilregionen vorkommenden Wildkräuter und -gräser, die nicht im Regio-Saatgut verfügbar waren, wurde eine Saatgutvermehrung in der projekteigenen Arche Gärtnerei in Eggebek aufgebaut. Dieses als Regio-Plus-Saatgut bezeichnete Saatgut kann projektspezifisch für die Wiederherstellung in Naturschutzprojekten verwendet werden. Die Arche Gärtnerei wird seit Projektende als regionales Kompetenzzentrum für den Wildpflanzenanbau als BlütenMeer GmbH fortgeführt
Insektenverluste durch den Einsatz von Konditionierern bei der Behandlung von Mähgut - ökologische und ökonomische Aspekte
Das Insektensterben hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen. Einige der Ursachen sind bekannt, bei anderen besteht jedoch Forschungsbedarf. Eine der bisher wenig erforschten möglichen Ursachen des Insektensterbens im Grünland ist der Einsatz von Konditionierern bei der Wiesenmahd. Konditionierer, auch bekannt unter dem Begriff Aufbereiter, werden eingesetzt, um die Trocknung des Mähguts zu beschleunigen. Dabei wird das frisch geschnittene Gras gequetscht, um die verdunstungshemmende Wachsschicht zu zerstören und Pflanzenzellen aufzubrechen. Hierdurch kommt es jedoch auch zu einer erhöhten Mortalität von Insekten und weiteren Gliederfüßern. Unsere Studie untersuchte in ökologischen Feldversuchen die Auswirkungen des Konditionierereinsatzes auf die Insektenfauna und andere Arthropoden in der Vegetation im Landkreis Heidekreis in Niedersachsen. Der Anteil beschädigter Individuen nahm unter Konditionierereinsatz von 50 % auf 70 % zu und schädigte insbesondere Heuschrecken, Fransenflügler, Käfer, Pflanzenläuse und Milben. Außerdem haben wir den Umfang des Konditionierereinsatzes und mögliche Kosten, die Betrieben durch einen Konditioniererverzicht entstehen würden, geschätzt. Aus unseren Ergebnissen haben wir naturschutzfachliche und -politische Empfehlungen abgeleitet
50 Jahre Bayerischer Alpenplan - Würdigung und Plädoyer für eine Weiterentwicklung
1972, 20 Jahre vor der internationalen Anerkennung des Leitbilds der nachhaltigen Entwicklung in Rio de Janeiro 1992, wurde mit dem Alpenplan (AP) die raumplanerische Grundlage geschaffen, den bayerischen Alpenraum im Sinne des "Sustainable development"-Paradigmas zu ordnen. Die flächendeckende Zonierung mittels dreier lntensitätsstufen der verkehrlichen Erschließung war eine weitsichtige Innovation. Der Beitrag analysiert erstens die Funktionsweise des AP und zeigt auf, was er in den vergangenen 50 Jahren bewirkt hat. Zweitens wird gefragt, ob der AP ein zeitgemäßes Instrument ist, um der fortschreitenden Individualisierung landschaftsbezogener Erholungsnutzungen raumplanerisch zu begegnen. Drittens erfolgt ein Plädoyer für einen fachlich durch die kontinuierliche Freiflächeninanspruchnahme und den Klimawandel begründeten, inhaltlich erweiterten "Alpenplan 2.0", dessen Perimeter der Abgrenzung der Alpenkonvention entspricht und insofern eigentlich ein Alpen(vorland)plan ist
Wirkung ökologischer Vorrangflächen zur Erreichung der Biodiversitätsziele in Ackerlandschaften
Die Meeresschutzgebiete der deutschen Nordsee - vom Wattenmeer bis in die ausschließliche Wirtschaftszone
Nach der Ausweisung von Nationalparks durch die Länder im Wattenmeer in den 1980er-Jahren, weiteren Schutzgebietsausweisungen und der aktuellen Sicherung der Natura-2000-Gebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ist eine großflächige Schutzgebietskulisse in der deutschen Nordsee entstanden. In den vergangenen ca. 30 Jahren hat sich in den Nationalparks eine ausdifferenzierte Managementpraxis entwickelt, die parallel verschiedene Instrumente nutzt. In den Schutzgebieten der AWZ wird dieses Management derzeit erst aufgebaut, dabei stellt die spezifische rechtliche Situation in der AWZ eine besondere Herausforderung dar. Schutzgebietsverwaltungen im Küstenmeer und in der AWZ müssen v.a. für die zukünftigen Herausforderungen gemeinsame Strategien entwickeln, um die Ziele der europäischen Biodiversitätsstrategie in der deutschen Nord- und Ostsee zu erreichen
Rechtliche Rahmenbedingungen der marinen Naturschutzgebiete in der deutschen Nordsee und der ausschließlichen Wirtschaftszone
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen des internationalen, europäischen und nationalen Rechts für Ausweisung und Management mariner Schutzgebiete in der deutschen Nordsee und der ausschließlichen Wirtschaftszone. Die Vorgaben des Seerechtsübereinkommens und des Rechts der Europäischen Union enthalten zahlreiche Anforderungen an eine effektive Unterschutzstellung und gleichermaßen Beschränkungen der Handlungsspielräume des nationalen Gesetzgebers, wenn es um die Lösung von Nutzungskonflikten des Naturschutzes insbesondere mit der Schifffahrt und der Fischerei geht
Wachstumsparadigma - oder nachhaltige Entwicklung auch im Verkehr? Die deutsche Fernstraßenplanung heute und in Zukunft
Derzeit werden in Deutschland die überregionalen Verkehrswege nach einem Prinzip geplant und gebaut, das nach dem Zweiten Weltkrieg entstand und zum Ziel hat, steigende Verkehrsmengen abzuwickeln. Dieses System ist in sich schlüssig, die einzelnen Elemente bzw. Interessen stützen sich gegenseitig, aber es führt gewollt und zwingend zu ständig steigenden Verkehrsleistungen und Umweltbelastungen. Deshalb ist dieses System nicht zukunftsfähig und nicht mit einer Nachhaltigen Entwicklung vereinbar. Statt wie bisher Verkehr zu fördern, muss zukünftig als neues gesellschaftliches Planungsprinzip die Sicherung der Mobilität von Menschen eingeführt werden. Aufbauend darauf sind alle diejenigen Maßnahmen zu identifizieren, die dieses gesellschaftliche Mobilitätssicherungsziel mit minimalen Aufwänden und mit minimalem Verkehr sicherstellen. Erst damit kann eine Vereinbarkeit der Planungen auch mit anderen gesellschaftlichen Zielen, etwa im Bereich des Klimaschutzes oder der biologischen Vielfalt, gewährleistet werden. Insgesamt stehen der Verkehrssektor, die Verkehrspolitik und jede Verkehrsplanung vor einem fundamentalen Paradigmenwechsel: Bisher galt es, mehr Verkehr zu ermöglichen, künftig wird es darum gehen, Verkehr zu minimieren und mit anderen Zielen zu vereinbaren