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    Towards a scientifically justified, differentiated regulation of genome edited plants in the EU: Statement

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    Der Europäische Gerichtshof hat im Juli 2018 entschieden, dass alle Organismen, die durch Verfahren der Genomeditierung wie CRISPR-Cas verändert wurden, unter die rechtlichen Regelungen für „genetisch veränderte Organismen“ (GVO) fallen. Dies erschwert die Erforschung, die Entwicklung und den Anbau verbesserter Nutzpflanzen, die für eine produktive, klima-angepasste und nachhaltigere Landwirtschaft dringend erforderlich sind. Darauf weisen die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und die Deutsche Forschungsgemeinschaft in der Stellungnahme hin. Die pauschale rechtliche Einstufung als GVO berücksichtige nicht, welche Art der genetischen Veränderung im genomeditierten Organismus vorliegt. Dieser vorrangig verfahrensbezogene Regelungsansatz sei rational nicht zu begründen, kritisieren Wissenschaftsakademien und DFG. Sie geben Empfehlungen, wie das europäische Gentechnikrecht kurzfristig novelliert und langfristig komplett neugestaltet werden kann. Mittels Genomeditierung können verbesserte Nutzpflanzen schneller und zielgerichteter gezüchtet werden als bisher. Die Veränderungen, die die neuen Sorten im Erbgut tragen, könnten jedoch häufig auch zufällig oder durch konventionelle Züchtungsmethoden entstehen. Zudem kann der Ursprung der genetischen Veränderung häufig keinem Züchtungsverfahren zugeordnet werden. Die pauschale Einordnung genomeditierter Pflanzensorten als GVO ist deswegen unbegründet und unpraktikabel, unterstreichen die Wissenschaftsakademien und die DFG in ihrer Stellungnahme „Wege zu einer wissenschaftlich begründeten differenzierten Regulierung genomeditierter Pflanzen in der EU“. Sie plädieren für Regulierungs- und Zulassungsverfahren, die an die jeweilige Veränderung im Produkt angepasst sind. Von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes betroffen sind weltweit bereits mehr als 100 bekannte und (potenziell) marktfähige genomeditierte Nutzpflanzensorten, die Vorteile für Ernährung und Landwirtschaft aufweisen. Dazu gehören Sojabohnen mit gesünderen Fettsäuren, glutenreduzierter Weizen, bakterienresistenter Reis, pilzresistente Sorten von Wein, Weizen und Kakao sowie trockentolerantere Sorten von Mais, Weizen und Sojabohnen. In vielen Staaten außerhalb der Europäischen Union werden genomeditierte Pflanzen, die keine artfremde genetische Information enthalten, von GVO-bezogenen Regelungen ausgenommen. Leopoldina, Akademienunion und DFG formulieren in ihrer Stellungnahme Empfehlungen, um eine wissenschaftlich begründete Regulierung genomeditierter Pflanzen in der EU zu erreichen. Unter anderem empfehlen sie die Novellierung des Europäischen Gentechnikrechtes. So sollte als kurzfristige Maßnahme die GVO-Definition dahingehend überarbeitet werden, dass genomeditierte Pflanzen nicht als GVO gelten, wenn keine artfremde genetische Information enthalten ist – in Analogie zu mit konventionellen Züchtungsmethoden veränderten Pflanzen. Ebenso sollte es sich nicht um einen GVO handeln, wenn eine Kombination von genetischen Informationen vorliegt, die sich auch auf natürliche Weise oder mit konventionellen Züchtungsmethoden ergeben könnte. Langfristig sei aber nur ein völlig neuer Rechtsrahmen konsequent, heißt es in der Stellungnahme. Dieser sollte bei der Beurteilung von Risiken für Mensch und Umwelt nicht auf die Verfahren abstellen, mit denen neue Sorten erzeugt werden, sondern auf deren neuartige Merkmale. Die Wissenschaftsakademien und die DFG plädieren zudem für eine Erleichterung von Freilandforschung. Diese sei für die Forschung sehr wichtig, etwa um genetische Grundlagen von wichtigen Eigenschaften wie Salz-, Dürre- und Hitzetoleranz besser zu verstehen. In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass weitere Initiativen unternommen werden müssen, um Verbraucherinnen und Verbraucher über unterschiedliche Züchtungsverfahren und deren Produkte zu informieren. Auf dieser Grundlage und unterstützt durch ein einheitliches System der Kennzeichnung von Produkten sollen die Menschen informierte Kaufentscheidungen treffen. Die Wissenschaftsakademien und die DFG weisen darauf hin, dass genomeditierte Pflanzensorten einen Beitrag leisten können, Ressourcenprobleme zu lösen und nachhaltige Landwirtschaft zu betreiben. Die Erzeugung neuer Sorten mittels Genomeditierung sei außerdem aufgrund geringer Kosten und hoher Effizienz auch für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) nutzbar. Voraussetzung dafür, dass diese Chance ergriffen wird, ist aber eine differenzierte