VOADo (Univ. Vechta)
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Virtualisierte Fernlehre in gestalterischen Fachbereichen
Der Diskurs der Designdidaktik in virtuellen Lehrkontexten ist einerseits aufgespannt zwischen einer traditionellen Auffassung einer Atelierausbildung, die über das Lehrhandeln geprägt ist und die eigene Lehr- und Lernerfahrung in virtuellen Kontexten nachempfindet. Auf der anderen Seite ist der Diskurs der virtuellen Fernlehre geprägt von einer kleinteiligen Modularisierung, die über die „Verschulung“ die humanistisch gedachte Entwicklung der „Gestalterpersönlichkeit“ zu wenig würdigt. Deshalb diskutiere ich die historischen Diskurspositionen, um die epistemischen Überzeugungen heutiger Hochschullehrer erklärbar zu machen. In einem zweiten Diskussionsstrang werden theoretische Konzepte des schöpferischen Prozesses aufgearbeitet und diskutiert. Dies hat den Hintergrund, diesen Lern- und Entwicklungsprozess als Zentrum einer didaktischen Modellierung zu begreifen.
Über die deduktiven Näherungen an den designdidaktischen Diskurs entstehen sensibilisierende Konzepte für die narrativen Interviews. Da das Phänomen der Virtualisierung historisch neu ist, wird es über den Forschungsstil der „Grounded Theory“ untersucht: Die Konzeptbildung zeichnet die gestalterische Entwicklung im Studienverlauf nach. Dabei sind die Lernbiografien die Basis für eine qualitative Inhaltsanalyse. Über die drei Studienjahre hinweg entstehen Schlüsselkategorien, die zu einer Handlungstheorie verdichtet werden.
Über die Theorie des schöpferischen Prozesses als solchen zeigt die Studie Parallelitäten auf: Der gestalterische Entwicklungsprozess ist traditionell als Designlernen im Atelier gedacht. Er findet aber in dieser Form auch ohne das klassische Präsenzstudium statt. Die gestalterischen Entscheidungskompetenzen entstehen indessen über andere Entwicklungsphasen. Spannungen, Barrieren und Krisen zeichnen sich in Fallvergleichen ab, liegen jedoch aufgrund der Studienform auf unterschiedlichen Ebenen.
Das hat Konsequenzen für das designdidaktische Lehrhandeln. Diese Konsequenzen werden im „Memorandum für die Konzeption gestalterischer Fernstudiengänge“ abgeleitet. Darin werden die in dieser Arbeit eröffneten Diskursstränge zu einer Synthese vereint. Der Anspruch ist ein designdidaktisches Konzept, das die Theorien schöpferischer Prozesse einerseits wie auch die mediendidaktischen Kontexte einer entwicklungszentrierten Designpädagogik würdigt
Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Universität Vechta : Zweite Änderung und Neubekanntmachung
Studiengang Master of Education für das Lehramt an Grundschulen : Zugangs- und Zulassungsordnung, Zweite Änderung, Neubekanntmachung
Bachelorstudiengang Combined Studies, Teilstudiengang Musikpädagogik: Eignungsprüfungsordnung (anzuwenden ab Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2019/20)
Gleichwertigkeit jenseits von Angleichung. Rahmenbedingungen infrastruktureller Daseinsvorsorge in peripheren ländlichen Räumen
Die Koinzidenz gesellschaftlicher, staatlicher wie ökonomischer Wandlungsprozesse stellt insbesondere die Daseinsvorsorge in peripheren ländlichen Räumen vor gravierende Herausforderungen. Im Zuge einer veränderten Arbeitsteilung übernehmen immer mehr private Anbieter ehemals staatlich bereitgestellte Leistungen. Wirtschaftliche Tragfähigkeit wird so zu einem entscheidenden Kriterium für das Vorhalten von Infrastruktureinrichtungen, was gerade in entlegene schrumpfenden Regionen zu quantitativen und qualitativen Verlusten führt. Um trotz Dualität von Wachstum und Schrumpfung eine ausreichende Versorgung garantieren zu können, ist es notwendig, Verantwortlich- und Verlässlichkeiten in der Daseinsvorsorge zu überdenken. Für periphere Regionen wird dabei immer wieder eine verstärkte Einbindung des Bürgers gefordert. Dieses eingeforderte und in Teilen schon praktizierte neue Miteinander in der daseinssichernden Leistungserbringung sowie die normative Aufladung von Zivilgesellschaft und bürgerlichem Engagement mit Gemeinwohlverpflichtungen sind jedoch grade im Kontext ländlicher Daseinsvorsorge hochgradig voraussetzungsvoll: Zum einen ist nicht einheitlich und abschließend definiert ist, welche Leistungen – Infrastrukturen – unter den Begriff der Daseinsvorsorge fallen und wer für die Erbringung dieser verantwortlich ist. Gerade wegen dieser Unschärfe wird die Begriffsweite stark geprägt von einem historisch gewachsenen Verständnis und teils noch heute als staatlicherseits zu erbringende Selbstverständlichkeit aufgefasst. Voraussetzungsvoll ebenso, da grade in ländlichen Räumen immer schon eine starke Tradition und erlebte Notwendigkeit lokaler Selbsthilfe bestand. (Eingefordertes) Engagement muss daher in einem Spannungsfeld zwischen aktiver und passiver Bewältigungsstrategie im Umgang mit wegbrechender Infrastruktur und wahrgenommener Selbstverständlichkeit. Anderenfalls besteht die Gefahr, bestehendes Engagement zu übergehen. Voraussetzungsvoll schließlich auch deshalb, da der staatliche Rückzug aus der infrastrukturellen Daseinsvorsorge auch einen öffentlichen Rückzug aus der Verantwortung für eine flächendeckende gleichwertige Teilhabe und zur Reduzierung sozialer Ungleichheit impliziert. Die
gerechtigkeitsrelevante Strukturierungskraft infrastruktureller Daseinsvorsorge wird jedoch meist ebenso wenig thematisiert wie grundlegende Funktionen und Ziele dieser.
Es gilt daher, die Voraussetzungen infrastruktureller Daseinsvorsorge vor dem Hintergrund aktuell ablaufender Transformationsprozesse aufzudecken, zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu denken. Entscheidend ist es dabei auch, die Perspektive der Bürger peripherer ländlicher Räume einzubeziehen als derjenigen, deren Aktivierung maßgeblich fokussiert wird. Eben diesen vorgeschalteten gesellschaftlichen Diskurs aufzugreifen und den Blick zu lenken auf die konstitutiven Rahmenbedingungen infrastruktureller Daseinsvorsorge, ist das Forschungsinteresse der vorliegenden Dissertation