BfN-e-dition - Institutional repository of the Federal Agency for Nature Conservation
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Windenergienutzung im Wald
Die ambitionierten Energiewendeziele für Deutschland werden zu einem verstärkten Ausbau von Windenergieanlagen in Wäldern führen. Auf Basis eines Literaturüberblicks verdeutlicht dieser Beitrag zunächst, dass dadurch negative ökologische Auswirkungen auf Tiergruppen im Wald auftreten können, insbesondere durch Lebensraumveränderungen, Kollisionen mit den Anlagen sowie Verdrängungseffekte während Bau und Betrieb der Anlagen. Zudem argumentieren wir, dass ein Komplettausschluss des Waldes für die Windenergienutzung als Antwort auf negative ökologische Auswirkungen die Erreichung der Energiewendeziele gefährden und gesellschaftliche Zielkonflikte mit sich bringen würde. Stattdessen sollten negative ökologische Auswirkungen der Windenergienutzung im Wald durch eine gezielte Kombination von flächen- und anlagenbezogenen Vermeidungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen reduziert werden. Wir betonen, dass dafür zeitnah regulatorische Lücken geschlossen werden müssen. Diese betreffen etwa die Weiterentwicklung der Landesvorgaben zur Windenergienutzung im Wald, die Verabschiedung eines Naturflächenbedarfsgesetzes, die Präzisierung der Vorgaben für die strategische Umweltprüfung sowie die Umsetzung der nationalen Artenhilfsprogramme
Photovoltaik-Freiflächenanlagen: Sachstand und Möglichkeiten der Aufwertung von Natur und Landschaft
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 wurde ein Ausbau der Photovoltaik (PV) auf 400 Gigawatt (GW) bis 2040 festgelegt, der hälftig auf Freiflächen erfolgen soll. Um diese Ausbauziele zu realisieren, bedarf es rund 0,55 % der Gesamtfläche Deutschlands. In Relation zur landwirtschaftlich genutzten Fläche wären es anteilig rund 1,2 %. PV-Freiflächenanlagen beanspruchen Flächen, ohne diese nennenswert zu versiegeln. Je nach Art und Dichte der Modulreihen werden bei klassischen Anlagen 40 % bis über 80 % der Fläche überbaut. Solarparks mit besonderen Biotopfunktionen weisen eine geringere Flächeninanspruchnahme auf sowie ein Management der Biotope. Bei Agri-PV-Anlagen wird die landwirtschaftliche Nutzung mit der Stromerzeugung kombiniert. Alle Anlagentypen führen zu Eingriffen in Natur und Landschaft, die nach den Vorgaben der Eingriffsregelung kompensiert werden müssen. Diskutiert wird derzeit, welche Kompensationsmaßnahmen in welchem Umfang in Solarparks entwickelt werden können. Vor diesem Hintergrund wird anhand einer Matrix, die in einem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderten Forschungsvorhaben entwickelt wurde, aufgezeigt, welche PV-Anlagentypen auf bestimmten Standorten zulässig sind und welche naturschutzfachlichen Aufwertungen dabei möglich sind. Im Idealfall kann die Verwendung externer Flächen für die Kompensation der Eingriffe deutlich minimiert werden oder im Einzelfall sogar entfallen
Vom Umgang mit den Flecken: die Zeitschrift "Naturschutz" und der Nationalsozialismus
Das Essay bietet einen Überblick über das inhaltliche Profil der Zeitschrift "Naturschutz" in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft. Dabei wird deutlich, dass die von Walther Schoenichen herausgegebene Zeitschrift zunächst im Zeichen der Annäherungsversuche an die neuen Machthaber stand. Nach der Verabschiedung des Reichsnaturschutzgesetzes 1935 war die Zeitschrift Teil des Bestrebens, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten auszureizen. Damit stand der Naturschutz politisch und moralisch auf einer abschüssigen Ebene, die jedoch kaum als ernsthafte Herausforderung erkannt wurde. Die meisten Naturschützerinnen und Naturschützer nutzten die Möglichkeiten eines autoritären Regimes ohne erkennbare Skrupel. Die NS-Geschichte des Naturschutzes ist damit eine Warnung vor einem Natur- und Umweltschutz, der sich ganz auf sein Kernanliegen konzentriert und den gesellschaftlich-politischen Rahmen ausblendet
Überblick, Potenziale und Entwicklungsmöglichkeiten von Floating-Photovoltaik-Anlagen in Deutschland
Vor dem Hintergrund der technischen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen wird im vorliegenden Beitrag das aktuelle Potenzial für schwimmende Solaranlagen bzw. Floating-Photovoltaik(PV)-Anlagen in Deutschland abgeschätzt und diskutiert, welche Möglichkeiten zu dessen Ausweitung bestehen.§36 Abs.3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beschränkt die Nutzung von Floating-PV-Anlagen auf künstliche oder erheblich veränderte Gewässer, auf eine maximale Bedeckung von 15% der Wasseroberfläche und einen Uferabstand von mindestens 40m. Mithilfe eines geographischen Informationssystems (GIS) wurde im Rahmen eines vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreuten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens ein Potenzial für Floating-PV-Anlagen in Deutschland von 8,9 Gigawattpeak (GWp) ermittelt. Da dieses Ergebnis auf bestimmten technischen und genehmigungsrechtlichen Setzungen beruht, ist es als Richtgröße und nicht als fester Wert zu verstehen. In Hinblick auf eine Erhöhung des nutzbaren Potenzials wird diskutiert, dass die genehmigungsrechtlichen Kriterien erst verändert werden sollten, wenn mehr belastbares Wissen über die Umweltauswirkungen von Floating-PV-Anlagen vorliegt und dabei auch die Gesamtentwicklung der Solarenergie in Deutschland einbezogen wird
Methodik der naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertung für gebietsfremde Arten (NIB) – Version 2.0
Nationales Naturerbe (NNE)-Monitoring: Langzeitbeobachtung des Zustands und der Entwicklung von Flächen des Nationalen Naturerbes
Artenhilfsprogramme – Maßnahmen zum Schutz windenergiesensibler Vogelarten
Für acht exemplarisch ausgewählte Vogelarten mit verschiedenen Lebensräumen – Baumfalke, Großer Brachvogel, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzstorch, Seeadler, Weißstorch und Wespenbussard – hat ein BfN-Forschungsprojekt insgesamt 54 FCS-Maßnahmen zusammengestellt. Diese können auch auf andere Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen übertragen werden. Die Maßnahmen können verschiedenen Formen von Beeinträchtigungen wie z. B. Lebensraumverlusten entgegenwirken und bieten sich daher sowohl für das Nationale Artenhilfsprogramm (nAHP) als auch für Artenhilfsprogramme der Bundesländer an. Die Maßnahmen reichen von Schutzkonzepten für Horste über die Pflege von Streuobstwiesen und das Anlegen von Brache- bzw. Blühstreifen im Ackerland bis zur Wiedervernässung von Waldfeuchtgebieten