Anpassung rechtlicher Regelungen für die Erforschung und Zulassung der so erzeugten Pflanzensorten, heißt es in der Stellungnahme.In July 2018, the European Court of Justice ruled that the legal regulations for genetically modified organisms (GMOs) apply to all organisms which have been altered using genome editing methods such as CRISPR-Cas. This makes it difficult to study, develop and cultivate improved crops which are urgently needed for productive, climate-adapted and more sustainable agriculture. The National Academy of Sciences Leopoldina, the Union of the German Academies of Sciences and Humanities, and the German Research Foundation (DFG) released a public statement to raise awareness of this issue. They point out that this blanket legal classification of GMOs does not take into account what type of genetic modification is present in a given organism. In the eyes of the science academies and the DFG, this primarily process-based regulatory approach has no rational justification. They have offered recommendations on how European genetic engineering legislation can be amended as a short-term solution and completely renewed in the long term. By means of genome editing, improved crops can be bred more quickly and targeted than ever before. Nonetheless, many of the modifications that the new varieties carry in their genetic makeup could also emerge randomly or via conventional breeding methods. Oftentimes, it is impossible to attribute the origin of the genetic modification to any breeding method at all. In their statement entitled “Towards a scientifically justified, differentiated regulation of genome edited plants in the EU”, the science academies and the DFG stress that the blanket classification of genome edited plants as GMOs is thus unjustified and impracticable. They advocate for regulation and authorisation processes which are specifically adapted to each individual modification. Worldwide, the European Court of Justice’s decision affects more than 100 known and (potentially) marketable gene-edited crops offering nutritional and agricultural advantages. These include soya beans with healthier fatty acids, reduced-gluten wheat, bacteria-resistant rice, and mould-resistant types of wine grape, wheat and cacao, as well as drought-tolerant strains of corn, wheat and soya beans. Many countries outside of the European Union have chosen to exclude gene-edited plants, which do not contain genetic information which is foreign to the species, from GMO-specific regulations. In their joint statement, the Leopoldina, the Union of German Academies and the DFG have drafted recommendations for ensuring science-based regulation of genome edited plants in the EU. These recommendations include the amendment of European genetic engineering legislation. As a short-term measure, the definition of GMOs should be revised so that genome edited organisms are no longer considered GMOs ‒ analogous to plants modified with conventional breeding methods – unless they contain genetic information, which is foreign to the species. Likewise, combinations of genetic information which could also occur in nature or via conventional breeding methods should not be included in the classification of a GMO. However, the statement says that the only viable long-term solution would be to establish a completely new legal framework. In assessing the risks involved for humanity and the environment, the new framework should not focus on the processes in which new plant varieties are created, but rather on their new traits. Furthermore, the science academies and the DFG are calling for the facilitation of field trials. They believe this is critical, for instance to gain a better understanding of the genetic basis of important attributes such as tolerance to heat, salt and drought. In their statement, the organisations also mention that other initiatives must be pursued to inform consumers about different breeding methods and the resulting products. This knowledge – as well as a consistent system of product labelling – should enable people to make informed decisions about what they purchase. The science academies and the DFG also point out that genome edited plant varieties can help alleviate shortages of resources and support sustainable agricultural practices. Moreover, they say that the creation of new varieties by way of genome editing is a viable option even for small and medium-sized enterprises (SMEs) on account of the technique’s low costs and high efficiency. But the statement highlights that taking advantage of these opportunities would require a differentiated adjustment of the legal regulations for research and approval of the plant varieties created

    Klimaziele 2030: Wege zu einer nachhaltigen Reduktion der CO2-Emissionen: Ad hoc-Stellungnahme

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    Deutschland und die Weltgemeinschaft haben sich im Pariser Klimaabkommen 2015 dazu verpflichtet, die menschengemachte globale Erwärmung der Erde auf weniger als 2°C zu beschränken. Dieses Ziel ist nur noch zu erreichen, wenn sofort sowohl nationale wie auch internationale Vereinbarungen eingehalten werden. In der heute veröffentlichten Ad-hoc-Stellungnahme „Klimaziele 2030: Wege zu einer nachhaltigen Reduktion der CO₂-Emissionen“ fordert die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina deshalb einen unmittelbaren Transformationsschub und beschreibt Sofortmaßnahmen zum Schutz des Klimas, die schnell sozialverträglich und innovationsfördernd Wirkung entfalten können

    Gemeinsame Deutsch-Französische Robotik-KI-Strategie

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    Am 5. September 2018 fand in Paris das Symposium „Robotics AI“ statt, das gemeinsam von der Académie des sciences und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina ausgerichtet wurde. Im Anschluss an das Symposium wurde ein Positionspapier erarbeitet. Darin wird die zentrale Rolle der Robotics für den Bereich Künstliche Intelligenz verdeutlicht, denn allzu oft werden KI-Forschung und Robotik nicht als direkt miteinander verbundene Forschungsfelder gesehen, obwohl sich gerade aus der Überschneidung beider Gebiete eine besondere Innovationskraft und neue Wertschöpfungspotenziale ergeben können. Das Positionspapier wurde vor dem Hintergrund der Erarbeitung der deutschen KI-Strategie sowie der engen Zusammenarbeit beider Länder in diesem Themenfeld erarbeitet. Die nationale KI-Strategie soll Anfang Dezember 2018 beim Digital-Gipfel in Nürnberg veröffentlicht werden

    Wissenschaftsfreiheit

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    Einladung zur Freiheit „Wenn man nicht für seine Rechte einsteht, muss man sich nicht wundern, wenn sie einem genommen werden.“ Zsolt Enyedi, Professor für Politikwissenschaften und Prorektor für ungarische Angelegenheiten an der Central European University Buda pest, macht diese Aussage in einem Interview, das der Historiker Jan Hennings mit ihm geführt hat (ab S. 38). Unser neues Heft ist keine Kampfansage. Aber es möchte aus verschiedenen Perspektiven auf grundsätzliche Bedingungen unserer Arbeit – des Forschens und Lehrens an Hochschulen – und auf die gegenwärtigen Gefährdungen dieser Arbeit aufmerksam machen. Wir möchten Sie mit diesem Heft also dazu einladen, über etwas nachzudenken, das wir alle anstreben, das aber schwierig zu definieren ist: Freiheit. Dazu haben wir nicht nur Texte zusammengestellt, sondern auch das vorliegende Journal der Jungen Akademie etwas freier als anhim gestaltet. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind der Aufbruch zu neuen Gebieten, die Begeisterung für einen neuen Gedanken, Neugier und Leidenschaft zentral. Wissenschaft basiert zunächst auf der inneren Freiheit, jede Erkenntnis in Frage zu stellen – also auf der Freiheit, Fragen zu stellen. Doch diese innere Freiheit benötigt eine äußere, durchaus konkrete Freiheit: Politische und ökonomische Stabilität sowie die Garantie, Thesen und Erkenntnisse ungehindert publizieren und öffentlich diskutieren zu können. Wissenschaft bleibt darum immer bis zu einem gewissen Grad von Widerspruch geprägt. Auch gibt es ganz unterschiedliche ethische Grenzen von Wissenschaft, die nicht nur in der Wissenschaft selbst, sondern politisch, juristisch und gesamtgesellschaftlich verhandelt und festgelegt werden. Wir haben uns daher gefragt, was mit Wissenschaftsfreiheit im konkreten Fall in den unterschiedlichen Disziplinen gemeint ist. So fragt der forschende Arzt Alkomiet Hasan ab S. 46, wie die Arbeit in der medizinischen Patientenversorgung und die freie klinische Forschung an deutschen Universitätskliniken miteinander vereinbar sind und welche Regeln dafür gelten müssen. In Deutschland ist die Freiheit von Forschung und Lehre ebenso wie in anderen westlichen Ländern explizit festgeschrieben, und zwar im Artikel 5 des Grundgesetzes. Wie sehr jedoch die bedingte Autonomie der Universitäten sowie die Freiheit der Wissenschaft historisch gewachsene Konzepte sind, beschreibt der Literaturwissenschaftler Michael Bies in seiner ideengeschichtlichen Analyse des Verständnisses von Wissenschaftsfreiheit (ab S. 2). Dass wir überhaupt nach der Geschichte der Freiheit fragen, liegt an der Krise dieses Begriffs: Seit einigen Jahren stehen Universitäten in der Kritik oder sollen verkleinert werden, Forschungszweige werden politisch ausgehebelt und wissenschaftliche Erkenntnisse werden als bloße Meinungen dargestellt. Gleichzeitig werden einzelne Forschungsbereiche medienwirksam als politisch geprägt hervorgehoben. Neben diesen ideologischen und machtpolitischen Grabenkämpfen im Westen darf nicht vergessen werden, dass Zensur und brutale Verfolgung auch im 21. Jahrhundert an vielen Orten der Welt an der Tagesordnung sind. Dies wirkt sich zum Teil direkt auf das wissenschaftliche Arbeiten aus. Als Beispiel seien die internationalen Verlage Cambridge University Press und Springer genannt, die in China den Onlinezugriff auf politisch als heikel befundene Aufsätze auf Anfrage der chinesischen Regierung unmöglich gemacht haben – was (im Westen) zu Protesten geführt hat. In der Türkei haben seit dem Putschversuch 2016 tausende Akademikerinnen und Akademiker ihre Stelle an den Universitäten verloren oder wurden mit vorgeschobenen Gründen verhaftet. Ab S. 28 berichtet die türkische Medienwissenschaftlerin Eylem Çamuroğlu Çığ davon, was es für Institutionen und Individuen bedeutet, wenn die akademische Freiheit von den Machthabern für nichtig erklärt wird. Wie wir als Wissenschaftler*innen auf solche Ereignisse reagieren – und ob darauf überhaupt sinnvoll reagiert werden kann – ist auch innerhalb der sogenannten Scientific Community umstritten. Denn gesellschaftliche Verwerfungen und politische Frontstellungen machen nicht halt vor den Türen der Universitäten. Politische Debatten werden mit aller Gewalt auch auf dem Campus geführt. Als Beispiel kann der von verschiedenen Organisationen und Persönlichkeiten geforderte Boykott gegen israelische Forschungseinrichtungen genannt werden, unter anderem mit der Begründung, dass Israel die Wissenschaftsfreiheit der Palästinenser einschränken würde. Diese Forderung war in Großbritannien und den USA teilweise erfolgreich. So nahm die britische National Association of Teachers in Further and Higher Education 2006 einen Antrag an, alle israelischen Wissenschaftler zu boykottieren, die sich nicht ausdrücklich gegen ihre Regierung stellen. Dieser Beschluss wurde in Großbritannien selber hart kritisiert – und später auch wieder aufgehoben. In solchen Auseinandersetzungen wird der Begriff der Wissenschaftsfreiheit als Kampf begriff eingesetzt, mit dem jeweils für gegensätzliche Positionen argumentiert werden kann. Dies führte auch dazu, dass innerhalb der Jungen Akademie diskutiert wurde, ob die Wissenschaft auf politische Ereignisse überhaupt reagieren soll. Zu den Fragen, wie politisch Wissenschaft sein kann und ob die Junge Akademie – eine Institution, die aus öffentlichen Geldern in Deutschland finanziert wird, sich überhaupt politisch äußern darf, soll oder sogar muss, gibt es auch in unseren Reihen unterschiedliche Ansichten. Ab S. 16 erzählt die Ethnologin Silja Klepp, die sich selbst als scholar activist beschreibt, wie politische Haltung und wissenschaftliches Arbeiten zusammengehen. Freiheit war der Schlachtruf der Aufklärung und der Französischen Revolution. Als solcher war Freiheit von Anfang an mit der Entwicklung der modernen Wissenschaft und des modernen Wissenschaftssystems verbunden. Dieses System hat seine Stärken, aber auch seine Fehlanreize und Schwächen: Die Juristin Frauke Rostalski beschreibt ab S. 12, wie beispielsweise über das schwammige Kriterium der ‚Anschlussfähigkeit‘ zunehmend auch in Deutschland missliebige Meinungen aus dem Wissenschaftsbetrieb herausgehalten werden sollen und dabei Formen der Unfreiheit oder zumindest eine Homogenisierung erzeugt werden. In diesem Sinn müssen wohl gerade Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen am universellen Wert der Freiheit festhalten und sie immer wieder aufs Neue in unterschiedlichen Situationen einfordern. Dabei ist herauszufinden, was Freiheit heißen kann und wie wir mit ihr umgehen können, konkret: Wie die Wissenschaft organisiert werden soll. Diese Fragen thematisieren alle AutorInnen und Interviewpartner dieses Hefts. Wir möchten uns an dieser Stelle für die spannende Zusammenarbeit bedanken, auch bei den bisher nicht genannten: Christoph Lundgreen, Cornelis Menke, Marko Kovic, Adrian Rauchfleisch, Christian Caspar, Anuscheh Farahat, Evelyn Runge und Fabian Schmidt. Die Freiheit der Graphikerin Franziska Becker haben wir übrigens mit der Bedingung eingeschränkt, nur typographische Elemente und keine Bilder zu verwenden: Sie hat diese Aufgabe wunderbar elegant gelöst – wie Sie im vorliegenden Heft sehen können. Und noch eine Freiheit haben wir uns herausgenommen: Die Frage des Genderns, also des geschlechterneutralen Sprachgebrauchs, nicht einheitlich vorzugeben. Wir haben dieses Mal unseren Autorinnen und Autoren die Freiheit belassen, diese Frage individuell für sich zu beantworten. In dieser Einleitung haben wir unterschiedliche Möglichkeiten ausprobiert. Nun hoffen wir, dass Sie einen freien Moment zur Lektüre finden – und dabei Neues erfahren, aber auch zum Widerspruch herausgefordert werden. Miriam Akkermann und Caspar Battega

    Stellungnahme der Allianz der Wissenschaftsorganisationen zum Entwurf der EU-Kommission zur Novellierung der Richtlinie über die „Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“: („Re-Use of Public Sector Information, PSI-Richtlinie“)

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    Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen unterstützt wissenschaftsgeleitete Verfahren und Maßnahmen, um wissenschaftliche Publikationen und Forschungsdaten für die breitere Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Mit großem Engagement sind hierfür von der Wissenschaft getragene Initiativen und Prozesse etabliert worden, damit ein wissenschaftsadäquater Austausch von Forschungsergebnissen gelingt, der nicht zuletzt auch der Gesellschaft zugutekommt. Eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten im Rahmen nationaler Strategien für die Zugänglichmachung von öffentlich finanzierten und veröffentlichten Informationen zu sorgen, wie sie in Art. 10 des Vorschlags der EU-Kommission, zur Novellierung der PSI-Richtlinie vorgesehen ist, sollte daher nicht im Widerspruch zu den wissenschaftsgeleiteten Verfahren und Maßnahmen stehen

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